Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.2·25 m weiten Toren aus. Bei 4·5 m Binderweite (Norm der preußischen StB., s. oben) Abb. 371. Abb. 372. Statt der Rolläden, die immer leicht ungangbar werden, könnte man vielleicht auch Hubtore anderer Bauart, z. B. solche, die in sich zusammenklappen (vgl. unter III, b) oder solche aus mehreren sich schuppenartig übergreifenden Blechplatten verwenden. Cornelius empfiehlt die Hubtore namentlich deshalb, um für die Fenster größere Breite zur Verfügung zu haben, die in der Regel abwechselnd mit den Toren in jedem zweiten Binderfeld angebracht werden. Nach seiner Ansicht kommt man dann stets ohne Oberbeleuchtung aus. Auch die Fenster müssen einbruchsicher hergestellt werden, d. h. möglichst hochliegend und vergittert sein (bzw. aus starken eisernen Sprossen). Zum Öffnen brauchen sie nicht eingerichtet zu sein. Die hohe Lage ist auch deshalb erforderlich, um in der Aufstapelung der Güter an den Wänden nicht behindert zu sein. Die Kanten der Toröffnungen sind, wenn sie nicht ohnehin aus Eisen bestehen (Eisenfachwerk), durch Profileisen gegen Verletzungen zu sichern. d) Sonstige Ausstattung der Güterschuppen. Die G. werden, insbesondere soweit sie für Güterversand dienen, mit in den Fußboden eingelassenen Dezimalwagen ausgerüstet. Man verwendet bei lebhaftem Verkehr zweckmäßig nicht Wagen mit Einzelgewichten, sondern solche mit Laufgewichten oder Federwagen. Die Wagen finden ihren Platz an den zur Annahme der Güter dienenden straßenseitigen Toröffnungen. Daneben werden, abgesehen von Gegenden mit mildem Klima, für das Annahmepersonal (in Preußen Vorarbeiter) in der Regel die sog. Lademeisterbuden in den Schuppen eingebaut. Cornelius (a. a. O. S. 297/8) empfiehlt jedoch, auf diese von ihm "Annahmebuden" genannten Buden zu verzichten, da sie das Vergleichen der Frachtbriefe mit den Gütern erschweren, und statt dessen größere "Lademeisterbuden" 2·25 m weiten Toren aus. Bei 4·5 m Binderweite (Norm der preußischen StB., s. oben) Abb. 371. Abb. 372. Statt der Rolläden, die immer leicht ungangbar werden, könnte man vielleicht auch Hubtore anderer Bauart, z. B. solche, die in sich zusammenklappen (vgl. unter III, b) oder solche aus mehreren sich schuppenartig übergreifenden Blechplatten verwenden. Cornelius empfiehlt die Hubtore namentlich deshalb, um für die Fenster größere Breite zur Verfügung zu haben, die in der Regel abwechselnd mit den Toren in jedem zweiten Binderfeld angebracht werden. Nach seiner Ansicht kommt man dann stets ohne Oberbeleuchtung aus. Auch die Fenster müssen einbruchsicher hergestellt werden, d. h. möglichst hochliegend und vergittert sein (bzw. aus starken eisernen Sprossen). Zum Öffnen brauchen sie nicht eingerichtet zu sein. Die hohe Lage ist auch deshalb erforderlich, um in der Aufstapelung der Güter an den Wänden nicht behindert zu sein. Die Kanten der Toröffnungen sind, wenn sie nicht ohnehin aus Eisen bestehen (Eisenfachwerk), durch Profileisen gegen Verletzungen zu sichern. d) Sonstige Ausstattung der Güterschuppen. Die G. werden, insbesondere soweit sie für Güterversand dienen, mit in den Fußboden eingelassenen Dezimalwagen ausgerüstet. Man verwendet bei lebhaftem Verkehr zweckmäßig nicht Wagen mit Einzelgewichten, sondern solche mit Laufgewichten oder Federwagen. Die Wagen finden ihren Platz an den zur Annahme der Güter dienenden straßenseitigen Toröffnungen. Daneben werden, abgesehen von Gegenden mit mildem Klima, für das Annahmepersonal (in Preußen Vorarbeiter) in der Regel die sog. Lademeisterbuden in den Schuppen eingebaut. Cornelius (a. a. O. S. 297/8) empfiehlt jedoch, auf diese von ihm „Annahmebuden“ genannten Buden zu verzichten, da sie das Vergleichen der Frachtbriefe mit den Gütern erschweren, und statt dessen größere „Lademeisterbuden“ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0458" n="446"/> 2·25 <hi rendition="#i">m</hi> weiten Toren aus. Bei 4·5 <hi rendition="#i">m</hi> Binderweite (Norm der preußischen StB., s. oben)<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen05_1914/figures/roell_eisenbahnwesen05_1914_figure-0447.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 371.</head><lb/></figure><lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen05_1914/figures/roell_eisenbahnwesen05_1914_figure-0446.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 372.</head><lb/></figure><lb/> kann man zwischen den Bindern nur Tore von etwa 2·0 <hi rendition="#i">m</hi> weiten Öffnungen sich bewegen lassen. Diese gegenseitige Abhängigkeit fällt fort, wenn man nach <hi rendition="#g">Cornelius</hi>' Vorschlag (a. a. O., S. 280 ff.) die aus Amerika gekommene Einrichtung der Rolladenverschlüsse anwendet (Abb. 372), deren Öffnen und Schließen zwar etwas zeitraubend ist, gegen deren Verwendung aber bei G., wo mehrere Tore zur Verfügung stehen, nicht die gleichen Bedenken wie bei Lokomotivschuppentoren bestehen.