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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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diesem Druck die Tragfähigkeit des untersuchten Baugrundes bereits erschöpft ist, aber auch eine Bestätigung der Regel, wonach der bei den gewöhnlichen Versuchen ohne Fortsetzung bis zur fünften Linie ausgeübte Druck, wenn er den untersuchten Grund nicht übermäßig beanspruchen soll, höchstens eine 1 mm tiefe Einsenkung hervorrufen soll.

Eine andere Untersuchung des Bodens besteht in dem Aufgraben (Herstellung von Probeschächten), wodurch man eine sehr genaue Einsicht in die Untergrundverhältnisse gewinnt; doch wird dieses Verfahren wegen seiner Kostspieligkeit nur auf geringere Tiefen und nur bei mäßigem Wasserzudrang angewendet.

Einen Aufschluß lediglich über die Tragfähigkeit eines Baugrunds gewähren endlich Probebelastungen und das Schlagen von Probepfählen.

b) Umschließung der Baugrube und Wasserhaltung. Bei jeder G. kommt es darauf an, das Untergrundmaterial in Form einer Baugrube bis zu der gewünschten Sohle auszuheben, die mindestens auf der Frostlinie, rund 1-1·5 m unter der Bodenoberfläche liegen soll. Ist die Baugrube wasserfrei, so hat man es mit einer Trockengründung zu tun und man muß in diesem Falle die Wände der Baugrube auf irgend eine Art vor Einsturz sichern. Deshalb wird man in vielen Fällen die Grube erst unmittelbar vor Beginn der Ausmauerung ausheben, damit die bloßgelegten Schichten nicht unnötig lange den äußeren atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt bleiben; aus demselben Grund wird man mit der Herstellung von Baugruben größerer Ausdehnung nur in dem Maß vorgehen, als der Einbau fortschreitet. Die Abmessungen der Sohle werden nicht größer genommen, als unumgänglich notwendig ist. Die Erdwände werden senkrecht ausgeführt, wozu in manchen Fällen hölzerne oder eiserne Umschließungswände nötig werden. Bei ganz geringer Höhe der Böschungen (von wenig über 1 m) können zu diesem Zweck Stulpwände Verwendung finden, die aus zwei Reihen gegeneinander versetzten, senkrecht stehenden starken Brettern bestehen, deren zugeschärfter Fuß in die Sohle eingeschlagen wird. Statt dessen werden zuweilen vor Beginn des Erdaushubs stärkere vierkantige, genutete Pfähle eingerammt und zwischen diese während der Vertiefung der Grube nach Bedarf Brettstücke eingeschoben. Bei größeren Tiefen kommen lotrecht nebeneinander gestellte Bohlen mit wagerechten Absteifungsrahmen zur Benutzung oder hochkantig übereinander gelegte Bohlen, die ihre Stützung an lotrechten Stempeln und wagerechten Spreizen (Baugruben der Straßenkanäle in Städten) oder an eingerammten, durch Holme und Querzangen verbundenen Pfählen finden. Bei noch größeren Tiefen und schlechtem Bodenmaterial ersetzt man die Dielenwand durch eine Pfahlwand mit bergmännischer Verzimmerung.

Die in solchen Baugruben gelöste Masse wird entweder durch Werfen mit der Schaufel, mit Schubkarren oder Fuhrwerk auf steilen Rampen von 15-20% Steigung herausfördert. Mitunter kommen auch Baggermaschinen zur Verwendung.

Liegt jedoch die Baugrube im Grundwasser oder in einem Flußbette und will man die G. im Trockenen ausführen, so sind zur Abhaltung des Wassers Umschließungswände erforderlich, die bis über dessen Oberfläche emporragen. Sind die Umschließungswände hergestellt, so wird der von ihnen eingeschlossene Raum ausgehoben, das Wasser ausgepumpt und mit dem Gründungsmauerwerk, der Betonierung u. s. w. begonnen. Die Umschließung geschieht mittels Wänden aus Holz, Eisen oder Eisenbeton in verschiedener Herstellungsweise oder mittels Fangdämmen. In der Regel werden Spundwände aus Holz angewendet. Diese bestehen aus Spunddielen, Leitpfählen, Zangenhölzern oder Holmen, die bei größeren Tiefen noch durch Stempel abgestützt werden müssen.

