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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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zwei Teile zerlegt: den Kilometerzeiger, der die Entfernung jeder in den Tarif aufgenommenen Station nach jeder anderen Station enthält und die Kilometertariftabelle, die ausgerechnete Tarifsätze für eine bestimmte Transportmenge auf alle vorkommenden Entfernungen aufweist. Es gibt Kilometertariftabellen für besondere Tarife und eine allgemeine Kilometertariftabelle für alle allgemeinen Tarife.

Um den Frachtsatz für eine bestimmte Menge Güter zwischen zwei Stationen zu finden, sucht man zunächst in der ersten Tabelle die Entfernung der beiden Stationen, dann in der zweiten den hierfür ausgerechneten Tarifsatz. Zur Ermittlung der Güterfracht muß man dann noch wie bei den Stationstarifen die Transportmenge mit dem Tarifsatz vervielfältigen und durch die dem Tarifsatz zu grunde liegende Gewichtseinheit teilen.

Eine weitere Raumersparnis bieten die Tarife mit durchgerechneten Entfernungen oder Frachtsätzen; das sind die Schnittarife und die Anstoßtarife. Hier greift man entweder die Entfernungen oder die Sätze zu gewissen Gruppen bis zu einer Unterwegsstation, die in der Regel eine Knotenstation ist, dem Schnittpunkte zusammen. Man hat also die Entfernung oder den Frachtsatz in zwei Teile zerlegt und die Entfernungen oder die Frachtsätze von der Versandstation bis zur Schnittstation und von dieser bis zur Empfangsstation in je eine Schnittafel aufgenommen. Indem man die beiden Schnittentfernungen zusammenzählt, erhält man die in Frage kommende Tarifentfernung und gewinnt den Frachtsatz aus der Kilometertariftabelle. Bei Schnittsätzen wird der Frachtsatz durch Zusammenzählen der Schnittsätze ermittelt. Bei mehreren Schnittpunkten, die überall da vorhanden sind, wo mehrere Verkehrswege die Gebiete verbinden, entscheidet entweder die geringste Entfernung oder der niedrigste Frachtsatz. Man spricht von einem imaginären Schnitt, wenn der Schnittpunkt nur ein angenommener ist. Die Vorzüge dieser Form des Tarifs liegen in der Verminderung seines Umfanges und darin, daß Änderungen der einen Schnittabelle auf diese beschränkt bleiben. Anderseits empfiehlt sich die Anwendung der Schnittform nur da, wo wenige Schnittpunkte in Frage kommen. Mehren sich diese, dann ist die Berechnung des günstigsten Weges zu zeitraubend und umständlich. Bei der Anstoßform finden sich auch zwei Tafeln. Die eine enthält Anstoßentfernungen aller Stationen der einen Tarifgruppe mit den dazugehörigen Knotenstationen, die zweite die Entfernungen von diesen Knotenstationen nach allen Stationen der anderen Tarifgruppe. Die Anstoßform mit zwei Anstößen ist für die Entfernungsanzeiger des Binnengütertarifs der preußisch-hessischen Staatsbahnen gewählt, der deshalb in eine Kilometertariftabelle I für die auf Anstoß verwiesenen Stationen und in eine Kilometertafel II für die nach allen preußisch-hessischen Staatsbahnstationen ausgerechneten Entfernungen der Knotenstationen zerfällt.

V. Tarife für Leichen, Fahrzeuge und Tiere.

Für Leichen, Fahrzeuge und Tiere werden neben den G. in der Regel besondere Tarife aufgestellt, weil sie sich nicht gut unter die gewöhnliche Güterklassifikation und die Tarifvorschriften für Güter bringen lassen.

Die Beförderung von Leichen erfolgt in der Regel in einem besonderen Wagen; andere Güter, ausgenommen die Effekten des Verstorbenen, werden aus Anstands- und gesundheitlichen Rücksichten nicht zugeladen. Infolgedessen ist die Wagenausnutzung eine schlechte; es wird deshalb entweder ein besonderer Satz für den Wagen oder die Achse, bzw. Leiche und km berechnet, oder ein Normalgewicht der Frachtberechnung zu grunde gelegt. Der Transportpreis ist ferner verschieden, je nachdem die Leiche mit Güterzügen oder mit gewöhnlichen Personenzügen oder mit Schnellzügen befördert wird. In der Regel wird die Beigabe eines Begleiters und Leichenpasses verlangt, auch eine Abfertigungsgebühr berechnet.

