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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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der Dachstützen und die Toreinteilung mit der Bindereinteilung des Schuppens in engem Zusammenhang steht. In der Regel ist der Torabstand gleich dem doppelten Binderabstand; so daß in der Mitte jedes zweiten Binderfeldes sowohl an der Gleis- wie an der Straßenseite ein Tor vorgesehen wird, während in den dazwischen befindlichen Binderfeldern Seitenfenster angeordnet werden. Auf den preußischen Staatsbahnen ist der Torabstand mit Rücksicht auf die durchschnittliche Wagenlänge einheitlich zu 9·0 m vorgeschrieben. Hierdurch ergibt sich ein für die Durchbildung der Dachkonstruktion unnötig kleiner Binderabstand von 4·5 m. Ferner kann sich auch mit Rücksicht auf die Tore (falls nicht Hubtore verwendet werden, s. unter II, 2, c) ein etwas größerer Binderabstand, also ein etwas größerer Torabstand empfehlen. Dieser ist auch wegen der Wagenlänge unbedenklich, da die Wagen in den seltensten Fällen dem Durchschnitt entsprechen, also doch auf den Ladebühnen entlang gekarrt werden muß. Im übrigen ist im Laufe der Zeit, wenn die älteren Wagen ausgemustert werden, mit einer Zunahme der Wagenlänge zu rechnen.

An der Straßenseite genügt im allgemeinen ein erheblich größerer Torabstand, als er der doppelten Binderweite entspricht, weil in Versandschuppen die Zahl der Annahmestellen nicht entsprechend groß ist und man in Empfangschuppen die für die Güterabfuhr überflüssigen Tore zu schließen pflegt.

Man hat die G. bisweilen unterkellert. Doch leiden die Kellerräume an mangelhafter Tagesbeleuchtung, weil die unter den Ladebühnen anzubringenden Fenster nur eine geringe Höhe erhalten können und durch die darüber hinwegreichenden Ladebühnen sowie an der Gleisseite durch die davorstehenden Eisenbahnwagen beschattet werden. Auch ist es schwierig, die Keller gut zugänglich zu machen. Man sollte daher von der Unterkellerung absehen, wenn nicht ein besonderer Verwendungszweck, der auch unter Zuhilfenahme künstlicher Beleuchtung gut erfüllt werden kann (z. B. Lagerung von Wein) in sicherer Aussicht steht. Meist hat man eine Unterkellerung nur auf einen Teil des Schuppens beschränkt.

2. Bauliche Durchbildung der G.

a) Wände und Dächer. Die Wände der G. können massiv aus Ziegeln, aus Bruchsteinen oder aus Beton, ferner aus ausgemauertem Holz- oder Eisenfachwerk, oder ganz aus Holz errichtet werden. Neuerdings sind auch Schuppen in Eisenbeton errichtet worden. Reiner Holzbau ist in manchen holzreichen Ländern üblich, in Deutschland insbesondere auf den württembergischen Staatsbahnen bevorzugt, im übrigen im Hinblick auf die Feuersgefahr nicht beliebt. Im allgemeinen gibt man in Deutschland dem Massivbau den Vorzug und verwendet auch ausgemauertes Holzfachwerk in der Regel nur für kleinere Schuppen und Provisorien oder an solchen Stellen, wo gegen den Massivbau besondere Gründe vorliegen, wie in Festungsrayons oder bei unsicherem Untergrund. Das gleiche kann man von ausgemauertem Eisenfachwerk sagen. Bei den starken Veränderungen aber, denen viele Bahnhofsanlagen durch die Entwicklung des Verkehrs unterworfen sind, wobei man häufig in die Lage kommt, noch ziemlich neue Gebäude zu beseitigen oder zu versetzen, sollte man bei den reinen Nutzbauten, als die G. sich darstellen, den Bauweisen, die solche Veränderungen erleichtern, weitere Anwendung geben, als dies gemeinhin geschieht. Deshalb ist auch die Eisenbetonbauweise, die dem Abbruch besondere Schwierigkeiten bietet, und bei der von einer Wiederverwendung nicht die Rede sein kann, grundsätzlich als für G. wenig geeignet anzusehen. In massiven Schuppen empfiehlt es sich, wenigstens die Abschlußwand an dem Ende, an dem eine Erweiterung in Frage kommt, in Fachwerk herzustellen. Ausgemauerte Fachwerkwände bedürfen an der Innenseite einer etwa 1·5 m hohen Holzbekleidung, damit die Ausmauerung nicht durch das Gegenstoßen der hier gelagerten Frachtstücke herausgeschlagen wird.

