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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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und Straßen vor. Versand und Empfang werden bei großem Verkehrsumfang gewöhnlich getrennt. Beim Versand wird regelmäßig unmittelbar verladen, derart, daß lauter Ortswagen gebildet werden, die den ganzen Tag über am Schuppen stehen, bei dem hiernach sich ergebenden großen Bedarf an Gleislänge bis zu sieben Reihen nebeneinander, meist ohne Zwischenbühnen (vgl. Blum und Giese, s. Lit.). Die Versandschuppen macht man daher schmal, nach den von einem Ausschuß hierfür aufgestellten Grundsätzen (Bulletin, s. Lit.) zweckmäßig 7·6 m, während derselbe Ausschuß für Empfangschuppen 15·25 lichte Weite empfiehlt (vgl. hierüber auch Blum und Giese sowie Droege, s. Lit.). Die gleisseitige Wand wird in der Regel ganz in Tore aufgelöst, die sich entweder als Schiebetore übergreifen oder, bei neuen Ausführungen, um die ganze Wand freilegen zu können, als Hubtore ausgebildet sind, u. zw. mit Vorliebe so, daß sie in sich mehrfach zusammenklappen (s. Blum und Giese). Gleisseitige Ladebühnen läßt man dann zur Ersparung der Karrwege oft fort.

Bei besonderen Geländeverhältnissen kommen auch andere Schuppenformen vor, so kammförmige und hufeisenförmige, in einzelnen Fällen sogar oval gekrümmt (Cornelius, S. 266, Droege, S. 277). Bei sehr beschränktem Gelände sind auch mehrgeschossige Schuppen verwendet worden, so bei dem in Abb. 388-390 (Railway-Age-Gazette, 1911, Juni, S. 1647) dargestellten, dem Versand und Empfang dienenden Schuppen der Missouri-, Kansas- und Texas-Eisenbahn in St. Louis. Wie aus den Abbildungen hervorgeht, sind in das unterste Geschoß der Länge nach 12 Gleise mit Längszwischenbühnen eingeführt, während das darüberliegende Geschoß vier in der Querrichtung eingeführte Fahrstraßen mit breiten Zwischenbühnen enthält. Ein Obergeschoß enthält Bureauräume. Die Bewegung der Güter von Eisenbahnwagen zu Landfuhrwerk und umgekehrt geschieht nach dem sog. Telpher-System, indem auf Hängebahnen (mit Weichenverbindung) laufende einrädrige Laufkrane die mit den Gütern beladenen trucks von beliebiger Stelle des Schuppens nach beliebiger Stelle verfahren, wobei für das Anheben von dem Eisenbahngeschoß nach dem Straßengeschoß und das Senken in umgekehrter Richtung eine große Zahl Luken in den oberen Ladebühnen vorhanden sind. Abb. 388-390 lassen die Hängebahnen und die Luken erkennen, desgl. eine Anzahl außerdem vorhandener Drehkrane zum Heben besonders schwerer Lasten.

Literatur: Blum u. Giese, Beiträge zur Stückgutbeförderung auf amerikanischen Bahnen. Ztg. d. VDEV. 1906, S. 993. - Cauer, Personen- und Güterverkehr d. Preuß.-Hess. Staatsbahnen, S. 210 ff. u. Glasers Ann., 1904, Bd. 54, Nr. 643. - Cornelius, Das Entwerfen und der Bau von Güterschuppen. Ztschr. f. Bw. 1910, S. 265 ff. - Droege, Freight Terminals and Trains, New York 1912. - Frahm, Das englische Eisenbahnwesen, Berlin 1911. - Groeschel, Hochbauten f. d. Güterverkehr in Eisenbahntechn. d. Gegenw., II, 3, 1. Aufl., 1899. - Grundsätze f. Güterbahnhöfe in den Vereinigten Staaten, Ausschußbericht. Bulletin d. Int. Eis.-Kongr.-Verb. 1902, S. 775 ff. - Kumbier, Güterbahnhöfe, Eisenbahnt. d. Gegenw., II, 3, 2. Aufl., 1909. - Oder, Güter- und Hafenbahnhöfe, Hb. d. Ing. W., V, 4, 1, 1907. - Remy, Die Größenbestimmung reiner Versand- und Empfangschuppen, Wiesbaden 1910. - Schwabe, Über das englische Eisenbahnwesen. Wien 1877. - Fernere Literaturangaben namentlich bei Groeschel, Kumbier und Oder.

