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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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Die Strecke von Piacenza zur Linie Alessandria-Stradella wurde erst im Jahre 1860 vollendet.

Im ganzen bestanden in Italien am 1. Februar 1861 1859 km Eisenbahnen, denen noch 421 km in Venetien, damals österreichisch, zuzuzählen sind.

B. Entwicklung des Eisenbahnwesens im vereinigten Königreich. Rückkauf der Eisenbahnen durch den Staat (Ges. vom Jahre 1879), weitere Entwicklung bis zum Abschluß der Betriebsüberlassungsverträge.

Die erste Sorge der neuen Regierung mußte sein, einige Einheitlichkeit und einigen Zusammenhang in den Betrieb der bestehenden Netze zu bringen und den Ausbau eines dem gesamtstaatlichen Interesse dienenden Netzes zu betreiben.

Ihre Absichten sind in einem Berichte des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 26. Dezember 1861 zusammengefaßt.

Aus politischen Gründen wurden mit den verschiedenen Gesellschaften Konzessionsverträge abgeschlossen, die vor allem auf raschen Bau abzielten und es den Gesellschaften ermöglichten, gestützt, auf staatliche Garantie, die erforderlichen Summen aufzubringen.

In Neapel übertrug Garibaldi einer Unternehmergesellschaft den Bau von vier großen Eisenbahnlinien, die Neapel mit den römischen Bahnen, mit dem adriatischen sowie dem tyrrhenischen Meer und mit der Südspitze Italiens verbinden sollten. Zwei hierüber abgeschlossene Verträge verfielen. So mußten diese Bahnbauten wieder vom Staate selbst übernommen werden. Dieser verpflichtete sich zugleich zur Unterstützung der Gesellschaft der römischen Eisenbahnen, die mit der schleunigen Ausführung früher konzessionierter und weiterer neuer Linien, insbesondere der Linie Neapel-Capua-Caprano, beauftragt wurde.

Durch Ges. vom 21. August 1862 wurden die neapolitanischen Eisenbahnen einer neu zu gründenden Gesellschaft übertragen, die sich unter dem Namen "Gesellschaft der italienischen Südbahnen" ("Societa delle Strade Ferrate Meridionale") am 16. September 1861 mit einem Kapital von 100 Mill. Lire gebildet hatte und in der Folge große Bedeutung erlangte. Die Gesellschaft verpflichtete sich, außer den Linien Ancona-Otranto mit Zweigbahn Bari-Tarent, Foggia-Neapel (über Eboli und Salerno) und Ceprano-Pescara mit Abzweigung nach Castellamare den Bau der Linien Pavia-Brescia und Voghera-Pavia zur Herstellung einer direkten Verbindung zwischen Genua und Mailand zu übernehmen. Der Staat bewilligte den Südlinien die Bürgschaft für einen kilometrischen Rohertrag von 29.000 Lire und den beiden letztgenannten Linien für einen Ertrag von 20.000 Lire und verpflichtete sich ferner zu einem Beitrag von 20 Mill. Lire, der zur Hälfte durch Leistung materieller Arbeit, zur Hälfte durch Überlassung von Grund und Boden gewährt wurde.

Mit der Viktor Emanuel-Eisenbahngesellschaft, die nach der Abtretung Savoyens an Frankreich auf italienischem Boden nur noch die Linie Susa-Novara-Ticino besaß und betrieb, wurde 1863 ein Übereinkommen getroffen, wonach der Staat diese Linie übernahm und der Gesellschaft die Konzession zum Bau der kalabrisch-sizilischen Eisenbahnen erteilte. Für diese Bahnen wurde eine Unterstützung von jährlich 14.000 Lire für das Kilometer gewährt, die nach und nach vermindert werden sollte, sobald der kilometrische Rohertrag 12.000 Lire überschreiten würde; der Überschuß über diese Summe sollte zur Hälfte zur Verminderung der Unterstützung dienen und zur Hälfte der Gesellschaft zufallen. Weiter verpflichtete sich der Staat zu einem Beitrag von 9 Mill. Lire zu den Baukosten der kalabrisch-sizilischen Bahnen.

