Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.sheljesnych dorog; Grande Societe des chemins de fer russes). Am 26. Januar 1857 ist durch einen Ukas bestimmt worden, daß zum Ausbau des ersten russischen Eisenbahnnetzes geschritten werden solle und daß zunächst der "Großen Gesellschaft der russischen Eisenbahnen" die Konzession zur Erbauung der folgenden Linien zu erteilen ist: a) von St. Petersburg bis Warschau nebst Zweigbahn von Wilno zur preußischen Grenze bis zur Verbindung mit der Bahn nach Königsberg; b) von Moskau über Tula-Orel-Kursk - Charkow nach Feodossia; c) von Kursk oder Orel über Witebsk und Düneburg nach Libau; d) von Moskau nach Nishnij-Nowgorod. Dieses Netz umfaßte 3900 Werst (= 4161 km); die Baukosten waren mit 69.000 für die Werst veranschlagt; die Staatsregierung übernahm eine 5%ige Zinsbürgschaft; Konzessionsdauer 85 Jahre; nach 20 Jahren sollte die Staatsregierung das Recht haben, die Bahn nach den Durchschnittseinnahmen der 5 besten von den letzten 7 Jahren anzukaufen; ferner erhielt die Gesellschaft das Recht, innerhalb 20 Jahren, seit Beginn der Bauarbeiten, vor jedem Bewerber einer Neubaustrecke den Vorrang zu erhalten, sofern es sich um eine Parallelbahn oder um eine solche handelt, die in einen Endpunkt einer der 4 Linien einmünden soll; endlich mußte die G. die staatlich erbaute Strecke (von St. Petersburg nach Gatschino 42 Werst, Teilstrecke der Bahn St. Petersburg-Warschau) für den Betrag von 18 Mill. übernehmen. Die G. erhielt die Genehmigung zur zollfreien Einfuhr aller erforderlichen Gegenstände aus Metall und war satzungsgemäß von jeglicher Aufsicht durch die Staatsregierung befreit. Das Anlagekapital war von einem Konsortium rassischer und ausländischer Banken aufgebracht worden, der Sitz des gesamten Unternehmens war in Paris. Zunächst waren von der G. 75 Mill. in Aktien ausgegeben. Das große Kapital wurde für riesige Gehälter, zu Vorarbeiten u. dgl., nicht aber zur Förderung des Baues verausgabt. Weder die Warschauer noch die Nowgoroder Linie kamen nennenswert vorwärts. Im Jahre 1859 war das Aktienkapital soweit vergeudet, daß die G. zur Ausgabe von 35 Mill. Obligationen schreiten mußte, die allerdings noch gute Aufnahme an der Börse fanden. An der südlichen Linie nach Feodossia und an der Strecke nach Libau waren, abgesehen von Vermessungsarbeiten in mäßigem Umfange, Bauarbeiten überhaupt nicht in Angriff genommen worden. Die Staatsregierung konnte gegen die offenkundigen Mißbräuche nicht einschreiten, weil nur die Pariser Zentralverwaltung Bestimmung zu treffen hatte, dabei konnte mit Sicherheit darauf gerechnet werden, daß die G. um die Entbindung von der Bauausführung der beiden vorbezeichneten Linien bitten würde. Dies geschah auch (1860), und damit war die Möglichkeit einer grundlegenden Satzungsänderung gegeben. Nach langwierigen Verhandlungen wurde folgendes vereinbart: a) die Strecken nach Feodossia und Libau sind nicht zu bauen; b) die Vorarbeiten übernimmt die Staatsregierung