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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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s. Abb. bei Ausgleichhebel, Bd. I, S. 317) oder als Federringe oder Federlaschen (nachstellbar oder fix bei Personen- und Güterwagen), s. Personenwagen und Güterwagen. Die Grundform der Federstützen s. Ausgleichhebel, Bd. I, S. 317, Abb. 162 u. 164.

Gölsdorf.


Federn (springs; ressorts; molle), Konstruktionsteile, die durch entsprechende Gestalt und entsprechend gewähltes Material bei Beanspruchung auf Druck oder Zug innerhalb der Elastizitätsgrenze, bleibende Deformationen von
Abb. 16.
Abb. 17.
Abb. 18.

solcher Größe annehmen können, daß bei Bildung oder Rückgang dieser Deformationen eine einem bestimmten Zweck dienende Arbeit verrichtet werden kann.

Abb. 19.
F. werden angewendet: zur Ansammlung mechanischer Arbeit für den Antrieb von Maschinen (Triebfedern); zur Zurückführung von Maschinenteilen, die durch äußere Kräfte verschoben wurden, an ihren anfänglichen Platz (Reaktionsfedern); um Konstruktionsteile unter gleichbleibendem Druck an einem bestimmten Ort festzuhalten (Druckfedern); um einem Lockern von Konstruktionsteilen entgegenzuwirken (Spannfedern); zur Abschwächung von Stößen überhaupt oder bei der Unterstützung von Körpern (Tragfedern); als Meßfedern, zur Bestimmung der Größe von Kräften durch die Größe der Formänderung der F. (Dynamometerfedern) u. s. w.

Im Eisenbahnwesen finden F. bei Fahrzeugen als Tragfedern, Bufferfedern und Zugvorrichtungsfedern Verwendung; ferner werden F. bei der Kuppelung zwischen Lokomotive und Tender, bei beweglichen Radgestellen, bei den Sicherheitsventilen der Lokomotiven, bei den Manometern u. s. w. angewendet.

Die wichtigsten der an Fahrzeugen vorkommenden F. sind die zwischen Achslagern und Rahmen der Fahrzeuge eingeschalteten Tragfedern, die die beim Rollen der Fahrzeuge über Schienenstöße und sonstige Gleisunebenheiten auftretenden Stöße aufnehmen und mildern sollen.

Als Material für Tragfedern kommt derzeit nur Stahl in Betracht, der nach den Vorschriften fast aller Bahnen im ungehärteten Zustand rund 70 kg Zugfestigkeit bei 10% Dehnung und 20% Querschnittverminderung aufweisen soll; im gehärteten Zustand erreicht die Zugfestigkeit 140-150 kg.

Der Formgebung nach sind die F. in der Regel ausgeführt als Blattfedern (Abb. 16, 20, 28 und 29), seltener als Schraubenfedern (Abb. 19).

Die Blattfedern werden möglichst als Körper von gleichem Widerstand hergestellt, um bei geringstem Gewichte die größte Elastizität zu erzielen. Diese F. werden stets aus mehreren aufeinander gelegten Federblättern erzeugt. Eine solche F. kann man sich auf die folgende Weise entstanden denken. In Abb. 17 ist ein Körper von gleicher Widerstandsfähigkeit dargestellt, der in der Mitte durch eine Kraft P gestützt wird und an dessen beiden Enden je eine Kraft P/2 wirkt.

Denkt man sich diese Platte, wie in Abb. 18 angedeutet, zerschnitten, dabei die einzelnen mit denselben Zahlen bezeichneten Teile wieder so zusammengesetzt, daß an den Enden Dreiecke entstehen und schließlich wieder in der in Abb. 16 angegebenen Weise zusammengelegt, so hat man eine Tragfeder, bei der die Inanspruchnahme der einzelnen Lagen mit der Beanspruchung der Feder (Abb. 17) unter der Voraussetzung übereinstimmt, daß in beiden Fällen die äußeren Kräfte, die die Federn belasten, gleich groß sind.

