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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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wurden. Die Verfassung sowie der Abschluß der Hauptnachweisungen erfolgt in gleicher Weise wie seitens der Versandstationen.

Bei den belgischen Staatsbahnen wird jede Sendung in einem Güterjournal (Journal des marchandises) genau eingetragen, das vom Transportdienst, nicht vom Rechnungsdienst geführt wird. Die Gebührenberechnung in den Frachtkarten und Frachtbriefen muß stets vor dem Abgang der Sendung in der Versandstation nachgeprüft werden. Zur Verrechnung der Aufgabe dienen die sog. releves comptes courants, in denen sämtliche Karten mit ihren bereits richtig gestellten Daten eingetragen werden müssen. Zur Verrechnung der Abgabe dienen ähnliche releves. Außerdem müssen alle Sendungen in das Journal des arrivages eingetragen werden, das vom Transportdienst geführt wird. Die releves comptes courants müssen von einem anderen Beamten, als dem der sie führt, täglich abgeschlossen und ihre Ergebnisse in Rekapitulationen eingetragen werden. Die Ergebnisse der einzelnen Rekapitulationen werden allmonatlich in einer Hauptrekapitulation zusammengefaßt, die sodann mit den übrigen Aufstellungen der Kontrolle vorgelegt wird.

Bei den französischen Staatsbahnen wird jede Sendung in ein Register (Versandregister) eingetragen und täglich für jede Bestimmungsstation eine besondere Nachweisung des Versandes (releve des expeditions) gelegt. Die Bestimmungsstationen sind in zehn Gruppen (subdivisions) eingeteilt; für jede solche Gruppe wird ein Summarium aufgestellt. Die Summen aller Nachweisungen, bzw. Summarien müssen mit der Summe des Versandregisters übereinstimmen. Die Nachweisungen werden den Bestimmungsstationen zugesandt, die sie mit ihren Belastungen vergleichen und am 11. jedes Monats an die Kontrolle einsenden. Die Empfangsstation trägt die angekommenen Güter in ein besonderes Buch ein (livre d'arrivages). Die Belastung in diesem wird bis zum 10. des folgenden Monats fortgesetzt. Die von den Versandstationen erhaltenen Nachweisungen müssen mit diesem Buche übereinstimmen. Sodann werden ebenfalls Summarien wie bei der Aufgabe gruppenweise erstellt, deren Ergebnisse mit dem Abgabsbuche ebenfalls übereinstimmen müssen.

Zum Zweck der Rechnungslegung werden bei den italienischen Bahnen, bei denen die Frachtkarten nicht im Pausweg vervielfältigt werden, die Speditionsjournale (Giornale delle spedizioni) geführt. In diese Journale werden sowohl bei der Aufgabe als bei der Abgabe vom Rechnungsleger die Einnahmen, bzw. Ausgaben auf Grund der Ansätze in den Frachtbriefen, bzw. Frachtkarten eingetragen.

Der Abschluß der Speditionsjournale erfolgt je nach Wichtigkeit, bzw. je nach der Größe der Station täglich, fünftägig oder zehntägig. Die einzelnen Rechnungsleger liefern das gesamte vereinnahmte Geld, bzw. die erhaltenen Werte an den Stationsvorstand oder den Stationskassier ab. Die Vormerke über erlegte Depositen, Frankaturdepositen, ausbezahlte Nachnahmen u. s. w. führt der Rechnungsleger.

Dem Stationsvorstand, bzw. Stationskassier obliegt die Verfassung der Abrechnung (Resoconto), auf der auch die erlegten Depositen und die ausbezahlten Spesen rekapituliert werden sowie die Abfuhr der gesamten Einnahmen an die bestimmte Zentralkassa.

Eine monatliche Rechnungslegung, wie diese in Deutschland und Österreich üblich ist, wird in Italien nicht geführt.

In Holland führt jede Station ein Kassabuch.

Dieses wird vom Stationschef, Güterexpedienten, Komptabelbeamten täglich für den vorhergehenden Tag auf Grund der Register für die verschiedenen Dienstzweige erstellt und abgeschlossen.

Ein Auszug dieser täglichen Buchführung (Uittreksel-Kasboek) wird jeden Tag, ausgenommen Sonn- und Festtage, an die Kontrolle geschickt.

Das Kassabuch ist nicht nur Einnahmen- und Auszahlungenbuch, sondern auch Saldo- und Bilanzbuch.

Die Hauptrechnungsabschlüsse finden monatlich statt.

