Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.c) Großherzogtum Toskana. Dieses besaß zu Beginn des Jahres 1861 ein verhältnismäßig entwickeltes Eisenbahnnetz, das der Hauptsache nach aus nachstehenden drei Linien bestand: 1. Florenz-Empoli-Pisa-Livorno. 2. Pisa-Lucca-Pistoja-Florenz. 3. Empoli-Siena-Torrita (nach Chiusi). Zu 1. Die Konzession und der Bau wurde an die Gesellschaft der Leopoldinischen Eisenbahnen vergeben. 1844 wurde als erste Eisenbahn in Toskana die Teilstrecke Livorno-Pisa eröffnet; es folgten dann die Strecken Pisa-Pontedera (1845), Pontedera-Empoli (1847) und Empoli-Florenz (1848). Zu 2. Die Konzession wurde für die Teilstrecke Pisa-Lucca an die A. G. der Eisenbahn Pisa-Lucca (1844), für die Reststrecke Lucca-Pistoja-Florenz der Gesellschaft Maria Antonia vergeben (1846). Eröffnet wurde die Strecke Pisa-Lucca Ende 1846; die weitere Fortsetzung bis Florenz in der Zeit von 1848 bis 1859. Zu 3. Wurde der Eisenbahngesellschaft "Centrale Toscana" konzessioniert. Die Eröffnung erfolgte 1848 bis 1860 bis Torrita. Zu Beginn des Jahres 1860 vereinigten sich die Leopoldinische, die Pisa-Lucca und die Maria Antonia unter dem Namen "Livornesische Eisenbahngesellschaft". 1860 wurde der Gesellschaft "Societa delle Ferrovie Maremmane" die Konzession für eine Linie von Livorno zum Chiarone (Grenze des Kirchenstaats) verliehen, die Anschluß an die Linie Civitavecchia-Rom erhalten sollte. d) Lombardei und Venetien. Die erste Bahn der Lombardei und Venetiens, damals österreichisch, war die Linie von Mailand nach Monza, deren Konzessionierung an eine Privatgesellschaft 1838 erfolgte. Der Betrieb wurde 1840 eröffnet. 1837 wurde die lombardisch-venetianische Ferdinands-Eisenbahngesellschaft zum Bau einer Eisenbahn von Mailand nach Venedig mit einem Stammkapital von 50 Mill. Lire gegründet und erhielt 1840 die Konzession. In demselben Jahre wurden die Arbeiten zwischen Padua und Venedig bei der großen Lagunenbrücke begonnen. Infolge mangelnden Vertrauens und des Hereinbrechens der Finanzkrise war das Unternehmen dem Zusammenbruche nahe; um das Mißtrauen zu beseitigen, erklärte sich die Regierung 1842 bereit, falls die Mittel der Gesellschaft erschöpft sein sollten, den Bau auf eigene Kosten weiterzuführen und die Bahn zwei Jahre nach der Vollendung gegen Umtausch der Aktien in 4%ige Staatsschuldverschreibungen anzukaufen. Die Gesellschaft schritt nunmehr zur Ausführung des Baues. Am 13. Dezember 1842 wurde die Strecke Padua-Fort Malghera an den Lagunen, am 1. November 1843 die kurze Strecke Fort Malghera bis zur Lagunenbrücke eröffnet. Bevor diese vollendet war, sah sich die Gesellschaft genötigt, infolge neuer finanzieller Schwierigkeiten mit der Regierung wegen Ausbaues und Betriebsübernahme für Rechnung der Gesellschaft in Verhandlung zu treten und anfangs 1846 wurde eine Verständigung darüber erzielt. Anfangs 1846 wurde auch die Lagunenbrücke fertiggestellt und in demselben Jahre der Verkehr auf der ganzen Strecke Padua-Vicenza-Venedig sowie auf der Linie Mailand-Treviglio eröffnet. 