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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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die Förderung der allgemeinen und besonderen Verkehrsinteressen des von der Kleinbahn durchschnittenen Gebiets eine billigere Verfrachtung bestimmter Artikel. Deswegen werden im Übergangsverkehr der preußischhessischen und oldenburgischen Staatsbahnen und einiger Privatbahnen mit Kleinbahnen die Frachtsätze der Eisenbahnübergangsstationen für Wagenladungen von mindestens 5 t um 2 Pf. für 100 kg gekürzt, sofern die Ermäßigung dem Verfrachter zu gute kommt und nicht von den Kleinbahnen zur Aufbesserung ihrer Frachtanteile benutzt wird. Dieser sog. Kleinbahnübergangstarif gilt bei den preußischen Bahnen allgemein nur bei Gütern der ordentlichen Tarifklassen, der allgemeinen Ausnahmetarife 1-5 und des besonderen Ausnahmetarifs 6 für Brennstoffe.

Eine unvollkommenere Art der direkten Tarife sind die sog. Um- oder Reexpeditionstarife, d. h. eine Zusammenstellung der lokalen Tarifsätze zwischen den Stationen und den gemeinschaftlichen Übergangsstationen der an dem Tarif beteiligten Bahnen, so daß man durch Zusammenzählen der Tarifsätze bis zu der betreffenden Übergangsstation den Gesamtsatz findet. Diese Art Tarife wird oft dann angewendet, wenn zwei Bahnen mit verschiedenen Tarifsystemen sich über ein gemeinsames System für den direkten Tarif nicht einigen können.

Bei den direkten Tarifen unterscheidet man Nachbar- oder Wechseltarife, wenn der direkte Tarif für aneinander grenzende Eisenbahnen aufgestellt ist, Verbandtarife, wenn der direkte Tarif von einem Eisenbahnverband vereinbart ist, internationale Tarife, wenn ausländische Eisenbahnverwaltungen an dem Tarif beteiligt sind. Durchgangs- oder Transittarife sind die direkten Tarife dann für eine Eisenbahnlinie, wenn durch sie der Verkehr über die betreffende Linie hinausgeleitet wird, die Stationen der Linie selbst aber nicht in den Tarif aufgenommen sind. Zu unterscheiden davon ist ein Transitsatz, der für die Station selbst, für die er eingeführt ist, nicht gilt, sondern nur für solche Transporte, die über diese Station hinausgehen und dort umexpediert werden. Transitsätze werden häufig für Grenzstationen eingeführt, indem man den regelmäßigen Tarifsatz der betreffenden Station um die halbe Abfertigungsgebühr oder einen anderen Betrag kürzt; auf diese Weise sucht man die Ermäßigungen, die direkte Tarife gewähren, herbeizuführen, wenn diese selbst aus irgend welchen Gründen nicht eingeführt werden können. Eine besondere Anwendung dieser Transitsätze sind die Seetransitsätze, die von und nach den Hafenplätzen für solche Güter bestehen, die über See ankommen oder abgehen. Es sind dies also Tarife für die überseeische Ein- und Ausfuhr.

Die Unterscheidung der Tarife nach ihren Einheitssätzen führt zu den Begriffen:

2. Höchsttarife, regelmäßige oder Normaltarife, Ausnahme- und Differentialtarife.

Unter Höchsttarifen (Maximaltarifen) versteht man die durch Gesetz oder Konzessionen festgesetzten höchsten Sätze, über die die Eisenbahnen bei Aufstellung ihrer Transportpreise nicht hinausgehen dürfen. Derartige Höchsttarife finden sich fast in allen Kulturstaaten; sie sind insbesondere für Privatbahnen (bisweilen auch für Staatsbahnen, für diese oft durch Gesetz) eingeführt zu dem Zweck, um eine zu hohe, den allgemeinen Interessen schädliche Festsetzung der Beförderungspreise zu verhindern. Dieser Zweck ist jedoch im allgemeinen nicht erreicht worden, weil die Höchsttarife infolge der erheblichen und fortdauernden Ermäßigung der Gütertransportpreise in der Regel schon bald alle Bedeutung verloren.

