Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.das gesamte Ladegeschäft unterbrochen wird. Besonders bei langen Schuppen hat dies in Verbindung mit dem Ausrangieren der noch nicht fertiggestellten Wagen, um diese wieder an den Schuppen zu setzen, eine bedeutende Verminderung der Leistungsfähigkeit zur Folge. Etwa angeordnete Zwischenverbindungen durch Weichen, Drehscheiben oder Schiebebühnen ermöglichen es zwar, daß einzelne Wagen oder Gruppen von solchen ausgewechselt werden. Man darf dann entweder das Ladegleis nicht voll besetzen, oder man muß die stehenbleibenden Wagen verschieben, um Weichen u. s. w. zur Benutzung freizumachen. Werden, wie oben beschrieben, zwei oder drei nebeneinander liegende Ladegleise mit Zwischensteigen zum Verladen benutzt, so bedingt das Auswechseln der Wagen des ersten Gleises, daß das Verladegeschäft in der ganzen Anlage unterbrochen wird, das Auswechseln der Wagen des zweiten Gleises auch die Unterbrechung des Ladegeschäfts auf dem dritten Gleise. Das Verladen gestaltet sich außerdem bei solchem Verfahren unübersichtlich und ist schwer zu überwachen. Man kann also bei Rechteckschuppen mit ununterbrochenen Ladegleisen in der Regel nur eine geringe Zahl von Zustellungen vornehmen (deren Zeitpunkte man tunlich mit den Erholungspausen der Güterbodenarbeiter zusammenlegt), wenn man nicht das Lade- und Entladegeschäft empfindlich stören will. Noch ungünstiger kann dies werden, wenn ein Schuppen mit ungeteilten Ladegleisen in zwei Längenabschnitten dem Versand und Empfang dient. Die Zu- und Abführung der Wagen wird erleichtert, wenn man die Zuführungsgleise teilt, d. h. die Wagen auf einer mehr oder weniger großen Zahl kürzerer, stumpf endigender Ladegleise zuführt, die von den Zuführungsstammgleisen mit Weichen oder Drehscheiben abzweigen und, je nachdem sie zur Längsrichtung des Schuppens parallel, schräg oder rechtwinklig einlaufen, die Staffelform (Abb. 346), die Sägeform (Abb. 347), die Zungenform (Abb. 348) ergeben. Bei den Formen Abb. 346 und 347 ist die nutzbare Länge der Ladegleise bedingt durch den Weichenwinkel, also bei 1 : 9·0 x 4·5 = 40·5, oder reichlich 4 Wagenlängen. ![]() Abb. 349. ![]() Abb. 350. das gesamte Ladegeschäft unterbrochen wird. Besonders bei langen Schuppen hat dies in Verbindung mit dem Ausrangieren der noch nicht fertiggestellten Wagen, um diese wieder an den Schuppen zu setzen, eine bedeutende Verminderung der Leistungsfähigkeit zur Folge. Etwa angeordnete Zwischenverbindungen durch Weichen, Drehscheiben oder Schiebebühnen ermöglichen es zwar, daß einzelne Wagen oder Gruppen von solchen ausgewechselt werden. Man darf dann entweder das Ladegleis nicht voll besetzen, oder man muß die stehenbleibenden Wagen verschieben, um Weichen u. s. w. zur Benutzung freizumachen. Werden, wie oben beschrieben, zwei oder drei nebeneinander liegende Ladegleise mit Zwischensteigen zum Verladen benutzt, so bedingt das Auswechseln der Wagen des ersten Gleises, daß das Verladegeschäft in der ganzen Anlage unterbrochen wird, das Auswechseln der Wagen des zweiten Gleises auch die Unterbrechung des Ladegeschäfts auf dem dritten Gleise. Das Verladen gestaltet sich außerdem bei solchem Verfahren unübersichtlich und ist schwer zu überwachen. Man kann also bei Rechteckschuppen mit ununterbrochenen Ladegleisen in der Regel nur eine geringe Zahl von Zustellungen vornehmen (deren Zeitpunkte man tunlich mit den Erholungspausen der Güterbodenarbeiter zusammenlegt), wenn man nicht das Lade- und Entladegeschäft empfindlich stören will. Noch ungünstiger kann dies werden, wenn ein Schuppen mit ungeteilten Ladegleisen in zwei Längenabschnitten dem Versand und Empfang dient. Die Zu- und Abführung der Wagen wird erleichtert, wenn man die Zuführungsgleise teilt, d. h. die Wagen auf einer mehr oder weniger großen Zahl kürzerer, stumpf endigender Ladegleise zuführt, die von den Zuführungsstammgleisen mit Weichen oder Drehscheiben abzweigen und, je nachdem sie zur Längsrichtung des Schuppens parallel, schräg oder rechtwinklig einlaufen, die Staffelform (Abb. 346), die Sägeform (Abb. 347), die Zungenform (Abb. 348) ergeben. Bei den Formen Abb. 346 und 347 ist die nutzbare Länge der Ladegleise bedingt durch den Weichenwinkel, also bei 1 : 9·0 × 4·5 = 40·5, oder reichlich 4 Wagenlängen. ![]() Abb. 349. ![]() Abb. 350. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0448" n="436"/> das gesamte Ladegeschäft unterbrochen wird. Besonders bei langen Schuppen hat dies in Verbindung mit dem Ausrangieren der noch nicht fertiggestellten Wagen, um diese wieder an den Schuppen zu setzen, eine bedeutende Verminderung der Leistungsfähigkeit zur Folge. Etwa angeordnete Zwischenverbindungen durch Weichen, Drehscheiben oder Schiebebühnen ermöglichen es zwar, daß einzelne Wagen oder Gruppen von solchen ausgewechselt werden. Man darf dann entweder das Ladegleis nicht voll besetzen, oder man muß die stehenbleibenden Wagen verschieben, um Weichen u. s. w. zur Benutzung freizumachen. Werden, wie oben beschrieben, zwei oder drei nebeneinander liegende Ladegleise mit Zwischensteigen zum Verladen benutzt, so bedingt das Auswechseln der Wagen des ersten Gleises, daß das Verladegeschäft in der ganzen Anlage unterbrochen wird, das Auswechseln der Wagen des zweiten Gleises auch die Unterbrechung des Ladegeschäfts auf dem dritten Gleise. Das Verladen gestaltet sich außerdem bei solchem Verfahren unübersichtlich und ist schwer zu überwachen. Man kann also bei Rechteckschuppen mit ununterbrochenen Ladegleisen in der Regel nur eine geringe Zahl von Zustellungen vornehmen (deren Zeitpunkte man tunlich mit den Erholungspausen der Güterbodenarbeiter zusammenlegt), wenn man nicht das Lade- und Entladegeschäft empfindlich stören will. Noch ungünstiger kann dies werden, wenn ein Schuppen mit ungeteilten Ladegleisen in zwei Längenabschnitten dem Versand und Empfang dient. Die Zu- und Abführung der Wagen wird erleichtert, wenn man die Zuführungsgleise teilt, d. h. die Wagen auf einer mehr oder weniger großen Zahl kürzerer, stumpf endigender Ladegleise zuführt, die von den Zuführungsstammgleisen mit Weichen oder Drehscheiben abzweigen und, je nachdem sie zur Längsrichtung des Schuppens parallel, schräg oder rechtwinklig einlaufen, die Staffelform (Abb. 346), die Sägeform (Abb. 347), die Zungenform (Abb. 348) ergeben. Bei den Formen Abb. 346 und 347 ist die nutzbare Länge der Ladegleise bedingt durch den Weichenwinkel, also bei 1 : 9·0 × 4·5 = 40·5, oder reichlich 4 Wagenlängen.<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen05_1914/figures/roell_eisenbahnwesen05_1914_figure-0421.jpg"><head>Abb. 346.</head><lb/></figure> Durch doppelte Weichenentwicklung (Abb. 349) kann man die Teilung der Ladegleise noch weiter treiben. Doch dürften sich so kurze Gleisstümpfe nur vielleicht für Eilgutschuppen empfehlen. Durch weitere Veränderung der Formen (Abb. 346–348) kann man zugleich die Ladegleislänge im Verhältnis zur Schuppenlänge vergrößern, u. zw., indem man bei der Staffelform und Sägeform die Ladebühnen zahnförmig zwischen die Gleisstümpfe vorschiebt (Staffelzahnform, Abb. 350) und (Sägezahnform, Abb. 351), und bei der Zungenform die Ladesteige beliebig verlängert, was<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen05_1914/figures/roell_eisenbahnwesen05_1914_figure-0422.jpg"><head>Abb. 347.</head><lb/></figure> <figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen05_1914/figures/roell_eisenbahnwesen05_1914_figure-0424.jpg"><head>Abb. 348.</head><lb/></figure><lb/> nur bei Weichenzugang ratsam ist (Kammform, Abb. 352). Die Anwendung dieser Formen bei <hi rendition="#g">Versandschuppen</hi> hat der Anwendung<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen05_1914/figures/roell_eisenbahnwesen05_1914_figure-0423.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 349.</head><lb/></figure><lb/> mehrerer ungeteilter Ladegleise mit Zwischensteigen gegenüber den Vorteil, daß das Verladegeschäft<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen05_1914/figures/roell_eisenbahnwesen05_1914_figure-0425.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 350.</head><lb/></figure><lb/> sich übersichtlicher gestaltet, und daß man kleinere Gruppen von Wagen oder auch einzelne Wagen auswechseln kann, ohne </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [436/0448]
