Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.angewendeten Bremssysteme (Luftdruck- oder Luftsaugebremse). Eine Lösung dieser Frage, wie sie bei den Personenwagen für den internationalen Verkehr, die immer nur einen kleinen Bruchteil des gesamten Personenwagenparkes einer Bahnverwaltung bilden, gefunden wurde, wonach solche Wagen die Einrichtungen für beide Bremssysteme aufweisen, sucht man bei den G. aus dem Wege zu gehen, da die für den einzelnen G. notwendigerweise zu wahrende Freizügigkeit im internationalen Verkehr die Ausrüstung fast des gesamten Güterwagenparkes für beide Bremssysteme bedingen würde, was, abgesehen von den hohen Anschaffungskosten, schon wegen des größeren toten Gewichtes des einzelnen Wagens und der schwierigeren und kostspieligeren Instandhaltung zweier Bremssysteme nicht wirtschaftlich wäre. Das Studium der Frage der Einführung einer durchgehenden selbsttätigen und vor allem auch einheitlichen Bremse für Güterzüge wird derzeit auch von den an der technischen Einheit im Eisenbahnwesen beteiligten Staaten betrieben. Signallaternenstützen werden bei den gedeckten G. mit Bremse und auch bei anderen G., die sich für deren Anbringung eignen (beispielsweise in Österreich und Ungarn bei allen offenen G. mit Bremse), angeordnet. Das Eigengewicht eines gut gebauten zweiachsigen Untergestells für 15 t Ladegewicht kann im Mittel angenommen werden für einen Wagen ohne Bremse mit Gewichte allgemein vorkommender Bestandteile der Untergestelle:
Wagenoberteil (Kasten, Plattform). Die Größe der Wagenkasten und der Bodenflächen der G. wird nach der Tragfähigkeit, die die Wagen besitzen sollen, und mit Rücksicht auf das spezifische Gewicht jener Materialien oder Gegenstände bemessen, zu deren Verladung die betreffenden Wagen vorzugsweise dienen. Die größten zulässigen Breiten und Höhen der Wagenkasten, insbesondere für gedeckte G., sowie die zulässige Höhe der Rungen für offene Plattformwagen sind von dem Umgrenzungs- und Lademaß jener Bahnen abhängig, auf denen die Wagen verkehren sollen. Bei großen Kastenlängen muß die Breite so bemessen werden, daß auch in Bogen weder die Kastenmitte, noch die Kastenenden die gestatteten Umgrenzungslinien (Lademaße) überragen. Vgl. die betreffenden Bestimmungen der Berner Technischen Einheit, der TV. des VDEV., die vom schweizerischen Eisenbahndepartement zusammengestellte Sammlung "Begrenzungslinien der im internationalen Eisenbahnverkehr zugelassenen Wagen" und das "Radstandsverzeichnis" des VDEV. Nach den Bestimmungen des VDEV. kann mit Rücksicht auf die erforderlichen Maße für die Wandstärken, Verschlüsse und Beschlagteile die nutzbare Breite, d. i. die lichte Kastenbreite oder Plattformbreite mit ungefähr 2·5 bis 2·8 m angenommen werden. Um eine ausreichende Bodenfläche zu erzielen, muß den Kasten oder Plattformen eine entsprechende Länge gegeben werden. Die Kasten- und Plattformlängen werden im allgemeinen mit 5-12 m bei zweiachsigen, 8·5-12 m bei dreiachsigen und bis zu 16·0 m bei vierachsigen Wagen ausgeführt. Die Kasten der G. bestehen aus dem Kastengerippe und der Verschalung. Die Kastengerippe werden in den Hauptteilen entweder ganz aus Eisen oder ganz aus Holz (Eichen- oder Eschenholz, in Amerika meist Rottanne) oder auch teilweise aus Holz und Eisen ausgeführt. Bei hölzernen Kastengerippen sind Verzapfungen tunlichst zu vermeiden, da in den Zapfenlöchern und Zapfen leicht Fäulnis eintritt, und werden deshalb die Kastensäulen an Tragstützen der Untergestellhauptträger rungenartig mittels Schraubenbolzen befestigt. Hölzerne Kastengerippe sind steif und gestatten eine billige und einfache Befestigung der Verschalbretter an den Kastensäulen. Eiserne Kastengerippe sind bei genügenden Abmessungen und bei gut erhaltenem Anstrich angewendeten Bremssysteme (Luftdruck- oder Luftsaugebremse). Eine Lösung dieser Frage, wie sie bei den Personenwagen für den internationalen Verkehr, die immer nur einen kleinen Bruchteil des gesamten Personenwagenparkes einer Bahnverwaltung bilden, gefunden wurde, wonach solche Wagen die Einrichtungen für beide Bremssysteme aufweisen, sucht man bei den G. aus dem Wege zu gehen, da die für den einzelnen G. notwendigerweise zu wahrende Freizügigkeit im internationalen Verkehr die Ausrüstung fast des gesamten Güterwagenparkes für beide Bremssysteme bedingen würde, was, abgesehen von den hohen