Regelmäßige (allgemeine, normale) Tarife sind Tarife, die die dem Tarifsystem und den festgesetzten Einheitssätzen entsprechend gebildeten, regelmäßig zur Anwendung gelangenden Transportpreise enthalten, während Ausnahmetarife alle hiervon abweichend (unregelmäßig) gebildeten Tarife sind. Gleichbedeutend mit dem Ausdruck Ausnahmetarife werden oft noch die Bezeichnungen Spezialtarife und Differentialtarife gebraucht, indes mit Unrecht. Denn in einigen Ländern, z. B. in Deutschland, Österreich-Ungarn und Dänemark gehören die Spezialtarife zu den regelmäßigen Tarifen.

Ebensowenig ist der Differentialtarif immer ein Ausnahmetarif. Unter Differentialtarif oder differentieller Tarifbildung wird die ungleiche Tarifierung gleicher Mengen desselben Guts auf gleiche Entfernungen oder jede nicht den Beförderungsmengen entsprechende, ungleichmäßige Tariffestsetzung verstanden. Eine solche wird schon durch die Einrechnung der Abfertigungsgebühr in die Frachtsätze hervorgerufen, ferner durch die Bildung der Einheitssätze nach einer Skala, die sog. Staffeltarife. Darunter versteht man eine Tarifbildung, bei der von einer gewissen Transportlänge an andere (in der Regel niedrigere, bisweilen auch höhere) Einheitssätze eingerechnet werden, u. zw. entweder so, daß man von einer gewissen Entfernung ab den anderen Einheitssatz für die ganze Transportstrecke durchrechnet

die Förderung der allgemeinen und besonderen Verkehrsinteressen des von der Kleinbahn durchschnittenen Gebiets eine billigere Verfrachtung bestimmter Artikel. Deswegen werden im Übergangsverkehr der preußischhessischen und oldenburgischen Staatsbahnen und einiger Privatbahnen mit Kleinbahnen die Frachtsätze der Eisenbahnübergangsstationen für Wagenladungen von mindestens 5 t um 2 Pf. für 100 kg gekürzt, sofern die Ermäßigung dem Verfrachter zu gute kommt und nicht von den Kleinbahnen zur Aufbesserung ihrer Frachtanteile benutzt wird. Dieser sog. Kleinbahnübergangstarif gilt bei den preußischen Bahnen allgemein nur bei Gütern der ordentlichen Tarifklassen, der allgemeinen Ausnahmetarife 1–5 und des besonderen Ausnahmetarifs 6 für Brennstoffe.

Eine unvollkommenere Art der direkten Tarife sind die sog. Um- oder Reexpeditionstarife, d. h. eine Zusammenstellung der lokalen Tarifsätze zwischen den Stationen und den gemeinschaftlichen Übergangsstationen der an dem Tarif beteiligten Bahnen, so daß man durch Zusammenzählen der Tarifsätze bis zu der betreffenden Übergangsstation den Gesamtsatz findet. Diese Art Tarife wird oft dann angewendet, wenn zwei Bahnen mit verschiedenen Tarifsystemen sich über ein gemeinsames System für den direkten Tarif nicht einigen können.

Bei den direkten Tarifen unterscheidet man Nachbar- oder Wechseltarife, wenn der direkte Tarif für aneinander grenzende Eisenbahnen aufgestellt ist, Verbandtarife, wenn der direkte Tarif von einem Eisenbahnverband vereinbart ist, internationale Tarife, wenn ausländische Eisenbahnverwaltungen an dem Tarif beteiligt sind. Durchgangs- oder Transittarife sind die direkten Tarife dann für eine Eisenbahnlinie, wenn durch sie der Verkehr über die betreffende Linie hinausgeleitet wird, die Stationen der Linie selbst aber nicht in den Tarif aufgenommen sind. Zu unterscheiden davon ist ein Transitsatz, der für die Station selbst, für die er eingeführt ist, nicht gilt, sondern nur für solche Transporte, die über diese Station hinausgehen und dort umexpediert werden. Transitsätze werden häufig für Grenzstationen eingeführt, indem man den regelmäßigen Tarifsatz der betreffenden Station um die halbe Abfertigungsgebühr oder einen anderen Betrag kürzt; auf diese Weise sucht man die Ermäßigungen, die direkte Tarife gewähren, herbeizuführen, wenn diese selbst aus irgend welchen Gründen nicht eingeführt werden können. Eine besondere Anwendung dieser Transitsätze sind die Seetransitsätze, die von und nach den Hafenplätzen für solche Güter bestehen, die über See ankommen oder abgehen. Es sind dies also Tarife für die überseeische Ein- und Ausfuhr.