Die Dachkonstruktion kann in Eisen oder Holz, oder auch in Eisenbeton hergestellt werden. Letzteres ist aus den eben angeführten Gründen im allgemeinen nicht zu empfehlen. Eisenbauweise kommt nur in Frage, wenn die Wände massiv oder in Eisenfachwerk (oder auch Eisenbeton) hergestellt sind. Sowohl für die Wahl des Materials, Holz oder Eisen, wie auch bei der Durchbildung jeder dieser Bauweisen ist die Frage von Bedeutung, ob man das Dach freitragend oder mit einer oder mehreren Zwischenstützen ausführt. Die Anwendung von Zwischenstützen wird vielfach empfohlen (so in den Grundsätzen der preußischen Staatsbahnen), um weitgespannte Dächer der hohen Kosten wegen zu vermeiden, wobei zugunsten der Zwischenstützen noch angeführt wird, sie behinderten den Betrieb nicht, seien sogar nützlich, um daran Tafeln zur Bezeichnung der Lagerplatzeinteilung des Schuppens anzubringen. Hierzu ist zu sagen, daß bei Vorhandensein

der Dachstützen und die Toreinteilung mit der Bindereinteilung des Schuppens in engem Zusammenhang steht. In der Regel ist der Torabstand gleich dem doppelten Binderabstand; so daß in der Mitte jedes zweiten Binderfeldes sowohl an der Gleis- wie an der Straßenseite ein Tor vorgesehen wird, während in den dazwischen befindlichen Binderfeldern Seitenfenster angeordnet werden. Auf den preußischen Staatsbahnen ist der Torabstand mit Rücksicht auf die durchschnittliche Wagenlänge einheitlich zu 9·0 m vorgeschrieben. Hierdurch ergibt sich ein für die Durchbildung der Dachkonstruktion unnötig kleiner Binderabstand von 4·5 m. Ferner kann sich auch mit Rücksicht auf die Tore (falls nicht Hubtore verwendet werden, s. unter II, 2, c) ein etwas größerer Binderabstand, also ein etwas größerer Torabstand empfehlen. Dieser ist auch wegen der Wagenlänge unbedenklich, da die Wagen in den seltensten Fällen dem Durchschnitt entsprechen, also doch auf den Ladebühnen entlang gekarrt werden muß. Im übrigen ist im Laufe der Zeit, wenn die älteren Wagen ausgemustert werden, mit einer Zunahme der Wagenlänge zu rechnen.

An der Straßenseite genügt im allgemeinen ein erheblich größerer Torabstand, als er der doppelten Binderweite entspricht, weil in Versandschuppen die Zahl der Annahmestellen nicht entsprechend groß ist und man in Empfangschuppen die für die Güterabfuhr überflüssigen Tore zu schließen pflegt.

Man hat die G. bisweilen unterkellert. Doch leiden die Kellerräume an mangelhafter Tagesbeleuchtung, weil die unter den Ladebühnen anzubringenden Fenster nur eine geringe Höhe erhalten können und durch die darüber hinwegreichenden Ladebühnen sowie an der Gleisseite durch die davorstehenden Eisenbahnwagen beschattet werden. Auch ist es schwierig, die Keller gut zugänglich zu machen. Man sollte daher von der Unterkellerung absehen, wenn nicht ein besonderer Verwendungszweck, der auch unter Zuhilfenahme künstlicher Beleuchtung gut erfüllt werden kann (z. B. Lagerung von Wein) in sicherer Aussicht steht. Meist hat man eine Unterkellerung nur auf einen Teil des Schuppens beschränkt.