Für den Bau und Betrieb von Eisenbahnen auf der Insel Sardinien wurde einer "Gesellschaft der sardinischen Eisenbahnen" im Jahre 1863 die Konzession verliehen (insbesonders für die Bahn von Cagliari nach Terranova mit der Fortsetzung bis zum Golfo Aranci).

Am Schluß des Jahres 1864 waren in Italien 3396 km Eisenbahnen im Betrieb. Davon waren 566 km Eigentum des Staats; in die übrigen Linien teilten sich neben den vorerwähnten großen Gesellschaften noch vierzehn kleinere, deren Netze Bahnen von 13-116 km Länge umfaßten. Weitere 3300 km Eisenbahnen waren im Bau oder konzessioniert.

1864 vereinigten sich vier große Eisenbahngesellschaften, die fast alle Linien Mittelitaliens umfaßten, unter eine gemeinsame Verwaltung, die den Namen "Societa delle Strade Ferrate Romane" annahm.

Durch Ges. vom 14. Mai 1865 wurde der Verkauf aller dem Staat gehörigen Eisenbahnen angeordnet und eine größere Einheitlichkeit im Eisenbahnwesen dadurch herbeigeführt, daß die kleinen Gesellschaften beseitigt und sämtliche Eisenbahnen in den Händen von vier großen Gesellschaften vereinigt wurden. Hiernach trat die Gesellschaft der lombardisch-venetianischen und zentral-italienischen Eisenbahnen in den Besitz aller innerhalb ihres Gebiets liegenden Linien, die Eigentum des Staats waren oder von

Die Strecke von Piacenza zur Linie Alessandria-Stradella wurde erst im Jahre 1860 vollendet.

Im ganzen bestanden in Italien am 1. Februar 1861 1859 km Eisenbahnen, denen noch 421 km in Venetien, damals österreichisch, zuzuzählen sind.

B. Entwicklung des Eisenbahnwesens im vereinigten Königreich. Rückkauf der Eisenbahnen durch den Staat (Ges. vom Jahre 1879), weitere Entwicklung bis zum Abschluß der Betriebsüberlassungsverträge.

Die erste Sorge der neuen Regierung mußte sein, einige Einheitlichkeit und einigen Zusammenhang in den Betrieb der bestehenden Netze zu bringen und den Ausbau eines dem gesamtstaatlichen Interesse dienenden Netzes zu betreiben.

Ihre Absichten sind in einem Berichte des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 26. Dezember 1861 zusammengefaßt.

Aus politischen Gründen wurden mit den verschiedenen Gesellschaften Konzessionsverträge abgeschlossen, die vor allem auf raschen Bau abzielten und es den Gesellschaften ermöglichten, gestützt, auf staatliche Garantie, die erforderlichen Summen aufzubringen.

In Neapel übertrug Garibaldi einer Unternehmergesellschaft den Bau von vier großen Eisenbahnlinien, die Neapel mit den römischen Bahnen, mit dem adriatischen sowie dem tyrrhenischen Meer und mit der Südspitze Italiens verbinden sollten. Zwei hierüber abgeschlossene Verträge verfielen. So mußten diese Bahnbauten wieder vom Staate selbst übernommen werden. Dieser verpflichtete sich zugleich zur Unterstützung der Gesellschaft der römischen Eisenbahnen, die mit der schleunigen Ausführung früher konzessionierter und weiterer neuer Linien, insbesondere der Linie Neapel-Capua-Caprano, beauftragt wurde.

Durch Ges. vom 21. August 1862 wurden die neapolitanischen Eisenbahnen einer neu zu gründenden Gesellschaft übertragen, die sich unter dem Namen „Gesellschaft der italienischen Südbahnen“ („Società delle Strade Ferrate Meridionale“) am 16. September 1861 mit einem Kapital von 100 Mill. Lire gebildet hatte und in der Folge große Bedeutung erlangte. Die Gesellschaft verpflichtete sich, außer den Linien Ancona-Otranto mit Zweigbahn Bari-Tarent, Foggia-Neapel (über Eboli und Salerno) und Ceprano-Pescara mit Abzweigung nach Castellamare den Bau der Linien Pavia-Brescia und Voghera-Pavia zur Herstellung einer direkten Verbindung zwischen Genua und Mailand zu übernehmen. Der Staat bewilligte den Südlinien die Bürgschaft für einen kilometrischen Rohertrag von 29.000 Lire und den beiden letztgenannten Linien für einen Ertrag von 20.000 Lire und verpflichtete sich ferner zu einem Beitrag von 20 Mill. Lire, der zur Hälfte durch Leistung materieller Arbeit, zur Hälfte durch Überlassung von Grund und Boden gewährt wurde.