das gesamte Ladegeschäft unterbrochen wird. Besonders bei langen Schuppen hat dies in Verbindung mit dem Ausrangieren der noch nicht fertiggestellten Wagen, um diese wieder an den Schuppen zu setzen, eine bedeutende Verminderung der Leistungsfähigkeit zur Folge. Etwa angeordnete Zwischenverbindungen durch Weichen, Drehscheiben oder Schiebebühnen ermöglichen es zwar, daß einzelne Wagen oder Gruppen von solchen ausgewechselt werden. Man darf dann entweder das Ladegleis nicht voll besetzen, oder man muß die stehenbleibenden Wagen verschieben, um Weichen u. s. w. zur Benutzung freizumachen. Werden, wie oben beschrieben, zwei oder drei nebeneinander liegende Ladegleise mit Zwischensteigen zum Verladen benutzt, so bedingt das Auswechseln der Wagen des ersten Gleises, daß das Verladegeschäft in der ganzen Anlage unterbrochen wird, das Auswechseln der Wagen des zweiten Gleises auch die Unterbrechung des Ladegeschäfts auf dem dritten Gleise. Das Verladen gestaltet sich außerdem bei solchem Verfahren unübersichtlich und ist schwer zu überwachen. Man kann also bei Rechteckschuppen mit ununterbrochenen Ladegleisen in der Regel nur eine geringe Zahl von Zustellungen vornehmen (deren Zeitpunkte man tunlich mit den Erholungspausen der Güterbodenarbeiter zusammenlegt), wenn man nicht das Lade- und Entladegeschäft empfindlich stören will. Noch ungünstiger kann dies werden, wenn ein Schuppen mit ungeteilten Ladegleisen in zwei Längenabschnitten dem Versand und Empfang dient. Die Zu- und Abführung der Wagen wird erleichtert, wenn man die Zuführungsgleise teilt, d. h. die Wagen auf einer mehr oder weniger großen Zahl kürzerer, stumpf endigender Ladegleise zuführt, die von den Zuführungsstammgleisen mit Weichen oder Drehscheiben abzweigen und, je nachdem sie zur Längsrichtung des Schuppens parallel, schräg oder rechtwinklig einlaufen, die Staffelform (Abb. 346), die Sägeform (Abb. 347), die Zungenform (Abb. 348) ergeben. Bei den Formen Abb. 346 und 347 ist die nutzbare Länge der Ladegleise bedingt durch den Weichenwinkel, also bei 1 : 9·0 × 4·5 = 40·5, oder reichlich 4 Wagenlängen.
[Abbildung Abb. 346.
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Durch doppelte Weichenentwicklung (Abb. 349) kann man die Teilung der Ladegleise noch weiter treiben. Doch dürften sich so kurze Gleisstümpfe nur vielleicht für Eilgutschuppen empfehlen. Durch weitere Veränderung der Formen (Abb. 346–348) kann man zugleich die Ladegleislänge im Verhältnis zur Schuppenlänge vergrößern, u. zw., indem man bei der Staffelform und Sägeform die Ladebühnen zahnförmig zwischen die Gleisstümpfe vorschiebt (Staffelzahnform, Abb. 350) und (Sägezahnform, Abb. 351), und bei der Zungenform die Ladesteige beliebig verlängert, was
[Abbildung Abb. 347.
]
[Abbildung Abb. 348.
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nur bei Weichenzugang ratsam ist (Kammform, Abb. 352). Die Anwendung dieser Formen bei Versandschuppen hat der Anwendung
[Abbildung Abb. 349.
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mehrerer ungeteilter Ladegleise mit Zwischensteigen gegenüber den Vorteil, daß das Verladegeschäft
[Abbildung Abb. 350.
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sich übersichtlicher gestaltet, und daß man kleinere Gruppen von Wagen oder auch einzelne Wagen auswechseln kann, ohne
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Zitationshilfe: | Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 436. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/448>, abgerufen am 23.07.2024. |