</p><lb/> <p>Statt der Rolläden, die immer leicht ungangbar werden, könnte man vielleicht auch Hubtore anderer Bauart, z. B. solche, die in sich zusammenklappen (vgl. unter III, <hi rendition="#i">b)</hi> oder solche aus mehreren sich schuppenartig übergreifenden Blechplatten verwenden.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Cornelius</hi> empfiehlt die Hubtore namentlich deshalb, um für die Fenster größere Breite zur Verfügung zu haben, die in der Regel abwechselnd mit den Toren in jedem zweiten Binderfeld angebracht werden. Nach seiner Ansicht kommt man dann stets ohne Oberbeleuchtung aus. Auch die Fenster müssen einbruchsicher hergestellt werden, d. h. möglichst hochliegend und vergittert sein (bzw. aus starken eisernen Sprossen). Zum Öffnen brauchen sie nicht eingerichtet zu sein. Die hohe Lage ist auch deshalb erforderlich, um in der Aufstapelung der Güter an den Wänden nicht behindert zu sein. Die Kanten der Toröffnungen sind, wenn sie nicht ohnehin aus Eisen bestehen (Eisenfachwerk), durch Profileisen gegen Verletzungen zu sichern.</p><lb/> <p><hi rendition="#i">d)</hi><hi rendition="#g">Sonstige Ausstattung der Güterschuppen</hi>. Die G. werden, insbesondere soweit sie für Güterversand dienen, mit in den Fußboden eingelassenen Dezimalwagen ausgerüstet. Man verwendet bei lebhaftem Verkehr zweckmäßig nicht Wagen mit Einzelgewichten, sondern solche mit Laufgewichten oder Federwagen. Die Wagen finden ihren Platz an den zur Annahme der Güter dienenden straßenseitigen Toröffnungen. Daneben werden, abgesehen von Gegenden mit mildem Klima, für das Annahmepersonal (in Preußen Vorarbeiter) in der Regel die sog. Lademeisterbuden in den Schuppen eingebaut. <hi rendition="#g">Cornelius</hi> (a. a. O. S. 297/8) empfiehlt jedoch, auf diese von ihm „Annahmebuden“ genannten Buden zu verzichten, da sie das Vergleichen der Frachtbriefe mit den Gütern erschweren, und statt dessen größere „Lademeisterbuden“ </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [446/0458]
2·25 m weiten Toren aus. Bei 4·5 m Binderweite (Norm der preußischen StB., s. oben)
[Abbildung Abb. 371.
]
[Abbildung Abb. 372.
]
kann man zwischen den Bindern nur Tore von etwa 2·0 m weiten Öffnungen sich bewegen lassen. Diese gegenseitige Abhängigkeit fällt fort, wenn man nach Cornelius' Vorschlag (a. a. O., S. 280 ff.) die aus Amerika gekommene Einrichtung der Rolladenverschlüsse anwendet (Abb. 372), deren Öffnen und Schließen zwar etwas zeitraubend ist, gegen deren Verwendung aber bei G., wo mehrere Tore zur Verfügung stehen, nicht die gleichen Bedenken wie bei Lokomotivschuppentoren bestehen.
Statt der Rolläden, die immer leicht ungangbar werden, könnte man vielleicht auch Hubtore anderer Bauart, z. B. solche, die in sich zusammenklappen (vgl. unter III, b) oder solche aus mehreren sich schuppenartig übergreifenden Blechplatten verwenden.
Cornelius empfiehlt die Hubtore namentlich deshalb, um für die Fenster größere Breite zur Verfügung zu haben, die in der Regel abwechselnd mit den Toren in jedem zweiten Binderfeld angebracht werden. Nach seiner Ansicht kommt man dann stets ohne Oberbeleuchtung aus. Auch die Fenster müssen einbruchsicher hergestellt werden, d. h. möglichst hochliegend und vergittert sein (bzw. aus starken eisernen Sprossen). Zum Öffnen brauchen sie nicht eingerichtet zu sein. Die hohe Lage ist auch deshalb erforderlich, um in der Aufstapelung der Güter an den Wänden nicht behindert zu sein. Die Kanten der Toröffnungen sind, wenn sie nicht ohnehin aus Eisen bestehen (Eisenfachwerk), durch Profileisen gegen Verletzungen zu sichern.
d) Sonstige Ausstattung der Güterschuppen. Die G. werden, insbesondere soweit sie für Güterversand dienen, mit in den Fußboden eingelassenen Dezimalwagen ausgerüstet. Man verwendet bei lebhaftem Verkehr zweckmäßig nicht Wagen mit Einzelgewichten, sondern solche mit Laufgewichten oder Federwagen. Die Wagen finden ihren Platz an den zur Annahme der Güter dienenden straßenseitigen Toröffnungen. Daneben werden, abgesehen von Gegenden mit mildem Klima, für das Annahmepersonal (in Preußen Vorarbeiter) in der Regel die sog. Lademeisterbuden in den Schuppen eingebaut. Cornelius (a. a. O. S. 297/8) empfiehlt jedoch, auf diese von ihm „Annahmebuden“ genannten Buden zu verzichten, da sie das Vergleichen der Frachtbriefe mit den Gütern erschweren, und statt dessen größere „Lademeisterbuden“
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:45Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:45Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |