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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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die an den von der Verwaltung bestimmten Tagen anzufertigen ist. Die Grundlage für die Abrechnung mit der Hauptkasse oder mit der Stationskasse, je nachdem die Güterkasse unmittelbar mit der Hauptkasse oder mit einer Stationskasse abrechnet, bildet das Abrechnungsbuch.

Diese verwickelte Buchführung ist indessen nur bei großen Diensstellen erforderlich, bei denen der Kassendienst von dem übrigen Abfertigungsdienst getrennt ist. Wo es die Verhältnisse und die Rücksicht auf eine geordnete Buch- und Kassenführung irgend gestatten, sind Vereinfachungen durch den Fortfall einzelner Bücher zugelassen. Für Stationen mit geringem Verkehr bestehen außerdem besondere Vorschriften über vereinfachte Buchführung. Nach diesen Vorschriften werden als Kassenbücher nur ein Güterkontroll-, ein Barkassenbuch und ein Depositen- und Vorschußbuch geführt. Wo Frachtstundungen gewährt sind, tritt das Frachtstundungsbuch hinzu; auch kann nach Bedürfnis die Führung des Nebengebührenbuches angeordnet werden.

In Österreich bildet die Grundlage der Gebührenberechnung für abgesendete und angekommene Güter die über jede Sendung auszufertigende Güterbegleitkarte.

Jede Güterkarte erhält bei der Ausfertigung eine Nummer. Diese Numerierung hat getrennt für Eil- und Frachtgüter nach jeder Empfangsstation monatlich mit Nr. 1 zu beginnen und bis zum Schlusse des Monats fortzulaufen.

Die ausgefertigten Güterkarten sind in der Reihenfolge der Nummer täglich in Rechnungen einzutragen, die für jede Bestimmungsstation (Verrechnungsstation) und jeden Beförderungsweg getrennt anzulegen sind.

Zur Nachweisung der erhobenen Frankaturvorschüsse, Depositen und der ausbezahlten Nachnahmen im vorhinein (Barvorschüsse) dienen Ausweise, die täglich abzuschließen und monatlich zusammenzuheften sind.

Über aufgegebene Nachnahmen nach Eingang ist für jede Währung gesondert ein Registerauszug zu verfassen.

Weiters besteht noch das Journal, das dazu dient, die aus der Gebarung der Güteraufgabe täglich entstehende Kassabewegung zur Darstellung zu bringen. In dieses Journal sind die aus den täglich abzuschließenden Rechnungen ermittelten Be- und Entlastungen sowie die an dem betreffenden Tag laut Verzeichnis eingezahlten Mängel und festgestellten Kassaüberschüsse zu übertragen und zu summieren. Die sonach ermittelte Tagessumme des Empfangs und der Ausgabe ist in ein Hauptjournal zu übertragen. Die Abfuhr der Einnahmen hat täglich an die Stationskasse zu erfolgen. Etwaige erhaltene Vorschüsse sind ebenfalls im Hauptjournal zu buchen.

Zur Erlangung einer genauen Übersicht über die Gebarung mit fremden Valuten und die hierbei vorkommende Umrechnung dient das Kassajournal für Valuten.

Mit Ende jedes Monats sind sämtliche Rechnungen abzuschließen und deren Ergebnisse in Summarien, Rekapitulationen, bzw. Hauptrekapitulationen zu übertragen.

Auf Grund der Rekapitulationen, bzw. Hauptrekapitulationen erfolgt sodann die Aufstellung der Hauptnachweisungen. Das Totale der Hauptnachweisungen muß mit dem bezüglichen Totale des Hauptjournals übereinstimmen.

