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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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werden, da bei den großen Entfernungen die Höhenunterschiede durch die Erdkrümmung und durch die Strahlenbrechung beeinflußt werden. Es gilt dann für den Höhenunterschied zweier Punkte die Gleichung
h = i + s tg a + s2/2R (1 - k),
in der R den Erdradius und k den Refaktionskoeffizienten bezeichnet. Nimmt man für k den Mittelwert 0·13 an und setzt auch für R den Zahlenwert ein, so kann man nach der Gleichung rechnen
h = i + s tg a + 0·0685 (skm)2.

Der Wert des Refraktionskoeffizienten k ändert sich mit dem Zustande der Atmosphäre, es ist deshalb für genaue Höhenbestimmungen mit großen Entfernungen die jedesmalige Bestimmung von k erforderlich. Diese erfolgt am einfachsten durch gleichzeitige und gegenseitige Messung der Höhenwinkel in den beiden Punkten.

3. Die barometrische Höhenmessung erfolgt durch Messung des Luftdrucks mittels des Barometers (s. Barometer). Da die Abnahme des Luftdruckes mit der Höhe bekannt ist, so kann man aus dem in zwei Geländepunkten gemessenen Luftdruck ihren Höhenunterschied berechnen. Der funktionale Zusammenhang zwischen der Luftdruckänderung und dem Höhenunterschied wird durch die sog. barometrische Höhenformel ausgedrückt, in der außer dem Luftdruck auch noch die Luftfeuchtigkeit, die Lufttemperatur, die mittlere Meereshöhe und die geographische Breite auftreten. Für technische Höhenbestimmungen genügt jedoch die vereinfachte Formel
h = A' logp1/p2 (1 + 0·004 t),
worin p1 und p2 die in den beiden Punkten gemessenen Werte des Luftdrucks, t die mittlere Lufttemperatur und A' ein für ein größeres Gebiet als konstant anzusehender Zahlenwert ist. Die Berechnung des Höhenunterschiedes wird durch Hilfstafeln erleichtert, von denen zu nennen sind: Jordan, Barometrische Höhentafeln. 2. Aufl. Stuttgart 1886.

Für eine Geländeaufnahme mit Hilfe des Barometers sind zwei Barometer erforderlich: das eine wird auf einer Station von bekannter Höhe in regelmäßigen Zeitabschnitten abgelesen, während das andere im Gelände von Punkt zu Punkt getragen wird. Auf jedem Geländepunkt wird außer dem Barometerstand auch noch die Zeit notiert, ferner muß wenigstens von Zeit zu Zeit auch die Lufttemperatur gemessen werden. Steht nur ein Barometer zur Verfügung, so sind die Messungen so anzuordnen, daß der Stationspunkt von Zeit zu Zeit wieder aufgesucht wird, um die Änderungen des Luftdruckes während der Zwischenzeit feststellen zu können. Liegen im Vermessungsgebiet in verschiedenen Höhen Punkte von bekannter Höhe, so kann man das Barometer dazu verwenden, beliebige andere Punkte durch Interpolation einzuschalten. Die barometrische Höhenaufnahme kommt nur für bergiges Gelände in Betracht, bei dem die Ungenauigkeiten dieser Methode ohne Belang sind.

Literatur: Jordan, Handb. d. Vermessungskunde. Bd. II, 8. Aufl. Stuttgart 1914.

Eggert.


Höhentafeln, Höhenmarken (bench marks; reperes de hauteur; indicatori di livello) zeigen die Höhenlage des Gleises (der Schwellenoberfläche) über dem Meer; sie werden an den bemerkenswertesten Stellen der Eisenbahnen, wie an Empfangsgebäuden, an den höchsten und tiefsten Punkten der Bahnanlage, an Einmündungsstellen anderer Bahnlinien, an Brücken u. s. w. angebracht.

Die Höhen werden auf Grund genau durchgeführter Nivellements im Anschluß an das Präzisionsnivellement für die Landesvermessung bestimmt; für Deutschland gilt als Nullpunkt die Mittelwasserhöhe der Nordsee (in Amsterdam), für Österreich-Ungarn jene des adriatischen Meers (in Triest). Zwischen beiden Pegeln soll ein (wegen der Länge der Verbindungsnivellements nicht verbürgter) Höhenunterschied von 13 cm bestehen, um den die österr.-ungar. Höhenkoten größer sein dürften.


