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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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Hochbauten auch Senkbrunnen aus Holz verwendet.

4. Hohlkörpergründung.

Diese besteht darin, daß man über eine unter Wasser gelegene Grundsohle, insbesondere über die unter Wasser abgeschnittenen Pfahlköpfe eines Pfahlrostes einen schwimmenden Kasten bringt, dessen Boden und Seitenwände möglichst wasserdicht hergestellt sind, und auf dem Kastenboden im Schutz der Wände Mauerwerk im Trocknen aufführt, durch dessen Gewicht sich der Kasten langsam senkt, bis er auf die vorbereitete Grundsohle aufzuliegen kommt. Die Seitenwände werden deshalb so hoch gemacht, daß sie bei vollständiger Versenkung


Abb. 334.
des Kastens noch über den jeweiligen Wasserstand emporreichen. Nachdem auf solche Weise die verschiedenen Mauerschichten bis über Wasser eingebracht sind, wobei Wasserschöpfen in der Regel nicht zu vermeiden sein wird, werden die gewöhnlich unten lösbar eingerichteten Kastenwände beseitigt. Bei längeren Bauwerken, wie Kaimauern u. dgl. werden mehrere Senkkasten nebeneinander verwendet.

Der Kastenboden wird als liegender, wasserdichter Rost ausgebildet, am besten mit ebener Unterfläche aus mehreren sich kreuzenden Lagen von Hölzern. Die Seitenwände werden als versteifte, mit einer Verschalung versehene Rahmen aus weichem Holz hergestellt, gewöhnlich mit einer Vorrichtung, die es gestattet, sie von oben aus vom Boden zu lösen (Abb. 334). Statt der Holzwände benutzte man auch Teile des Fundamentmauerwerks als Seitenwände, indem man beispielsweise Brückenpfeiler auf einem kräftigen liegenden Rost hohl aufmauerte, so daß ein schwimmendes Gefäß entstand, das sich bei fortschreitender Mauerung allmählich senkte und schließlich in der beabsichtigten Tiefe zur Auflagerung gelangte. Neuererzeit werden solche Senkkastenwände, insbesondere bei Kaimauern, aus Eisenbeton ausgeführt.

5. Druckluftgründung (pneumatische G.).

Bei dieser wird das Wasser aus der Baugrube nicht durch Pumpen beseitigt, sondern durch Preßluft verdrängt. In der Regel wird ein unten offener, an den Seiten und oben geschlossener hohler Körper durch eingeführte verdichtete Luft wasserfrei gehalten und durch unmittelbares Ausgraben des Bodens in den Grund gesenkt. Dieser hohle Körper, der sog. Senkkasten oder Caisson, wird in der Regel aus Eisen, neuererzeit auch aus Holz und Eisenbeton hergestellt. Dieser Senkkasten trägt entweder über seiner Decke das gesamte gemauerte Fundament, das mit der fortschreitenden Versenkung aufgemauert wird, oder er bildet eine bis über Wasser reichende Hülle, in deren Schutz nach beendeter Versenkung der eigentliche Fundamentkörper ausgeführt wird. Zur Vermittlung des Verkehrs zwischen der verdichteten Luft im Senkkasten und der gewöhnlichen Außenluft dienen die sog. Luftschleusen, die entweder unmittelbar über oder unter der Decke des Senkkastens in Schächten sich befinden, die man zu diesem Zwecke im Mauerwerk ausspart, oder die in den meisten Fällen ganz oben über Wasser liegen und mit dem Senkkasten durch eiserne besteigbare Schachtrohre in Verbindung sind. Die wesentlichen Bestandteile einer Luftschleuse sind 2 Klappen, von denen die eine den Verkehr mit der Außenluft, die andere den mit dem Raume der verdichteten Luft, dem Senkkasten vermittelt. Ferner sind 2 Hähne vorhanden, die vom Innern der Schleuse aus geöffnet werden können. Durch den einen Hahn, der die Verbindung mit der verdichteten Luft herstellt, füllt man die Schleuse mit verdichteter Luft, nachdem zuvor die nach außen führende Tür geschlossen wurde, worauf die zum Senkkasten führende Klappe geöffnet werden kann. Durch den zweiten Hahn läßt man die in der Schleuse enthaltene verdichtete Luft entweichen, nachdem man die zum Senkkasten führende Klappe geschlossen hat und gelangt dann durch die andere Klappe in das Freie. Den ersteren Vorgang nennt man Einschleusen, letzteren Ausschleusen.

Bei der Druckluftgründung kommen hauptsächlich folgende Anlagen in Betracht: Senkkasten,

Hochbauten auch Senkbrunnen aus Holz verwendet.

