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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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wie dies in früherer Zeit der Fall war, der Innenraum ungeteilt bleiben. Es muß jedoch, wenn der mittels Eimer durch Rolle und Haspel geförderte Boden ausgeschleust werden soll, eine Unterbrechung der Förderung eintreten. Nachdem in den meisten Fällen ein ununterbrochener Betrieb notwendig ist, wird die Schleuse in mehrere Räume geteilt, von denen einer, meist der mittlere, in unmittelbarer Verbindung mit dem Senkkasten steht und die übrigen zum Ein- und Ausschleusen dienen.

Zur Beleuchtung der Luftschleusen im Innern werden Linsen oder Kugelkalotten aus Glas an der Decke angebracht.

Abb. 339 gibt den Grundriß einer von der Bauunternehmung Klein, Schmoll und Gärtner ausgeführten Luftschleuse. Für das Ein- und Aussteigen ist eine gesonderte Kammer B und zur Ausschleusung sowie zur Lagerung des geförderten gelösten Bodens zwei nicht zugängliche Seitenkammern C vorhanden. Der Hauptraum A bleibt stets in Verbindung mit dem Senkkasten; der Aushub wird durch einen daselbst untergebrachten Eimerbagger gehoben, die Eimer entleeren ihren Inhalt in den Auswerfer d, der sich umsteuern läßt, so daß abwechselnd einmal die rechte und dann die linke Seitenkammer gefüllt wird. Der Bodenverschluß p kann von außen geöffnet werden. Die Einsteigschleuse B ist von dem Arbeitsraum A durch eine Scheidewand getrennt, diese besitzt zwei Türen und eine Bodenklappe b. Durch die Türen wird eine Verbindung nach außen und in den Hauptraum A bezweckt; mittels der Bodenklappe gelangt man in den Förderschacht, der derart abgeteilt ist, daß die Arbeiter ohne Unterbrechung der Förderung in den Senkkasten gelangen können.

Die Leistungsfähigkeit der Fördereinrichtung soll in 24 Stunden, im Abtrag gemessen, für Sand und Schotter 30-40 m3, für Sand und grobe Geschiebe 20-30 m3 und für gebrochenes Gestein 15-20 m3 betragen.

In diese Schleuse kann nach beendeter Senkung des Pfeilers und nach Wegschaffung des Baggers in die obere Decke eine Betonschleuse eingesetzt werden. Die letztere besteht aus einem oben und unten durch Ventilklappen verschließbaren Blechzylinder, in den der Grobmörtel von oben gefüllt und nach Schluß der Deckel- und Öffnen der Bodenklappe hinabgestürzt wird.

Schließlich seien noch einige Fördervorrichtungen erwähnt, mittels welcher der gelöste Sand des Untergrunds durch den Luftdruck ohne Ausschleusung gefördert wird. Es sind dies Sandgebläse und Strahlpumpen.

Die Sandgebläse bestehen aus einem in das Gründungsmauerwerk eingesetzten Gasrohr (von 4-9 cm Weite), dessen oberes Ende über das im Bau begriffene Mauerwerk hinausreicht und abgekrümmt ist, damit der aus der stumpf belassenen Mündung durch den Luftdruck bewegte Aushub in ein Transportgefäß geleitet werden kann.

Das schräg abgeschnittene, untere Ende des Rohrs reicht durch die Decke des Senkkastens hinab bis etwa 0·5 m über dem Boden, wird mit einem Kreuz oder mit einer Zunge versehen (um das Eindringen größerer Geschiebe, Tonklumpen oder Holzstücke zu verhindern) und ist wie das obere Ende mit einem Hahn zu verschließen. Die Sandzuführung geschieht in der Weise, daß man um das Rohr einen Hügel aufwirft oder einen Trichter um die Rohröffnung anbringt, in den der Sand geschüttet wird. Ein Arbeiter soll den Abfluß ständig überwachen, um bei fehlendem Material das Ausströmen der Luft zu verhindern. Die Leistungsfähigkeit dieser Gebläse hängt von der Größe des Luftüberdrucks und von dem raschen Zubringen des Sands zum Rohr ab.

Bei den Strahlpumpen wird der mit Wasser vermischte verkleinerte Boden durch unter hohem Druck rasch strömendes Wasser mit hinausgerissen.