Den Hauptbestandteil bilden die Spunddielen, 10-20 cm starke, geradfaserige, meist weiche Schnitthölzer von 20-30 cm Breite, die dicht nebeneinander so tief in den Boden eingerammt werden, daß eine Unterspülung der Wand nicht mehr zu befürchten ist. Sie werden entweder stumpf aneinandergesetzt, öfters aber durch Spundung (Nut und Feder) miteinander verbunden, wodurch die einzelnen Dielen eine Führung beim Einrammen erlangen und wohl auch eine etwas größere Wasserdichtigkeit der Wand erzielt wird. Die Art der Spundung ist jedenfalls einfach zu wählen, sie kann als sogenannte Keilspundung, als Quadratspundung oder in ähnlicher Form durchgeführt werden. Um den mit solcher Bearbeitung verbundenen Holzverlust zu vermeiden, versieht man oft sämtliche Dielen mit Nuten und treibt in diese nach dem Einrammen besondere Federn ein, oder man schraubt besonders zugerichtete Federn auf die Dielen auf; auch hat man, namentlich bei starken Dielen, die Nuten und Federn ganz weggelassen und die pfahlartigen Dielen stumpf nebeneinandergesetzt (Pfahlwände). An ihrem unteren Ende werden die Spunddielen schneidenartig behauen und mit

diesem Druck die Tragfähigkeit des untersuchten Baugrundes bereits erschöpft ist, aber auch eine Bestätigung der Regel, wonach der bei den gewöhnlichen Versuchen ohne Fortsetzung bis zur fünften Linie ausgeübte Druck, wenn er den untersuchten Grund nicht übermäßig beanspruchen soll, höchstens eine 1 mm tiefe Einsenkung hervorrufen soll.

Eine andere Untersuchung des Bodens besteht in dem Aufgraben (Herstellung von Probeschächten), wodurch man eine sehr genaue Einsicht in die Untergrundverhältnisse gewinnt; doch wird dieses Verfahren wegen seiner Kostspieligkeit nur auf geringere Tiefen und nur bei mäßigem Wasserzudrang angewendet.

Einen Aufschluß lediglich über die Tragfähigkeit eines Baugrunds gewähren endlich Probebelastungen und das Schlagen von Probepfählen.

b) Umschließung der Baugrube und Wasserhaltung. Bei jeder G. kommt es darauf an, das Untergrundmaterial in Form einer Baugrube bis zu der gewünschten Sohle auszuheben, die mindestens auf der Frostlinie, rund 1–1·5 m unter der Bodenoberfläche liegen soll. Ist die Baugrube wasserfrei, so hat man es mit einer Trockengründung zu tun und man muß in diesem Falle die Wände der Baugrube auf irgend eine Art vor Einsturz sichern. Deshalb wird man in vielen Fällen die Grube erst unmittelbar vor Beginn der Ausmauerung ausheben, damit die bloßgelegten Schichten nicht unnötig lange den äußeren atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt bleiben; aus demselben Grund wird man mit der Herstellung von Baugruben größerer Ausdehnung nur in dem Maß vorgehen, als der Einbau fortschreitet. Die Abmessungen der Sohle werden nicht größer genommen, als unumgänglich notwendig ist. Die Erdwände werden senkrecht ausgeführt, wozu in manchen Fällen hölzerne oder eiserne Umschließungswände nötig werden. Bei ganz geringer Höhe der Böschungen (von wenig über 1 m) können zu diesem Zweck Stulpwände Verwendung finden, die aus zwei Reihen gegeneinander versetzten, senkrecht stehenden starken Brettern bestehen, deren zugeschärfter Fuß in die Sohle eingeschlagen wird. Statt dessen werden zuweilen vor Beginn des Erdaushubs stärkere vierkantige, genutete Pfähle eingerammt und zwischen diese während der Vertiefung der Grube nach Bedarf Brettstücke eingeschoben. Bei größeren Tiefen kommen lotrecht nebeneinander gestellte Bohlen mit wagerechten Absteifungsrahmen zur Benutzung oder hochkantig übereinander gelegte Bohlen, die ihre Stützung an lotrechten Stempeln und wagerechten Spreizen (Baugruben der Straßenkanäle in Städten) oder an eingerammten, durch Holme und Querzangen verbundenen Pfählen finden. Bei noch größeren Tiefen und schlechtem Bodenmaterial ersetzt man die Dielenwand durch eine Pfahlwand mit bergmännischer Verzimmerung.