Anschaffungskosten, schon wegen des größeren toten Gewichtes des einzelnen Wagens und der schwierigeren und kostspieligeren Instandhaltung zweier Bremssysteme nicht wirtschaftlich wäre. Das Studium der Frage der Einführung einer durchgehenden selbsttätigen und vor allem auch einheitlichen Bremse für Güterzüge wird derzeit auch von den an der technischen Einheit im Eisenbahnwesen beteiligten Staaten betrieben. Signallaternenstützen werden bei den gedeckten G. mit Bremse und auch bei anderen G., die sich für deren Anbringung eignen (beispielsweise in Österreich und Ungarn bei allen offenen G. mit Bremse), angeordnet. Das Eigengewicht eines gut gebauten zweiachsigen Untergestells für 15 t Ladegewicht kann im Mittel angenommen werden für einen Wagen ohne Bremse mit Gewichte allgemein vorkommender Bestandteile der Untergestelle:
Wagenoberteil (Kasten, Plattform). Die Größe der Wagenkasten und der Bodenflächen der G. wird nach der Tragfähigkeit, die die Wagen besitzen sollen, und mit Rücksicht auf das spezifische Gewicht jener Materialien oder Gegenstände bemessen, zu deren Verladung die betreffenden Wagen vorzugsweise dienen. Die größten zulässigen Breiten und Höhen der Wagenkasten, insbesondere für gedeckte G., sowie die zulässige Höhe der Rungen für offene Plattformwagen sind von dem Umgrenzungs- und Lademaß jener Bahnen abhängig, auf denen die Wagen verkehren sollen. Bei großen Kastenlängen muß die Breite so bemessen werden, daß auch in Bogen weder die Kastenmitte, noch die Kastenenden die gestatteten Umgrenzungslinien (Lademaße) überragen. Vgl. die betreffenden Bestimmungen der Berner Technischen Einheit, der TV. des VDEV., die vom schweizerischen Eisenbahndepartement zusammengestellte Sammlung „Begrenzungslinien der im internationalen Eisenbahnverkehr zugelassenen Wagen“ und das „Radstandsverzeichnis“ des VDEV. Nach den Bestimmungen des VDEV. kann mit Rücksicht auf die erforderlichen Maße für die Wandstärken, Verschlüsse und Beschlagteile die nutzbare Breite, d. i. die lichte Kastenbreite oder Plattformbreite mit ungefähr 2·5 bis 2·8 m angenommen werden. Um eine ausreichende Bodenfläche zu erzielen, muß den Kasten oder Plattformen eine entsprechende Länge gegeben werden. Die Kasten- und Plattformlängen werden im allgemeinen mit 5–12 m bei zweiachsigen, 8·5–12 m bei dreiachsigen und bis zu 16·0 m bei vierachsigen Wagen ausgeführt. Die Kasten der G. bestehen aus dem Kastengerippe und der Verschalung. Die Kastengerippe werden in den Hauptteilen entweder ganz aus Eisen oder ganz aus Holz (Eichen- oder Eschenholz, in Amerika meist Rottanne) oder auch teilweise aus Holz und Eisen ausgeführt. Bei hölzernen Kastengerippen sind Verzapfungen tunlichst zu vermeiden, da in den Zapfenlöchern und Zapfen leicht Fäulnis eintritt, und werden deshalb die Kastensäulen an Tragstützen der Untergestellhauptträger rungenartig mittels Schraubenbolzen befestigt. Hölzerne Kastengerippe sind steif und gestatten eine billige und einfache Befestigung der Verschalbretter an den Kastensäulen. Eiserne Kastengerippe sind bei genügenden Abmessungen und bei gut erhaltenem Anstrich <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0033" n="25"/> angewendeten Bremssysteme (Luftdruck- oder Luftsaugebremse). 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Hölzerne Kastengerippe sind steif und gestatten eine billige und einfache Befestigung der Verschalbretter an den Kastensäulen.</p><lb/> <p>Eiserne Kastengerippe sind bei genügenden Abmessungen und bei gut erhaltenem Anstrich </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [25/0033]
angewendeten Bremssysteme (Luftdruck- oder Luftsaugebremse). Eine Lösung dieser Frage, wie sie bei den Personenwagen für den internationalen Verkehr, die immer nur einen kleinen Bruchteil des gesamten Personenwagenparkes einer Bahnverwaltung bilden, gefunden wurde, wonach solche Wagen die Einrichtungen für beide Bremssysteme aufweisen, sucht man bei den G. aus dem Wege zu gehen, da die für den einzelnen G. notwendigerweise zu wahrende Freizügigkeit im internationalen Verkehr die Ausrüstung fast des gesamten Güterwagenparkes für beide Bremssysteme bedingen würde, was, abgesehen von den hohen Anschaffungskosten, schon wegen des größeren toten Gewichtes des einzelnen Wagens und der schwierigeren und kostspieligeren Instandhaltung zweier Bremssysteme nicht wirtschaftlich wäre.