Maschinelle Einrichtung. Bei dieser ist vor allem auf den ruhigen und ungestörten Betrieb der zum Zweck der Luftverdichtung erforderlichen Kompressoren Rücksicht zu nehmen. Die Frage, ob es möglich ist, etwa vorhandene Wasserkräfte auszunutzen oder Dampfbetrieb einzurichten, wird durch die örtlichen Verhältnisse bestimmt.

Ob die Kompressoren auf Schiffen oder in Gebäuden am Ufer aufgestellt werden können, hängt von der Einrichtung des Bauplatzes ab. Sind die einzelnen Pfeilergerüste durch Arbeitsbrücken unter sich und mit dem Lande verbunden, so werden die Maschinen daselbst aufgestellt und die verdichtete Luft durch Rohrleitungen den Pfeilern zugeführt, andernfalls werden die Maschinen stromabwärts, auf überdeckten Schiffen untergebracht. Die ersterwähnte Anordnung bietet größere Vorteile, indem die Preßluft in einer gemeinsamen Leitung über die Gerüste geführt werden kann. Hierbei ist jedoch für weitgehende Sicherungen gegen allfällige Beschädigungen vorzusorgen. Falls die Aufzüge zur Förderung des gelösten Bodens nicht von Hand betrieben werden, ist zu ihrem Betrieb die Aufstellung kleiner Dampfmaschinen auf den Pfeilergerüsten nötig.

wie dies in früherer Zeit der Fall war, der Innenraum ungeteilt bleiben. Es muß jedoch, wenn der mittels Eimer durch Rolle und Haspel geförderte Boden ausgeschleust werden soll, eine Unterbrechung der Förderung eintreten. Nachdem in den meisten Fällen ein ununterbrochener Betrieb notwendig ist, wird die Schleuse in mehrere Räume geteilt, von denen einer, meist der mittlere, in unmittelbarer Verbindung mit dem Senkkasten steht und die übrigen zum Ein- und Ausschleusen dienen.

Zur Beleuchtung der Luftschleusen im Innern werden Linsen oder Kugelkalotten aus Glas an der Decke angebracht.

Abb. 339 gibt den Grundriß einer von der Bauunternehmung Klein, Schmoll und Gärtner ausgeführten Luftschleuse. Für das Ein- und Aussteigen ist eine gesonderte Kammer B und zur Ausschleusung sowie zur Lagerung des geförderten gelösten Bodens zwei nicht zugängliche Seitenkammern C vorhanden. Der Hauptraum A bleibt stets in Verbindung mit dem Senkkasten; der Aushub wird durch einen daselbst untergebrachten Eimerbagger gehoben, die Eimer entleeren ihren Inhalt in den Auswerfer d, der sich umsteuern läßt, so daß abwechselnd einmal die rechte und dann die linke Seitenkammer gefüllt wird. Der Bodenverschluß p kann von außen geöffnet werden. Die Einsteigschleuse B ist von dem Arbeitsraum A durch eine Scheidewand getrennt, diese besitzt zwei Türen und eine Bodenklappe b. Durch die Türen wird eine Verbindung nach außen und in den Hauptraum A bezweckt; mittels der Bodenklappe gelangt man in den Förderschacht, der derart abgeteilt ist, daß die Arbeiter ohne Unterbrechung der Förderung in den Senkkasten gelangen können.

Die Leistungsfähigkeit der Fördereinrichtung soll in 24 Stunden, im Abtrag gemessen, für Sand und Schotter 30–40 m3, für Sand und grobe Geschiebe 20–30 m3 und für gebrochenes Gestein 15–20 m3 betragen.

In diese Schleuse kann nach beendeter Senkung des Pfeilers und nach Wegschaffung des Baggers in die obere Decke eine Betonschleuse eingesetzt werden. Die letztere besteht aus einem oben und unten durch Ventilklappen verschließbaren Blechzylinder, in den der Grobmörtel von oben gefüllt und nach Schluß der Deckel- und Öffnen der Bodenklappe hinabgestürzt wird.

Schließlich seien noch einige Fördervorrichtungen erwähnt, mittels welcher der gelöste Sand des Untergrunds durch den Luftdruck ohne Ausschleusung gefördert wird. Es sind dies Sandgebläse und Strahlpumpen.