Mit der Viktor Emanuel-Eisenbahngesellschaft, die nach der Abtretung Savoyens an Frankreich auf italienischem Boden nur noch die Linie Susa-Novara-Ticino besaß und betrieb, wurde 1863 ein Übereinkommen getroffen, wonach der Staat diese Linie übernahm und der Gesellschaft die Konzession zum Bau der kalabrisch-sizilischen Eisenbahnen erteilte. Für diese Bahnen wurde eine Unterstützung von jährlich 14.000 Lire für das Kilometer gewährt, die nach und nach vermindert werden sollte, sobald der kilometrische Rohertrag 12.000 Lire überschreiten würde; der Überschuß über diese Summe sollte zur Hälfte zur Verminderung der Unterstützung dienen und zur Hälfte der Gesellschaft zufallen. Weiter verpflichtete sich der Staat zu einem Beitrag von 9 Mill. Lire zu den Baukosten der kalabrisch-sizilischen Bahnen.

Für den Bau und Betrieb von Eisenbahnen auf der Insel Sardinien wurde einer „Gesellschaft der sardinischen Eisenbahnen“ im Jahre 1863 die Konzession verliehen (insbesonders für die Bahn von Cagliari nach Terranova mit der Fortsetzung bis zum Golfo Aranci).

Am Schluß des Jahres 1864 waren in Italien 3396 km Eisenbahnen im Betrieb. Davon waren 566 km Eigentum des Staats; in die übrigen Linien teilten sich neben den vorerwähnten großen Gesellschaften noch vierzehn kleinere, deren Netze Bahnen von 13–116 km Länge umfaßten. Weitere 3300 km Eisenbahnen waren im Bau oder konzessioniert.

1864 vereinigten sich vier große Eisenbahngesellschaften, die fast alle Linien Mittelitaliens umfaßten, unter eine gemeinsame Verwaltung, die den Namen „Società delle Strade Ferrate Romane“ annahm.

Durch Ges. vom 14. Mai 1865 wurde der Verkauf aller dem Staat gehörigen Eisenbahnen angeordnet und eine größere Einheitlichkeit im Eisenbahnwesen dadurch herbeigeführt, daß die kleinen Gesellschaften beseitigt und sämtliche Eisenbahnen in den Händen von vier großen Gesellschaften vereinigt wurden. Hiernach trat die Gesellschaft der lombardisch-venetianischen und zentral-italienischen Eisenbahnen in den Besitz aller innerhalb ihres Gebiets liegenden Linien, die Eigentum des Staats waren oder von