Höllentalbahn. Als solche bezeichnet man die badischen Staatsbahnstrecken Freiburg-Neustadt i. Schwarzwalde und die Fortsetzung bis Hüfingen (Donaueschingen), weil die erste Teilstrecke das Höllental durchzieht. Die 34 km lange Strecke Freiburg-Neustadt ist in den Jahren 1884-1887 als eingleisige, vollspurige, gemischte Reibungs- und Zahnbahn von Freiburg (268·6 m ü. M.) bis Station Hirschsprung (559 m), 18·5 km lang, als Reibungsbahn mit 25%0 Größtsteigung und 240 m kleinstem Bogenhalbmesser, von Hirschsprung bis Hinterzarten (893 m) auf 7·2 km Länge als Zahnbahn mit 55%0 Größtneigung und 240 m kleinstem Bogenhalbmesser, sodann bis Neustadt (805 m), 9·2 km lang, als Reibungsbahn mit 16·6%0 Größtneigung und 240 m kleinstem Bogenhalbmesser erbaut. Zwischen Freiburg und Neustadt sind neun Zwischenstationen angeordnet.

Größere bauliche Schwierigkeiten waren namentlich zwischen Hirschsprung und Hinterzarten zu überwinden. Es sind sieben Tunnel mit 900 m Länge, mehrere gewölbte Brücken und ein Viadukt über die Ravennaschlucht

werden, da bei den großen Entfernungen die Höhenunterschiede durch die Erdkrümmung und durch die Strahlenbrechung beeinflußt werden. Es gilt dann für den Höhenunterschied zweier Punkte die Gleichung
h = i + s tg α + s2/2R (1 – k),
in der R den Erdradius und k den Refaktionskoeffizienten bezeichnet. Nimmt man für k den Mittelwert 0·13 an und setzt auch für R den Zahlenwert ein, so kann man nach der Gleichung rechnen
h = i + s tg α + 0·0685 (skm)2.

Der Wert des Refraktionskoeffizienten k ändert sich mit dem Zustande der Atmosphäre, es ist deshalb für genaue Höhenbestimmungen mit großen Entfernungen die jedesmalige Bestimmung von k erforderlich. Diese erfolgt am einfachsten durch gleichzeitige und gegenseitige Messung der Höhenwinkel in den beiden Punkten.

3. Die barometrische Höhenmessung erfolgt durch Messung des Luftdrucks mittels des Barometers (s. Barometer). Da die Abnahme des Luftdruckes mit der Höhe bekannt ist, so kann man aus dem in zwei Geländepunkten gemessenen Luftdruck ihren Höhenunterschied berechnen. Der funktionale Zusammenhang zwischen der Luftdruckänderung und dem Höhenunterschied wird durch die sog. barometrische Höhenformel ausgedrückt, in der außer dem Luftdruck auch noch die Luftfeuchtigkeit, die Lufttemperatur, die mittlere Meereshöhe und die geographische Breite auftreten. Für technische Höhenbestimmungen genügt jedoch die vereinfachte Formel
h = A' logp1/p2 (1 + 0·004 t),
worin p1 und p2 die in den beiden Punkten gemessenen Werte des Luftdrucks, t die mittlere Lufttemperatur und A' ein für ein größeres Gebiet als konstant anzusehender Zahlenwert ist. Die Berechnung des Höhenunterschiedes wird durch Hilfstafeln erleichtert, von denen zu nennen sind: Jordan, Barometrische Höhentafeln. 2. Aufl. Stuttgart 1886.

Für eine Geländeaufnahme mit Hilfe des Barometers sind zwei Barometer erforderlich: das eine wird auf einer Station von bekannter Höhe in regelmäßigen Zeitabschnitten abgelesen, während das andere im Gelände von Punkt zu Punkt getragen wird. Auf jedem Geländepunkt wird außer dem Barometerstand auch noch die Zeit notiert, ferner muß wenigstens von Zeit zu Zeit auch die Lufttemperatur gemessen werden. Steht nur ein Barometer zur Verfügung, so sind die Messungen so anzuordnen, daß der Stationspunkt von Zeit zu Zeit wieder aufgesucht wird, um die Änderungen des Luftdruckes während der Zwischenzeit feststellen zu können. Liegen im Vermessungsgebiet in verschiedenen Höhen Punkte von bekannter Höhe, so kann man das Barometer dazu verwenden, beliebige andere Punkte durch Interpolation einzuschalten. Die barometrische Höhenaufnahme kommt nur für bergiges Gelände in Betracht, bei dem die Ungenauigkeiten dieser Methode ohne Belang sind.