Überdies führt der mit der Führung des Kassabuches belastete Beamte ein Saldoregister, ein Frachtrestenbuch, ein Kontobuch, ein Depositenbuch und ein Heft mit Geldabfuhrquittungen.

Die Abfuhr der Einnahmen erfolgt in den größeren Stationen täglich, in den kleineren Stationen, sobald der Überschuß zwischen Einnahmen und Auszahlungen den Betrag von 5 Gulden übersteigt.

Die Einnahmen werden täglich an die für jeden Bezirk angewiesenen Bankgeschäfte geschickt.

Für das Rechnungswesen bei der G. sind bei den niederländischen Bahnen noch im Gebrauch:

Versand- und Empfangverzeichnisse mit Rekapitulationen.

Verrechnungsverzeichnisse.

Register für die Einschreibung von empfangenen und verbrauchten Frankaturmarken.

Versandbuch für die Einschreibung von Bestellgeldsendungen (Sendungen mit Adressenkarten), die mittels Marken frankiert sind.

Verzeichnisse für die Buchung von ausländischen Münzen.

Nachnahmebuch.

Extraordinarienregister für Buchung, Lagergelder, Wagenmieten und sonstige Nebengebühren.

Außerdem führt jeder verantwortliche Kassenbeamte ein Kassajournal, das täglich abzuschließen ist.

Bei den schweizerischen Bundesbahnen ist seit 1. März 1913 durch den Wegfall der Güterfrachtkarte im internen Verkehre das Güterabfertigungsverfahren bedeutend vereinfacht. Als Abfertigungs- und Verrechnungsgrundlage dient ausschließlich der Frachtbrief, weshalb auch die Begleitung des Gutes und die Überweisung der darauf haftenden Frachten u. s. w. auf die Empfangsstation ausschließlich auf Grund des Frachtbriefes zu erfolgen hat. Ebenso hat der Frachtbrief überall da, wo keine Ladezettel bestehen, auch als Grundlage beim Ein- und Ausladen des Gutes zu dienen. Das Frankatur- und Nachnahmebuch bildet die Kontrolle der richtigen Verrechnung der frankierten Frachten und Nebengebühren sowie der Nachnahmen auf abgehenden Gütern. Die Beträge sind auf Grund des Frachtbriefes chronologisch einzutragen und entsprechend dem Vordruck der verschiedenen Kolonnen auszuscheiden. Am Schlusse jedes Rechnungstages sind im Frankatur- und Nachnahmebuch die Expeditionsnummern nachzutragen, die Geldbeträge zu addieren und in ein Gesamttotal zu vereinigen. An Stelle der früheren Frachtkartenpause und des Frachtkartenregisters tritt das Versandbuch, das nur den Verkehr je eines Monats zu umfassen hat und zum voraus für jeden Monat anzulegen ist. Für jede Bestimmungsstation ist ein Konto zu eröffnen. In die Versandbücher ist jeder Frachtbrief im Konto der betreffenden Empfangsstation unter fortlaufenden, monatlich mit 1 beginnenden Nummern einzutragen. Diese Versandnummer ist unbedingt auf dem Frachtbrief

wurden. Die Verfassung sowie der Abschluß der Hauptnachweisungen erfolgt in gleicher Weise wie seitens der Versandstationen.

Bei den belgischen Staatsbahnen wird jede Sendung in einem Güterjournal (Journal des marchandises) genau eingetragen, das vom Transportdienst, nicht vom Rechnungsdienst geführt wird. Die Gebührenberechnung in den Frachtkarten und Frachtbriefen muß stets vor dem Abgang der Sendung in der Versandstation nachgeprüft werden. Zur Verrechnung der Aufgabe dienen die sog. relevés comptes courants, in denen sämtliche Karten mit ihren bereits richtig gestellten Daten eingetragen werden müssen. Zur Verrechnung der Abgabe dienen ähnliche relevés. Außerdem müssen alle Sendungen in das Journal des arrivages eingetragen werden, das vom Transportdienst geführt wird. Die relevés comptes courants müssen von einem anderen Beamten, als dem der sie führt, täglich abgeschlossen und ihre Ergebnisse in Rekapitulationen eingetragen werden. Die Ergebnisse der einzelnen Rekapitulationen werden allmonatlich in einer Hauptrekapitulation zusammengefaßt, die sodann mit den übrigen Aufstellungen der Kontrolle vorgelegt wird.

