Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.ein- oder zweiachsiges Truckgestell. Auf dem vorderen Rahmenteil ist der Kessel gelagert; rückwärts befindet sich eine Abteilung (Coupe) für die mitfahrenden Bahnbediensteten; die Seitenwände dieser Abteilung und das Dach erstrecken sich meist auch über den Kessel, so daß nur die vorderste Rauchkastenpartie außerhalb des Wagenkastens liegt. An geeigneter Stelle sind Behälter für Wasser und Kohle angebracht. Trotz des selten mehr als 1·4 m betragenden Durchmessers der Treibräder können diese Lokomotiven mit 70-80 km Geschwindigkeit fahren. In der einfachsten Form (bestimmt für Oberbauarbeiter und Werkmeister) hat die I. nur eine Treibachse, eine Laufachse, kleinen, senkrecht stehenden Kessel und eine offene, mit 4-8 Sitzplätzen versehene Galerie. In neuerer Zeit werden statt der I. zumeist durch Explosionsmotoren angetriebene Fahrzeuge verwendet (s. Draisinen). Literatur: Clark und Colburn (Inspektionswagen von Adams); Brosius, Erinnerungen an die Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von Nordamerika; Railroad Gazette, Jg. 1890 und 1892, Nr. 12. Inspektionswagen (inspection wagons; voitures d'inspection; vagoni delle revisioni), für die dienstlichen Bereisungen der eigenen Strecken durch höhere Beamte der betreffenden Bahn bestimmte Wagen. Die Einrichtung der I. muß eine solche sein, daß die Strecke aus ihnen gut beobachtet werden kann. Daher besitzen diese Wagen in der Regel an einer Stirnseite einen größeren, überdeckten, mit Bordwänden versehenen Aussichtsraum, der häufig auch durch Fenster vollständig abgeschlossen werden kann, so daß die Beobachtung durch schlechte Witterungsverhältnisse minder ungünstig beeinflußt wird. An den Aussichtsraum schließt sich zweckmäßig eine Salonabteilung, die außer den gewöhnlichen Einrichtungsstücken noch mit einem Schreibtisch, einer kleinen Handbücherei, einer gut gehenden Uhr, einem Thermometer, einem Geschwindigkeitsmesser und anderen Apparaten ausgestattet ist. Der Salon kann auch als Schlafraum dienen und ist dann in diesem ein Schlafdiwan vorhanden; häufig wird auch ein eigenes Schlafabteil angeordnet. Endlich ist noch ein entsprechend eingerichteter Toilette- und Abortraum, allenfalls auch ein besonderer Raum für das Begleitpersonal vorhanden. Bei dem Bau und der Einrichtung der I. ist für die Möglichkeit des Verkehrs dieser Wagen in den verschiedenen Zügen und auf den verschiedenen Strecken hinreichend vorzusorgen. I. erhalten daher, auch wenn sie für Dampfheizung eingerichtet sind, häufig noch irgend eine unabhängige Heizeinrichtung, z. B. Füllöfen. I. besitzen ferner außer einer Handbremse noch Einrichtungen für durchgehende Bremsen. Was die Ausstattung der I. anbelangt, so werden auf diese, namentlich bei russischen, englischen und amerikanischen Bahnen, mitunter große Summen verwendet; über einen derartigen I. der russischen Südwestbahn s. Organ 1883, S. 236. Fast alle amerikanischen Bahnen des Westens und Nordwestens haben Salonwagen zur Beförderung der Oberbeamten. Jeder dieser Wagen hat einen Wert von etwa 30.000 Dollar und haben manche Bahnen in solchen I. ein Kapital von 60.000-100.000 Dollar angelegt. Inspektorat, Bezeichnung für Amtsstellen zur Überwachung des örtlichen Bahnerhaltungs-, Verkehrs- und Zugförderungsdienstes bei einer Anzahl von Eisenbahnunternehmungen in Österreich und Ungarn, vgl. Verwaltung. Inspektoren, amtliche Bezeichnung für Beamte, denen in einem bestimmten Bereich die Aufsicht und Überwachung des äußeren Dienstes obliegt. Je nach dem Dienstzweig, in dem sie tätig sind, unterscheidet man Bau-, Betriebs-, Verkehrs-, Transport-, Güter-, Maschinen-, Telegrapheninspektoren u. s. w. Neuerdings erfährt die Anwendung der Bezeichnung als Inspektor wesentliche Einschränkung, indem bei mehreren Verwaltungen technische Beamte nicht