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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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kräftige Unterlagsplatten aufgesetzte Muttern, die mittels Hebel angezogen werden.

Die Gurtbalken müssen bei Längen über 15-18 m gestoßen werden. Die Stöße in den nebeneinander liegenden Balken sind um eine oder zwei Knotenweiten zu versetzen und die gestoßenen Balken sind durch eiserne Laschen und Schraubenbolzen zu verbinden. In dem Fache, wo ein Stoß liegt, ist der gestoßene Balken nur mit etwa 25% seines Querschnitts als wirksam anzunehmen. Die Gurtbalken werden untereinander in jedem Fache durch Schraubenbolzen und eingelassene Futterstücke in Verbindung gebracht.

Man wählt die Trägerhöhe mit 1/8 -1/10 der Spannweite. Die Streben werden unter 45°, bei hohen Trägern auch etwas steiler


Abb. 144. Howe'scher Träger.
gestellt. Bei Spannweiten über 40 m wendet man meist, um nicht zu große Knotenabstände zu erhalten, ein doppeltes Ausfachungssystem an. An den Auflagern werden die Träger durch lotrechte Pfosten abgeschlossen.

Von anderen, nach besonderen Bauweisen ausgebildeten hölzernen Fachwerksträgern wären die von den Ingenieuren Pintowsky, Ibjansky und Richter aufgestellten und in Österreich (Galizien) zur Ausführung gebrachten Systeme zu erwähnen. Die beiden ersteren wenden ein doppeltes Strebenfachwerk, letzterer ein Ständerfachwerk an, also Systeme ohne künstliche Anspannung und mit Ausschluß von Eisenteilen. Die Zugstäbe sind als Zangen ausgebildet mit entsprechend langen Vorköpfen und Keilausrüstung.

3. Fahrbahn und Querverbände. Bei den Eisenbahnbrücken kommt wohl ausnahmslos der Querschwellen-Oberbau ohne Durchführung des Schotterbetts, sonach mit unmittelbarer Auflagerung der Querschwellen auf den Längsträgern, zur Ausführung. Die Querschwellen werden auf den Brücken in 65-75 cm Abstand gelegt, sie erhalten von den normalen Schwellen in Querschnitt und Länge abweichende Abmessungen und sind ihre Querschnittsmaße mit Rücksicht auf die Biegungs- und Scherbeanspruchung zu bestimmen. Bei einem Trägerabstand bis 2 m sind für Hauptbahnen Schwellen von 22-28 cm Höhe und Breite erforderlich. Haben die Hauptträger der Brücke einen größeren Abstand, wie dies bei Fachwerks- oder Sprengwerksbrücken mit versenkter oder unten liegender Fahrbahn der Fall ist, so ordnet man stärkere Querträger aus verzahnten oder verdübelten Balken an, die in 1·5-2·0 m Abstand liegen und Langschwellen tragen, auf denen die Schienen entweder unmittelbar oder mittels Querschwellen gelagert sind. Bei den Fachwerksträgern liegen diese Querträger, bzw. die Querschwellen zwischen den Knotenpunkten auf den Gurtbalken auf und ist die Biegungsbeanspruchung der letzteren zu berücksichtigen. Auf den Querschwellen ist sowohl zwischen als auch außerhalb der Schienen eine 5 bis 7 cm starke Bedielung anzubringen, die seitlich von den Tragwänden oder von Randschwellen begrenzt wird. Bei Normalspurbahnen liegt die Randschwelle in 2·15 m Abstand von der Gleisachse. Von den Querschwellen, die den Belag tragen, muß daher wenigstens jede zweite eine Länge, bei eingleisiger Brücke, von 4·30 m erhalten.

Bei den Straßenbrücken ist eine zusammenhängende Fahrbahntafel zu bilden, auf der entweder unmittelbar gefahren wird oder die eine Brückendecke, aus einem Bohlenbelag, Beschotterung oder Pflasterung bestehend, erhält. Als Brückentafel wird bei H. ausnahmslos ein Belag aus 12-16 cm starken Bohlen, den Belag- oder Streuhölzern, verwendet. Dieser Belag ist in Abständen von 0·8-1·0 m durch Träger zu unterstützen. Bei Brücken mit einfachen oder zusammengesetzten Balken oder unter der Fahrbahn liegenden Sprengwerken als Hauptträger liegen diese nahe

kräftige Unterlagsplatten aufgesetzte Muttern, die mittels Hebel angezogen werden.