Bei den französischen Staatsbahnen wird jede Sendung in ein Register (Versandregister) eingetragen und täglich für jede Bestimmungsstation eine besondere Nachweisung des Versandes (relevé des expéditions) gelegt. Die Bestimmungsstationen sind in zehn Gruppen (subdivisions) eingeteilt; für jede solche Gruppe wird ein Summarium aufgestellt. Die Summen aller Nachweisungen, bzw. Summarien müssen mit der Summe des Versandregisters übereinstimmen. Die Nachweisungen werden den Bestimmungsstationen zugesandt, die sie mit ihren Belastungen vergleichen und am 11. jedes Monats an die Kontrolle einsenden. Die Empfangsstation trägt die angekommenen Güter in ein besonderes Buch ein (livre d'arrivages). Die Belastung in diesem wird bis zum 10. des folgenden Monats fortgesetzt. Die von den Versandstationen erhaltenen Nachweisungen müssen mit diesem Buche übereinstimmen. Sodann werden ebenfalls Summarien wie bei der Aufgabe gruppenweise erstellt, deren Ergebnisse mit dem Abgabsbuche ebenfalls übereinstimmen müssen.

Zum Zweck der Rechnungslegung werden bei den italienischen Bahnen, bei denen die Frachtkarten nicht im Pausweg vervielfältigt werden, die Speditionsjournale (Giornale delle spedizioni) geführt. In diese Journale werden sowohl bei der Aufgabe als bei der Abgabe vom Rechnungsleger die Einnahmen, bzw. Ausgaben auf Grund der Ansätze in den Frachtbriefen, bzw. Frachtkarten eingetragen.

Der Abschluß der Speditionsjournale erfolgt je nach Wichtigkeit, bzw. je nach der Größe der Station täglich, fünftägig oder zehntägig. Die einzelnen Rechnungsleger liefern das gesamte vereinnahmte Geld, bzw. die erhaltenen Werte an den Stationsvorstand oder den Stationskassier ab. Die Vormerke über erlegte Depositen, Frankaturdepositen, ausbezahlte Nachnahmen u. s. w. führt der Rechnungsleger.

Dem Stationsvorstand, bzw. Stationskassier obliegt die Verfassung der Abrechnung (Resoconto), auf der auch die erlegten Depositen und die ausbezahlten Spesen rekapituliert werden sowie die Abfuhr der gesamten Einnahmen an die bestimmte Zentralkassa.

Eine monatliche Rechnungslegung, wie diese in Deutschland und Österreich üblich ist, wird in Italien nicht geführt.

In Holland führt jede Station ein Kassabuch.

Dieses wird vom Stationschef, Güterexpedienten, Komptabelbeamten täglich für den vorhergehenden Tag auf Grund der Register für die verschiedenen Dienstzweige erstellt und abgeschlossen.

Ein Auszug dieser täglichen Buchführung (Uittreksel-Kasboek) wird jeden Tag, ausgenommen Sonn- und Festtage, an die Kontrolle geschickt.

Das Kassabuch ist nicht nur Einnahmen- und Auszahlungenbuch, sondern auch Saldo- und Bilanzbuch.

Die Hauptrechnungsabschlüsse finden monatlich statt.

Überdies führt der mit der Führung des Kassabuches belastete Beamte ein Saldoregister, ein Frachtrestenbuch, ein Kontobuch, ein Depositenbuch und ein Heft mit Geldabfuhrquittungen.

Die Abfuhr der Einnahmen erfolgt in den größeren Stationen täglich, in den kleineren Stationen, sobald der Überschuß zwischen Einnahmen und Auszahlungen den Betrag von 5 Gulden übersteigt.

Die Einnahmen werden täglich an die für jeden Bezirk angewiesenen Bankgeschäfte geschickt.

Für das Rechnungswesen bei der G. sind bei den niederländischen Bahnen noch im Gebrauch:

Versand- und Empfangverzeichnisse mit Rekapitulationen.

Verrechnungsverzeichnisse.

Register für die Einschreibung von empfangenen und verbrauchten Frankaturmarken.

Versandbuch für die Einschreibung von Bestellgeldsendungen (Sendungen mit Adressenkarten), die mittels Marken frankiert sind.

Verzeichnisse für die Buchung von ausländischen Münzen.

Nachnahmebuch.

Extraordinarienregister für Buchung, Lagergelder, Wagenmieten und sonstige Nebengebühren.

Außerdem führt jeder verantwortliche Kassenbeamte ein Kassajournal, das täglich abzuschließen ist.