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[284/0299] Die Strecke von Piacenza zur Linie Alessandria-Stradella wurde erst im Jahre 1860 vollendet. Im ganzen bestanden in Italien am 1. Februar 1861 1859 km Eisenbahnen, denen noch 421 km in Venetien, damals österreichisch, zuzuzählen sind. B. Entwicklung des Eisenbahnwesens im vereinigten Königreich. Rückkauf der Eisenbahnen durch den Staat (Ges. vom Jahre 1879), weitere Entwicklung bis zum Abschluß der Betriebsüberlassungsverträge. Die erste Sorge der neuen Regierung mußte sein, einige Einheitlichkeit und einigen Zusammenhang in den Betrieb der bestehenden Netze zu bringen und den Ausbau eines dem gesamtstaatlichen Interesse dienenden Netzes zu betreiben. Ihre Absichten sind in einem Berichte des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 26. Dezember 1861 zusammengefaßt. Aus politischen Gründen wurden mit den verschiedenen Gesellschaften Konzessionsverträge abgeschlossen, die vor allem auf raschen Bau abzielten und es den Gesellschaften ermöglichten, gestützt, auf staatliche Garantie, die erforderlichen Summen aufzubringen. In Neapel übertrug Garibaldi einer Unternehmergesellschaft den Bau von vier großen Eisenbahnlinien, die Neapel mit den römischen Bahnen, mit dem adriatischen sowie dem tyrrhenischen Meer und mit der Südspitze Italiens verbinden sollten. Zwei hierüber abgeschlossene Verträge verfielen. So mußten diese Bahnbauten wieder vom Staate selbst übernommen werden. Dieser verpflichtete sich zugleich zur Unterstützung der Gesellschaft der römischen Eisenbahnen, die mit der schleunigen Ausführung früher konzessionierter und weiterer neuer Linien, insbesondere der Linie Neapel-Capua-Caprano, beauftragt wurde. Durch Ges. vom 21. August 1862 wurden die neapolitanischen Eisenbahnen einer neu zu gründenden Gesellschaft übertragen, die sich unter dem Namen „Gesellschaft der italienischen Südbahnen“ („Società delle Strade Ferrate Meridionale“) am 16. September 1861 mit einem Kapital von 100 Mill. Lire gebildet hatte und in der Folge große Bedeutung erlangte. Die Gesellschaft verpflichtete sich, außer den Linien Ancona-Otranto mit Zweigbahn Bari-Tarent, Foggia-Neapel (über Eboli und Salerno) und Ceprano-Pescara mit Abzweigung nach Castellamare den Bau der Linien Pavia-Brescia und Voghera-Pavia zur Herstellung einer direkten Verbindung zwischen Genua und Mailand zu übernehmen. Der Staat bewilligte den Südlinien die Bürgschaft für einen kilometrischen Rohertrag von 29.000 Lire und den beiden letztgenannten Linien für einen Ertrag von 20.000 Lire und verpflichtete sich ferner zu einem Beitrag von 20 Mill. Lire, der zur Hälfte durch Leistung materieller Arbeit, zur Hälfte durch Überlassung von Grund und Boden gewährt wurde. Mit der Viktor Emanuel-Eisenbahngesellschaft, die nach der Abtretung Savoyens an Frankreich auf italienischem Boden nur noch die Linie Susa-Novara-Ticino besaß und betrieb, wurde 1863 ein Übereinkommen getroffen, wonach der Staat diese Linie übernahm und der Gesellschaft die Konzession zum Bau der kalabrisch-sizilischen Eisenbahnen erteilte. Für diese Bahnen wurde eine Unterstützung von jährlich 14.000 Lire für das Kilometer gewährt, die nach und nach vermindert werden sollte, sobald der kilometrische Rohertrag 12.000 Lire überschreiten würde; der Überschuß über diese Summe sollte zur Hälfte zur Verminderung der Unterstützung dienen und zur Hälfte der Gesellschaft zufallen. Weiter verpflichtete sich der Staat zu einem Beitrag von 9 Mill. Lire zu den Baukosten der kalabrisch-sizilischen Bahnen. Für den Bau und Betrieb von Eisenbahnen auf der Insel Sardinien wurde einer „Gesellschaft der sardinischen Eisenbahnen“ im Jahre 1863 die Konzession verliehen (insbesonders für die Bahn von Cagliari nach Terranova mit der Fortsetzung bis zum Golfo Aranci). Am Schluß des Jahres 1864 waren in Italien 3396 km Eisenbahnen im Betrieb. Davon waren 566 km Eigentum des Staats; in die übrigen Linien teilten sich neben den vorerwähnten großen Gesellschaften noch vierzehn kleinere, deren Netze Bahnen von 13–116 km Länge umfaßten. Weitere 3300 km Eisenbahnen waren im Bau oder konzessioniert. 1864 vereinigten sich vier große Eisenbahngesellschaften, die fast alle Linien Mittelitaliens umfaßten, unter eine gemeinsame Verwaltung, die den Namen „Società delle Strade Ferrate Romane“ annahm. Durch Ges. vom 14. Mai 1865 wurde der Verkauf aller dem Staat gehörigen Eisenbahnen angeordnet und eine größere Einheitlichkeit im Eisenbahnwesen dadurch herbeigeführt, daß die kleinen Gesellschaften beseitigt und sämtliche Eisenbahnen in den Händen von vier großen Gesellschaften vereinigt wurden. Hiernach trat die Gesellschaft der lombardisch-venetianischen und zentral-italienischen Eisenbahnen in den Besitz aller innerhalb ihres Gebiets liegenden Linien, die Eigentum des Staats waren oder von

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 284. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/299>, abgerufen am 25.11.2024.