Cauer.


Gütertarife (goods-tariffs; tarifs pour les marchandises; tariffe).

Inhalt: I. Begriff: (Tarif. Frachtsatz = Streckensatz und Abfertigungsgebühr). - II. Bildung der Tarife: A. Die Arbeitsleistung der Eisenbahnen; B. Die Selbstkosten der Eisenbahnen; C. Der Verkehrswert des Gutes. - III. Tarifgrundlagen: A. Tarifsysteme: 1. Raumsystem (Taraklassifikation), Zonentarife; 2. Wertsystem (Wertklassifikation); 3. Gemischtes System. B. Wirtschaftssysteme: 1. Privatwirtschaftliche Tarifgestaltung; 2. Gemeinwirtschaftliche Tarifgestaltung. - IV. Darstellung der Tarife: 1. Binnentarife - direkte Tarife; 2. Höchsttarife, regelmäßige oder Normaltarife, Ausnahme- und Differentialtarife; 3. Stationstarife, Entfernungs- oder Kilometertarife, Schnittarife und Anstoßtarife. - V. Tarife für Leichen, Fahrzeuge und Tiere. - VI. Die G. der wichtigsten europäischen Länder und der Vereinigten Staaten von Amerika: A. Deutschland, B. Österreich und Ungarn, C. Belgien, D. Dänemark, E. Frankreich, F. Italien, G. Niederlande, H. Schweiz, I. Rußland, K. Schweden, L. England, M. Vereinigte Staaten von Amerika. - VII. Literatur.

I. Begriff.

(Tarif. Frachtsatz = Streckensatz und Abfertigungsgebühr.)

Tarif stammt von tariffa, tarifa, tarif und wird abgeleitet vom Arabischen, 'tareif, d. i. Kundmachung. Im heutigen Italienischen bedeutet Tarif: Determinazione di prezzi, fatte dall 'autorita publica. Dieser Begriff entspricht auch dem allgemeinem Sprachgebrauch.

Während in Zeiten primitiver Verkehrsverhältnisse für die Einzelleistung der Beförderung eines Gutes ein Entgelt von Fall zu Fall vereinbart wurde, werden heute bei den Eisenbahnen die Beförderungsbedingungen und in ihnen die Beförderungspreise im voraus festgestellt und gehörig veröffentlicht. Das Kriterium eines Tarifs ist sein öffentlicher Charakter.

Dieser wird durch die angemessene Höhe der Tarifsätze, durch ihre allgemeine Bekanntgabe, damit ein jeder bei der Betätigung seines Geschäfts durch ihre Kenntnis sich ihrer bedienen kann, und durch die Gleichheit der Behandlung bestimmt. Diese öffentliche Ordnung der Tarife hat ihren wirtschaftlichen Grund ebenso sehr in der monopolartigen Ausgestaltung der Eisenbahnen wie in der Massenhaftigkeit, Gleichartigkeit und Gleichzeitigkeit des Verkehrs. Die Tarife geben die Vereinbarungen zwischen dem Frachtführer (der Eisenbahn) und dem Versender über den Frachtvertrag wieder, obschon für den Vertragswillen des Versenders sein Spielraum, den Frachtvertrag zu seinen Gunsten zu beeinflussen, nicht mehr gegeben ist. Denn der Tarif enthält nicht nur die Preise, sondern auch die Vorschriften, die für die Anwendung und Berechnung dieser Taxen erlassen sind. Im G. befinden sich in der Regel mehrere

und Straßen vor. Versand und Empfang werden bei großem Verkehrsumfang gewöhnlich getrennt. Beim Versand wird regelmäßig unmittelbar verladen, derart, daß lauter Ortswagen gebildet werden, die den ganzen Tag über am Schuppen stehen, bei dem hiernach sich ergebenden großen Bedarf an Gleislänge bis zu sieben Reihen nebeneinander, meist ohne Zwischenbühnen (vgl. Blum und Giese, s. Lit.). Die Versandschuppen macht man daher schmal, nach den von einem Ausschuß hierfür aufgestellten Grundsätzen (Bulletin, s. Lit.) zweckmäßig 7·6 m, während derselbe Ausschuß für Empfangschuppen 15·25 lichte Weite empfiehlt (vgl. hierüber auch Blum und Giese sowie Droege, s. Lit.). Die gleisseitige Wand wird in der Regel ganz in Tore aufgelöst, die sich entweder als Schiebetore übergreifen oder, bei neuen Ausführungen, um die ganze Wand freilegen zu können, als Hubtore ausgebildet sind, u. zw. mit Vorliebe so, daß sie in sich mehrfach zusammenklappen (s. Blum und Giese). Gleisseitige Ladebühnen läßt man dann zur Ersparung der Karrwege oft fort.

