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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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Verhältnisses zwischen Eisenbahnen und Staat darf wohl als ein Beweis dafür angesehen werden, daß sich die maßgebenden Kreise Englands mit der Frage einer Systemänderung auf dem Gebiete der Eisenbahnpolitik auf das lebhafteste befassen.

Was den Ausbau des Eisenbahnnetzes in den letzten Jahrzehnten betrifft, so macht sich seit Beginn der Siebzigerjahre eine erhebliche Abnahme der Bautätigkeit bemerkbar. Die Länge der eröffneten Strecken steigt nur in einzelnen Jahren über 300 Meilen = 480 km und beträgt meist 200 Meilen = 320 km (1889 nicht einmal 150 Meilen = 240 km). Während der Längenzuwachs 1859-1869 5143 Meilen = 8274 km betrug, erreichte der für die Zeit von 1869-1889 nur 4798 Meilen = 7709 km. Seit 1890-1911 beträgt der Längenzuwachs gleichfalls nur 3344 Meilen = 5381 km. Es ist dies erklärlich, wenn man berücksichtigt, daß für jede Verkehrsrichtung von einiger Wichtigkeit bereits zwei- und mehrfache Eisenbahnlinien bestanden, weshalb es sich hauptsächlich nur noch um die Abkürzung vorhandener Linien (man baute mit ungeheuren Kosten großartige Brücken und Tunnel zur Herstellung neuer kürzerer Verbindungen, so z. B. die Taybrücke, die Forthbrücke, den Severn-Tunnel u. s. w.) sowie um den Ausbau der Bahnen in London und anderen großen Städten handelte.

Die Entwicklung des Verkehrs der Midlandbahn erforderte die Schaffung einer selbständigen Verbindung mit London, obwohl sie das Recht hatte, das Great Northern-System südlich von Hitchis mitzubenutzen. Im Jahr 1863 wurde ihr die Ermächtigung gegeben, zu diesem Zwecke eine neue Verbindung südlich von Bedfort zu bauen, die im Jahre 1868 fertiggestellt wurde.

Von späteren Eröffnungen ist besonders wichtig die im März 1899 erfolgte Eröffnung der Linie der Great Central (früher Manchester, Sheffield and Lincolnshire Railway)nach London.

Im Jahre 1903 wurde die Elektrisierung der Merseybahn vollendet. Es war dies die erste britische Bahn, bei der die Dampfkraft durch die Elektrizität ersetzt worden ist.

Aus den folgenden Jahren sind u. a. die Eröffnungen folgender neuer Linien zu erwähnen: Grand Central Railway zwischen Neasden und South Harrow (1906), Fishguard Rosslare-Linie nach Island (1906), Great Western Railway zwischen Birmingham und dem Westen Englands über Stratford, Aven und Cheltenham (1907), Great Central Grimsby und Immingham-Linie (1909). 1910 wurde von der Great Central die Linie Grimsby - Immingham, von der Great Northern die Strecke Enfield - Cuffly eröffnet. Im Jahre 1911 erfolgte die Eröffnung der technisch sehr bemerkenswerten Bahnstrecke, die die Rhymneyeisenbahn bei Heath (Wales) in der Nähe von Cardiff, mit der Taffe Vale-Eisenbahn bei Trefarest, in der Nähe von Pontybridd, verbindet. 1912 hat die London and North Western u. a. die Linie Willeston - Harrow eröffnet.

3. Light Railways.

Um die dem Eisenbahnverkehr ferne liegenden Gebiete zu erschließen, beschäftigte sich die Gesetzgebung schon frühzeitig mit dem Gedanken, dort, wo die Erweiterung des dichten Netzes der Hauptbahnen wirtschaftlich nicht gerechtfertigt schien, billigere Verkehrsmittel, Kleinbahnen (Light Railways) zu bauen.

