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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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einem gemeinschaftlichen Rahmen gelagert (vgl. Abb. 116).


Abb. 115. Achtachsiger Plattformwagen der Allis Chamers-Werke (Milwaukee). Tragfähigkeit 100 t.
Abb. 116. Gelenk- (Zwillings-) Wagen der Great Central Railway Comp. Tragfähigkeit 40 t.

3. Wagen mit zwei bis vier Drehgestellen, auf denen eine Ladebrücke gelagert ist; bei Wagen mit mehr als zwei Drehgestellen sind je zwei Drehgestelle durch Zwischenträger, auf denen die Ladebrücke ruht, verbunden; die Zug- und Stoßvorrichtung ist an den Drehgestellen (Unterwagen) oder den Zwischenträgern angebracht (vgl. Abb. 117 u. 118).

Die H. werden wegen ihres hohen Gewichtes fast durchwegs mit Bremsen, die zumindest auf einen Teil der Achsen wirken, ausgerüstet.

Das auf einen Meter Wagenlänge entfallende Gesamtgewicht (Eigengewicht mehr Gewicht der Ladung) ist bei diesen Wagen sehr groß. Dieser Umstand bewirkt im Vereine mit der Aufeinanderfolge einzelner Achsen in kurzen Abständen eine wesentlich ungünstigere Beanspruchung der Eisenbahnbrücken als dies bei dem gewöhnlichen Güterwagen der Fall ist. Mit Rücksicht hierauf ist der Verkehr der H. auf manchen Strecken überhaupt nicht, auf anderen wieder nur bei bestimmter, bei den einzelnen Bahnen durch besondere Vorschriften geregelter Einreihung in die Züge zulässig (Trennung des H. von der Lokomotive oder im Zuge mitlaufenden anderen schweren Wagen durch eine Anzahl von Wagen mit geringem Gewicht für das Meter Wagenlänge).

Diese Beschränkung der Freizügigkeit der H. macht es erforderlich, daß bei Überleitung eines solchen Wagens auf fremde Bahnen mit diesen eine vorherige Verständigung stattfindet.

Im Bereich des VDEV. kann nach dem VWÜ. diese Verständigung nur dann unterbleiben, wenn die Beförderung lediglich auf Hauptbahnen stattfindet und zugleich das Gewicht für das Meter Wagenlänge nicht mehr als 3·6 t beträgt.

einem gemeinschaftlichen Rahmen gelagert (vgl. Abb. 116).


Abb. 115. Achtachsiger Plattformwagen der Allis Chamers-Werke (Milwaukee). Tragfähigkeit 100 t.
Abb. 116. Gelenk- (Zwillings-) Wagen der Great Central Railway Comp. Tragfähigkeit 40 t.

3. Wagen mit zwei bis vier Drehgestellen, auf denen eine Ladebrücke gelagert ist; bei Wagen mit mehr als zwei Drehgestellen sind je zwei Drehgestelle durch Zwischenträger, auf denen die Ladebrücke ruht, verbunden; die Zug- und Stoßvorrichtung ist an den Drehgestellen (Unterwagen) oder den Zwischenträgern angebracht (vgl. Abb. 117 u. 118).

Die H. werden wegen ihres hohen Gewichtes fast durchwegs mit Bremsen, die zumindest auf einen Teil der Achsen wirken, ausgerüstet.

Das auf einen Meter Wagenlänge entfallende Gesamtgewicht (Eigengewicht mehr Gewicht der Ladung) ist bei diesen Wagen sehr groß. Dieser Umstand bewirkt im Vereine mit der Aufeinanderfolge einzelner Achsen in kurzen Abständen eine wesentlich ungünstigere Beanspruchung der Eisenbahnbrücken als dies bei dem gewöhnlichen Güterwagen der Fall ist. Mit Rücksicht hierauf ist der Verkehr der H. auf manchen Strecken überhaupt nicht, auf anderen wieder nur bei bestimmter, bei den einzelnen Bahnen durch besondere Vorschriften geregelter Einreihung in die Züge zulässig (Trennung des H. von der Lokomotive oder im Zuge mitlaufenden anderen schweren Wagen durch eine Anzahl von Wagen mit geringem Gewicht für das Meter Wagenlänge).

Diese Beschränkung der Freizügigkeit der H. macht es erforderlich, daß bei Überleitung eines solchen Wagens auf fremde Bahnen mit diesen eine vorherige Verständigung stattfindet.

Im Bereich des VDEV. kann nach dem VWÜ. diese Verständigung nur dann unterbleiben, wenn die Beförderung lediglich auf Hauptbahnen stattfindet und zugleich das Gewicht für das Meter Wagenlänge nicht mehr als 3·6 t beträgt.

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[205/0219] einem gemeinschaftlichen Rahmen gelagert (vgl. Abb. 116). [Abbildung Abb. 115. Achtachsiger Plattformwagen der Allis Chamers-Werke (Milwaukee). Tragfähigkeit 100 t. ] [Abbildung Abb. 116. Gelenk- (Zwillings-) Wagen der Great Central Railway Comp. Tragfähigkeit 40 t. ] 3. Wagen mit zwei bis vier Drehgestellen, auf denen eine Ladebrücke gelagert ist; bei Wagen mit mehr als zwei Drehgestellen sind je zwei Drehgestelle durch Zwischenträger, auf denen die Ladebrücke ruht, verbunden; die Zug- und Stoßvorrichtung ist an den Drehgestellen (Unterwagen) oder den Zwischenträgern angebracht (vgl. Abb. 117 u. 118). Die H. werden wegen ihres hohen Gewichtes fast durchwegs mit Bremsen, die zumindest auf einen Teil der Achsen wirken, ausgerüstet. Das auf einen Meter Wagenlänge entfallende Gesamtgewicht (Eigengewicht mehr Gewicht der Ladung) ist bei diesen Wagen sehr groß. Dieser Umstand bewirkt im Vereine mit der Aufeinanderfolge einzelner Achsen in kurzen Abständen eine wesentlich ungünstigere Beanspruchung der Eisenbahnbrücken als dies bei dem gewöhnlichen Güterwagen der Fall ist. Mit Rücksicht hierauf ist der Verkehr der H. auf manchen Strecken überhaupt nicht, auf anderen wieder nur bei bestimmter, bei den einzelnen Bahnen durch besondere Vorschriften geregelter Einreihung in die Züge zulässig (Trennung des H. von der Lokomotive oder im Zuge mitlaufenden anderen schweren Wagen durch eine Anzahl von Wagen mit geringem Gewicht für das Meter Wagenlänge). Diese Beschränkung der Freizügigkeit der H. macht es erforderlich, daß bei Überleitung eines solchen Wagens auf fremde Bahnen mit diesen eine vorherige Verständigung stattfindet. Im Bereich des VDEV. kann nach dem VWÜ. diese Verständigung nur dann unterbleiben, wenn die Beförderung lediglich auf Hauptbahnen stattfindet und zugleich das Gewicht für das Meter Wagenlänge nicht mehr als 3·6 t beträgt.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/219>, abgerufen am 23.11.2024.