Als Grundlage der Gebührenverrechnung für angekommene Güter dienen gleichfalls die Güterbegleitkarten. Diese sowie deren Kopien sind mit den geprüften und nach Erfordernis richtig gestellten Frachtbriefen zu vergleichen und nötigenfalls in allen ihren Teilen nach den Frachtbriefen zu berichtigen, bzw. zu vervollständigen. Die Abgabsstation hat die Abgabsnebengebühren in der vorgeschriebenen Weise zu berechnen und in den Frachtbriefen sowie in den Aviso- und Bezugsscheinen ersichtlich zu machen. Die angelangten Güterkarten sind täglich in Rechnungen einzutragen, die für jede Versandstation (Verrechnungsstelle) und, wenn von dieser bis zur Empfangsstation mehrere Bahnwege zulässig sind, auch für jeden Bahnweg getrennt aufzulegen sind. Das Kassajournal dient zur Darstellung der gesamten täglichen Geldgebarung bei der Güterabgabe. Die zur Auslösung gelangenden Frachtbriefe sind unmittelbar vor ihrer Ausfolgung an die Parteien in das Kassajournal einzutragen. Das Gebührenjournal dient zur Darstellung der täglichen Schuldigkeit der Güterabgabe, u. zw. ohne Rücksicht darauf, ob die angekommenen Sendungen bereits ausgelöst und bezogen wurden oder noch auf Lager sind. Zum Zwecke der Übersicht über die Richtigkeit der täglich vorgenommenen Buchungen hat jede Güterabgabskassa ein Hauptjournal zu führen. In diesem ist täglich die Differenz zwischen dem eingestellten Tagesempfange und der Tagesausgabe zu entwickeln. Diese Differenz muß mit dem tatsächlich vorhandenen Reste vollständig übereinstimmen. Die Monatsrechnungen über den Güterempfang sollen alle Güterkarten enthalten, die von den Versandstationen nach der betreffenden Empfangsstation während des Monats abgefertigt

die an den von der Verwaltung bestimmten Tagen anzufertigen ist. Die Grundlage für die Abrechnung mit der Hauptkasse oder mit der Stationskasse, je nachdem die Güterkasse unmittelbar mit der Hauptkasse oder mit einer Stationskasse abrechnet, bildet das Abrechnungsbuch.

Diese verwickelte Buchführung ist indessen nur bei großen Diensstellen erforderlich, bei denen der Kassendienst von dem übrigen Abfertigungsdienst getrennt ist. Wo es die Verhältnisse und die Rücksicht auf eine geordnete Buch- und Kassenführung irgend gestatten, sind Vereinfachungen durch den Fortfall einzelner Bücher zugelassen. Für Stationen mit geringem Verkehr bestehen außerdem besondere Vorschriften über vereinfachte Buchführung. Nach diesen Vorschriften werden als Kassenbücher nur ein Güterkontroll-, ein Barkassenbuch und ein Depositen- und Vorschußbuch geführt. Wo Frachtstundungen gewährt sind, tritt das Frachtstundungsbuch hinzu; auch kann nach Bedürfnis die Führung des Nebengebührenbuches angeordnet werden.

In Österreich bildet die Grundlage der Gebührenberechnung für abgesendete und angekommene Güter die über jede Sendung auszufertigende Güterbegleitkarte.

Jede Güterkarte erhält bei der Ausfertigung eine Nummer. Diese Numerierung hat getrennt für Eil- und Frachtgüter nach jeder Empfangsstation monatlich mit Nr. 1 zu beginnen und bis zum Schlusse des Monats fortzulaufen.

Die ausgefertigten Güterkarten sind in der Reihenfolge der Nummer täglich in Rechnungen einzutragen, die für jede Bestimmungsstation (Verrechnungsstation) und jeden Beförderungsweg getrennt anzulegen sind.

Zur Nachweisung der erhobenen Frankaturvorschüsse, Depositen und der ausbezahlten Nachnahmen im vorhinein (Barvorschüsse) dienen Ausweise, die täglich abzuschließen und monatlich zusammenzuheften sind.

Über aufgegebene Nachnahmen nach Eingang ist für jede Währung gesondert ein Registerauszug zu verfassen.

Weiters besteht noch das Journal, das dazu dient, die aus der Gebarung der Güteraufgabe täglich entstehende Kassabewegung zur Darstellung zu bringen. In dieses Journal sind die aus den täglich abzuschließenden Rechnungen ermittelten Be- und Entlastungen sowie die an dem betreffenden Tag laut Verzeichnis eingezahlten Mängel und festgestellten Kassaüberschüsse zu übertragen und zu summieren. Die sonach ermittelte Tagessumme des Empfangs und der Ausgabe ist in ein Hauptjournal zu übertragen. Die Abfuhr der Einnahmen hat täglich an die Stationskasse zu erfolgen. Etwaige erhaltene Vorschüsse sind ebenfalls im Hauptjournal zu buchen.