Das Studium der Frage der Einführung einer durchgehenden selbsttätigen und vor allem auch einheitlichen Bremse für Güterzüge wird derzeit auch von den an der technischen Einheit im Eisenbahnwesen beteiligten Staaten betrieben.
Signallaternenstützen werden bei den gedeckten G. mit Bremse und auch bei anderen G., die sich für deren Anbringung eignen (beispielsweise in Österreich und Ungarn bei allen offenen G. mit Bremse), angeordnet.
Das Eigengewicht eines gut gebauten zweiachsigen Untergestells für 15 t Ladegewicht kann im Mittel angenommen werden für einen Wagen ohne Bremse mit
G = 4500+ 140 l in kg,
für einen Wagen mit Bremse mit
G1 = G + 550 kg,
wobei l die Untergestellänge in m bedeutet.
Gewichte allgemein vorkommender Bestandteile der Untergestelle:
kg
1 Räderpaar 950–1200
1 vollständiges Achslager 40–60
1 Paar Achshalter samt Verbindungen
und Befestigungsschrauben. 40–50
1 Tragfederstütze 6–10
1 Paar Tragfederlaschen samt Bolzen 4–6
1 Tragfeder (neunblättrig) samt Bund 65–75
1 Bufferhülse 16–25
1 Bufferstange samt Scheibe und
Schraube (oder Keil) 32–40
1 Bufferschneckenfeder 20–25
1 Zugvorrichtungsschneckenfeder 20–25
1 Schraubenkuppel samt Bolzen 25
1 Sicherheitskuppel ohne Bolzen 20
1 eiserner Bremsklotz 16–25
Wagenoberteil (Kasten, Plattform).
Die Größe der Wagenkasten und der Bodenflächen der G. wird nach der Tragfähigkeit, die die Wagen besitzen sollen, und mit Rücksicht auf das spezifische Gewicht jener Materialien oder Gegenstände bemessen, zu deren Verladung die betreffenden Wagen vorzugsweise dienen.
Die größten zulässigen Breiten und Höhen der Wagenkasten, insbesondere für gedeckte G., sowie die zulässige Höhe der Rungen für offene Plattformwagen sind von dem Umgrenzungs- und Lademaß jener Bahnen abhängig, auf denen die Wagen verkehren sollen.
Bei großen Kastenlängen muß die Breite so bemessen werden, daß auch in Bogen weder die Kastenmitte, noch die Kastenenden die gestatteten Umgrenzungslinien (Lademaße) überragen. Vgl. die betreffenden Bestimmungen der Berner Technischen Einheit, der TV. des VDEV., die vom schweizerischen Eisenbahndepartement zusammengestellte Sammlung „Begrenzungslinien der im internationalen Eisenbahnverkehr zugelassenen Wagen“ und das „Radstandsverzeichnis“ des VDEV.
Nach den Bestimmungen des VDEV. kann mit Rücksicht auf die erforderlichen Maße für die Wandstärken, Verschlüsse und Beschlagteile die nutzbare Breite, d. i. die lichte Kastenbreite oder Plattformbreite mit ungefähr 2·5 bis 2·8 m angenommen werden.
Um eine ausreichende Bodenfläche zu erzielen, muß den Kasten oder Plattformen eine entsprechende Länge gegeben werden.
Die Kasten- und Plattformlängen werden im allgemeinen mit 5–12 m bei zweiachsigen, 8·5–12 m bei dreiachsigen und bis zu 16·0 m bei vierachsigen Wagen ausgeführt.
Die Kasten der G. bestehen aus dem Kastengerippe und der Verschalung.
Die Kastengerippe werden in den Hauptteilen entweder ganz aus Eisen oder ganz aus Holz (Eichen- oder Eschenholz, in Amerika meist Rottanne) oder auch teilweise aus Holz und Eisen ausgeführt.
Bei hölzernen Kastengerippen sind Verzapfungen tunlichst zu vermeiden, da in den Zapfenlöchern und Zapfen leicht Fäulnis eintritt, und werden deshalb die Kastensäulen an Tragstützen der Untergestellhauptträger rungenartig mittels Schraubenbolzen befestigt. Hölzerne Kastengerippe sind steif und gestatten eine billige und einfache Befestigung der Verschalbretter an den Kastensäulen.
Eiserne Kastengerippe sind bei genügenden Abmessungen und bei gut erhaltenem Anstrich
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