für 6,400.000 ; c) für die Fertigstellung der Warschauer und Nowgoroder Linie erhält die G. noch eine Beihilfe von 28 Mill. d) sobald die reinen Einnahmen den Betrag der Garantiezahlung übersteigen, wird der Rest zwischen der G. und dem Fiskus zur Hälfte geteilt; e) das Pariser Direktorium wird aufgelöst. Die Direktion wird nach Petersburg verlegt. Von den 14 Mitgliedern der Direktion ernennt der Minister 4, den Rest wählt die Generalversammlung, nur müssen 5 von ihnen russische Staatsangehörige sein; f) die Regierung erhält das Recht einer regelmäßigen Aufsicht. Das Kapital wurde auf 112,359.625 festgestellt und wurde von der Gesellschaft die Verpflichtung übernommen, die Bahnen spätestens gegen Ende 1862 für den Betrieb zu eröffnen. 1868 verkaufte1 der Staat die Nicolaibahn an die G. Damit gehörten zum Bestände der G.:
Zu diesen 2221 Werst sind bis zu der 1893 erfolgten Verstaatlichung der Gesellschaft nur kurze Neubaustrecken hinzugekommen, so daß sie bei der Auflösung über 2273 Werst (= 2425 km) verfügte. Von dieser Gesamtlänge kommen 31 Werst auf die Hafen-(Putilow-)bahn (Staatsbahn), die der G. nur verpachtet worden war. Bei der Verstaatlichung wurden die Bahnen einiger neugebildeter größerer Bahngruppen an die Linien der G. angeschlossen. Die Aktionäre erhielten außer dem kapitalisierten Reinertrage der Warschauer und der Nishnij-Nowgoroder Bahn noch 2 Mill. Jahresrente für die Nicolaibahn. 1 Siehe: Russische Eisenbahnen. 2 Geschichte der Nicolaibahn siehe: Nicolaibahn.
sheljesnych dorog; Grande Société des chemins de fer russes). Am 26. Januar 1857 ist durch einen Ukas bestimmt worden, daß zum Ausbau des ersten russischen Eisenbahnnetzes geschritten werden solle und daß zunächst der „Großen Gesellschaft der russischen Eisenbahnen“ die Konzession zur Erbauung der folgenden Linien zu erteilen ist: a) von St. Petersburg bis Warschau nebst Zweigbahn von Wilno zur preußischen Grenze bis zur Verbindung mit der Bahn nach Königsberg; b) von Moskau über Tula-Orel-Kursk – Charkow nach Feodossia; c) von Kursk oder Orel über Witebsk und Düneburg nach Libau; d) von Moskau nach Nishnij-Nowgorod. Dieses Netz umfaßte 3900 Werst (= 4161 km); die Baukosten waren mit 69.000 ₽ für die Werst veranschlagt; die Staatsregierung übernahm eine 5%ige Zinsbürgschaft; Konzessionsdauer 85 Jahre; nach 20 Jahren sollte die Staatsregierung das Recht haben, die Bahn nach den Durchschnittseinnahmen der 5 besten von den letzten 7 Jahren anzukaufen; ferner erhielt die Gesellschaft das Recht, innerhalb 20 Jahren, seit Beginn der Bauarbeiten, vor jedem Bewerber einer Neubaustrecke den Vorrang zu erhalten, sofern es sich um eine Parallelbahn oder um eine solche handelt, die in einen Endpunkt einer der 4 Linien einmünden soll; endlich mußte die G. die staatlich erbaute Strecke (von St. Petersburg nach Gatschino 42 Werst, Teilstrecke der Bahn St. Petersburg-Warschau) für den Betrag von 18 Mill. ₽ übernehmen. Die G. erhielt die Genehmigung zur zollfreien