Der Tarif für Fahrzeuge unterscheidet meis zwischen Eisenbahnfahrzeugen, die auf eigenen Rädern laufen, und anderen, nicht auf eigenen Rädern laufenden Fahrzeugen. Lokomotiven, Tender, Dampfwagen und Eisenbahnwagen, auf eigenen Rädern laufend oder auf Trucks, zahlen meist einen bestimmten Satz für das tkm oder Stück und km, Eisenbahnwagen bisweilen einen bestimmten Satz für das Achs km. Diese werden in der Regel nur als Frachtgut befördert. Für nicht auf eigenen Rädern laufende, also auf Eisenbahnwagen verladene Fahrzeuge werden verschiedene Preise erhoben, je nachdem sie Beförderung in Güterzügen, gewöhnlichen Personen- oder Schnellzügen finden. Die Preise selbst werden entweder für Wagen und km festgesetzt, insbesondere dann, wenn die betreffenden Fahrzeuge einen ganzen Eisenbahnwagen zu ihrem Transport benötigen und nicht mit anderen Gütern zusammengeladen oder nicht in einen gedeckt gebauten Wagen durch die Seitentüren verladen werden

zwei Teile zerlegt: den Kilometerzeiger, der die Entfernung jeder in den Tarif aufgenommenen Station nach jeder anderen Station enthält und die Kilometertariftabelle, die ausgerechnete Tarifsätze für eine bestimmte Transportmenge auf alle vorkommenden Entfernungen aufweist. Es gibt Kilometertariftabellen für besondere Tarife und eine allgemeine Kilometertariftabelle für alle allgemeinen Tarife.

Um den Frachtsatz für eine bestimmte Menge Güter zwischen zwei Stationen zu finden, sucht man zunächst in der ersten Tabelle die Entfernung der beiden Stationen, dann in der zweiten den hierfür ausgerechneten Tarifsatz. Zur Ermittlung der Güterfracht muß man dann noch wie bei den Stationstarifen die Transportmenge mit dem Tarifsatz vervielfältigen und durch die dem Tarifsatz zu grunde liegende Gewichtseinheit teilen.

Eine weitere Raumersparnis bieten die Tarife mit durchgerechneten Entfernungen oder Frachtsätzen; das sind die Schnittarife und die Anstoßtarife. Hier greift man entweder die Entfernungen oder die Sätze zu gewissen Gruppen bis zu einer Unterwegsstation, die in der Regel eine Knotenstation ist, dem Schnittpunkte zusammen. Man hat also die Entfernung oder den Frachtsatz in zwei Teile zerlegt und die Entfernungen oder die Frachtsätze von der Versandstation bis zur Schnittstation und von dieser bis zur Empfangsstation in je eine Schnittafel aufgenommen. Indem man die beiden Schnittentfernungen zusammenzählt, erhält man die in Frage kommende Tarifentfernung und gewinnt den Frachtsatz aus der Kilometertariftabelle. Bei Schnittsätzen wird der Frachtsatz durch Zusammenzählen der Schnittsätze ermittelt. Bei mehreren Schnittpunkten, die überall da vorhanden sind, wo mehrere Verkehrswege die Gebiete verbinden, entscheidet entweder die geringste Entfernung oder der niedrigste Frachtsatz. Man spricht von einem imaginären Schnitt, wenn der Schnittpunkt nur ein angenommener ist. Die Vorzüge dieser Form des Tarifs liegen in der Verminderung seines Umfanges und darin, daß Änderungen der einen Schnittabelle auf diese beschränkt bleiben. Anderseits empfiehlt sich die Anwendung der Schnittform nur da, wo wenige Schnittpunkte in Frage kommen. Mehren sich diese, dann ist die Berechnung des günstigsten Weges zu zeitraubend und umständlich. Bei der Anstoßform finden sich auch zwei Tafeln. Die eine enthält Anstoßentfernungen aller Stationen der einen Tarifgruppe mit den dazugehörigen Knotenstationen, die zweite die Entfernungen von diesen Knotenstationen nach allen Stationen der anderen Tarifgruppe. Die Anstoßform mit zwei Anstößen ist für die Entfernungsanzeiger des Binnengütertarifs der preußisch-hessischen Staatsbahnen gewählt, der deshalb in eine Kilometertariftabelle I für die auf Anstoß verwiesenen Stationen und in eine Kilometertafel II für die nach allen preußisch-hessischen Staatsbahnstationen ausgerechneten Entfernungen der Knotenstationen zerfällt.