Literatur: Jordan, Handb. d. Vermessungskunde. Bd. II, 8. Aufl. Stuttgart 1914.

Eggert.


Höhentafeln, Höhenmarken (bench marks; repères de hauteur; indicatori di livello) zeigen die Höhenlage des Gleises (der Schwellenoberfläche) über dem Meer; sie werden an den bemerkenswertesten Stellen der Eisenbahnen, wie an Empfangsgebäuden, an den höchsten und tiefsten Punkten der Bahnanlage, an Einmündungsstellen anderer Bahnlinien, an Brücken u. s. w. angebracht.

Die Höhen werden auf Grund genau durchgeführter Nivellements im Anschluß an das Präzisionsnivellement für die Landesvermessung bestimmt; für Deutschland gilt als Nullpunkt die Mittelwasserhöhe der Nordsee (in Amsterdam), für Österreich-Ungarn jene des adriatischen Meers (in Triest). Zwischen beiden Pegeln soll ein (wegen der Länge der Verbindungsnivellements nicht verbürgter) Höhenunterschied von 13 cm bestehen, um den die österr.-ungar. Höhenkoten größer sein dürften.


Höllentalbahn. Als solche bezeichnet man die badischen Staatsbahnstrecken Freiburg-Neustadt i. Schwarzwalde und die Fortsetzung bis Hüfingen (Donaueschingen), weil die erste Teilstrecke das Höllental durchzieht. Die 34 km lange Strecke Freiburg-Neustadt ist in den Jahren 1884–1887 als eingleisige, vollspurige, gemischte Reibungs- und Zahnbahn von Freiburg (268·6 m ü. M.) bis Station Hirschsprung (559 m), 18·5 km lang, als Reibungsbahn mit 25 Größtsteigung und 240 m kleinstem Bogenhalbmesser, von Hirschsprung bis Hinterzarten (893 m) auf 7·2 km Länge als Zahnbahn mit 55 Größtneigung und 240 m kleinstem Bogenhalbmesser, sodann bis Neustadt (805 m), 9·2 km lang, als Reibungsbahn mit 16·6 Größtneigung und 240 m kleinstem Bogenhalbmesser erbaut. Zwischen Freiburg und Neustadt sind neun Zwischenstationen angeordnet.

Größere bauliche Schwierigkeiten waren namentlich zwischen Hirschsprung und Hinterzarten zu überwinden. Es sind sieben Tunnel mit 900 m Länge, mehrere gewölbte Brücken und ein Viadukt über die Ravennaschlucht