Einfuhr aller erforderlichen Gegenstände aus Metall und war satzungsgemäß von jeglicher Aufsicht durch die Staatsregierung befreit. Das Anlagekapital war von einem Konsortium rassischer und ausländischer Banken aufgebracht worden, der Sitz des gesamten Unternehmens war in Paris. Zunächst waren von der G. 75 Mill. ₽ in Aktien ausgegeben. Das große Kapital wurde für riesige Gehälter, zu Vorarbeiten u. dgl., nicht aber zur Förderung des Baues verausgabt. Weder die Warschauer noch die Nowgoroder Linie kamen nennenswert vorwärts. Im Jahre 1859 war das Aktienkapital soweit vergeudet, daß die G. zur Ausgabe von 35 Mill. ₽ Obligationen schreiten mußte, die allerdings noch gute Aufnahme an der Börse fanden. An der südlichen Linie nach Feodossia und an der Strecke nach Libau waren, abgesehen von Vermessungsarbeiten in mäßigem Umfange, Bauarbeiten überhaupt nicht in Angriff genommen worden. Die Staatsregierung konnte gegen die offenkundigen Mißbräuche nicht einschreiten, weil nur die Pariser Zentralverwaltung Bestimmung zu treffen hatte, dabei konnte mit Sicherheit darauf gerechnet werden, daß die G. um die Entbindung von der Bauausführung der beiden vorbezeichneten Linien bitten würde. Dies geschah auch (1860), und damit war die Möglichkeit einer grundlegenden Satzungsänderung gegeben. Nach langwierigen Verhandlungen wurde folgendes vereinbart: a) die Strecken nach Feodossia und Libau sind nicht zu bauen; b) die Vorarbeiten übernimmt die Staatsregierung für 6,400.000 ₽; c) für die Fertigstellung der Warschauer und Nowgoroder Linie erhält die G. noch eine Beihilfe von 28 Mill. ₽ d) sobald die reinen Einnahmen den Betrag der Garantiezahlung übersteigen, wird der Rest zwischen der G. und dem Fiskus zur Hälfte geteilt; e) das Pariser Direktorium wird aufgelöst. Die Direktion wird nach Petersburg verlegt. Von den 14 Mitgliedern der Direktion ernennt der Minister 4, den Rest wählt die Generalversammlung, nur müssen 5 von ihnen russische Staatsangehörige sein; f) die Regierung erhält das Recht einer regelmäßigen Aufsicht. Das Kapital wurde auf 112,359.625 ₽ festgestellt und wurde von der Gesellschaft die Verpflichtung übernommen, die Bahnen spätestens gegen Ende 1862 für den Betrieb zu eröffnen. 1868 verkaufte1 der Staat die Nicolaibahn an die G. Damit gehörten zum Bestände der G.:
Zu diesen 2221 Werst sind bis zu der 1893 erfolgten Verstaatlichung der Gesellschaft nur kurze Neubaustrecken hinzugekommen, so daß sie bei der Auflösung über 2273 Werst (= 2425 km) verfügte. Von dieser Gesamtlänge kommen 31 Werst auf die Hafen-(Putilow-)bahn (Staatsbahn), die der G. nur verpachtet worden war. Bei der Verstaatlichung wurden die Bahnen einiger neugebildeter größerer Bahngruppen an die Linien der G. angeschlossen. Die Aktionäre erhielten außer dem kapitalisierten Reinertrage der Warschauer und der Nishnij-Nowgoroder Bahn noch 2 Mill. ₽ Jahresrente für die Nicolaibahn. 1 Siehe: Russische Eisenbahnen. 2 Geschichte der Nicolaibahn siehe: Nicolaibahn.