V. Tarife für Leichen, Fahrzeuge und Tiere.

Für Leichen, Fahrzeuge und Tiere werden neben den G. in der Regel besondere Tarife aufgestellt, weil sie sich nicht gut unter die gewöhnliche Güterklassifikation und die Tarifvorschriften für Güter bringen lassen.

Die Beförderung von Leichen erfolgt in der Regel in einem besonderen Wagen; andere Güter, ausgenommen die Effekten des Verstorbenen, werden aus Anstands- und gesundheitlichen Rücksichten nicht zugeladen. Infolgedessen ist die Wagenausnutzung eine schlechte; es wird deshalb entweder ein besonderer Satz für den Wagen oder die Achse, bzw. Leiche und km berechnet, oder ein Normalgewicht der Frachtberechnung zu grunde gelegt. Der Transportpreis ist ferner verschieden, je nachdem die Leiche mit Güterzügen oder mit gewöhnlichen Personenzügen oder mit Schnellzügen befördert wird. In der Regel wird die Beigabe eines Begleiters und Leichenpasses verlangt, auch eine Abfertigungsgebühr berechnet.

Der Tarif für Fahrzeuge unterscheidet meis zwischen Eisenbahnfahrzeugen, die auf eigenen Rädern laufen, und anderen, nicht auf eigenen Rädern laufenden Fahrzeugen. Lokomotiven, Tender, Dampfwagen und Eisenbahnwagen, auf eigenen Rädern laufend oder auf Trucks, zahlen meist einen bestimmten Satz für das tkm oder Stück und km, Eisenbahnwagen bisweilen einen bestimmten Satz für das Achs km. Diese werden in der Regel nur als Frachtgut befördert. Für nicht auf eigenen Rädern laufende, also auf Eisenbahnwagen verladene Fahrzeuge werden verschiedene Preise erhoben, je nachdem sie Beförderung in Güterzügen, gewöhnlichen Personen- oder Schnellzügen finden. Die Preise selbst werden entweder für Wagen und km festgesetzt, insbesondere dann, wenn die betreffenden Fahrzeuge einen ganzen Eisenbahnwagen zu ihrem Transport benötigen und nicht mit anderen Gütern zusammengeladen oder nicht in einen gedeckt gebauten Wagen durch die Seitentüren verladen werden