Die in solchen Baugruben gelöste Masse wird entweder durch Werfen mit der Schaufel, mit Schubkarren oder Fuhrwerk auf steilen Rampen von 15–20% Steigung herausfördert. Mitunter kommen auch Baggermaschinen zur Verwendung.

Liegt jedoch die Baugrube im Grundwasser oder in einem Flußbette und will man die G. im Trockenen ausführen, so sind zur Abhaltung des Wassers Umschließungswände erforderlich, die bis über dessen Oberfläche emporragen. Sind die Umschließungswände hergestellt, so wird der von ihnen eingeschlossene Raum ausgehoben, das Wasser ausgepumpt und mit dem Gründungsmauerwerk, der Betonierung u. s. w. begonnen. Die Umschließung geschieht mittels Wänden aus Holz, Eisen oder Eisenbeton in verschiedener Herstellungsweise oder mittels Fangdämmen. In der Regel werden Spundwände aus Holz angewendet. Diese bestehen aus Spunddielen, Leitpfählen, Zangenhölzern oder Holmen, die bei größeren Tiefen noch durch Stempel abgestützt werden müssen.

Den Hauptbestandteil bilden die Spunddielen, 10–20 cm starke, geradfaserige, meist weiche Schnitthölzer von 20–30 cm Breite, die dicht nebeneinander so tief in den Boden eingerammt werden, daß eine Unterspülung der Wand nicht mehr zu befürchten ist. Sie werden entweder stumpf aneinandergesetzt, öfters aber durch Spundung (Nut und Feder) miteinander verbunden, wodurch die einzelnen Dielen eine Führung beim Einrammen erlangen und wohl auch eine etwas größere Wasserdichtigkeit der Wand erzielt wird. Die Art der Spundung ist jedenfalls einfach zu wählen, sie kann als sogenannte Keilspundung, als Quadratspundung oder in ähnlicher Form durchgeführt werden. Um den mit solcher Bearbeitung verbundenen Holzverlust zu vermeiden, versieht man oft sämtliche Dielen mit Nuten und treibt in diese nach dem Einrammen besondere Federn ein, oder man schraubt besonders zugerichtete Federn auf die Dielen auf; auch hat man, namentlich bei starken Dielen, die Nuten und Federn ganz weggelassen und die pfahlartigen Dielen stumpf nebeneinandergesetzt (Pfahlwände). An ihrem unteren Ende werden die Spunddielen schneidenartig behauen und mit