1849 wurde die Strecke Vicenza-Verona-Porta Vescovo, 1851 die Strecke Verona-S. Antonio Mantovano und Mestre-Treviso vollendet, womit die Bauführung des Staats auf Kosten der Gesellschaft endete. Als die finanziellen Verlegenheiten der Gesellschaft anhielten, kaufte der Staat 1852 die beiden Linien Venedig-Verona und Treviglio-Mailand. Schon 1851 hatte der Staat die Linien Mailand-Monza-Camerlata erworben, deren Schlußstrecke Monza-Camerlata 1849 eröffnet worden war. In der Folge erbaute der Staat nachstehende Linien und nahm sie in Betrieb: 1852 Verona-Porta Vescovo, Verona-Porta Nuova, 1854 Verona Porta Nuova-Coccaglio, 1855 Treviso-Pordenone, Pordenone-Casarta. 1856 trat der österreichisiche Staat sämtliche Linien der Lombardei und Venetiens der lombardisch-venetianischen Eisenbahngesellschaft gegen Zahlung von 100 Mill. Lire ab. Die Gesellschaft verpflichtete sich, die noch nicht ausgebauten Strecken innerhalb bestimmter Fristen dem öffentlichen Verkehr zu übergeben. Der Staat sicherte eine 5%ige Zinsgarantie nebst 1/5% als Tilgungsquote zu. 1856 wurde den Konzessionären der lombardisch-venetianischen Eisenbahngesellschaft auf Grund eines zwischen den beteiligten Mächten abgeschlossenen Staatsvertrags das Recht zum Bau und Betrieb von Bahnen in Mittelitalien erteilt; sie sollten eine Linie von Piacenza über Parma, Reggio, Modena und Bologna durch das Renotal zur Verbindung mit den toskanischen Bahnen bauen, mit einer Abzweigung von Reggio über Guastalla und Suzzara zur Verbindung mit den lombardisch-venetianischen Bahnen mit Überschreitung des Po bei Borgoforte. In diesen Konzessionen wurden Zinsgarantien sowie Vergünstigungen bei den Abgaben und Steuern bewilligt, aber der Gesellschaft die Verpflichtung auferlegt, die ganze Bahn in der Ebene bis zum Fuß des Apennin zweigleisig herzustellen. Die Konzession für die lombardisch-venetianische Bahn und für die zentral-italienischen c) Großherzogtum Toskana. Dieses besaß zu Beginn des Jahres 1861 ein verhältnismäßig entwickeltes Eisenbahnnetz, das der Hauptsache nach aus nachstehenden drei Linien bestand: 1. Florenz-Empoli-Pisa-Livorno. 2. Pisa-Lucca-Pistoja-Florenz. 3. Empoli-Siena-Torrita (nach Chiusi). Zu 1. Die Konzession und der Bau wurde an die Gesellschaft der Leopoldinischen Eisenbahnen vergeben. 1844 wurde als erste Eisenbahn in Toskana die Teilstrecke Livorno-Pisa eröffnet; es folgten dann die Strecken Pisa-Pontedera (1845), Pontedera-Empoli (1847) und Empoli-Florenz (1848). Zu 2. Die Konzession wurde für die Teilstrecke Pisa-Lucca an die A. G. der Eisenbahn Pisa-Lucca (1844), für die Reststrecke Lucca-Pistoja-Florenz der Gesellschaft Maria Antonia vergeben (1846). Eröffnet wurde die Strecke Pisa-Lucca Ende 1846; die weitere Fortsetzung bis Florenz in der Zeit von 1848 bis 1859. Zu 3. Wurde der Eisenbahngesellschaft „Centrale Toscana“ konzessioniert. Die Eröffnung erfolgte 1848 bis 1860 bis Torrita. Zu Beginn des Jahres 1860 vereinigten sich die Leopoldinische, die Pisa-Lucca und die Maria Antonia unter dem Namen „Livornesische Eisenbahngesellschaft“. 1860 wurde der Gesellschaft „Società delle Ferrovie Maremmane“ die Konzession für eine Linie von Livorno zum Chiarone (Grenze des Kirchenstaats) verliehen, die Anschluß an die Linie Civitavecchia-Rom erhalten sollte. d) Lombardei und Venetien. Die erste Bahn der Lombardei und Venetiens, damals österreichisch, war die Linie von Mailand nach Monza, deren Konzessionierung an eine Privatgesellschaft 1838 erfolgte. Der Betrieb wurde 1840 eröffnet. 