mehr zu Inspektoren ernannt werden; so werden beispielsweise bei den preußischen Staatseisenbahnen die Regierungsbaumeister unmittelbar zum Rat (Regierungs- und Baurat oder Baurat) befördert. Bei anderen Verwaltungen findet indessen der Ausdruck I. Verwendung als Amtsbezeichnung für Beamte einer bestimmten Dienst- (Rang-) Klasse ohne ausschlaggebende Rücksichtnahme auf die Art der dienstlichen Verwendung, meist in Zusammensetzungen wie Eisenbahnbauinspektor, Oberbauinspektor. S. auch technische Beamte, Verwaltung. Hoff. Instanzenzug ist die Verwaltungseinrichtung, nach der derselbe Gegenstand in mehreren einander übergeordneten Verwaltungsstellen bearbeitet werden muß. Er fällt fort, wenn eine Angelegenheit bei einer und derselben Dienststelle allein und endgültig erledigt wird. Der I. pflegt am größten zu sein bei umfangreichen Eisenbahnverwaltungen, insbesondere bei den großen Staatseisenbahnverwaltungen, deren oberste Leitung in der Regel einem Ministerium vorbehalten ist, während unter ein- oder zweiachsiges Truckgestell. Auf dem vorderen Rahmenteil ist der Kessel gelagert; rückwärts befindet sich eine Abteilung (Coupé) für die mitfahrenden Bahnbediensteten; die Seitenwände dieser Abteilung und das Dach erstrecken sich meist auch über den Kessel, so daß nur die vorderste Rauchkastenpartie außerhalb des Wagenkastens liegt. An geeigneter Stelle sind Behälter für Wasser und Kohle angebracht. Trotz des selten mehr als 1·4 m betragenden Durchmessers der Treibräder können diese Lokomotiven mit 70–80 km Geschwindigkeit fahren. In der einfachsten Form (bestimmt für Oberbauarbeiter und Werkmeister) hat die I. nur eine Treibachse, eine Laufachse, kleinen, senkrecht stehenden Kessel und eine offene, mit 4–8 Sitzplätzen versehene Galerie. In neuerer Zeit werden statt der I. zumeist durch Explosionsmotoren angetriebene Fahrzeuge verwendet (s. Draisinen). Literatur: Clark und Colburn (Inspektionswagen von Adams); Brosius, Erinnerungen an die Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von Nordamerika; Railroad Gazette, Jg. 1890 und 1892, Nr. 12. Inspektionswagen (inspection wagons; voitures d'inspection; vagoni delle revisioni), für die dienstlichen Bereisungen der eigenen Strecken durch höhere Beamte der betreffenden Bahn bestimmte Wagen. Die Einrichtung der I. muß eine solche sein, daß die Strecke aus ihnen gut beobachtet werden kann. Daher besitzen diese Wagen in der Regel an einer Stirnseite einen größeren, überdeckten, mit Bordwänden versehenen Aussichtsraum, der häufig auch durch Fenster vollständig abgeschlossen werden kann, so daß die Beobachtung durch schlechte Witterungsverhältnisse minder ungünstig beeinflußt wird. An den Aussichtsraum schließt sich zweckmäßig eine Salonabteilung, die außer den gewöhnlichen Einrichtungsstücken noch mit einem Schreibtisch, einer kleinen Handbücherei, einer gut gehenden Uhr, einem Thermometer, einem Geschwindigkeitsmesser und anderen Apparaten ausgestattet ist. Der Salon kann auch als Schlafraum dienen und ist dann in diesem ein Schlafdiwan vorhanden; häufig wird auch ein eigenes Schlafabteil angeordnet. Endlich ist noch ein entsprechend eingerichteter Toilette- und Abortraum, allenfalls auch ein besonderer Raum für das Begleitpersonal vorhanden. Bei dem Bau und der Einrichtung der I. ist für die Möglichkeit des Verkehrs dieser Wagen in den verschiedenen Zügen und auf den verschiedenen Strecken hinreichend vorzusorgen. I. erhalten daher, auch wenn sie für Dampfheizung eingerichtet sind, häufig noch irgend eine unabhängige Heizeinrichtung, z. B. Füllöfen. I. besitzen ferner außer einer Handbremse noch Einrichtungen für durchgehende Bremsen. Was die Ausstattung der I. anbelangt, so werden auf diese, namentlich bei russischen, englischen und amerikanischen Bahnen, mitunter große Summen verwendet; über einen derartigen I. der