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Zunächst waren von der G. 75 Mill. ₽ in Aktien ausgegeben. Das große Kapital wurde für riesige Gehälter, zu Vorarbeiten u. dgl., nicht aber zur Förderung des Baues verausgabt. Weder die Warschauer noch die Nowgoroder Linie kamen nennenswert vorwärts. Im Jahre 1859 war das Aktienkapital soweit vergeudet, daß die G. zur Ausgabe von 35 Mill. ₽ Obligationen schreiten mußte, die allerdings noch gute Aufnahme an der Börse fanden.</p><lb/> <p>An der südlichen Linie nach Feodossia und an der Strecke nach Libau waren, abgesehen von Vermessungsarbeiten in mäßigem Umfange, Bauarbeiten überhaupt nicht in Angriff genommen worden. Die Staatsregierung konnte gegen die offenkundigen Mißbräuche nicht einschreiten, weil nur die Pariser Zentralverwaltung Bestimmung zu treffen hatte, dabei konnte mit Sicherheit darauf gerechnet werden, daß die G. um die Entbindung von der Bauausführung der beiden vorbezeichneten Linien bitten würde. Dies geschah auch (1860), und damit war die Möglichkeit einer grundlegenden Satzungsänderung gegeben. Nach langwierigen Verhandlungen wurde folgendes vereinbart:</p><lb/> <p><hi rendition="#i">a)</hi> die Strecken nach Feodossia und Libau sind nicht zu bauen;</p><lb/> <p><hi rendition="#i">b)</hi> die Vorarbeiten übernimmt die Staatsregierung für 6,400.000 ₽;</p><lb/> <p><hi rendition="#i">c)</hi> für die Fertigstellung der Warschauer und Nowgoroder Linie erhält die G. noch eine Beihilfe von 28 Mill. ₽</p><lb/> <p><hi rendition="#i">d)</hi> sobald die reinen Einnahmen den Betrag der Garantiezahlung übersteigen, wird der Rest zwischen der G. und dem Fiskus zur Hälfte geteilt;</p><lb/> <p><hi rendition="#i">e)</hi> das Pariser Direktorium wird aufgelöst. Die Direktion wird nach Petersburg verlegt. Von den 14 Mitgliedern der Direktion ernennt der Minister 4, den Rest wählt die Generalversammlung, nur müssen 5 von ihnen russische Staatsangehörige sein;</p><lb/> <p><hi rendition="#i">f)</hi> die Regierung erhält das Recht einer regelmäßigen Aufsicht.</p><lb/> <p>Das Kapital wurde auf 112,359.625 ₽ festgestellt und wurde von der Gesellschaft die Verpflichtung übernommen, die Bahnen spätestens gegen Ende 1862 für den Betrieb zu eröffnen.</p><lb/> <p>1868 verkaufte<note place="foot" n="1">Siehe: Russische Eisenbahnen.</note> der Staat die Nicolaibahn an die G. 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sheljesnych dorog; Grande Société des chemins de fer russes). Am 26. Januar 1857 ist durch einen Ukas bestimmt worden, daß zum Ausbau des ersten russischen Eisenbahnnetzes geschritten werden solle und daß zunächst der „Großen Gesellschaft der russischen Eisenbahnen“ die Konzession zur Erbauung der folgenden Linien zu erteilen ist:
a) von St. Petersburg bis Warschau nebst Zweigbahn von Wilno zur preußischen Grenze bis zur Verbindung mit der Bahn nach Königsberg;
b) von Moskau über Tula-Orel-Kursk – Charkow nach Feodossia;
c) von Kursk oder Orel über Witebsk und Düneburg nach Libau;
d) von Moskau nach Nishnij-Nowgorod.
Dieses Netz umfaßte 3900 Werst (= 4161 km); die Baukosten waren mit 69.000 ₽ für die Werst veranschlagt; die Staatsregierung übernahm eine 5%ige Zinsbürgschaft; Konzessionsdauer 85 Jahre; nach 20 Jahren sollte die Staatsregierung das Recht haben, die Bahn nach den Durchschnittseinnahmen der 5 besten von den letzten 7 Jahren anzukaufen; ferner erhielt die Gesellschaft das Recht, innerhalb 20 Jahren, seit Beginn der Bauarbeiten, vor jedem Bewerber einer Neubaustrecke den Vorrang zu erhalten, sofern es sich um eine Parallelbahn oder um eine solche handelt, die in einen Endpunkt einer der 4 Linien einmünden soll; endlich mußte die G. die staatlich erbaute Strecke (von St. Petersburg nach Gatschino 42 Werst, Teilstrecke der Bahn St. Petersburg-Warschau) für den Betrag von 18 Mill. ₽ übernehmen.
Die G. erhielt die Genehmigung zur zollfreien Einfuhr aller erforderlichen Gegenstände aus Metall und war satzungsgemäß von jeglicher Aufsicht durch die Staatsregierung befreit.