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[399/0411] diesem Druck die Tragfähigkeit des untersuchten Baugrundes bereits erschöpft ist, aber auch eine Bestätigung der Regel, wonach der bei den gewöhnlichen Versuchen ohne Fortsetzung bis zur fünften Linie ausgeübte Druck, wenn er den untersuchten Grund nicht übermäßig beanspruchen soll, höchstens eine 1 mm tiefe Einsenkung hervorrufen soll. Eine andere Untersuchung des Bodens besteht in dem Aufgraben (Herstellung von Probeschächten), wodurch man eine sehr genaue Einsicht in die Untergrundverhältnisse gewinnt; doch wird dieses Verfahren wegen seiner Kostspieligkeit nur auf geringere Tiefen und nur bei mäßigem Wasserzudrang angewendet. Einen Aufschluß lediglich über die Tragfähigkeit eines Baugrunds gewähren endlich Probebelastungen und das Schlagen von Probepfählen. b) Umschließung der Baugrube und Wasserhaltung. Bei jeder G. kommt es darauf an, das Untergrundmaterial in Form einer Baugrube bis zu der gewünschten Sohle auszuheben, die mindestens auf der Frostlinie, rund 1–1·5 m unter der Bodenoberfläche liegen soll. Ist die Baugrube wasserfrei, so hat man es mit einer Trockengründung zu tun und man muß in diesem Falle die Wände der Baugrube auf irgend eine Art vor Einsturz sichern. Deshalb wird man in vielen Fällen die Grube erst unmittelbar vor Beginn der Ausmauerung ausheben, damit die bloßgelegten Schichten nicht unnötig lange den äußeren atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt bleiben; aus demselben Grund wird man mit der Herstellung von Baugruben größerer Ausdehnung nur in dem Maß vorgehen, als der Einbau fortschreitet. Die Abmessungen der Sohle werden nicht größer genommen, als unumgänglich notwendig ist. Die Erdwände werden senkrecht ausgeführt, wozu in manchen Fällen hölzerne oder eiserne Umschließungswände nötig werden. Bei ganz geringer Höhe der Böschungen (von wenig über 1 m) können zu diesem Zweck Stulpwände Verwendung finden, die aus zwei Reihen gegeneinander versetzten, senkrecht stehenden starken Brettern bestehen, deren zugeschärfter Fuß in die Sohle eingeschlagen wird. Statt dessen werden zuweilen vor Beginn des Erdaushubs stärkere vierkantige, genutete Pfähle eingerammt und zwischen diese während der Vertiefung der Grube nach Bedarf Brettstücke eingeschoben. Bei größeren Tiefen kommen lotrecht nebeneinander gestellte Bohlen mit wagerechten Absteifungsrahmen zur Benutzung oder hochkantig übereinander gelegte Bohlen, die ihre Stützung an lotrechten Stempeln und wagerechten Spreizen (Baugruben der Straßenkanäle in Städten) oder an eingerammten, durch Holme und Querzangen verbundenen Pfählen finden. Bei noch größeren Tiefen und schlechtem Bodenmaterial ersetzt man die Dielenwand durch eine Pfahlwand mit bergmännischer Verzimmerung. Die in solchen Baugruben gelöste Masse wird entweder durch Werfen mit der Schaufel, mit Schubkarren oder Fuhrwerk auf steilen Rampen von 15–20% Steigung herausfördert. Mitunter kommen auch Baggermaschinen zur Verwendung. Liegt jedoch die Baugrube im Grundwasser oder in einem Flußbette und will man die G. im Trockenen ausführen, so sind zur Abhaltung des Wassers Umschließungswände erforderlich, die bis über dessen Oberfläche emporragen. Sind die Umschließungswände hergestellt, so wird der von ihnen eingeschlossene Raum ausgehoben, das Wasser ausgepumpt und mit dem Gründungsmauerwerk, der Betonierung u. s. w. begonnen. Die Umschließung geschieht mittels Wänden aus Holz, Eisen oder Eisenbeton in verschiedener Herstellungsweise oder mittels Fangdämmen. In der Regel werden Spundwände aus Holz angewendet. Diese bestehen aus Spunddielen, Leitpfählen, Zangenhölzern oder Holmen, die bei größeren Tiefen noch durch Stempel abgestützt werden müssen. Den Hauptbestandteil bilden die Spunddielen, 10–20 cm starke, geradfaserige, meist weiche Schnitthölzer von 20–30 cm Breite, die dicht nebeneinander so tief in den Boden eingerammt werden, daß eine Unterspülung der Wand nicht mehr zu befürchten ist. Sie werden entweder stumpf aneinandergesetzt, öfters aber durch Spundung (Nut und Feder) miteinander verbunden, wodurch die einzelnen Dielen eine Führung beim Einrammen erlangen und wohl auch eine etwas größere Wasserdichtigkeit der Wand erzielt wird. Die Art der Spundung ist jedenfalls einfach zu wählen, sie kann als sogenannte Keilspundung, als Quadratspundung oder in ähnlicher Form durchgeführt werden. Um den mit solcher Bearbeitung verbundenen Holzverlust zu vermeiden, versieht man oft sämtliche Dielen mit Nuten und treibt in diese nach dem Einrammen besondere Federn ein, oder man schraubt besonders zugerichtete Federn auf die Dielen auf; auch hat man, namentlich bei starken Dielen, die Nuten und Federn ganz weggelassen und die pfahlartigen Dielen stumpf nebeneinandergesetzt (Pfahlwände). An ihrem unteren Ende werden die Spunddielen schneidenartig behauen und mit

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 399. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/411>, abgerufen am 23.07.2024.