2. Bauliche Durchbildung der G.

a) Wände und Dächer. Die Wände der G. können massiv aus Ziegeln, aus Bruchsteinen oder aus Beton, ferner aus ausgemauertem Holz- oder Eisenfachwerk, oder ganz aus Holz errichtet werden. Neuerdings sind auch Schuppen in Eisenbeton errichtet worden. Reiner Holzbau ist in manchen holzreichen Ländern üblich, in Deutschland insbesondere auf den württembergischen Staatsbahnen bevorzugt, im übrigen im Hinblick auf die Feuersgefahr nicht beliebt. Im allgemeinen gibt man in Deutschland dem Massivbau den Vorzug und verwendet auch ausgemauertes Holzfachwerk in der Regel nur für kleinere Schuppen und Provisorien oder an solchen Stellen, wo gegen den Massivbau besondere Gründe vorliegen, wie in Festungsrayons oder bei unsicherem Untergrund. Das gleiche kann man von ausgemauertem Eisenfachwerk sagen. Bei den starken Veränderungen aber, denen viele Bahnhofsanlagen durch die Entwicklung des Verkehrs unterworfen sind, wobei man häufig in die Lage kommt, noch ziemlich neue Gebäude zu beseitigen oder zu versetzen, sollte man bei den reinen Nutzbauten, als die G. sich darstellen, den Bauweisen, die solche Veränderungen erleichtern, weitere Anwendung geben, als dies gemeinhin geschieht. Deshalb ist auch die Eisenbetonbauweise, die dem Abbruch besondere Schwierigkeiten bietet, und bei der von einer Wiederverwendung nicht die Rede sein kann, grundsätzlich als für G. wenig geeignet anzusehen. In massiven Schuppen empfiehlt es sich, wenigstens die Abschlußwand an dem Ende, an dem eine Erweiterung in Frage kommt, in Fachwerk herzustellen. Ausgemauerte Fachwerkwände bedürfen an der Innenseite einer etwa 1·5 m hohen Holzbekleidung, damit die Ausmauerung nicht durch das Gegenstoßen der hier gelagerten Frachtstücke herausgeschlagen wird.

Die Dachkonstruktion kann in Eisen oder Holz, oder auch in Eisenbeton hergestellt werden. Letzteres ist aus den eben angeführten Gründen im allgemeinen nicht zu empfehlen. Eisenbauweise kommt nur in Frage, wenn die Wände massiv oder in Eisenfachwerk (oder auch Eisenbeton) hergestellt sind. Sowohl für die Wahl des Materials, Holz oder Eisen, wie auch bei der Durchbildung jeder dieser Bauweisen ist die Frage von Bedeutung, ob man das Dach freitragend oder mit einer oder mehreren Zwischenstützen ausführt. Die Anwendung von Zwischenstützen wird vielfach empfohlen (so in den Grundsätzen der preußischen Staatsbahnen), um weitgespannte Dächer der hohen Kosten wegen zu vermeiden, wobei zugunsten der Zwischenstützen noch angeführt wird, sie behinderten den Betrieb nicht, seien sogar nützlich, um daran Tafeln zur Bezeichnung der Lagerplatzeinteilung des Schuppens anzubringen. Hierzu ist zu sagen, daß bei Vorhandensein