1837 wurde die lombardisch-venetianische Ferdinands-Eisenbahngesellschaft zum Bau einer Eisenbahn von Mailand nach Venedig mit einem Stammkapital von 50 Mill. Lire gegründet und erhielt 1840 die Konzession. In demselben Jahre wurden die Arbeiten zwischen Padua und Venedig bei der großen Lagunenbrücke begonnen. Infolge mangelnden Vertrauens und des Hereinbrechens der Finanzkrise war das Unternehmen dem Zusammenbruche nahe; um das Mißtrauen zu beseitigen, erklärte sich die Regierung 1842 bereit, falls die Mittel der Gesellschaft erschöpft sein sollten, den Bau auf eigene Kosten weiterzuführen und die Bahn zwei Jahre nach der Vollendung gegen Umtausch der Aktien in 4%ige Staatsschuldverschreibungen anzukaufen. Die Gesellschaft schritt nunmehr zur Ausführung des Baues. Am 13. Dezember 1842 wurde die Strecke Padua-Fort Malghera an den Lagunen, am 1. November 1843 die kurze Strecke Fort Malghera bis zur Lagunenbrücke eröffnet. Bevor diese vollendet war, sah sich die Gesellschaft genötigt, infolge neuer finanzieller Schwierigkeiten mit der Regierung wegen Ausbaues und Betriebsübernahme für Rechnung der Gesellschaft in Verhandlung zu treten und anfangs 1846 wurde eine Verständigung darüber erzielt. Anfangs 1846 wurde auch die Lagunenbrücke fertiggestellt und in demselben Jahre der Verkehr auf der ganzen Strecke Padua-Vicenza-Venedig sowie auf der Linie Mailand-Treviglio eröffnet. 1849 wurde die Strecke Vicenza-Verona-Porta Vescovo, 1851 die Strecke Verona-S. Antonio Mantovano und Mestre-Treviso vollendet, womit die Bauführung des Staats auf Kosten der Gesellschaft endete. Als die finanziellen Verlegenheiten der Gesellschaft anhielten, kaufte der Staat 1852 die beiden Linien Venedig-Verona und Treviglio-Mailand. Schon 1851 hatte der Staat die Linien Mailand-Monza-Camerlata erworben, deren Schlußstrecke Monza-Camerlata 1849 eröffnet worden war. In der Folge erbaute der Staat nachstehende Linien und nahm sie in Betrieb: 1852 Verona-Porta Vescovo, Verona-Porta Nuova, 1854 Verona Porta Nuova-Coccaglio, 1855 Treviso-Pordenone, Pordenone-Casarta. 1856 trat der österreichisiche Staat sämtliche Linien der Lombardei und Venetiens der lombardisch-venetianischen Eisenbahngesellschaft gegen Zahlung von 100 Mill. Lire ab. Die Gesellschaft verpflichtete sich, die noch nicht ausgebauten Strecken innerhalb bestimmter Fristen dem öffentlichen Verkehr zu übergeben. Der Staat sicherte eine 5%ige Zinsgarantie nebst 1/5% als Tilgungsquote zu. 1856 wurde den Konzessionären der lombardisch-venetianischen Eisenbahngesellschaft auf Grund eines zwischen den beteiligten Mächten abgeschlossenen Staatsvertrags das Recht zum Bau und Betrieb von Bahnen in Mittelitalien erteilt; sie sollten eine Linie von Piacenza über Parma, Reggio, Modena und Bologna durch das Renotal zur Verbindung mit den toskanischen Bahnen bauen, mit einer Abzweigung von Reggio über Guastalla und Suzzara zur Verbindung mit den lombardisch-venetianischen Bahnen mit Überschreitung des Po bei Borgoforte. In diesen Konzessionen wurden Zinsgarantien sowie Vergünstigungen bei den Abgaben und Steuern bewilligt, aber der Gesellschaft die Verpflichtung auferlegt, die ganze Bahn in der Ebene bis zum Fuß des Apennin zweigleisig herzustellen. Die Konzession für die lombardisch-venetianische Bahn und für die zentral-italienischen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p> <pb facs="#f0297" n="282"/> </p><lb/> <p><hi rendition="#i">c)</hi><hi rendition="#g">Großherzogtum Toskana</hi>. Dieses besaß zu Beginn des Jahres 1861 ein verhältnismäßig entwickeltes Eisenbahnnetz, das der Hauptsache nach aus nachstehenden drei Linien bestand:</p><lb/> <p>1. Florenz-Empoli-Pisa-Livorno.