Die Gurtbalken müssen bei Längen über 15–18 m gestoßen werden. Die Stöße in den nebeneinander liegenden Balken sind um eine oder zwei Knotenweiten zu versetzen und die gestoßenen Balken sind durch eiserne Laschen und Schraubenbolzen zu verbinden. In dem Fache, wo ein Stoß liegt, ist der gestoßene Balken nur mit etwa 25% seines Querschnitts als wirksam anzunehmen. Die Gurtbalken werden untereinander in jedem Fache durch Schraubenbolzen und eingelassene Futterstücke in Verbindung gebracht.

Man wählt die Trägerhöhe mit 1/81/10 der Spannweite. Die Streben werden unter 45°, bei hohen Trägern auch etwas steiler


Abb. 144. Howe'scher Träger.
gestellt. Bei Spannweiten über 40 m wendet man meist, um nicht zu große Knotenabstände zu erhalten, ein doppeltes Ausfachungssystem an. An den Auflagern werden die Träger durch lotrechte Pfosten abgeschlossen.

Von anderen, nach besonderen Bauweisen ausgebildeten hölzernen Fachwerksträgern wären die von den Ingenieuren Pintowsky, Ibjansky und Richter aufgestellten und in Österreich (Galizien) zur Ausführung gebrachten Systeme zu erwähnen. Die beiden ersteren wenden ein doppeltes Strebenfachwerk, letzterer ein Ständerfachwerk an, also Systeme ohne künstliche Anspannung und mit Ausschluß von Eisenteilen. Die Zugstäbe sind als Zangen ausgebildet mit entsprechend langen Vorköpfen und Keilausrüstung.

3. Fahrbahn und Querverbände. Bei den Eisenbahnbrücken kommt wohl ausnahmslos der Querschwellen-Oberbau ohne Durchführung des Schotterbetts, sonach mit unmittelbarer Auflagerung der Querschwellen auf den Längsträgern, zur Ausführung. Die Querschwellen werden auf den Brücken in 65–75 cm Abstand gelegt, sie erhalten von den normalen Schwellen in Querschnitt und Länge abweichende Abmessungen und sind ihre Querschnittsmaße mit Rücksicht auf die Biegungs- und Scherbeanspruchung zu bestimmen. Bei einem Trägerabstand bis 2 m sind für Hauptbahnen Schwellen von 22–28 cm Höhe und Breite erforderlich. Haben die Hauptträger der Brücke einen größeren Abstand, wie dies bei Fachwerks- oder Sprengwerksbrücken mit versenkter oder unten liegender Fahrbahn der Fall ist, so ordnet man stärkere Querträger aus verzahnten oder verdübelten Balken an, die in 1·5–2·0 m Abstand liegen und Langschwellen tragen, auf denen die Schienen entweder unmittelbar oder mittels Querschwellen gelagert sind. Bei den Fachwerksträgern liegen diese Querträger, bzw. die Querschwellen zwischen den Knotenpunkten auf den Gurtbalken auf und ist die Biegungsbeanspruchung der letzteren zu berücksichtigen. Auf den Querschwellen ist sowohl zwischen als auch außerhalb der Schienen eine 5 bis 7 cm starke Bedielung anzubringen, die seitlich von den Tragwänden oder von Randschwellen begrenzt wird. Bei Normalspurbahnen liegt die Randschwelle in 2·15 m Abstand von der Gleisachse. Von den Querschwellen, die den Belag tragen, muß daher wenigstens jede zweite eine Länge, bei eingleisiger Brücke, von 4·30 m erhalten.

Bei den Straßenbrücken ist eine zusammenhängende Fahrbahntafel zu bilden, auf der entweder unmittelbar gefahren wird oder die eine Brückendecke, aus einem Bohlenbelag, Beschotterung oder Pflasterung bestehend, erhält. Als Brückentafel wird bei H. ausnahmslos ein Belag aus 12–16 cm starken Bohlen, den Belag- oder Streuhölzern, verwendet. Dieser Belag ist in Abständen von 0·8–1·0 m durch Träger zu unterstützen. Bei Brücken mit einfachen oder zusammengesetzten Balken oder unter der Fahrbahn liegenden Sprengwerken als Hauptträger liegen diese nahe