Bei besonderen Geländeverhältnissen kommen auch andere Schuppenformen vor, so kammförmige und hufeisenförmige, in einzelnen Fällen sogar oval gekrümmt (Cornelius, S. 266, Droege, S. 277). Bei sehr beschränktem Gelände sind auch mehrgeschossige Schuppen verwendet worden, so bei dem in Abb. 388–390 (Railway-Age-Gazette, 1911, Juni, S. 1647) dargestellten, dem Versand und Empfang dienenden Schuppen der Missouri-, Kansas- und Texas-Eisenbahn in St. Louis. Wie aus den Abbildungen hervorgeht, sind in das unterste Geschoß der Länge nach 12 Gleise mit Längszwischenbühnen eingeführt, während das darüberliegende Geschoß vier in der Querrichtung eingeführte Fahrstraßen mit breiten Zwischenbühnen enthält. Ein Obergeschoß enthält Bureauräume. Die Bewegung der Güter von Eisenbahnwagen zu Landfuhrwerk und umgekehrt geschieht nach dem sog. Telpher-System, indem auf Hängebahnen (mit Weichenverbindung) laufende einrädrige Laufkrane die mit den Gütern beladenen trucks von beliebiger Stelle des Schuppens nach beliebiger Stelle verfahren, wobei für das Anheben von dem Eisenbahngeschoß nach dem Straßengeschoß und das Senken in umgekehrter Richtung eine große Zahl Luken in den oberen Ladebühnen vorhanden sind. Abb. 388–390 lassen die Hängebahnen und die Luken erkennen, desgl. eine Anzahl außerdem vorhandener Drehkrane zum Heben besonders schwerer Lasten.

Literatur: Blum u. Giese, Beiträge zur Stückgutbeförderung auf amerikanischen Bahnen. Ztg. d. VDEV. 1906, S. 993. – Cauer, Personen- und Güterverkehr d. Preuß.-Hess. Staatsbahnen, S. 210 ff. u. Glasers Ann., 1904, Bd. 54, Nr. 643. – Cornelius, Das Entwerfen und der Bau von Güterschuppen. Ztschr. f. Bw. 1910, S. 265 ff. – Droege, Freight Terminals and Trains, New York 1912. – Frahm, Das englische Eisenbahnwesen, Berlin 1911. – Groeschel, Hochbauten f. d. Güterverkehr in Eisenbahntechn. d. Gegenw., II, 3, 1. Aufl., 1899. – Grundsätze f. Güterbahnhöfe in den Vereinigten Staaten, Ausschußbericht. Bulletin d. Int. Eis.-Kongr.-Verb. 1902, S. 775 ff. – Kumbier, Güterbahnhöfe, Eisenbahnt. d. Gegenw., II, 3, 2. Aufl., 1909. – Oder, Güter- und Hafenbahnhöfe, Hb. d. Ing. W., V, 4, 1, 1907. – Remy, Die Größenbestimmung reiner Versand- und Empfangschuppen, Wiesbaden 1910. – Schwabe, Über das englische Eisenbahnwesen. Wien 1877. – Fernere Literaturangaben namentlich bei Groeschel, Kumbier und Oder.

Cauer.


Gütertarife (goods-tariffs; tarifs pour les marchandises; tariffe).

Inhalt: I. Begriff: (Tarif. Frachtsatz = Streckensatz und Abfertigungsgebühr). – II. Bildung der Tarife: A. Die Arbeitsleistung der Eisenbahnen; B. Die Selbstkosten der Eisenbahnen; C. Der Verkehrswert des Gutes. – III. Tarifgrundlagen: A. Tarifsysteme: 1. Raumsystem (Taraklassifikation), Zonentarife; 2. Wertsystem (Wertklassifikation); 3. Gemischtes System. B. Wirtschaftssysteme: 1. Privatwirtschaftliche Tarifgestaltung; 2. Gemeinwirtschaftliche Tarifgestaltung. – IV. Darstellung der Tarife: 1. Binnentarife – direkte Tarife; 2. Höchsttarife, regelmäßige oder Normaltarife, Ausnahme- und Differentialtarife; 3. Stationstarife, Entfernungs- oder Kilometertarife, Schnittarife und Anstoßtarife. – V. Tarife für Leichen, Fahrzeuge und Tiere. – VI. Die G. der wichtigsten europäischen Länder und der Vereinigten Staaten von Amerika: A. Deutschland, B. Österreich und Ungarn, C. Belgien, D. Dänemark, E. Frankreich, F. Italien, G. Niederlande, H. Schweiz, I. Rußland, K. Schweden, L. England, M. Vereinigte Staaten von Amerika. – VII. Literatur.