Die Unterscheidung der Tarife nach ihren Einheitssätzen führt zu den Begriffen:

2. Höchsttarife, regelmäßige oder Normaltarife, Ausnahme- und Differentialtarife.

Unter Höchsttarifen (Maximaltarifen) versteht man die durch Gesetz oder Konzessionen festgesetzten höchsten Sätze, über die die Eisenbahnen bei Aufstellung ihrer Transportpreise nicht hinausgehen dürfen. Derartige Höchsttarife finden sich fast in allen Kulturstaaten; sie sind insbesondere für Privatbahnen (bisweilen auch für Staatsbahnen, für diese oft durch Gesetz) eingeführt zu dem Zweck, um eine zu hohe, den allgemeinen Interessen schädliche Festsetzung der Beförderungspreise zu verhindern. Dieser Zweck ist jedoch im allgemeinen nicht erreicht worden, weil die Höchsttarife infolge der erheblichen und fortdauernden Ermäßigung der Gütertransportpreise in der Regel schon bald alle Bedeutung verloren.

Regelmäßige (allgemeine, normale) Tarife sind Tarife, die die dem Tarifsystem und den festgesetzten Einheitssätzen entsprechend gebildeten, regelmäßig zur Anwendung gelangenden Transportpreise enthalten, während Ausnahmetarife alle hiervon abweichend (unregelmäßig) gebildeten Tarife sind. Gleichbedeutend mit dem Ausdruck Ausnahmetarife werden oft noch die Bezeichnungen Spezialtarife und Differentialtarife gebraucht, indes mit Unrecht. Denn in einigen Ländern, z. B. in Deutschland, Österreich-Ungarn und Dänemark gehören die Spezialtarife zu den regelmäßigen Tarifen.

Ebensowenig ist der Differentialtarif immer ein Ausnahmetarif. Unter Differentialtarif oder differentieller Tarifbildung wird die ungleiche Tarifierung gleicher Mengen desselben Guts auf gleiche Entfernungen oder jede nicht den Beförderungsmengen entsprechende, ungleichmäßige Tariffestsetzung verstanden. Eine solche wird schon durch die Einrechnung der Abfertigungsgebühr in die Frachtsätze hervorgerufen, ferner durch die Bildung der Einheitssätze nach einer Skala, die sog. Staffeltarife. Darunter versteht man eine Tarifbildung, bei der von einer gewissen Transportlänge an andere (in der Regel niedrigere, bisweilen auch höhere) Einheitssätze eingerechnet werden, u. zw. entweder so, daß man von einer gewissen Entfernung ab den anderen Einheitssatz für die ganze Transportstrecke durchrechnet