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[209/0223] werden, da bei den großen Entfernungen die Höhenunterschiede durch die Erdkrümmung und durch die Strahlenbrechung beeinflußt werden. Es gilt dann für den Höhenunterschied zweier Punkte die Gleichung h = i + s tg α + s2/2R (1 – k), in der R den Erdradius und k den Refaktionskoeffizienten bezeichnet. Nimmt man für k den Mittelwert 0·13 an und setzt auch für R den Zahlenwert ein, so kann man nach der Gleichung rechnen h = i + s tg α + 0·0685 (skm)2. Der Wert des Refraktionskoeffizienten k ändert sich mit dem Zustande der Atmosphäre, es ist deshalb für genaue Höhenbestimmungen mit großen Entfernungen die jedesmalige Bestimmung von k erforderlich. Diese erfolgt am einfachsten durch gleichzeitige und gegenseitige Messung der Höhenwinkel in den beiden Punkten. 3. Die barometrische Höhenmessung erfolgt durch Messung des Luftdrucks mittels des Barometers (s. Barometer). Da die Abnahme des Luftdruckes mit der Höhe bekannt ist, so kann man aus dem in zwei Geländepunkten gemessenen Luftdruck ihren Höhenunterschied berechnen. Der funktionale Zusammenhang zwischen der Luftdruckänderung und dem Höhenunterschied wird durch die sog. barometrische Höhenformel ausgedrückt, in der außer dem Luftdruck auch noch die Luftfeuchtigkeit, die Lufttemperatur, die mittlere Meereshöhe und die geographische Breite auftreten. Für technische Höhenbestimmungen genügt jedoch die vereinfachte Formel h = A' logp1/p2 (1 + 0·004 t), worin p1 und p2 die in den beiden Punkten gemessenen Werte des Luftdrucks, t die mittlere Lufttemperatur und A' ein für ein größeres Gebiet als konstant anzusehender Zahlenwert ist. Die Berechnung des Höhenunterschiedes wird durch Hilfstafeln erleichtert, von denen zu nennen sind: Jordan, Barometrische Höhentafeln. 2. Aufl. Stuttgart 1886. Für eine Geländeaufnahme mit Hilfe des Barometers sind zwei Barometer erforderlich: das eine wird auf einer Station von bekannter Höhe in regelmäßigen Zeitabschnitten abgelesen, während das andere im Gelände von Punkt zu Punkt getragen wird. Auf jedem Geländepunkt wird außer dem Barometerstand auch noch die Zeit notiert, ferner muß wenigstens von Zeit zu Zeit auch die Lufttemperatur gemessen werden. Steht nur ein Barometer zur Verfügung, so sind die Messungen so anzuordnen, daß der Stationspunkt von Zeit zu Zeit wieder aufgesucht wird, um die Änderungen des Luftdruckes während der Zwischenzeit feststellen zu können. Liegen im Vermessungsgebiet in verschiedenen Höhen Punkte von bekannter Höhe, so kann man das Barometer dazu verwenden, beliebige andere Punkte durch Interpolation einzuschalten. Die barometrische Höhenaufnahme kommt nur für bergiges Gelände in Betracht, bei dem die Ungenauigkeiten dieser Methode ohne Belang sind. Literatur: Jordan, Handb. d. Vermessungskunde. Bd. II, 8. Aufl. Stuttgart 1914. Eggert. Höhentafeln, Höhenmarken (bench marks; repères de hauteur; indicatori di livello) zeigen die Höhenlage des Gleises (der Schwellenoberfläche) über dem Meer; sie werden an den bemerkenswertesten Stellen der Eisenbahnen, wie an Empfangsgebäuden, an den höchsten und tiefsten Punkten der Bahnanlage, an Einmündungsstellen anderer Bahnlinien, an Brücken u. s. w. angebracht. Die Höhen werden auf Grund genau durchgeführter Nivellements im Anschluß an das Präzisionsnivellement für die Landesvermessung bestimmt; für Deutschland gilt als Nullpunkt die Mittelwasserhöhe der Nordsee (in Amsterdam), für Österreich-Ungarn jene des adriatischen Meers (in Triest). Zwischen beiden Pegeln soll ein (wegen der Länge der Verbindungsnivellements nicht verbürgter) Höhenunterschied von 13 cm bestehen, um den die österr.-ungar. Höhenkoten größer sein dürften. Höllentalbahn. Als solche bezeichnet man die badischen Staatsbahnstrecken Freiburg-Neustadt i. Schwarzwalde und die Fortsetzung bis Hüfingen (Donaueschingen), weil die erste Teilstrecke das Höllental durchzieht. Die 34 km lange Strecke Freiburg-Neustadt ist in den Jahren 1884–1887 als eingleisige, vollspurige, gemischte Reibungs- und Zahnbahn von Freiburg (268·6 m ü. M.) bis Station Hirschsprung (559 m), 18·5 km lang, als Reibungsbahn mit 25‰ Größtsteigung und 240 m kleinstem Bogenhalbmesser, von Hirschsprung bis Hinterzarten (893 m) auf 7·2 km Länge als Zahnbahn mit 55‰ Größtneigung und 240 m kleinstem Bogenhalbmesser, sodann bis Neustadt (805 m), 9·2 km lang, als Reibungsbahn mit 16·6‰ Größtneigung und 240 m kleinstem Bogenhalbmesser erbaut. Zwischen Freiburg und Neustadt sind neun Zwischenstationen angeordnet. Größere bauliche Schwierigkeiten waren namentlich zwischen Hirschsprung und Hinterzarten zu überwinden. Es sind sieben Tunnel mit 900 m Länge, mehrere gewölbte Brücken und ein Viadukt über die Ravennaschlucht

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 209. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/223>, abgerufen am 27.11.2024.