</p><lb/> <p>2. Pisa-Lucca-Pistoja-Florenz.</p><lb/> <p>3. Empoli-Siena-Torrita (nach Chiusi).</p><lb/> <p>Zu 1. Die Konzession und der Bau wurde an die Gesellschaft der Leopoldinischen Eisenbahnen vergeben. 1844 wurde als erste Eisenbahn in Toskana die Teilstrecke Livorno-Pisa eröffnet; es folgten dann die Strecken Pisa-Pontedera (1845), Pontedera-Empoli (1847) und Empoli-Florenz (1848).</p><lb/> <p>Zu 2. Die Konzession wurde für die Teilstrecke Pisa-Lucca an die A. G. der Eisenbahn Pisa-Lucca (1844), für die Reststrecke Lucca-Pistoja-Florenz der Gesellschaft Maria Antonia vergeben (1846). Eröffnet wurde die Strecke Pisa-Lucca Ende 1846; die weitere Fortsetzung bis Florenz in der Zeit von 1848 bis 1859.</p><lb/> <p>Zu 3. Wurde der Eisenbahngesellschaft „Centrale Toscana“ konzessioniert. Die Eröffnung erfolgte 1848 bis 1860 bis Torrita.</p><lb/> <p>Zu Beginn des Jahres 1860 vereinigten sich die Leopoldinische, die Pisa-Lucca und die Maria Antonia unter dem Namen „Livornesische Eisenbahngesellschaft“. 1860 wurde der Gesellschaft „Società delle Ferrovie Maremmane“ die Konzession für eine Linie von Livorno zum Chiarone (Grenze des Kirchenstaats) verliehen, die Anschluß an die Linie Civitavecchia-Rom erhalten sollte.</p><lb/> <p><hi rendition="#i">d)</hi><hi rendition="#g">Lombardei und Venetien.</hi> Die erste Bahn der Lombardei und Venetiens, damals österreichisch, war die Linie von Mailand nach Monza, deren Konzessionierung an eine Privatgesellschaft 1838 erfolgte. Der Betrieb wurde 1840 eröffnet. 1837 wurde die lombardisch-venetianische Ferdinands-Eisenbahngesellschaft zum Bau einer Eisenbahn von Mailand nach Venedig mit einem Stammkapital von 50 Mill. Lire gegründet und erhielt 1840 die Konzession. In demselben Jahre wurden die Arbeiten zwischen Padua und Venedig bei der großen Lagunenbrücke begonnen. Infolge mangelnden Vertrauens und des Hereinbrechens der Finanzkrise war das Unternehmen dem Zusammenbruche nahe; um das Mißtrauen zu beseitigen, erklärte sich die Regierung 1842 bereit, falls die Mittel der Gesellschaft erschöpft sein sollten, den Bau auf eigene Kosten weiterzuführen und die Bahn zwei Jahre nach der Vollendung gegen Umtausch der Aktien in 4<hi rendition="#i">%</hi>ige Staatsschuldverschreibungen anzukaufen. Die Gesellschaft schritt nunmehr zur Ausführung des Baues. Am 13. Dezember 1842 wurde die Strecke Padua-Fort Malghera an den Lagunen, am 1. November 1843 die kurze Strecke Fort Malghera bis zur Lagunenbrücke eröffnet. Bevor diese vollendet war, sah sich die Gesellschaft genötigt, infolge neuer finanzieller Schwierigkeiten mit der Regierung wegen Ausbaues und Betriebsübernahme für Rechnung der Gesellschaft in Verhandlung zu treten und anfangs 1846 wurde eine Verständigung darüber erzielt. Anfangs 1846 wurde auch die Lagunenbrücke fertiggestellt und in demselben Jahre der Verkehr auf der ganzen Strecke Padua-Vicenza-Venedig sowie auf der Linie Mailand-Treviglio eröffnet. 