Bezeichnet b die Breite und h die Höhe einer Lage in Millimetern, n die Anzahl der Lagen und l die halbe Länge der F. in Millimetern, so ist, wenn p die Inanspruchnahme für 1 mm2 Querschnitte bezeichnet,

s. Abb. bei Ausgleichhebel, Bd. I, S. 317) oder als Federringe oder Federlaschen (nachstellbar oder fix bei Personen- und Güterwagen), s. Personenwagen und Güterwagen. Die Grundform der Federstützen s. Ausgleichhebel, Bd. I, S. 317, Abb. 162 u. 164.

Gölsdorf.


Federn (springs; ressorts; molle), Konstruktionsteile, die durch entsprechende Gestalt und entsprechend gewähltes Material bei Beanspruchung auf Druck oder Zug innerhalb der Elastizitätsgrenze, bleibende Deformationen von
Abb. 16.
Abb. 17.
Abb. 18.

solcher Größe annehmen können, daß bei Bildung oder Rückgang dieser Deformationen eine einem bestimmten Zweck dienende Arbeit verrichtet werden kann.

Abb. 19.
F. werden angewendet: zur Ansammlung mechanischer Arbeit für den Antrieb von Maschinen (Triebfedern); zur Zurückführung von Maschinenteilen, die durch äußere Kräfte verschoben wurden, an ihren anfänglichen Platz (Reaktionsfedern); um Konstruktionsteile unter gleichbleibendem Druck an einem bestimmten Ort festzuhalten (Druckfedern); um einem Lockern von Konstruktionsteilen entgegenzuwirken (Spannfedern); zur Abschwächung von Stößen überhaupt oder bei der Unterstützung von Körpern (Tragfedern); als Meßfedern, zur Bestimmung der Größe von Kräften durch die Größe der Formänderung der F. (Dynamometerfedern) u. s. w.

Im Eisenbahnwesen finden F. bei Fahrzeugen als Tragfedern, Bufferfedern und Zugvorrichtungsfedern Verwendung; ferner werden F. bei der Kuppelung zwischen Lokomotive und Tender, bei beweglichen Radgestellen, bei den Sicherheitsventilen der Lokomotiven, bei den Manometern u. s. w. angewendet.

Die wichtigsten der an Fahrzeugen vorkommenden F. sind die zwischen Achslagern und Rahmen der Fahrzeuge eingeschalteten Tragfedern, die die beim Rollen der Fahrzeuge über Schienenstöße und sonstige Gleisunebenheiten auftretenden Stöße aufnehmen und mildern sollen.

Als Material für Tragfedern kommt derzeit nur Stahl in Betracht, der nach den Vorschriften fast aller Bahnen im ungehärteten Zustand rund 70 kg Zugfestigkeit bei 10% Dehnung und 20% Querschnittverminderung aufweisen soll; im gehärteten Zustand erreicht die Zugfestigkeit 140–150 kg.

Der Formgebung nach sind die F. in der Regel ausgeführt als Blattfedern (Abb. 16, 20, 28 und 29), seltener als Schraubenfedern (Abb. 19).

Die Blattfedern werden möglichst als Körper von gleichem Widerstand hergestellt, um bei geringstem Gewichte die größte Elastizität zu erzielen. Diese F. werden stets aus mehreren aufeinander gelegten Federblättern erzeugt. Eine solche F. kann man sich auf die folgende Weise entstanden denken. In Abb. 17 ist ein Körper von gleicher Widerstandsfähigkeit dargestellt, der in der Mitte durch eine Kraft P gestützt wird und an dessen beiden Enden je eine Kraft P/2 wirkt.

Denkt man sich diese Platte, wie in Abb. 18 angedeutet, zerschnitten, dabei die einzelnen mit denselben Zahlen bezeichneten Teile wieder so zusammengesetzt, daß an den Enden Dreiecke entstehen und schließlich wieder in der in Abb. 16 angegebenen Weise zusammengelegt, so hat man eine Tragfeder, bei der die Inanspruchnahme der einzelnen Lagen mit der Beanspruchung der Feder (Abb. 17) unter der Voraussetzung übereinstimmt, daß in beiden Fällen die äußeren Kräfte, die die Federn belasten, gleich groß sind.