Zur Erlangung einer genauen Übersicht über die Gebarung mit fremden Valuten und die hierbei vorkommende Umrechnung dient das Kassajournal für Valuten.

Mit Ende jedes Monats sind sämtliche Rechnungen abzuschließen und deren Ergebnisse in Summarien, Rekapitulationen, bzw. Hauptrekapitulationen zu übertragen.

Auf Grund der Rekapitulationen, bzw. Hauptrekapitulationen erfolgt sodann die Aufstellung der Hauptnachweisungen. Das Totale der Hauptnachweisungen muß mit dem bezüglichen Totale des Hauptjournals übereinstimmen.

Als Grundlage der Gebührenverrechnung für angekommene Güter dienen gleichfalls die Güterbegleitkarten. Diese sowie deren Kopien sind mit den geprüften und nach Erfordernis richtig gestellten Frachtbriefen zu vergleichen und nötigenfalls in allen ihren Teilen nach den Frachtbriefen zu berichtigen, bzw. zu vervollständigen. Die Abgabsstation hat die Abgabsnebengebühren in der vorgeschriebenen Weise zu berechnen und in den Frachtbriefen sowie in den Aviso- und Bezugsscheinen ersichtlich zu machen. Die angelangten Güterkarten sind täglich in Rechnungen einzutragen, die für jede Versandstation (Verrechnungsstelle) und, wenn von dieser bis zur Empfangsstation mehrere Bahnwege zulässig sind, auch für jeden Bahnweg getrennt aufzulegen sind. Das Kassajournal dient zur Darstellung der gesamten täglichen Geldgebarung bei der Güterabgabe. Die zur Auslösung gelangenden Frachtbriefe sind unmittelbar vor ihrer Ausfolgung an die Parteien in das Kassajournal einzutragen. Das Gebührenjournal dient zur Darstellung der täglichen Schuldigkeit der Güterabgabe, u. zw. ohne Rücksicht darauf, ob die angekommenen Sendungen bereits ausgelöst und bezogen wurden oder noch auf Lager sind. Zum Zwecke der Übersicht über die Richtigkeit der täglich vorgenommenen Buchungen hat jede Güterabgabskassa ein Hauptjournal zu führen. In diesem ist täglich die Differenz zwischen dem eingestellten Tagesempfange und der Tagesausgabe zu entwickeln. Diese Differenz muß mit dem tatsächlich vorhandenen Reste vollständig übereinstimmen. Die Monatsrechnungen über den Güterempfang sollen alle Güterkarten enthalten, die von den Versandstationen nach der betreffenden Empfangsstation während des Monats abgefertigt