1849 wurde die Strecke Vicenza-Verona-Porta Vescovo, 1851 die Strecke Verona-S. Antonio Mantovano und Mestre-Treviso vollendet, womit die Bauführung des Staats auf Kosten der Gesellschaft endete.</p><lb/> <p>Als die finanziellen Verlegenheiten der Gesellschaft anhielten, kaufte der Staat 1852 die beiden Linien Venedig-Verona und Treviglio-Mailand. Schon 1851 hatte der Staat die Linien Mailand-Monza-Camerlata erworben, deren Schlußstrecke Monza-Camerlata 1849 eröffnet worden war. In der Folge erbaute der Staat nachstehende Linien und nahm sie in Betrieb: 1852 Verona-Porta Vescovo, Verona-Porta Nuova, 1854 Verona Porta Nuova-Coccaglio, 1855 Treviso-Pordenone, Pordenone-Casarta.</p><lb/> <p>1856 trat der österreichisiche Staat sämtliche Linien der Lombardei und Venetiens der lombardisch-venetianischen Eisenbahngesellschaft gegen Zahlung von 100 Mill. Lire ab. Die Gesellschaft verpflichtete sich, die noch nicht ausgebauten Strecken innerhalb bestimmter Fristen dem öffentlichen Verkehr zu übergeben. Der Staat sicherte eine 5<hi rendition="#i">%</hi>ige Zinsgarantie nebst <hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">5</hi><hi rendition="#i">%</hi> als Tilgungsquote zu.</p><lb/> <p>1856 wurde den Konzessionären der lombardisch-venetianischen Eisenbahngesellschaft auf Grund eines zwischen den beteiligten Mächten abgeschlossenen Staatsvertrags das Recht zum Bau und Betrieb von Bahnen in Mittelitalien erteilt; sie sollten eine Linie von Piacenza über Parma, Reggio, Modena und Bologna durch das Renotal zur Verbindung mit den toskanischen Bahnen bauen, mit einer Abzweigung von Reggio über Guastalla und Suzzara zur Verbindung mit den lombardisch-venetianischen Bahnen mit Überschreitung des Po bei Borgoforte. In diesen Konzessionen wurden Zinsgarantien sowie Vergünstigungen bei den Abgaben und Steuern bewilligt, aber der Gesellschaft die Verpflichtung auferlegt, die ganze Bahn in der Ebene bis zum Fuß des Apennin zweigleisig herzustellen.</p><lb/> <p>Die Konzession für die lombardisch-venetianische Bahn und für die zentral-italienischen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [282/0297]
c) Großherzogtum Toskana. Dieses besaß zu Beginn des Jahres 1861 ein verhältnismäßig entwickeltes Eisenbahnnetz, das der Hauptsache nach aus nachstehenden drei Linien bestand:
1. Florenz-Empoli-Pisa-Livorno.
2. Pisa-Lucca-Pistoja-Florenz.
3. Empoli-Siena-Torrita (nach Chiusi).
Zu 1. Die Konzession und der Bau wurde an die Gesellschaft der Leopoldinischen Eisenbahnen vergeben. 1844 wurde als erste Eisenbahn in Toskana die Teilstrecke Livorno-Pisa eröffnet; es folgten dann die Strecken Pisa-Pontedera (1845), Pontedera-Empoli (1847) und Empoli-Florenz (1848).
Zu 2. Die Konzession wurde für die Teilstrecke Pisa-Lucca an die A. G. der Eisenbahn Pisa-Lucca (1844), für die Reststrecke Lucca-Pistoja-Florenz der Gesellschaft Maria Antonia vergeben (1846). Eröffnet wurde die Strecke Pisa-Lucca Ende 1846; die weitere Fortsetzung bis Florenz in der Zeit von 1848 bis 1859.
Zu 3. Wurde der Eisenbahngesellschaft „Centrale Toscana“ konzessioniert. Die Eröffnung erfolgte 1848 bis 1860 bis Torrita.