Der Bau solcher Bahnen wurde zunächst durch ein Gesetz von 1864 geregelt, indessen wurden auf Grund dieses Gesetzes nur wenige Bahnen gebaut, da es schwierig war, die von Board of Trade aufgestellten Bedingungen zu erfüllen, die erforderliche Zustimmung aller Landeigentümer zu erhalten. Mit Rücksicht hierauf wurden durch die sog. Light Railway Act vom Jahre 1896 (59 und 60 Vict, cap. 48) besondere Erleichterungen für den Bau von Light Railways gewährt. Es wurde eine Kommission von 3 Mitgliedern eingesetzt, die vom Präsidenten des Board of Trade ernannt werden. Gesuche um Bewilligung einer Light Railway können vor dem Rate jeder Grafschaft, jeder Wahlgemeinde oder jeden Distrikts angebracht werden, dessen Gebiet von der Bahn durchzogen werden soll, u. zw. von jeder Privatperson, Korporation oder Gesellschaft sowie gemeinschaftlich von jeder dieser Behörden, Privatpersonen, Korporationen oder Gesellschaften.

Der Inhaber einer Konzession kann

a) den Bau und Betrieb der Light Railway selbst übernehmen oder den Bau oder den Betrieb vertraglich an Dritte übergeben;

b) einer Light Railwaygesellschaft die in der Konzession festgesetzte Summe entweder als Darlehen oder als Beteiligung bei dem Aktienkapital der Gesellschaft oder auch zum Teil in der einen und zum Teil in der anderen Weise vorstrecken;

c) zu den vorerwähnten Zwecken sich mit einer andern Behörde oder Person oder einer Mehrzahl von Personen verbinden.

Wenn der Rat einer Grafschaft oder einer Wahlgemeinde oder eines Distrikts einer Light Railwaygesellschaft eine Summe Geldes vorgeschossen oder versprochen hat, so kann auch das Schatzamt der Gesellschaft ein Darlehen bewilligen, das nicht mehr als den 4. Teil der für die Light-Railway vorgesehenen

Verhältnisses zwischen Eisenbahnen und Staat darf wohl als ein Beweis dafür angesehen werden, daß sich die maßgebenden Kreise Englands mit der Frage einer Systemänderung auf dem Gebiete der Eisenbahnpolitik auf das lebhafteste befassen.

Was den Ausbau des Eisenbahnnetzes in den letzten Jahrzehnten betrifft, so macht sich seit Beginn der Siebzigerjahre eine erhebliche Abnahme der Bautätigkeit bemerkbar. Die Länge der eröffneten Strecken steigt nur in einzelnen Jahren über 300 Meilen = 480 km und beträgt meist 200 Meilen = 320 km (1889 nicht einmal 150 Meilen = 240 km). Während der Längenzuwachs 1859–1869 5143 Meilen = 8274 km betrug, erreichte der für die Zeit von 1869–1889 nur 4798 Meilen = 7709 km. Seit 1890–1911 beträgt der Längenzuwachs gleichfalls nur 3344 Meilen = 5381 km. Es ist dies erklärlich, wenn man berücksichtigt, daß für jede Verkehrsrichtung von einiger Wichtigkeit bereits zwei- und mehrfache Eisenbahnlinien bestanden, weshalb es sich hauptsächlich nur noch um die Abkürzung vorhandener Linien (man baute mit ungeheuren Kosten großartige Brücken und Tunnel zur Herstellung neuer kürzerer Verbindungen, so z. B. die Taybrücke, die Forthbrücke, den Severn-Tunnel u. s. w.) sowie um den Ausbau der Bahnen in London und anderen großen Städten handelte.

Die Entwicklung des Verkehrs der Midlandbahn erforderte die Schaffung einer selbständigen Verbindung mit London, obwohl sie das Recht hatte, das Great Northern-System südlich von Hitchis mitzubenutzen. Im Jahr 1863 wurde ihr die Ermächtigung gegeben, zu diesem Zwecke eine neue Verbindung südlich von Bedfort zu bauen, die im Jahre 1868 fertiggestellt wurde.

Von späteren Eröffnungen ist besonders wichtig die im März 1899 erfolgte Eröffnung der Linie der Great Central (früher Manchester, Sheffield and Lincolnshire Railway)nach London.

Im Jahre 1903 wurde die Elektrisierung der Merseybahn vollendet. Es war dies die erste britische Bahn, bei der die Dampfkraft durch die Elektrizität ersetzt worden ist.