I. Begriff.

(Tarif. Frachtsatz = Streckensatz und Abfertigungsgebühr.)

Tarif stammt von tariffa, tarifa, tarif und wird abgeleitet vom Arabischen, 'tarîf, d. i. Kundmachung. Im heutigen Italienischen bedeutet Tarif: Determinazione di prezzi, fatte dall 'autorità publica. Dieser Begriff entspricht auch dem allgemeinem Sprachgebrauch.

Während in Zeiten primitiver Verkehrsverhältnisse für die Einzelleistung der Beförderung eines Gutes ein Entgelt von Fall zu Fall vereinbart wurde, werden heute bei den Eisenbahnen die Beförderungsbedingungen und in ihnen die Beförderungspreise im voraus festgestellt und gehörig veröffentlicht. Das Kriterium eines Tarifs ist sein öffentlicher Charakter.

Dieser wird durch die angemessene Höhe der Tarifsätze, durch ihre allgemeine Bekanntgabe, damit ein jeder bei der Betätigung seines Geschäfts durch ihre Kenntnis sich ihrer bedienen kann, und durch die Gleichheit der Behandlung bestimmt. Diese öffentliche Ordnung der Tarife hat ihren wirtschaftlichen Grund ebenso sehr in der monopolartigen Ausgestaltung der Eisenbahnen wie in der Massenhaftigkeit, Gleichartigkeit und Gleichzeitigkeit des Verkehrs. Die Tarife geben die Vereinbarungen zwischen dem Frachtführer (der Eisenbahn) und dem Versender über den Frachtvertrag wieder, obschon für den Vertragswillen des Versenders sein Spielraum, den Frachtvertrag zu seinen Gunsten zu beeinflussen, nicht mehr gegeben ist. Denn der Tarif enthält nicht nur die Preise, sondern auch die Vorschriften, die für die Anwendung und Berechnung dieser Taxen erlassen sind. Im G. befinden sich in der Regel mehrere