Die Sandgebläse bestehen aus einem in das Gründungsmauerwerk eingesetzten Gasrohr (von 4–9 cm Weite), dessen oberes Ende über das im Bau begriffene Mauerwerk hinausreicht und abgekrümmt ist, damit der aus der stumpf belassenen Mündung durch den Luftdruck bewegte Aushub in ein Transportgefäß geleitet werden kann.

Das schräg abgeschnittene, untere Ende des Rohrs reicht durch die Decke des Senkkastens hinab bis etwa 0·5 m über dem Boden, wird mit einem Kreuz oder mit einer Zunge versehen (um das Eindringen größerer Geschiebe, Tonklumpen oder Holzstücke zu verhindern) und ist wie das obere Ende mit einem Hahn zu verschließen. Die Sandzuführung geschieht in der Weise, daß man um das Rohr einen Hügel aufwirft oder einen Trichter um die Rohröffnung anbringt, in den der Sand geschüttet wird. Ein Arbeiter soll den Abfluß ständig überwachen, um bei fehlendem Material das Ausströmen der Luft zu verhindern. Die Leistungsfähigkeit dieser Gebläse hängt von der Größe des Luftüberdrucks und von dem raschen Zubringen des Sands zum Rohr ab.

Bei den Strahlpumpen wird der mit Wasser vermischte verkleinerte Boden durch unter hohem Druck rasch strömendes Wasser mit hinausgerissen.

Maschinelle Einrichtung. Bei dieser ist vor allem auf den ruhigen und ungestörten Betrieb der zum Zweck der Luftverdichtung erforderlichen Kompressoren Rücksicht zu nehmen. Die Frage, ob es möglich ist, etwa vorhandene Wasserkräfte auszunutzen oder Dampfbetrieb einzurichten, wird durch die örtlichen Verhältnisse bestimmt.

Ob die Kompressoren auf Schiffen oder in Gebäuden am Ufer aufgestellt werden können, hängt von der Einrichtung des Bauplatzes ab. Sind die einzelnen Pfeilergerüste durch Arbeitsbrücken unter sich und mit dem Lande verbunden, so werden die Maschinen daselbst aufgestellt und die verdichtete Luft durch Rohrleitungen den Pfeilern zugeführt, andernfalls werden die Maschinen stromabwärts, auf überdeckten Schiffen untergebracht. Die ersterwähnte Anordnung bietet größere Vorteile, indem die Preßluft in einer gemeinsamen Leitung über die Gerüste geführt werden kann. Hierbei ist jedoch für weitgehende Sicherungen gegen allfällige Beschädigungen vorzusorgen. Falls die Aufzüge zur Förderung des gelösten Bodens nicht von Hand betrieben werden, ist zu ihrem Betrieb die Aufstellung kleiner Dampfmaschinen auf den Pfeilergerüsten nötig.