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[38/0046] s. Abb. bei Ausgleichhebel, Bd. I, S. 317) oder als Federringe oder Federlaschen (nachstellbar oder fix bei Personen- und Güterwagen), s. Personenwagen und Güterwagen. Die Grundform der Federstützen s. Ausgleichhebel, Bd. I, S. 317, Abb. 162 u. 164. Gölsdorf. Federn (springs; ressorts; molle), Konstruktionsteile, die durch entsprechende Gestalt und entsprechend gewähltes Material bei Beanspruchung auf Druck oder Zug innerhalb der Elastizitätsgrenze, bleibende Deformationen von [Abbildung Abb. 16. ] [Abbildung Abb. 17. ] [Abbildung Abb. 18. ] solcher Größe annehmen können, daß bei Bildung oder Rückgang dieser Deformationen eine einem bestimmten Zweck dienende Arbeit verrichtet werden kann. [Abbildung Abb. 19. ] F. werden angewendet: zur Ansammlung mechanischer Arbeit für den Antrieb von Maschinen (Triebfedern); zur Zurückführung von Maschinenteilen, die durch äußere Kräfte verschoben wurden, an ihren anfänglichen Platz (Reaktionsfedern); um Konstruktionsteile unter gleichbleibendem Druck an einem bestimmten Ort festzuhalten (Druckfedern); um einem Lockern von Konstruktionsteilen entgegenzuwirken (Spannfedern); zur Abschwächung von Stößen überhaupt oder bei der Unterstützung von Körpern (Tragfedern); als Meßfedern, zur Bestimmung der Größe von Kräften durch die Größe der Formänderung der F. (Dynamometerfedern) u. s. w. Im Eisenbahnwesen finden F. bei Fahrzeugen als Tragfedern, Bufferfedern und Zugvorrichtungsfedern Verwendung; ferner werden F. bei der Kuppelung zwischen Lokomotive und Tender, bei beweglichen Radgestellen, bei den Sicherheitsventilen der Lokomotiven, bei den Manometern u. s. w. angewendet. Die wichtigsten der an Fahrzeugen vorkommenden F. sind die zwischen Achslagern und Rahmen der Fahrzeuge eingeschalteten Tragfedern, die die beim Rollen der Fahrzeuge über Schienenstöße und sonstige Gleisunebenheiten auftretenden Stöße aufnehmen und mildern sollen. Als Material für Tragfedern kommt derzeit nur Stahl in Betracht, der nach den Vorschriften fast aller Bahnen im ungehärteten Zustand rund 70 kg Zugfestigkeit bei 10% Dehnung und 20% Querschnittverminderung aufweisen soll; im gehärteten Zustand erreicht die Zugfestigkeit 140–150 kg. Der Formgebung nach sind die F. in der Regel ausgeführt als Blattfedern (Abb. 16, 20, 28 und 29), seltener als Schraubenfedern (Abb. 19). Die Blattfedern werden möglichst als Körper von gleichem Widerstand hergestellt, um bei geringstem Gewichte die größte Elastizität zu erzielen. Diese F. werden stets aus mehreren aufeinander gelegten Federblättern erzeugt. Eine solche F. kann man sich auf die folgende Weise entstanden denken. In Abb. 17 ist ein Körper von gleicher Widerstandsfähigkeit dargestellt, der in der Mitte durch eine Kraft P gestützt wird und an dessen beiden Enden je eine Kraft P/2 wirkt. Denkt man sich diese Platte, wie in Abb. 18 angedeutet, zerschnitten, dabei die einzelnen mit denselben Zahlen bezeichneten Teile wieder so zusammengesetzt, daß an den Enden Dreiecke entstehen und schließlich wieder in der in Abb. 16 angegebenen Weise zusammengelegt, so hat man eine Tragfeder, bei der die Inanspruchnahme der einzelnen Lagen mit der Beanspruchung der Feder (Abb. 17) unter der Voraussetzung übereinstimmt, daß in beiden Fällen die äußeren Kräfte, die die Federn belasten, gleich groß sind. Bezeichnet b die Breite und h die Höhe einer Lage in Millimetern, n die Anzahl der Lagen und l die halbe Länge der F. in Millimetern, so ist, wenn p die Inanspruchnahme für 1 mm2 Querschnitte bezeichnet,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/46>, abgerufen am 13.11.2024.