Bei den schweizerischen Bundesbahnen ist seit 1. März 1913 durch den Wegfall der Güterfrachtkarte im internen Verkehre das Güterabfertigungsverfahren bedeutend vereinfacht. Als Abfertigungs- und Verrechnungsgrundlage dient ausschließlich der Frachtbrief, weshalb auch die Begleitung des Gutes und die Überweisung der darauf haftenden Frachten u. s. w. auf die Empfangsstation ausschließlich auf Grund des Frachtbriefes zu erfolgen hat. Ebenso hat der Frachtbrief überall da, wo keine Ladezettel bestehen, auch als Grundlage beim Ein- und Ausladen des Gutes zu dienen. Das Frankatur- und Nachnahmebuch bildet die Kontrolle der richtigen Verrechnung der frankierten Frachten und Nebengebühren sowie der Nachnahmen auf abgehenden Gütern. Die Beträge sind auf Grund des Frachtbriefes chronologisch einzutragen und entsprechend dem Vordruck der verschiedenen Kolonnen auszuscheiden. Am Schlusse jedes Rechnungstages sind im Frankatur- und Nachnahmebuch die Expeditionsnummern nachzutragen, die Geldbeträge zu addieren und in ein Gesamttotal zu vereinigen. An Stelle der früheren Frachtkartenpause und des Frachtkartenregisters tritt das Versandbuch, das nur den Verkehr je eines Monats zu umfassen hat und zum voraus für jeden Monat anzulegen ist. Für jede Bestimmungsstation ist ein Konto zu eröffnen. In die Versandbücher ist jeder Frachtbrief im Konto der betreffenden Empfangsstation unter fortlaufenden, monatlich mit 1 beginnenden Nummern einzutragen. Diese Versandnummer ist unbedingt auf dem Frachtbrief