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[454/0466] und Straßen vor. Versand und Empfang werden bei großem Verkehrsumfang gewöhnlich getrennt. Beim Versand wird regelmäßig unmittelbar verladen, derart, daß lauter Ortswagen gebildet werden, die den ganzen Tag über am Schuppen stehen, bei dem hiernach sich ergebenden großen Bedarf an Gleislänge bis zu sieben Reihen nebeneinander, meist ohne Zwischenbühnen (vgl. Blum und Giese, s. Lit.). Die Versandschuppen macht man daher schmal, nach den von einem Ausschuß hierfür aufgestellten Grundsätzen (Bulletin, s. Lit.) zweckmäßig 7·6 m, während derselbe Ausschuß für Empfangschuppen 15·25 lichte Weite empfiehlt (vgl. hierüber auch Blum und Giese sowie Droege, s. Lit.). Die gleisseitige Wand wird in der Regel ganz in Tore aufgelöst, die sich entweder als Schiebetore übergreifen oder, bei neuen Ausführungen, um die ganze Wand freilegen zu können, als Hubtore ausgebildet sind, u. zw. mit Vorliebe so, daß sie in sich mehrfach zusammenklappen (s. Blum und Giese). Gleisseitige Ladebühnen läßt man dann zur Ersparung der Karrwege oft fort. Bei besonderen Geländeverhältnissen kommen auch andere Schuppenformen vor, so kammförmige und hufeisenförmige, in einzelnen Fällen sogar oval gekrümmt (Cornelius, S. 266, Droege, S. 277). Bei sehr beschränktem Gelände sind auch mehrgeschossige Schuppen verwendet worden, so bei dem in Abb. 388–390 (Railway-Age-Gazette, 1911, Juni, S. 1647) dargestellten, dem Versand und Empfang dienenden Schuppen der Missouri-, Kansas- und Texas-Eisenbahn in St. Louis. Wie aus den Abbildungen hervorgeht, sind in das unterste Geschoß der Länge nach 12 Gleise mit Längszwischenbühnen eingeführt, während das darüberliegende Geschoß vier in der Querrichtung eingeführte Fahrstraßen mit breiten Zwischenbühnen enthält. Ein Obergeschoß enthält Bureauräume. Die Bewegung der Güter von Eisenbahnwagen zu Landfuhrwerk und umgekehrt geschieht nach dem sog. 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Güterverkehr in Eisenbahntechn. d. Gegenw., II, 3, 1. Aufl., 1899. – Grundsätze f. Güterbahnhöfe in den Vereinigten Staaten, Ausschußbericht. Bulletin d. Int. Eis.-Kongr.-Verb. 1902, S. 775 ff. – Kumbier, Güterbahnhöfe, Eisenbahnt. d. Gegenw., II, 3, 2. Aufl., 1909. – Oder, Güter- und Hafenbahnhöfe, Hb. d. Ing. W., V, 4, 1, 1907. – Remy, Die Größenbestimmung reiner Versand- und Empfangschuppen, Wiesbaden 1910. – Schwabe, Über das englische Eisenbahnwesen. Wien 1877. – Fernere Literaturangaben namentlich bei Groeschel, Kumbier und Oder. Cauer. Gütertarife (goods-tariffs; tarifs pour les marchandises; tariffe). Inhalt: I. Begriff: (Tarif. Frachtsatz = Streckensatz und Abfertigungsgebühr). – II. Bildung der Tarife: A. Die Arbeitsleistung der Eisenbahnen; B. Die Selbstkosten der Eisenbahnen; C. Der Verkehrswert des Gutes. – III. Tarifgrundlagen: A. Tarifsysteme: 1. Raumsystem (Taraklassifikation), Zonentarife; 2. Wertsystem (Wertklassifikation); 3. Gemischtes System. B. Wirtschaftssysteme: 1. Privatwirtschaftliche Tarifgestaltung; 2. Gemeinwirtschaftliche Tarifgestaltung. – IV. Darstellung der Tarife: 1. Binnentarife – direkte Tarife; 2. Höchsttarife, regelmäßige oder Normaltarife, Ausnahme- und Differentialtarife; 3. Stationstarife, Entfernungs- oder Kilometertarife, Schnittarife und Anstoßtarife. – V. Tarife für Leichen, Fahrzeuge und Tiere. – VI. Die G. der wichtigsten europäischen Länder und der Vereinigten Staaten von Amerika: A. Deutschland, B. Österreich und Ungarn, C. Belgien, D. Dänemark, E. Frankreich, F. Italien, G. Niederlande, H. Schweiz, I. Rußland, K. Schweden, L. England, M. Vereinigte Staaten von Amerika. – VII. Literatur. I. Begriff. (Tarif. Frachtsatz = Streckensatz und Abfertigungsgebühr.) Tarif stammt von tariffa, tarifa, tarif und wird abgeleitet vom Arabischen, 'tarîf, d. i. Kundmachung. Im heutigen Italienischen bedeutet Tarif: Determinazione di prezzi, fatte dall 'autorità publica. Dieser Begriff entspricht auch dem allgemeinem Sprachgebrauch. Während in Zeiten primitiver Verkehrsverhältnisse für die Einzelleistung der Beförderung eines Gutes ein Entgelt von Fall zu Fall vereinbart wurde, werden heute bei den Eisenbahnen die Beförderungsbedingungen und in ihnen die Beförderungspreise im voraus festgestellt und gehörig veröffentlicht. Das Kriterium eines Tarifs ist sein öffentlicher Charakter. Dieser wird durch die angemessene Höhe der Tarifsätze, durch ihre allgemeine Bekanntgabe, damit ein jeder bei der Betätigung seines Geschäfts durch ihre Kenntnis sich ihrer bedienen kann, und durch die Gleichheit der Behandlung bestimmt. Diese öffentliche Ordnung der Tarife hat ihren wirtschaftlichen Grund ebenso sehr in der monopolartigen Ausgestaltung der Eisenbahnen wie in der Massenhaftigkeit, Gleichartigkeit und Gleichzeitigkeit des Verkehrs. 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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 454. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/466>, abgerufen am 26.11.2024.