Das Anlagekapital war von einem Konsortium rassischer und ausländischer Banken aufgebracht worden, der Sitz des gesamten Unternehmens war in Paris. Zunächst waren von der G. 75 Mill. ₽ in Aktien ausgegeben. Das große Kapital wurde für riesige Gehälter, zu Vorarbeiten u. dgl., nicht aber zur Förderung des Baues verausgabt. Weder die Warschauer noch die Nowgoroder Linie kamen nennenswert vorwärts. Im Jahre 1859 war das Aktienkapital soweit vergeudet, daß die G. zur Ausgabe von 35 Mill. ₽ Obligationen schreiten mußte, die allerdings noch gute Aufnahme an der Börse fanden.
An der südlichen Linie nach Feodossia und an der Strecke nach Libau waren, abgesehen von Vermessungsarbeiten in mäßigem Umfange, Bauarbeiten überhaupt nicht in Angriff genommen worden. Die Staatsregierung konnte gegen die offenkundigen Mißbräuche nicht einschreiten, weil nur die Pariser Zentralverwaltung Bestimmung zu treffen hatte, dabei konnte mit Sicherheit darauf gerechnet werden, daß die G. um die Entbindung von der Bauausführung der beiden vorbezeichneten Linien bitten würde. Dies geschah auch (1860), und damit war die Möglichkeit einer grundlegenden Satzungsänderung gegeben. Nach langwierigen Verhandlungen wurde folgendes vereinbart:
a) die Strecken nach Feodossia und Libau sind nicht zu bauen;
b) die Vorarbeiten übernimmt die Staatsregierung für 6,400.000 ₽;
c) für die Fertigstellung der Warschauer und Nowgoroder Linie erhält die G. noch eine Beihilfe von 28 Mill. ₽
d) sobald die reinen Einnahmen den Betrag der Garantiezahlung übersteigen, wird der Rest zwischen der G. und dem Fiskus zur Hälfte geteilt;
e) das Pariser Direktorium wird aufgelöst. Die Direktion wird nach Petersburg verlegt. Von den 14 Mitgliedern der Direktion ernennt der Minister 4, den Rest wählt die Generalversammlung, nur müssen 5 von ihnen russische Staatsangehörige sein;
f) die Regierung erhält das Recht einer regelmäßigen Aufsicht.
Das Kapital wurde auf 112,359.625 ₽ festgestellt und wurde von der Gesellschaft die Verpflichtung übernommen, die Bahnen spätestens gegen Ende 1862 für den Betrieb zu eröffnen.
1868 verkaufte 1 der Staat die Nicolaibahn an die G. Damit gehörten zum Bestände der G.:
a) von ihr selbst erbaut:
Für den Betrieb
eröffnet Werst
die Bahn von St. Petersburg-
Warschau Dez. 1862 1029
die Bahn von Wilno-Wirballen Dez. 1862 178
die Bahn von Moskau-Nisnnij-
Nowgorod Aug. 1862 410
b) vom Staate erworbene Bahn
St. Petersburg-
Moskau
(Nicolai-B.) 2 Nov. 1851 604
2221
Zu diesen 2221 Werst sind bis zu der 1893 erfolgten Verstaatlichung der Gesellschaft nur kurze Neubaustrecken hinzugekommen, so daß sie bei der Auflösung über 2273 Werst (= 2425 km) verfügte. Von dieser Gesamtlänge kommen 31 Werst auf die Hafen-(Putilow-)bahn (Staatsbahn), die der G. nur verpachtet worden war.
Bei der Verstaatlichung wurden die Bahnen einiger neugebildeter größerer Bahngruppen an die Linien der G. angeschlossen.
Die Aktionäre erhielten außer dem kapitalisierten Reinertrage der Warschauer und der Nishnij-Nowgoroder Bahn noch 2 Mill. ₽ Jahresrente für die Nicolaibahn.
1 Siehe: Russische Eisenbahnen.
2 Geschichte der Nicolaibahn siehe: Nicolaibahn.
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Zitationshilfe: | Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 393. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/405>, abgerufen am 24.07.2024. |