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[472/0484] zwei Teile zerlegt: den Kilometerzeiger, der die Entfernung jeder in den Tarif aufgenommenen Station nach jeder anderen Station enthält und die Kilometertariftabelle, die ausgerechnete Tarifsätze für eine bestimmte Transportmenge auf alle vorkommenden Entfernungen aufweist. Es gibt Kilometertariftabellen für besondere Tarife und eine allgemeine Kilometertariftabelle für alle allgemeinen Tarife. Um den Frachtsatz für eine bestimmte Menge Güter zwischen zwei Stationen zu finden, sucht man zunächst in der ersten Tabelle die Entfernung der beiden Stationen, dann in der zweiten den hierfür ausgerechneten Tarifsatz. Zur Ermittlung der Güterfracht muß man dann noch wie bei den Stationstarifen die Transportmenge mit dem Tarifsatz vervielfältigen und durch die dem Tarifsatz zu grunde liegende Gewichtseinheit teilen. Eine weitere Raumersparnis bieten die Tarife mit durchgerechneten Entfernungen oder Frachtsätzen; das sind die Schnittarife und die Anstoßtarife. Hier greift man entweder die Entfernungen oder die Sätze zu gewissen Gruppen bis zu einer Unterwegsstation, die in der Regel eine Knotenstation ist, dem Schnittpunkte zusammen. Man hat also die Entfernung oder den Frachtsatz in zwei Teile zerlegt und die Entfernungen oder die Frachtsätze von der Versandstation bis zur Schnittstation und von dieser bis zur Empfangsstation in je eine Schnittafel aufgenommen. Indem man die beiden Schnittentfernungen zusammenzählt, erhält man die in Frage kommende Tarifentfernung und gewinnt den Frachtsatz aus der Kilometertariftabelle. Bei Schnittsätzen wird der Frachtsatz durch Zusammenzählen der Schnittsätze ermittelt. Bei mehreren Schnittpunkten, die überall da vorhanden sind, wo mehrere Verkehrswege die Gebiete verbinden, entscheidet entweder die geringste Entfernung oder der niedrigste Frachtsatz. Man spricht von einem imaginären Schnitt, wenn der Schnittpunkt nur ein angenommener ist. Die Vorzüge dieser Form des Tarifs liegen in der Verminderung seines Umfanges und darin, daß Änderungen der einen Schnittabelle auf diese beschränkt bleiben. Anderseits empfiehlt sich die Anwendung der Schnittform nur da, wo wenige Schnittpunkte in Frage kommen. Mehren sich diese, dann ist die Berechnung des günstigsten Weges zu zeitraubend und umständlich. Bei der Anstoßform finden sich auch zwei Tafeln. Die eine enthält Anstoßentfernungen aller Stationen der einen Tarifgruppe mit den dazugehörigen Knotenstationen, die zweite die Entfernungen von diesen Knotenstationen nach allen Stationen der anderen Tarifgruppe. Die Anstoßform mit zwei Anstößen ist für die Entfernungsanzeiger des Binnengütertarifs der preußisch-hessischen Staatsbahnen gewählt, der deshalb in eine Kilometertariftabelle I für die auf Anstoß verwiesenen Stationen und in eine Kilometertafel II für die nach allen preußisch-hessischen Staatsbahnstationen ausgerechneten Entfernungen der Knotenstationen zerfällt. V. Tarife für Leichen, Fahrzeuge und Tiere. Für Leichen, Fahrzeuge und Tiere werden neben den G. in der Regel besondere Tarife aufgestellt, weil sie sich nicht gut unter die gewöhnliche Güterklassifikation und die Tarifvorschriften für Güter bringen lassen. Die Beförderung von Leichen erfolgt in der Regel in einem besonderen Wagen; andere Güter, ausgenommen die Effekten des Verstorbenen, werden aus Anstands- und gesundheitlichen Rücksichten nicht zugeladen. Infolgedessen ist die Wagenausnutzung eine schlechte; es wird deshalb entweder ein besonderer Satz für den Wagen oder die Achse, bzw. Leiche und km berechnet, oder ein Normalgewicht der Frachtberechnung zu grunde gelegt. Der Transportpreis ist ferner verschieden, je nachdem die Leiche mit Güterzügen oder mit gewöhnlichen Personenzügen oder mit Schnellzügen befördert wird. In der Regel wird die Beigabe eines Begleiters und Leichenpasses verlangt, auch eine Abfertigungsgebühr berechnet. Der Tarif für Fahrzeuge unterscheidet meis zwischen Eisenbahnfahrzeugen, die auf eigenen Rädern laufen, und anderen, nicht auf eigenen Rädern laufenden Fahrzeugen. Lokomotiven, Tender, Dampfwagen und Eisenbahnwagen, auf eigenen Rädern laufend oder auf Trucks, zahlen meist einen bestimmten Satz für das tkm oder Stück und km, Eisenbahnwagen bisweilen einen bestimmten Satz für das Achs km. Diese werden in der Regel nur als Frachtgut befördert. Für nicht auf eigenen Rädern laufende, also auf Eisenbahnwagen verladene Fahrzeuge werden verschiedene Preise erhoben, je nachdem sie Beförderung in Güterzügen, gewöhnlichen Personen- oder Schnellzügen finden. Die Preise selbst werden entweder für Wagen und km festgesetzt, insbesondere dann, wenn die betreffenden Fahrzeuge einen ganzen Eisenbahnwagen zu ihrem Transport benötigen und nicht mit anderen Gütern zusammengeladen oder nicht in einen gedeckt gebauten Wagen durch die Seitentüren verladen werden

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 472. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/484>, abgerufen am 25.08.2024.