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[411/0423] wie dies in früherer Zeit der Fall war, der Innenraum ungeteilt bleiben. Es muß jedoch, wenn der mittels Eimer durch Rolle und Haspel geförderte Boden ausgeschleust werden soll, eine Unterbrechung der Förderung eintreten. Nachdem in den meisten Fällen ein ununterbrochener Betrieb notwendig ist, wird die Schleuse in mehrere Räume geteilt, von denen einer, meist der mittlere, in unmittelbarer Verbindung mit dem Senkkasten steht und die übrigen zum Ein- und Ausschleusen dienen. Zur Beleuchtung der Luftschleusen im Innern werden Linsen oder Kugelkalotten aus Glas an der Decke angebracht. Abb. 339 gibt den Grundriß einer von der Bauunternehmung Klein, Schmoll und Gärtner ausgeführten Luftschleuse. Für das Ein- und Aussteigen ist eine gesonderte Kammer B und zur Ausschleusung sowie zur Lagerung des geförderten gelösten Bodens zwei nicht zugängliche Seitenkammern C vorhanden. Der Hauptraum A bleibt stets in Verbindung mit dem Senkkasten; der Aushub wird durch einen daselbst untergebrachten Eimerbagger gehoben, die Eimer entleeren ihren Inhalt in den Auswerfer d, der sich umsteuern läßt, so daß abwechselnd einmal die rechte und dann die linke Seitenkammer gefüllt wird. Der Bodenverschluß p kann von außen geöffnet werden. Die Einsteigschleuse B ist von dem Arbeitsraum A durch eine Scheidewand getrennt, diese besitzt zwei Türen und eine Bodenklappe b. Durch die Türen wird eine Verbindung nach außen und in den Hauptraum A bezweckt; mittels der Bodenklappe gelangt man in den Förderschacht, der derart abgeteilt ist, daß die Arbeiter ohne Unterbrechung der Förderung in den Senkkasten gelangen können. Die Leistungsfähigkeit der Fördereinrichtung soll in 24 Stunden, im Abtrag gemessen, für Sand und Schotter 30–40 m3, für Sand und grobe Geschiebe 20–30 m3 und für gebrochenes Gestein 15–20 m3 betragen. In diese Schleuse kann nach beendeter Senkung des Pfeilers und nach Wegschaffung des Baggers in die obere Decke eine Betonschleuse eingesetzt werden. Die letztere besteht aus einem oben und unten durch Ventilklappen verschließbaren Blechzylinder, in den der Grobmörtel von oben gefüllt und nach Schluß der Deckel- und Öffnen der Bodenklappe hinabgestürzt wird. Schließlich seien noch einige Fördervorrichtungen erwähnt, mittels welcher der gelöste Sand des Untergrunds durch den Luftdruck ohne Ausschleusung gefördert wird. Es sind dies Sandgebläse und Strahlpumpen. Die Sandgebläse bestehen aus einem in das Gründungsmauerwerk eingesetzten Gasrohr (von 4–9 cm Weite), dessen oberes Ende über das im Bau begriffene Mauerwerk hinausreicht und abgekrümmt ist, damit der aus der stumpf belassenen Mündung durch den Luftdruck bewegte Aushub in ein Transportgefäß geleitet werden kann. Das schräg abgeschnittene, untere Ende des Rohrs reicht durch die Decke des Senkkastens hinab bis etwa 0·5 m über dem Boden, wird mit einem Kreuz oder mit einer Zunge versehen (um das Eindringen größerer Geschiebe, Tonklumpen oder Holzstücke zu verhindern) und ist wie das obere Ende mit einem Hahn zu verschließen. Die Sandzuführung geschieht in der Weise, daß man um das Rohr einen Hügel aufwirft oder einen Trichter um die Rohröffnung anbringt, in den der Sand geschüttet wird. Ein Arbeiter soll den Abfluß ständig überwachen, um bei fehlendem Material das Ausströmen der Luft zu verhindern. Die Leistungsfähigkeit dieser Gebläse hängt von der Größe des Luftüberdrucks und von dem raschen Zubringen des Sands zum Rohr ab. Bei den Strahlpumpen wird der mit Wasser vermischte verkleinerte Boden durch unter hohem Druck rasch strömendes Wasser mit hinausgerissen. Maschinelle Einrichtung. Bei dieser ist vor allem auf den ruhigen und ungestörten Betrieb der zum Zweck der Luftverdichtung erforderlichen Kompressoren Rücksicht zu nehmen. Die Frage, ob es möglich ist, etwa vorhandene Wasserkräfte auszunutzen oder Dampfbetrieb einzurichten, wird durch die örtlichen Verhältnisse bestimmt. Ob die Kompressoren auf Schiffen oder in Gebäuden am Ufer aufgestellt werden können, hängt von der Einrichtung des Bauplatzes ab. Sind die einzelnen Pfeilergerüste durch Arbeitsbrücken unter sich und mit dem Lande verbunden, so werden die Maschinen daselbst aufgestellt und die verdichtete Luft durch Rohrleitungen den Pfeilern zugeführt, andernfalls werden die Maschinen stromabwärts, auf überdeckten Schiffen untergebracht. Die ersterwähnte Anordnung bietet größere Vorteile, indem die Preßluft in einer gemeinsamen Leitung über die Gerüste geführt werden kann. Hierbei ist jedoch für weitgehende Sicherungen gegen allfällige Beschädigungen vorzusorgen. Falls die Aufzüge zur Förderung des gelösten Bodens nicht von Hand betrieben werden, ist zu ihrem Betrieb die Aufstellung kleiner Dampfmaschinen auf den Pfeilergerüsten nötig.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 411. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/423>, abgerufen am 22.07.2024.