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[234/0248] kräftige Unterlagsplatten aufgesetzte Muttern, die mittels Hebel angezogen werden. Die Gurtbalken müssen bei Längen über 15–18 m gestoßen werden. Die Stöße in den nebeneinander liegenden Balken sind um eine oder zwei Knotenweiten zu versetzen und die gestoßenen Balken sind durch eiserne Laschen und Schraubenbolzen zu verbinden. In dem Fache, wo ein Stoß liegt, ist der gestoßene Balken nur mit etwa 25% seines Querschnitts als wirksam anzunehmen. Die Gurtbalken werden untereinander in jedem Fache durch Schraubenbolzen und eingelassene Futterstücke in Verbindung gebracht. Man wählt die Trägerhöhe mit 1/8 –1/10 der Spannweite. Die Streben werden unter 45°, bei hohen Trägern auch etwas steiler [Abbildung Abb. 144. Howe'scher Träger. ] gestellt. Bei Spannweiten über 40 m wendet man meist, um nicht zu große Knotenabstände zu erhalten, ein doppeltes Ausfachungssystem an. An den Auflagern werden die Träger durch lotrechte Pfosten abgeschlossen. Von anderen, nach besonderen Bauweisen ausgebildeten hölzernen Fachwerksträgern wären die von den Ingenieuren Pintowsky, Ibjansky und Richter aufgestellten und in Österreich (Galizien) zur Ausführung gebrachten Systeme zu erwähnen. Die beiden ersteren wenden ein doppeltes Strebenfachwerk, letzterer ein Ständerfachwerk an, also Systeme ohne künstliche Anspannung und mit Ausschluß von Eisenteilen. Die Zugstäbe sind als Zangen ausgebildet mit entsprechend langen Vorköpfen und Keilausrüstung. 3. Fahrbahn und Querverbände. Bei den Eisenbahnbrücken kommt wohl ausnahmslos der Querschwellen-Oberbau ohne Durchführung des Schotterbetts, sonach mit unmittelbarer Auflagerung der Querschwellen auf den Längsträgern, zur Ausführung. Die Querschwellen werden auf den Brücken in 65–75 cm Abstand gelegt, sie erhalten von den normalen Schwellen in Querschnitt und Länge abweichende Abmessungen und sind ihre Querschnittsmaße mit Rücksicht auf die Biegungs- und Scherbeanspruchung zu bestimmen. Bei einem Trägerabstand bis 2 m sind für Hauptbahnen Schwellen von 22–28 cm Höhe und Breite erforderlich. Haben die Hauptträger der Brücke einen größeren Abstand, wie dies bei Fachwerks- oder Sprengwerksbrücken mit versenkter oder unten liegender Fahrbahn der Fall ist, so ordnet man stärkere Querträger aus verzahnten oder verdübelten Balken an, die in 1·5–2·0 m Abstand liegen und Langschwellen tragen, auf denen die Schienen entweder unmittelbar oder mittels Querschwellen gelagert sind. Bei den Fachwerksträgern liegen diese Querträger, bzw. die Querschwellen zwischen den Knotenpunkten auf den Gurtbalken auf und ist die Biegungsbeanspruchung der letzteren zu berücksichtigen. Auf den Querschwellen ist sowohl zwischen als auch außerhalb der Schienen eine 5 bis 7 cm starke Bedielung anzubringen, die seitlich von den Tragwänden oder von Randschwellen begrenzt wird. Bei Normalspurbahnen liegt die Randschwelle in 2·15 m Abstand von der Gleisachse. Von den Querschwellen, die den Belag tragen, muß daher wenigstens jede zweite eine Länge, bei eingleisiger Brücke, von 4·30 m erhalten. Bei den Straßenbrücken ist eine zusammenhängende Fahrbahntafel zu bilden, auf der entweder unmittelbar gefahren wird oder die eine Brückendecke, aus einem Bohlenbelag, Beschotterung oder Pflasterung bestehend, erhält. Als Brückentafel wird bei H. ausnahmslos ein Belag aus 12–16 cm starken Bohlen, den Belag- oder Streuhölzern, verwendet. Dieser Belag ist in Abständen von 0·8–1·0 m durch Träger zu unterstützen. Bei Brücken mit einfachen oder zusammengesetzten Balken oder unter der Fahrbahn liegenden Sprengwerken als Hauptträger liegen diese nahe

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 234. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/248>, abgerufen am 23.11.2024.