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[427/0439] die an den von der Verwaltung bestimmten Tagen anzufertigen ist. Die Grundlage für die Abrechnung mit der Hauptkasse oder mit der Stationskasse, je nachdem die Güterkasse unmittelbar mit der Hauptkasse oder mit einer Stationskasse abrechnet, bildet das Abrechnungsbuch. Diese verwickelte Buchführung ist indessen nur bei großen Diensstellen erforderlich, bei denen der Kassendienst von dem übrigen Abfertigungsdienst getrennt ist. Wo es die Verhältnisse und die Rücksicht auf eine geordnete Buch- und Kassenführung irgend gestatten, sind Vereinfachungen durch den Fortfall einzelner Bücher zugelassen. Für Stationen mit geringem Verkehr bestehen außerdem besondere Vorschriften über vereinfachte Buchführung. Nach diesen Vorschriften werden als Kassenbücher nur ein Güterkontroll-, ein Barkassenbuch und ein Depositen- und Vorschußbuch geführt. Wo Frachtstundungen gewährt sind, tritt das Frachtstundungsbuch hinzu; auch kann nach Bedürfnis die Führung des Nebengebührenbuches angeordnet werden. In Österreich bildet die Grundlage der Gebührenberechnung für abgesendete und angekommene Güter die über jede Sendung auszufertigende Güterbegleitkarte. Jede Güterkarte erhält bei der Ausfertigung eine Nummer. Diese Numerierung hat getrennt für Eil- und Frachtgüter nach jeder Empfangsstation monatlich mit Nr. 1 zu beginnen und bis zum Schlusse des Monats fortzulaufen. Die ausgefertigten Güterkarten sind in der Reihenfolge der Nummer täglich in Rechnungen einzutragen, die für jede Bestimmungsstation (Verrechnungsstation) und jeden Beförderungsweg getrennt anzulegen sind. Zur Nachweisung der erhobenen Frankaturvorschüsse, Depositen und der ausbezahlten Nachnahmen im vorhinein (Barvorschüsse) dienen Ausweise, die täglich abzuschließen und monatlich zusammenzuheften sind. Über aufgegebene Nachnahmen nach Eingang ist für jede Währung gesondert ein Registerauszug zu verfassen. Weiters besteht noch das Journal, das dazu dient, die aus der Gebarung der Güteraufgabe täglich entstehende Kassabewegung zur Darstellung zu bringen. In dieses Journal sind die aus den täglich abzuschließenden Rechnungen ermittelten Be- und Entlastungen sowie die an dem betreffenden Tag laut Verzeichnis eingezahlten Mängel und festgestellten Kassaüberschüsse zu übertragen und zu summieren. Die sonach ermittelte Tagessumme des Empfangs und der Ausgabe ist in ein Hauptjournal zu übertragen. Die Abfuhr der Einnahmen hat täglich an die Stationskasse zu erfolgen. Etwaige erhaltene Vorschüsse sind ebenfalls im Hauptjournal zu buchen. Zur Erlangung einer genauen Übersicht über die Gebarung mit fremden Valuten und die hierbei vorkommende Umrechnung dient das Kassajournal für Valuten. Mit Ende jedes Monats sind sämtliche Rechnungen abzuschließen und deren Ergebnisse in Summarien, Rekapitulationen, bzw. Hauptrekapitulationen zu übertragen. Auf Grund der Rekapitulationen, bzw. Hauptrekapitulationen erfolgt sodann die Aufstellung der Hauptnachweisungen. Das Totale der Hauptnachweisungen muß mit dem bezüglichen Totale des Hauptjournals übereinstimmen. Als Grundlage der Gebührenverrechnung für angekommene Güter dienen gleichfalls die Güterbegleitkarten. Diese sowie deren Kopien sind mit den geprüften und nach Erfordernis richtig gestellten Frachtbriefen zu vergleichen und nötigenfalls in allen ihren Teilen nach den Frachtbriefen zu berichtigen, bzw. zu vervollständigen. Die Abgabsstation hat die Abgabsnebengebühren in der vorgeschriebenen Weise zu berechnen und in den Frachtbriefen sowie in den Aviso- und Bezugsscheinen ersichtlich zu machen. Die angelangten Güterkarten sind täglich in Rechnungen einzutragen, die für jede Versandstation (Verrechnungsstelle) und, wenn von dieser bis zur Empfangsstation mehrere Bahnwege zulässig sind, auch für jeden Bahnweg getrennt aufzulegen sind. Das Kassajournal dient zur Darstellung der gesamten täglichen Geldgebarung bei der Güterabgabe. Die zur Auslösung gelangenden Frachtbriefe sind unmittelbar vor ihrer Ausfolgung an die Parteien in das Kassajournal einzutragen. Das Gebührenjournal dient zur Darstellung der täglichen Schuldigkeit der Güterabgabe, u. zw. ohne Rücksicht darauf, ob die angekommenen Sendungen bereits ausgelöst und bezogen wurden oder noch auf Lager sind. Zum Zwecke der Übersicht über die Richtigkeit der täglich vorgenommenen Buchungen hat jede Güterabgabskassa ein Hauptjournal zu führen. In diesem ist täglich die Differenz zwischen dem eingestellten Tagesempfange und der Tagesausgabe zu entwickeln. Diese Differenz muß mit dem tatsächlich vorhandenen Reste vollständig übereinstimmen. Die Monatsrechnungen über den Güterempfang sollen alle Güterkarten enthalten, die von den Versandstationen nach der betreffenden Empfangsstation während des Monats abgefertigt

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 427. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/439>, abgerufen am 23.07.2024.