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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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die Prioritätsanleihen als Selbstschuldner und verpflichtete sich, die Aktien in staatliche, mit 5% in Gold verzinsliche, binnen 85 Jahren rückzahlbare und hinter den Prioritätsanleihen pfandrechtlich sichergestellte Eisenbahnschuldverschreibungen im Gesamtnennwert von 59,000.000 fl. ö. W. in Gold umzutauschen.

Nachdem 1883 die Prioritäten in 4% ige Goldprioritäten umgewandelt waren, wurde die K. mit Kundmachung des Handelsministeriums vom 24. Juni 1884 als vom Staat eingelöst erklärt, und am 4. Dezember desselben Jahres trat die Gesellschaft in Liquidation. 1886 erfolgte der Umtausch der gesellschaftlichen Aktien in staatliche Schuldverschreibungen. Am 21. Dezember 1887 erfolgte die Beendigung der Liquidation und die Löschung der Firma. Das Gesellschaftskapital umfaßte insgesamt 331 Mill. K. Das verwendete Anlagekapital betrug 347 Mill. K (s. Österr. Staatsbahnen).

Röll.


Kalkulationsmängel, s. Fracht.


Kalkwagen, Kalksteinwagen (lime wagon; wagon pour chaux; carro per calci), Wagen zur Versendung von Kalk in loser Schüttung.

Die K. werden als Kastenwagen mit geringer Bauhöhe ausgeführt.


Abb. 177.

Zur Beladung und Entladung des Kalkes werden außer den Seitenwandöffnungen noch Dachöffnungen vorgesehen. Die Dachöffnungen werden durch aufklappbare, abrollbare oder abnehmbare Deckenstücke verschlossen.

Der Kalk muß vor Feuchtigkeit und vor hoher Sonnenwärme geschützt werden; durch

die Prioritätsanleihen als Selbstschuldner und verpflichtete sich, die Aktien in staatliche, mit 5% in Gold verzinsliche, binnen 85 Jahren rückzahlbare und hinter den Prioritätsanleihen pfandrechtlich sichergestellte Eisenbahnschuldverschreibungen im Gesamtnennwert von 59,000.000 fl. ö. W. in Gold umzutauschen.

Nachdem 1883 die Prioritäten in 4% ige Goldprioritäten umgewandelt waren, wurde die K. mit Kundmachung des Handelsministeriums vom 24. Juni 1884 als vom Staat eingelöst erklärt, und am 4. Dezember desselben Jahres trat die Gesellschaft in Liquidation. 1886 erfolgte der Umtausch der gesellschaftlichen Aktien in staatliche Schuldverschreibungen. Am 21. Dezember 1887 erfolgte die Beendigung der Liquidation und die Löschung der Firma. Das Gesellschaftskapital umfaßte insgesamt 331 Mill. K. Das verwendete Anlagekapital betrug 347 Mill. K (s. Österr. Staatsbahnen).

Röll.


Kalkulationsmängel, s. Fracht.


Kalkwagen, Kalksteinwagen (lime wagon; wagon pour chaux; carro per calci), Wagen zur Versendung von Kalk in loser Schüttung.

Die K. werden als Kastenwagen mit geringer Bauhöhe ausgeführt.


Abb. 177.

Zur Beladung und Entladung des Kalkes werden außer den Seitenwandöffnungen noch Dachöffnungen vorgesehen. Die Dachöffnungen werden durch aufklappbare, abrollbare oder abnehmbare Deckenstücke verschlossen.

Der Kalk muß vor Feuchtigkeit und vor hoher Sonnenwärme geschützt werden; durch

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[318/0335] die Prioritätsanleihen als Selbstschuldner und verpflichtete sich, die Aktien in staatliche, mit 5% in Gold verzinsliche, binnen 85 Jahren rückzahlbare und hinter den Prioritätsanleihen pfandrechtlich sichergestellte Eisenbahnschuldverschreibungen im Gesamtnennwert von 59,000.000 fl. ö. W. in Gold umzutauschen. Nachdem 1883 die Prioritäten in 4% ige Goldprioritäten umgewandelt waren, wurde die K. mit Kundmachung des Handelsministeriums vom 24. Juni 1884 als vom Staat eingelöst erklärt, und am 4. Dezember desselben Jahres trat die Gesellschaft in Liquidation. 1886 erfolgte der Umtausch der gesellschaftlichen Aktien in staatliche Schuldverschreibungen. Am 21. Dezember 1887 erfolgte die Beendigung der Liquidation und die Löschung der Firma. Das Gesellschaftskapital umfaßte insgesamt 331 Mill. K. Das verwendete Anlagekapital betrug 347 Mill. K (s. Österr. Staatsbahnen). Röll. Kalkulationsmängel, s. Fracht. Kalkwagen, Kalksteinwagen (lime wagon; wagon pour chaux; carro per calci), Wagen zur Versendung von Kalk in loser Schüttung. Die K. werden als Kastenwagen mit geringer Bauhöhe ausgeführt. [Abbildung Abb. 177. ] Zur Beladung und Entladung des Kalkes werden außer den Seitenwandöffnungen noch Dachöffnungen vorgesehen. Die Dachöffnungen werden durch aufklappbare, abrollbare oder abnehmbare Deckenstücke verschlossen. Der Kalk muß vor Feuchtigkeit und vor hoher Sonnenwärme geschützt werden; durch

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 318. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/335>, abgerufen am 24.08.2024.