4. Hohlkörpergründung.

Diese besteht darin, daß man über eine unter Wasser gelegene Grundsohle, insbesondere über die unter Wasser abgeschnittenen Pfahlköpfe eines Pfahlrostes einen schwimmenden Kasten bringt, dessen Boden und Seitenwände möglichst wasserdicht hergestellt sind, und auf dem Kastenboden im Schutz der Wände Mauerwerk im Trocknen aufführt, durch dessen Gewicht sich der Kasten langsam senkt, bis er auf die vorbereitete Grundsohle aufzuliegen kommt. Die Seitenwände werden deshalb so hoch gemacht, daß sie bei vollständiger Versenkung


Abb. 334.
des Kastens noch über den jeweiligen Wasserstand emporreichen. Nachdem auf solche Weise die verschiedenen Mauerschichten bis über Wasser eingebracht sind, wobei Wasserschöpfen in der Regel nicht zu vermeiden sein wird, werden die gewöhnlich unten lösbar eingerichteten Kastenwände beseitigt. Bei längeren Bauwerken, wie Kaimauern u. dgl. werden mehrere Senkkasten nebeneinander verwendet.

Der Kastenboden wird als liegender, wasserdichter Rost ausgebildet, am besten mit ebener Unterfläche aus mehreren sich kreuzenden Lagen von Hölzern. Die Seitenwände werden als versteifte, mit einer Verschalung versehene Rahmen aus weichem Holz hergestellt, gewöhnlich mit einer Vorrichtung, die es gestattet, sie von oben aus vom Boden zu lösen (Abb. 334). Statt der Holzwände benutzte man auch Teile des Fundamentmauerwerks als Seitenwände, indem man beispielsweise Brückenpfeiler auf einem kräftigen liegenden Rost hohl aufmauerte, so daß ein schwimmendes Gefäß entstand, das sich bei fortschreitender Mauerung allmählich senkte und schließlich in der beabsichtigten Tiefe zur Auflagerung gelangte. Neuererzeit werden solche Senkkastenwände, insbesondere bei Kaimauern, aus Eisenbeton ausgeführt.

5. Druckluftgründung (pneumatische G.).

Bei dieser wird das Wasser aus der Baugrube nicht durch Pumpen beseitigt, sondern durch Preßluft verdrängt. In der Regel wird ein unten offener, an den Seiten und oben geschlossener hohler Körper durch eingeführte verdichtete Luft wasserfrei gehalten und durch unmittelbares Ausgraben des Bodens in den Grund gesenkt. Dieser hohle Körper, der sog. Senkkasten oder Caisson, wird in der Regel aus Eisen, neuererzeit auch aus Holz und Eisenbeton hergestellt. Dieser Senkkasten trägt entweder über seiner Decke das gesamte gemauerte Fundament, das mit der fortschreitenden Versenkung aufgemauert wird, oder er bildet eine bis über Wasser reichende Hülle, in deren Schutz nach beendeter Versenkung der eigentliche Fundamentkörper ausgeführt wird. Zur Vermittlung des Verkehrs zwischen der verdichteten Luft im Senkkasten und der gewöhnlichen Außenluft dienen die sog. Luftschleusen, die entweder unmittelbar über oder unter der Decke des Senkkastens in Schächten sich befinden, die man zu diesem Zwecke im Mauerwerk ausspart, oder die in den meisten Fällen ganz oben über Wasser liegen und mit dem Senkkasten durch eiserne besteigbare Schachtrohre in Verbindung sind. Die wesentlichen Bestandteile einer Luftschleuse sind 2 Klappen, von denen die eine den Verkehr mit der Außenluft, die andere den mit dem Raume der verdichteten Luft, dem Senkkasten vermittelt. Ferner sind 2 Hähne vorhanden, die vom Innern der Schleuse aus geöffnet werden können. Durch den einen Hahn, der die Verbindung mit der verdichteten Luft herstellt, füllt man die Schleuse mit verdichteter Luft, nachdem zuvor die nach außen führende Tür geschlossen wurde, worauf die zum Senkkasten führende Klappe geöffnet werden kann. Durch den zweiten Hahn läßt man die in der Schleuse enthaltene verdichtete Luft entweichen, nachdem man die zum Senkkasten führende Klappe geschlossen hat und gelangt dann durch die andere Klappe in das Freie. Den ersteren Vorgang nennt man Einschleusen, letzteren Ausschleusen.

Bei der Druckluftgründung kommen hauptsächlich folgende Anlagen in Betracht: Senkkasten,

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[408/0420] Hochbauten auch Senkbrunnen aus Holz verwendet. 4. Hohlkörpergründung. Diese besteht darin, daß man über eine unter Wasser gelegene Grundsohle, insbesondere über die unter Wasser abgeschnittenen Pfahlköpfe eines Pfahlrostes einen schwimmenden Kasten bringt, dessen Boden und Seitenwände möglichst wasserdicht hergestellt sind, und auf dem Kastenboden im Schutz der Wände Mauerwerk im Trocknen aufführt, durch dessen Gewicht sich der Kasten langsam senkt, bis er auf die vorbereitete Grundsohle aufzuliegen kommt. Die Seitenwände werden deshalb so hoch gemacht, daß sie bei vollständiger Versenkung [Abbildung Abb. 334. ] des Kastens noch über den jeweiligen Wasserstand emporreichen. Nachdem auf solche Weise die verschiedenen Mauerschichten bis über Wasser eingebracht sind, wobei Wasserschöpfen in der Regel nicht zu vermeiden sein wird, werden die gewöhnlich unten lösbar eingerichteten Kastenwände beseitigt. Bei längeren Bauwerken, wie Kaimauern u. dgl. werden mehrere Senkkasten nebeneinander verwendet. Der Kastenboden wird als liegender, wasserdichter Rost ausgebildet, am besten mit ebener Unterfläche aus mehreren sich kreuzenden Lagen von Hölzern. Die Seitenwände werden als versteifte, mit einer Verschalung versehene Rahmen aus weichem Holz hergestellt, gewöhnlich mit einer Vorrichtung, die es gestattet, sie von oben aus vom Boden zu lösen (Abb. 334). Statt der Holzwände benutzte man auch Teile des Fundamentmauerwerks als Seitenwände, indem man beispielsweise Brückenpfeiler auf einem kräftigen liegenden Rost hohl aufmauerte, so daß ein schwimmendes Gefäß entstand, das sich bei fortschreitender Mauerung allmählich senkte und schließlich in der beabsichtigten Tiefe zur Auflagerung gelangte. Neuererzeit werden solche Senkkastenwände, insbesondere bei Kaimauern, aus Eisenbeton ausgeführt. 5. Druckluftgründung (pneumatische G.). Bei dieser wird das Wasser aus der Baugrube nicht durch Pumpen beseitigt, sondern durch Preßluft verdrängt. In der Regel wird ein unten offener, an den Seiten und oben geschlossener hohler Körper durch eingeführte verdichtete Luft wasserfrei gehalten und durch unmittelbares Ausgraben des Bodens in den Grund gesenkt. Dieser hohle Körper, der sog. Senkkasten oder Caisson, wird in der Regel aus Eisen, neuererzeit auch aus Holz und Eisenbeton hergestellt. Dieser Senkkasten trägt entweder über seiner Decke das gesamte gemauerte Fundament, das mit der fortschreitenden Versenkung aufgemauert wird, oder er bildet eine bis über Wasser reichende Hülle, in deren Schutz nach beendeter Versenkung der eigentliche Fundamentkörper ausgeführt wird. Zur Vermittlung des Verkehrs zwischen der verdichteten Luft im Senkkasten und der gewöhnlichen Außenluft dienen die sog. Luftschleusen, die entweder unmittelbar über oder unter der Decke des Senkkastens in Schächten sich befinden, die man zu diesem Zwecke im Mauerwerk ausspart, oder die in den meisten Fällen ganz oben über Wasser liegen und mit dem Senkkasten durch eiserne besteigbare Schachtrohre in Verbindung sind. Die wesentlichen Bestandteile einer Luftschleuse sind 2 Klappen, von denen die eine den Verkehr mit der Außenluft, die andere den mit dem Raume der verdichteten Luft, dem Senkkasten vermittelt. Ferner sind 2 Hähne vorhanden, die vom Innern der Schleuse aus geöffnet werden können. Durch den einen Hahn, der die Verbindung mit der verdichteten Luft herstellt, füllt man die Schleuse mit verdichteter Luft, nachdem zuvor die nach außen führende Tür geschlossen wurde, worauf die zum Senkkasten führende Klappe geöffnet werden kann. Durch den zweiten Hahn läßt man die in der Schleuse enthaltene verdichtete Luft entweichen, nachdem man die zum Senkkasten führende Klappe geschlossen hat und gelangt dann durch die andere Klappe in das Freie. Den ersteren Vorgang nennt man Einschleusen, letzteren Ausschleusen. Bei der Druckluftgründung kommen hauptsächlich folgende Anlagen in Betracht: Senkkasten,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 408. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/420>, abgerufen am 24.11.2024.