russischen Südwestbahn s. Organ 1883, S. 236. Fast alle amerikanischen Bahnen des Westens und Nordwestens haben Salonwagen zur Beförderung der Oberbeamten. Jeder dieser Wagen hat einen Wert von etwa 30.000 Dollar und haben manche Bahnen in solchen I. ein Kapital von 60.000–100.000 Dollar angelegt. Inspektorat, Bezeichnung für Amtsstellen zur Überwachung des örtlichen Bahnerhaltungs-, Verkehrs- und Zugförderungsdienstes bei einer Anzahl von Eisenbahnunternehmungen in Österreich und Ungarn, vgl. Verwaltung. Inspektoren, amtliche Bezeichnung für Beamte, denen in einem bestimmten Bereich die Aufsicht und Überwachung des äußeren Dienstes obliegt. Je nach dem Dienstzweig, in dem sie tätig sind, unterscheidet man Bau-, Betriebs-, Verkehrs-, Transport-, Güter-, Maschinen-, Telegrapheninspektoren u. s. w. Neuerdings erfährt die Anwendung der Bezeichnung als Inspektor wesentliche Einschränkung, indem bei mehreren Verwaltungen technische Beamte nicht mehr zu Inspektoren ernannt werden; so werden beispielsweise bei den preußischen Staatseisenbahnen die Regierungsbaumeister unmittelbar zum Rat (Regierungs- und Baurat oder Baurat) befördert. Bei anderen Verwaltungen findet indessen der Ausdruck I. Verwendung als Amtsbezeichnung für Beamte einer bestimmten Dienst- (Rang-) Klasse ohne ausschlaggebende Rücksichtnahme auf die Art der dienstlichen Verwendung, meist in Zusammensetzungen wie Eisenbahnbauinspektor, Oberbauinspektor. S. auch technische Beamte, Verwaltung. Hoff. Instanzenzug ist die Verwaltungseinrichtung, nach der derselbe Gegenstand in mehreren einander übergeordneten Verwaltungsstellen bearbeitet werden muß. Er fällt fort, wenn eine Angelegenheit bei einer und derselben Dienststelle allein und endgültig erledigt wird. 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Neuerdings erfährt die Anwendung der Bezeichnung als Inspektor wesentliche Einschränkung, indem bei mehreren Verwaltungen technische Beamte nicht mehr zu Inspektoren ernannt werden; so werden beispielsweise bei den preußischen Staatseisenbahnen die Regierungsbaumeister unmittelbar zum Rat (Regierungs- und Baurat oder Baurat) befördert. Bei anderen Verwaltungen findet indessen der Ausdruck I. Verwendung als Amtsbezeichnung für Beamte einer bestimmten Dienst- (Rang-) Klasse ohne ausschlaggebende Rücksichtnahme auf die Art der dienstlichen Verwendung, meist in Zusammensetzungen wie Eisenbahnbauinspektor, Oberbauinspektor. S. auch technische Beamte, Verwaltung.</p><lb/> <p rendition="#right">Hoff.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Instanzenzug</hi> ist die Verwaltungseinrichtung, nach der derselbe Gegenstand in mehreren einander übergeordneten Verwaltungsstellen bearbeitet werden muß. 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ein- oder zweiachsiges Truckgestell. Auf dem vorderen Rahmenteil ist der Kessel gelagert; rückwärts befindet sich eine Abteilung (Coupé) für die mitfahrenden Bahnbediensteten; die Seitenwände dieser Abteilung und das Dach erstrecken sich meist auch über den Kessel, so daß nur die vorderste Rauchkastenpartie außerhalb des Wagenkastens liegt. An geeigneter Stelle sind Behälter für Wasser und Kohle angebracht.
Trotz des selten mehr als 1·4 m betragenden Durchmessers der Treibräder können diese Lokomotiven mit 70–80 km Geschwindigkeit fahren.
In der einfachsten Form (bestimmt für Oberbauarbeiter und Werkmeister) hat die I. nur eine Treibachse, eine Laufachse, kleinen, senkrecht stehenden Kessel und eine offene, mit 4–8 Sitzplätzen versehene Galerie.
In neuerer Zeit werden statt der I. zumeist durch Explosionsmotoren angetriebene Fahrzeuge verwendet (s. Draisinen).
Literatur: Clark und Colburn (Inspektionswagen von Adams); Brosius, Erinnerungen an die Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von Nordamerika; Railroad Gazette, Jg. 1890 und 1892, Nr. 12.