Zu Beginn des Jahres 1860 vereinigten sich die Leopoldinische, die Pisa-Lucca und die Maria Antonia unter dem Namen „Livornesische Eisenbahngesellschaft“. 1860 wurde der Gesellschaft „Società delle Ferrovie Maremmane“ die Konzession für eine Linie von Livorno zum Chiarone (Grenze des Kirchenstaats) verliehen, die Anschluß an die Linie Civitavecchia-Rom erhalten sollte.
d) Lombardei und Venetien. Die erste Bahn der Lombardei und Venetiens, damals österreichisch, war die Linie von Mailand nach Monza, deren Konzessionierung an eine Privatgesellschaft 1838 erfolgte. Der Betrieb wurde 1840 eröffnet. 1837 wurde die lombardisch-venetianische Ferdinands-Eisenbahngesellschaft zum Bau einer Eisenbahn von Mailand nach Venedig mit einem Stammkapital von 50 Mill. Lire gegründet und erhielt 1840 die Konzession. In demselben Jahre wurden die Arbeiten zwischen Padua und Venedig bei der großen Lagunenbrücke begonnen. Infolge mangelnden Vertrauens und des Hereinbrechens der Finanzkrise war das Unternehmen dem Zusammenbruche nahe; um das Mißtrauen zu beseitigen, erklärte sich die Regierung 1842 bereit, falls die Mittel der Gesellschaft erschöpft sein sollten, den Bau auf eigene Kosten weiterzuführen und die Bahn zwei Jahre nach der Vollendung gegen Umtausch der Aktien in 4%ige Staatsschuldverschreibungen anzukaufen. Die Gesellschaft schritt nunmehr zur Ausführung des Baues. Am 13. Dezember 1842 wurde die Strecke Padua-Fort Malghera an den Lagunen, am 1. November 1843 die kurze Strecke Fort Malghera bis zur Lagunenbrücke eröffnet. Bevor diese vollendet war, sah sich die Gesellschaft genötigt, infolge neuer finanzieller Schwierigkeiten mit der Regierung wegen Ausbaues und Betriebsübernahme für Rechnung der Gesellschaft in Verhandlung zu treten und anfangs 1846 wurde eine Verständigung darüber erzielt. Anfangs 1846 wurde auch die Lagunenbrücke fertiggestellt und in demselben Jahre der Verkehr auf der ganzen Strecke Padua-Vicenza-Venedig sowie auf der Linie Mailand-Treviglio eröffnet. 1849 wurde die Strecke Vicenza-Verona-Porta Vescovo, 1851 die Strecke Verona-S. Antonio Mantovano und Mestre-Treviso vollendet, womit die Bauführung des Staats auf Kosten der Gesellschaft endete.
Als die finanziellen Verlegenheiten der Gesellschaft anhielten, kaufte der Staat 1852 die beiden Linien Venedig-Verona und Treviglio-Mailand. Schon 1851 hatte der Staat die Linien Mailand-Monza-Camerlata erworben, deren Schlußstrecke Monza-Camerlata 1849 eröffnet worden war. In der Folge erbaute der Staat nachstehende Linien und nahm sie in Betrieb: 1852 Verona-Porta Vescovo, Verona-Porta Nuova, 1854 Verona Porta Nuova-Coccaglio, 1855 Treviso-Pordenone, Pordenone-Casarta.
1856 trat der österreichisiche Staat sämtliche Linien der Lombardei und Venetiens der lombardisch-venetianischen Eisenbahngesellschaft gegen Zahlung von 100 Mill. Lire ab. Die Gesellschaft verpflichtete sich, die noch nicht ausgebauten Strecken innerhalb bestimmter Fristen dem öffentlichen Verkehr zu übergeben. Der Staat sicherte eine 5%ige Zinsgarantie nebst 1/5% als Tilgungsquote zu.
1856 wurde den Konzessionären der lombardisch-venetianischen Eisenbahngesellschaft auf Grund eines zwischen den beteiligten Mächten abgeschlossenen Staatsvertrags das Recht zum Bau und Betrieb von Bahnen in Mittelitalien erteilt; sie sollten eine Linie von Piacenza über Parma, Reggio, Modena und Bologna durch das Renotal zur Verbindung mit den toskanischen Bahnen bauen, mit einer Abzweigung von Reggio über Guastalla und Suzzara zur Verbindung mit den lombardisch-venetianischen Bahnen mit Überschreitung des Po bei Borgoforte. In diesen Konzessionen wurden Zinsgarantien sowie Vergünstigungen bei den Abgaben und Steuern bewilligt, aber der Gesellschaft die Verpflichtung auferlegt, die ganze Bahn in der Ebene bis zum Fuß des Apennin zweigleisig herzustellen.
Die Konzession für die lombardisch-venetianische Bahn und für die zentral-italienischen
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:44Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:44Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |