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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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und t die im Wagen Abb. 92.

zu erzielende Lufttemperatur in Graden Celsius bedeutet.

Ein Beispiel für die Bestimmung der erforderlichen Heizoberfläche, das streng genommen nur für die Hochdruckheizung Gültigkeit hat, sinngemäß aber allgemein Anwendung finden kann, ist folgendes:

Im Mittel ist eine Dampfspannung in den Wärmzylindern von 2 Atm. und eine Temperatur T von 120° anzunehmen. Wird ferner als zu erreichende Temperatur im Wagen 15° C vorausgesetzt, so ergibt sich
H = W/1260.

Die Wärmemenge ist eingangs mit W = SkFBullet35 angegeben; für Wagen ohne Luftzuführung ergibt sich H = 0·028 S k F.


Abb. 93.

Die Bestimmung der Heizflächen kann auch in folgender Weise geschehen. Erfahrungsgemäß genügt für ein Mittelabteil von 2·45 m lichter Breite und 2·0 m lichter Seitenhöhe f. d. m3 Luftraum für Abteile I. oder II. Klasse 0·10 m2 Heizfläche, für Abteile III. Klasse 0·12 m2 Heizfläche (für Temperaturunterschiede bis etwa 35° C).

Die Ermittlung der erforderlichen Heizfläche ergibt sich nun auf Grund dieser Annahme für beliebig bemessene Wagenabteile wie folgt:

Bezeichnet bei zwei verschiedenen Wagen derselben Klasse Q und Q1 die lichten Querschnittsflächen der Wagenabteile in m2, U und U1 die Längen der Umfangslinien der lichten Querschnitte in m, l und l1 die lichten Längen der Abteile in m, h und h1 die f. d. m3 Luftraum erforderlichen Heizflächen in m2, so sind für Mittelabteile die Abkühlungsflächen UBulletl und U1Bulletl1, und die erforderlichen Heizflächen hQl und h1 Q1 l1.

Nachdem die Heizflächen für die gleiche Konstruktion (die gleiche Wagenklasse) proportional den Kühlflächen sein müssen, so ist
und hieraus     1)

Für das oben angeführte Mittelabteil mit 2·45 m lichter Breite und 2 m lichter Seitenhöhe (welches Normalabteil heißen soll) ist U1 = 2 (2 + 2·45) = 8 90 m und Q1 = 2·2Bullet45 = 4·9 m2, daher Dieser Wert in Gleichung 1 eingesetzt, gibt
h = 0·55 h1 · U/Q     2)

Da für das Normalabteil I. oder II. Klasse h1 =0·10, für das Normalabteil III. Klasse h1 = 0·12 anzunehmen ist, so findet man für eine beliebige

und t die im Wagen Abb. 92.

zu erzielende Lufttemperatur in Graden Celsius bedeutet.

Ein Beispiel für die Bestimmung der erforderlichen Heizoberfläche, das streng genommen nur für die Hochdruckheizung Gültigkeit hat, sinngemäß aber allgemein Anwendung finden kann, ist folgendes:

Im Mittel ist eine Dampfspannung in den Wärmzylindern von 2 Atm. und eine Temperatur T von 120° anzunehmen. Wird ferner als zu erreichende Temperatur im Wagen 15° C vorausgesetzt, so ergibt sich
H = W/1260.

Die Wärmemenge ist eingangs mit W = ΣkF∙35 angegeben; für Wagen ohne Luftzuführung ergibt sich H = 0·028 Σ k F.


Abb. 93.

Die Bestimmung der Heizflächen kann auch in folgender Weise geschehen. Erfahrungsgemäß genügt für ein Mittelabteil von 2·45 m lichter Breite und 2·0 m lichter Seitenhöhe f. d. m3 Luftraum für Abteile I. oder II. Klasse 0·10 m2 Heizfläche, für Abteile III. Klasse 0·12 m2 Heizfläche (für Temperaturunterschiede bis etwa 35° C).

Die Ermittlung der erforderlichen Heizfläche ergibt sich nun auf Grund dieser Annahme für beliebig bemessene Wagenabteile wie folgt:

Bezeichnet bei zwei verschiedenen Wagen derselben Klasse Q und Q1 die lichten Querschnittsflächen der Wagenabteile in m2, U und U1 die Längen der Umfangslinien der lichten Querschnitte in m, l und l1 die lichten Längen der Abteile in m, h und h1 die f. d. m3 Luftraum erforderlichen Heizflächen in m2, so sind für Mittelabteile die Abkühlungsflächen Ul und U1l1, und die erforderlichen Heizflächen hQl und h1 Q1 l1.

Nachdem die Heizflächen für die gleiche Konstruktion (die gleiche Wagenklasse) proportional den Kühlflächen sein müssen, so ist
und hieraus     1)

Für das oben angeführte Mittelabteil mit 2·45 m lichter Breite und 2 m lichter Seitenhöhe (welches Normalabteil heißen soll) ist U1 = 2 (2 + 2·45) = 8 90 m und Q1 = 2·2∙45 = 4·9 m2, daher Dieser Wert in Gleichung 1 eingesetzt, gibt
h = 0·55 h1 · U/Q     2)

Da für das Normalabteil I. oder II. Klasse h1 =0·10, für das Normalabteil III. Klasse h1 = 0·12 anzunehmen ist, so findet man für eine beliebige

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[175/0189] und t die im Wagen [Abbildung Abb. 92. ] zu erzielende Lufttemperatur in Graden Celsius bedeutet. Ein Beispiel für die Bestimmung der erforderlichen Heizoberfläche, das streng genommen nur für die Hochdruckheizung Gültigkeit hat, sinngemäß aber allgemein Anwendung finden kann, ist folgendes: Im Mittel ist eine Dampfspannung in den Wärmzylindern von 2 Atm. und eine Temperatur T von 120° anzunehmen. Wird ferner als zu erreichende Temperatur im Wagen 15° C vorausgesetzt, so ergibt sich H = W/1260. Die Wärmemenge ist eingangs mit W = ΣkF∙35 angegeben; für Wagen ohne Luftzuführung ergibt sich H = 0·028 Σ k F. [Abbildung Abb. 93. ] Die Bestimmung der Heizflächen kann auch in folgender Weise geschehen. Erfahrungsgemäß genügt für ein Mittelabteil von 2·45 m lichter Breite und 2·0 m lichter Seitenhöhe f. d. m3 Luftraum für Abteile I. oder II. Klasse 0·10 m2 Heizfläche, für Abteile III. Klasse 0·12 m2 Heizfläche (für Temperaturunterschiede bis etwa 35° C). Die Ermittlung der erforderlichen Heizfläche ergibt sich nun auf Grund dieser Annahme für beliebig bemessene Wagenabteile wie folgt: Bezeichnet bei zwei verschiedenen Wagen derselben Klasse Q und Q1 die lichten Querschnittsflächen der Wagenabteile in m2, U und U1 die Längen der Umfangslinien der lichten Querschnitte in m, l und l1 die lichten Längen der Abteile in m, h und h1 die f. d. m3 Luftraum erforderlichen Heizflächen in m2, so sind für Mittelabteile die Abkühlungsflächen U∙l und U1∙l1, und die erforderlichen Heizflächen hQl und h1 Q1 l1. Nachdem die Heizflächen für die gleiche Konstruktion (die gleiche Wagenklasse) proportional den Kühlflächen sein müssen, so ist [FORMEL] und hieraus [FORMEL] 1) Für das oben angeführte Mittelabteil mit 2·45 m lichter Breite und 2 m lichter Seitenhöhe (welches Normalabteil heißen soll) ist U1 = 2 (2 + 2·45) = 8 90 m und Q1 = 2·2∙45 = 4·9 m2, daher [FORMEL] Dieser Wert in Gleichung 1 eingesetzt, gibt h = 0·55 h1 · U/Q 2) Da für das Normalabteil I. oder II. Klasse h1 =0·10, für das Normalabteil III. Klasse h1 = 0·12 anzunehmen ist, so findet man für eine beliebige

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 175. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/189>, abgerufen am 23.11.2024.