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[469/0481] die Förderung der allgemeinen und besonderen Verkehrsinteressen des von der Kleinbahn durchschnittenen Gebiets eine billigere Verfrachtung bestimmter Artikel. Deswegen werden im Übergangsverkehr der preußischhessischen und oldenburgischen Staatsbahnen und einiger Privatbahnen mit Kleinbahnen die Frachtsätze der Eisenbahnübergangsstationen für Wagenladungen von mindestens 5 t um 2 Pf. für 100 kg gekürzt, sofern die Ermäßigung dem Verfrachter zu gute kommt und nicht von den Kleinbahnen zur Aufbesserung ihrer Frachtanteile benutzt wird. Dieser sog. Kleinbahnübergangstarif gilt bei den preußischen Bahnen allgemein nur bei Gütern der ordentlichen Tarifklassen, der allgemeinen Ausnahmetarife 1–5 und des besonderen Ausnahmetarifs 6 für Brennstoffe. Eine unvollkommenere Art der direkten Tarife sind die sog. Um- oder Reexpeditionstarife, d. h. eine Zusammenstellung der lokalen Tarifsätze zwischen den Stationen und den gemeinschaftlichen Übergangsstationen der an dem Tarif beteiligten Bahnen, so daß man durch Zusammenzählen der Tarifsätze bis zu der betreffenden Übergangsstation den Gesamtsatz findet. Diese Art Tarife wird oft dann angewendet, wenn zwei Bahnen mit verschiedenen Tarifsystemen sich über ein gemeinsames System für den direkten Tarif nicht einigen können. Bei den direkten Tarifen unterscheidet man Nachbar- oder Wechseltarife, wenn der direkte Tarif für aneinander grenzende Eisenbahnen aufgestellt ist, Verbandtarife, wenn der direkte Tarif von einem Eisenbahnverband vereinbart ist, internationale Tarife, wenn ausländische Eisenbahnverwaltungen an dem Tarif beteiligt sind. Durchgangs- oder Transittarife sind die direkten Tarife dann für eine Eisenbahnlinie, wenn durch sie der Verkehr über die betreffende Linie hinausgeleitet wird, die Stationen der Linie selbst aber nicht in den Tarif aufgenommen sind. Zu unterscheiden davon ist ein Transitsatz, der für die Station selbst, für die er eingeführt ist, nicht gilt, sondern nur für solche Transporte, die über diese Station hinausgehen und dort umexpediert werden. Transitsätze werden häufig für Grenzstationen eingeführt, indem man den regelmäßigen Tarifsatz der betreffenden Station um die halbe Abfertigungsgebühr oder einen anderen Betrag kürzt; auf diese Weise sucht man die Ermäßigungen, die direkte Tarife gewähren, herbeizuführen, wenn diese selbst aus irgend welchen Gründen nicht eingeführt werden können. Eine besondere Anwendung dieser Transitsätze sind die Seetransitsätze, die von und nach den Hafenplätzen für solche Güter bestehen, die über See ankommen oder abgehen. Es sind dies also Tarife für die überseeische Ein- und Ausfuhr. Die Unterscheidung der Tarife nach ihren Einheitssätzen führt zu den Begriffen: 2. Höchsttarife, regelmäßige oder Normaltarife, Ausnahme- und Differentialtarife. Unter Höchsttarifen (Maximaltarifen) versteht man die durch Gesetz oder Konzessionen festgesetzten höchsten Sätze, über die die Eisenbahnen bei Aufstellung ihrer Transportpreise nicht hinausgehen dürfen. Derartige Höchsttarife finden sich fast in allen Kulturstaaten; sie sind insbesondere für Privatbahnen (bisweilen auch für Staatsbahnen, für diese oft durch Gesetz) eingeführt zu dem Zweck, um eine zu hohe, den allgemeinen Interessen schädliche Festsetzung der Beförderungspreise zu verhindern. Dieser Zweck ist jedoch im allgemeinen nicht erreicht worden, weil die Höchsttarife infolge der erheblichen und fortdauernden Ermäßigung der Gütertransportpreise in der Regel schon bald alle Bedeutung verloren. Regelmäßige (allgemeine, normale) Tarife sind Tarife, die die dem Tarifsystem und den festgesetzten Einheitssätzen entsprechend gebildeten, regelmäßig zur Anwendung gelangenden Transportpreise enthalten, während Ausnahmetarife alle hiervon abweichend (unregelmäßig) gebildeten Tarife sind. Gleichbedeutend mit dem Ausdruck Ausnahmetarife werden oft noch die Bezeichnungen Spezialtarife und Differentialtarife gebraucht, indes mit Unrecht. Denn in einigen Ländern, z. B. in Deutschland, Österreich-Ungarn und Dänemark gehören die Spezialtarife zu den regelmäßigen Tarifen. Ebensowenig ist der Differentialtarif immer ein Ausnahmetarif. Unter Differentialtarif oder differentieller Tarifbildung wird die ungleiche Tarifierung gleicher Mengen desselben Guts auf gleiche Entfernungen oder jede nicht den Beförderungsmengen entsprechende, ungleichmäßige Tariffestsetzung verstanden. Eine solche wird schon durch die Einrechnung der Abfertigungsgebühr in die Frachtsätze hervorgerufen, ferner durch die Bildung der Einheitssätze nach einer Skala, die sog. Staffeltarife. Darunter versteht man eine Tarifbildung, bei der von einer gewissen Transportlänge an andere (in der Regel niedrigere, bisweilen auch höhere) Einheitssätze eingerechnet werden, u. zw. entweder so, daß man von einer gewissen Entfernung ab den anderen Einheitssatz für die ganze Transportstrecke durchrechnet

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 469. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/481>, abgerufen am 24.11.2024.