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[428/0440] wurden. Die Verfassung sowie der Abschluß der Hauptnachweisungen erfolgt in gleicher Weise wie seitens der Versandstationen. Bei den belgischen Staatsbahnen wird jede Sendung in einem Güterjournal (Journal des marchandises) genau eingetragen, das vom Transportdienst, nicht vom Rechnungsdienst geführt wird. Die Gebührenberechnung in den Frachtkarten und Frachtbriefen muß stets vor dem Abgang der Sendung in der Versandstation nachgeprüft werden. Zur Verrechnung der Aufgabe dienen die sog. relevés comptes courants, in denen sämtliche Karten mit ihren bereits richtig gestellten Daten eingetragen werden müssen. Zur Verrechnung der Abgabe dienen ähnliche relevés. Außerdem müssen alle Sendungen in das Journal des arrivages eingetragen werden, das vom Transportdienst geführt wird. Die relevés comptes courants müssen von einem anderen Beamten, als dem der sie führt, täglich abgeschlossen und ihre Ergebnisse in Rekapitulationen eingetragen werden. Die Ergebnisse der einzelnen Rekapitulationen werden allmonatlich in einer Hauptrekapitulation zusammengefaßt, die sodann mit den übrigen Aufstellungen der Kontrolle vorgelegt wird. Bei den französischen Staatsbahnen wird jede Sendung in ein Register (Versandregister) eingetragen und täglich für jede Bestimmungsstation eine besondere Nachweisung des Versandes (relevé des expéditions) gelegt. Die Bestimmungsstationen sind in zehn Gruppen (subdivisions) eingeteilt; für jede solche Gruppe wird ein Summarium aufgestellt. Die Summen aller Nachweisungen, bzw. Summarien müssen mit der Summe des Versandregisters übereinstimmen. Die Nachweisungen werden den Bestimmungsstationen zugesandt, die sie mit ihren Belastungen vergleichen und am 11. jedes Monats an die Kontrolle einsenden. Die Empfangsstation trägt die angekommenen Güter in ein besonderes Buch ein (livre d'arrivages). Die Belastung in diesem wird bis zum 10. des folgenden Monats fortgesetzt. Die von den Versandstationen erhaltenen Nachweisungen müssen mit diesem Buche übereinstimmen. Sodann werden ebenfalls Summarien wie bei der Aufgabe gruppenweise erstellt, deren Ergebnisse mit dem Abgabsbuche ebenfalls übereinstimmen müssen. Zum Zweck der Rechnungslegung werden bei den italienischen Bahnen, bei denen die Frachtkarten nicht im Pausweg vervielfältigt werden, die Speditionsjournale (Giornale delle spedizioni) geführt. In diese Journale werden sowohl bei der Aufgabe als bei der Abgabe vom Rechnungsleger die Einnahmen, bzw. Ausgaben auf Grund der Ansätze in den Frachtbriefen, bzw. Frachtkarten eingetragen. Der Abschluß der Speditionsjournale erfolgt je nach Wichtigkeit, bzw. je nach der Größe der Station täglich, fünftägig oder zehntägig. Die einzelnen Rechnungsleger liefern das gesamte vereinnahmte Geld, bzw. die erhaltenen Werte an den Stationsvorstand oder den Stationskassier ab. Die Vormerke über erlegte Depositen, Frankaturdepositen, ausbezahlte Nachnahmen u. s. w. führt der Rechnungsleger. Dem Stationsvorstand, bzw. Stationskassier obliegt die Verfassung der Abrechnung (Resoconto), auf der auch die erlegten Depositen und die ausbezahlten Spesen rekapituliert werden sowie die Abfuhr der gesamten Einnahmen an die bestimmte Zentralkassa. Eine monatliche Rechnungslegung, wie diese in Deutschland und Österreich üblich ist, wird in Italien nicht geführt. In Holland führt jede Station ein Kassabuch. Dieses wird vom Stationschef, Güterexpedienten, Komptabelbeamten täglich für den vorhergehenden Tag auf Grund der Register für die verschiedenen Dienstzweige erstellt und abgeschlossen. Ein Auszug dieser täglichen Buchführung (Uittreksel-Kasboek) wird jeden Tag, ausgenommen Sonn- und Festtage, an die Kontrolle geschickt. Das Kassabuch ist nicht nur Einnahmen- und Auszahlungenbuch, sondern auch Saldo- und Bilanzbuch. Die Hauptrechnungsabschlüsse finden monatlich statt. Überdies führt der mit der Führung des Kassabuches belastete Beamte ein Saldoregister, ein Frachtrestenbuch, ein Kontobuch, ein Depositenbuch und ein Heft mit Geldabfuhrquittungen. Die Abfuhr der Einnahmen erfolgt in den größeren Stationen täglich, in den kleineren Stationen, sobald der Überschuß zwischen Einnahmen und Auszahlungen den Betrag von 5 Gulden übersteigt. Die Einnahmen werden täglich an die für jeden Bezirk angewiesenen Bankgeschäfte geschickt. Für das Rechnungswesen bei der G. sind bei den niederländischen Bahnen noch im Gebrauch: Versand- und Empfangverzeichnisse mit Rekapitulationen. Verrechnungsverzeichnisse. Register für die Einschreibung von empfangenen und verbrauchten Frankaturmarken. Versandbuch für die Einschreibung von Bestellgeldsendungen (Sendungen mit Adressenkarten), die mittels Marken frankiert sind. Verzeichnisse für die Buchung von ausländischen Münzen. Nachnahmebuch. Extraordinarienregister für Buchung, Lagergelder, Wagenmieten und sonstige Nebengebühren. Außerdem führt jeder verantwortliche Kassenbeamte ein Kassajournal, das täglich abzuschließen ist. Bei den schweizerischen Bundesbahnen ist seit 1. März 1913 durch den Wegfall der Güterfrachtkarte im internen Verkehre das Güterabfertigungsverfahren bedeutend vereinfacht. Als Abfertigungs- und Verrechnungsgrundlage dient ausschließlich der Frachtbrief, weshalb auch die Begleitung des Gutes und die Überweisung der darauf haftenden Frachten u. s. w. auf die Empfangsstation ausschließlich auf Grund des Frachtbriefes zu erfolgen hat. Ebenso hat der Frachtbrief überall da, wo keine Ladezettel bestehen, auch als Grundlage beim Ein- und Ausladen des Gutes zu dienen. Das Frankatur- und Nachnahmebuch bildet die Kontrolle der richtigen Verrechnung der frankierten Frachten und Nebengebühren sowie der Nachnahmen auf abgehenden Gütern. Die Beträge sind auf Grund des Frachtbriefes chronologisch einzutragen und entsprechend dem Vordruck der verschiedenen Kolonnen auszuscheiden. Am Schlusse jedes Rechnungstages sind im Frankatur- und Nachnahmebuch die Expeditionsnummern nachzutragen, die Geldbeträge zu addieren und in ein Gesamttotal zu vereinigen. An Stelle der früheren Frachtkartenpause und des Frachtkartenregisters tritt das Versandbuch, das nur den Verkehr je eines Monats zu umfassen hat und zum voraus für jeden Monat anzulegen ist. Für jede Bestimmungsstation ist ein Konto zu eröffnen. In die Versandbücher ist jeder Frachtbrief im Konto der betreffenden Empfangsstation unter fortlaufenden, monatlich mit 1 beginnenden Nummern einzutragen. Diese Versandnummer ist unbedingt auf dem Frachtbrief

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 428. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/440>, abgerufen am 23.07.2024.