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[441/0453] der Dachstützen und die Toreinteilung mit der Bindereinteilung des Schuppens in engem Zusammenhang steht. In der Regel ist der Torabstand gleich dem doppelten Binderabstand; so daß in der Mitte jedes zweiten Binderfeldes sowohl an der Gleis- wie an der Straßenseite ein Tor vorgesehen wird, während in den dazwischen befindlichen Binderfeldern Seitenfenster angeordnet werden. Auf den preußischen Staatsbahnen ist der Torabstand mit Rücksicht auf die durchschnittliche Wagenlänge einheitlich zu 9·0 m vorgeschrieben. Hierdurch ergibt sich ein für die Durchbildung der Dachkonstruktion unnötig kleiner Binderabstand von 4·5 m. Ferner kann sich auch mit Rücksicht auf die Tore (falls nicht Hubtore verwendet werden, s. unter II, 2, c) ein etwas größerer Binderabstand, also ein etwas größerer Torabstand empfehlen. Dieser ist auch wegen der Wagenlänge unbedenklich, da die Wagen in den seltensten Fällen dem Durchschnitt entsprechen, also doch auf den Ladebühnen entlang gekarrt werden muß. Im übrigen ist im Laufe der Zeit, wenn die älteren Wagen ausgemustert werden, mit einer Zunahme der Wagenlänge zu rechnen. An der Straßenseite genügt im allgemeinen ein erheblich größerer Torabstand, als er der doppelten Binderweite entspricht, weil in Versandschuppen die Zahl der Annahmestellen nicht entsprechend groß ist und man in Empfangschuppen die für die Güterabfuhr überflüssigen Tore zu schließen pflegt. Man hat die G. bisweilen unterkellert. Doch leiden die Kellerräume an mangelhafter Tagesbeleuchtung, weil die unter den Ladebühnen anzubringenden Fenster nur eine geringe Höhe erhalten können und durch die darüber hinwegreichenden Ladebühnen sowie an der Gleisseite durch die davorstehenden Eisenbahnwagen beschattet werden. Auch ist es schwierig, die Keller gut zugänglich zu machen. Man sollte daher von der Unterkellerung absehen, wenn nicht ein besonderer Verwendungszweck, der auch unter Zuhilfenahme künstlicher Beleuchtung gut erfüllt werden kann (z. B. Lagerung von Wein) in sicherer Aussicht steht. Meist hat man eine Unterkellerung nur auf einen Teil des Schuppens beschränkt. 2. Bauliche Durchbildung der G. a) Wände und Dächer. Die Wände der G. können massiv aus Ziegeln, aus Bruchsteinen oder aus Beton, ferner aus ausgemauertem Holz- oder Eisenfachwerk, oder ganz aus Holz errichtet werden. Neuerdings sind auch Schuppen in Eisenbeton errichtet worden. Reiner Holzbau ist in manchen holzreichen Ländern üblich, in Deutschland insbesondere auf den württembergischen Staatsbahnen bevorzugt, im übrigen im Hinblick auf die Feuersgefahr nicht beliebt. Im allgemeinen gibt man in Deutschland dem Massivbau den Vorzug und verwendet auch ausgemauertes Holzfachwerk in der Regel nur für kleinere Schuppen und Provisorien oder an solchen Stellen, wo gegen den Massivbau besondere Gründe vorliegen, wie in Festungsrayons oder bei unsicherem Untergrund. Das gleiche kann man von ausgemauertem Eisenfachwerk sagen. Bei den starken Veränderungen aber, denen viele Bahnhofsanlagen durch die Entwicklung des Verkehrs unterworfen sind, wobei man häufig in die Lage kommt, noch ziemlich neue Gebäude zu beseitigen oder zu versetzen, sollte man bei den reinen Nutzbauten, als die G. sich darstellen, den Bauweisen, die solche Veränderungen erleichtern, weitere Anwendung geben, als dies gemeinhin geschieht. Deshalb ist auch die Eisenbetonbauweise, die dem Abbruch besondere Schwierigkeiten bietet, und bei der von einer Wiederverwendung nicht die Rede sein kann, grundsätzlich als für G. wenig geeignet anzusehen. In massiven Schuppen empfiehlt es sich, wenigstens die Abschlußwand an dem Ende, an dem eine Erweiterung in Frage kommt, in Fachwerk herzustellen. Ausgemauerte Fachwerkwände bedürfen an der Innenseite einer etwa 1·5 m hohen Holzbekleidung, damit die Ausmauerung nicht durch das Gegenstoßen der hier gelagerten Frachtstücke herausgeschlagen wird. Die Dachkonstruktion kann in Eisen oder Holz, oder auch in Eisenbeton hergestellt werden. Letzteres ist aus den eben angeführten Gründen im allgemeinen nicht zu empfehlen. Eisenbauweise kommt nur in Frage, wenn die Wände massiv oder in Eisenfachwerk (oder auch Eisenbeton) hergestellt sind. Sowohl für die Wahl des Materials, Holz oder Eisen, wie auch bei der Durchbildung jeder dieser Bauweisen ist die Frage von Bedeutung, ob man das Dach freitragend oder mit einer oder mehreren Zwischenstützen ausführt. Die Anwendung von Zwischenstützen wird vielfach empfohlen (so in den Grundsätzen der preußischen Staatsbahnen), um weitgespannte Dächer der hohen Kosten wegen zu vermeiden, wobei zugunsten der Zwischenstützen noch angeführt wird, sie behinderten den Betrieb nicht, seien sogar nützlich, um daran Tafeln zur Bezeichnung der Lagerplatzeinteilung des Schuppens anzubringen. Hierzu ist zu sagen, daß bei Vorhandensein

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 441. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/453>, abgerufen am 22.07.2024.