Inspektionswagen (inspection wagons; voitures d'inspection; vagoni delle revisioni), für die dienstlichen Bereisungen der eigenen Strecken durch höhere Beamte der betreffenden Bahn bestimmte Wagen. Die Einrichtung der I. muß eine solche sein, daß die Strecke aus ihnen gut beobachtet werden kann. Daher besitzen diese Wagen in der Regel an einer Stirnseite einen größeren, überdeckten, mit Bordwänden versehenen Aussichtsraum, der häufig auch durch Fenster vollständig abgeschlossen werden kann, so daß die Beobachtung durch schlechte Witterungsverhältnisse minder ungünstig beeinflußt wird.
An den Aussichtsraum schließt sich zweckmäßig eine Salonabteilung, die außer den gewöhnlichen Einrichtungsstücken noch mit einem Schreibtisch, einer kleinen Handbücherei, einer gut gehenden Uhr, einem Thermometer, einem Geschwindigkeitsmesser und anderen Apparaten ausgestattet ist.
Der Salon kann auch als Schlafraum dienen und ist dann in diesem ein Schlafdiwan vorhanden; häufig wird auch ein eigenes Schlafabteil angeordnet. Endlich ist noch ein entsprechend eingerichteter Toilette- und Abortraum, allenfalls auch ein besonderer Raum für das Begleitpersonal vorhanden.
Bei dem Bau und der Einrichtung der I. ist für die Möglichkeit des Verkehrs dieser Wagen in den verschiedenen Zügen und auf den verschiedenen Strecken hinreichend vorzusorgen.
I. erhalten daher, auch wenn sie für Dampfheizung eingerichtet sind, häufig noch irgend eine unabhängige Heizeinrichtung, z. B. Füllöfen. I. besitzen ferner außer einer Handbremse noch Einrichtungen für durchgehende Bremsen.
Was die Ausstattung der I. anbelangt, so werden auf diese, namentlich bei russischen, englischen und amerikanischen Bahnen, mitunter große Summen verwendet; über einen derartigen I. der russischen Südwestbahn s. Organ 1883, S. 236. Fast alle amerikanischen Bahnen des Westens und Nordwestens haben Salonwagen zur Beförderung der Oberbeamten. Jeder dieser Wagen hat einen Wert von etwa 30.000 Dollar und haben manche Bahnen in solchen I. ein Kapital von 60.000–100.000 Dollar angelegt.
Inspektorat, Bezeichnung für Amtsstellen zur Überwachung des örtlichen Bahnerhaltungs-, Verkehrs- und Zugförderungsdienstes bei einer Anzahl von Eisenbahnunternehmungen in Österreich und Ungarn, vgl. Verwaltung.
Inspektoren, amtliche Bezeichnung für Beamte, denen in einem bestimmten Bereich die Aufsicht und Überwachung des äußeren Dienstes obliegt. Je nach dem Dienstzweig, in dem sie tätig sind, unterscheidet man Bau-, Betriebs-, Verkehrs-, Transport-, Güter-, Maschinen-, Telegrapheninspektoren u. s. w. Neuerdings erfährt die Anwendung der Bezeichnung als Inspektor wesentliche Einschränkung, indem bei mehreren Verwaltungen technische Beamte nicht mehr zu Inspektoren ernannt werden; so werden beispielsweise bei den preußischen Staatseisenbahnen die Regierungsbaumeister unmittelbar zum Rat (Regierungs- und Baurat oder Baurat) befördert. Bei anderen Verwaltungen findet indessen der Ausdruck I. Verwendung als Amtsbezeichnung für Beamte einer bestimmten Dienst- (Rang-) Klasse ohne ausschlaggebende Rücksichtnahme auf die Art der dienstlichen Verwendung, meist in Zusammensetzungen wie Eisenbahnbauinspektor, Oberbauinspektor. S. auch technische Beamte, Verwaltung.
Hoff.
Instanzenzug ist die Verwaltungseinrichtung, nach der derselbe Gegenstand in mehreren einander übergeordneten Verwaltungsstellen bearbeitet werden muß. Er fällt fort, wenn eine Angelegenheit bei einer und derselben Dienststelle allein und endgültig erledigt wird. Der I. pflegt am größten zu sein bei umfangreichen Eisenbahnverwaltungen, insbesondere bei den großen Staatseisenbahnverwaltungen, deren oberste Leitung in der Regel einem Ministerium vorbehalten ist, während unter
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