Aus den folgenden Jahren sind u. a. die Eröffnungen folgender neuer Linien zu erwähnen: Grand Central Railway zwischen Neasden und South Harrow (1906), Fishguard Rosslare-Linie nach Island (1906), Great Western Railway zwischen Birmingham und dem Westen Englands über Stratford, Aven und Cheltenham (1907), Great Central Grimsby und Immingham-Linie (1909). 1910 wurde von der Great Central die Linie Grimsby – Immingham, von der Great Northern die Strecke Enfield – Cuffly eröffnet. Im Jahre 1911 erfolgte die Eröffnung der technisch sehr bemerkenswerten Bahnstrecke, die die Rhymneyeisenbahn bei Heath (Wales) in der Nähe von Cardiff, mit der Taffe Vale-Eisenbahn bei Trefarest, in der Nähe von Pontybridd, verbindet. 1912 hat die London and North Western u. a. die Linie Willeston – Harrow eröffnet.

3. Light Railways.

Um die dem Eisenbahnverkehr ferne liegenden Gebiete zu erschließen, beschäftigte sich die Gesetzgebung schon frühzeitig mit dem Gedanken, dort, wo die Erweiterung des dichten Netzes der Hauptbahnen wirtschaftlich nicht gerechtfertigt schien, billigere Verkehrsmittel, Kleinbahnen (Light Railways) zu bauen.

Der Bau solcher Bahnen wurde zunächst durch ein Gesetz von 1864 geregelt, indessen wurden auf Grund dieses Gesetzes nur wenige Bahnen gebaut, da es schwierig war, die von Board of Trade aufgestellten Bedingungen zu erfüllen, die erforderliche Zustimmung aller Landeigentümer zu erhalten. Mit Rücksicht hierauf wurden durch die sog. Light Railway Act vom Jahre 1896 (59 und 60 Vict, cap. 48) besondere Erleichterungen für den Bau von Light Railways gewährt. Es wurde eine Kommission von 3 Mitgliedern eingesetzt, die vom Präsidenten des Board of Trade ernannt werden. Gesuche um Bewilligung einer Light Railway können vor dem Rate jeder Grafschaft, jeder Wahlgemeinde oder jeden Distrikts angebracht werden, dessen Gebiet von der Bahn durchzogen werden soll, u. zw. von jeder Privatperson, Korporation oder Gesellschaft sowie gemeinschaftlich von jeder dieser Behörden, Privatpersonen, Korporationen oder Gesellschaften.

Der Inhaber einer Konzession kann

a) den Bau und Betrieb der Light Railway selbst übernehmen oder den Bau oder den Betrieb vertraglich an Dritte übergeben;

b) einer Light Railwaygesellschaft die in der Konzession festgesetzte Summe entweder als Darlehen oder als Beteiligung bei dem Aktienkapital der Gesellschaft oder auch zum Teil in der einen und zum Teil in der anderen Weise vorstrecken;

c) zu den vorerwähnten Zwecken sich mit einer andern Behörde oder Person oder einer Mehrzahl von Personen verbinden.

Wenn der Rat einer Grafschaft oder einer Wahlgemeinde oder eines Distrikts einer Light Railwaygesellschaft eine Summe Geldes vorgeschossen oder versprochen hat, so kann auch das Schatzamt der Gesellschaft ein Darlehen bewilligen, das nicht mehr als den 4. Teil der für die Light-Railway vorgesehenen

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[382/0393] Verhältnisses zwischen Eisenbahnen und Staat darf wohl als ein Beweis dafür angesehen werden, daß sich die maßgebenden Kreise Englands mit der Frage einer Systemänderung auf dem Gebiete der Eisenbahnpolitik auf das lebhafteste befassen. Was den Ausbau des Eisenbahnnetzes in den letzten Jahrzehnten betrifft, so macht sich seit Beginn der Siebzigerjahre eine erhebliche Abnahme der Bautätigkeit bemerkbar. Die Länge der eröffneten Strecken steigt nur in einzelnen Jahren über 300 Meilen = 480 km und beträgt meist 200 Meilen = 320 km (1889 nicht einmal 150 Meilen = 240 km). Während der Längenzuwachs 1859–1869 5143 Meilen = 8274 km betrug, erreichte der für die Zeit von 1869–1889 nur 4798 Meilen = 7709 km. Seit 1890–1911 beträgt der Längenzuwachs gleichfalls nur 3344 Meilen = 5381 km. Es ist dies erklärlich, wenn man berücksichtigt, daß für jede Verkehrsrichtung von einiger Wichtigkeit bereits zwei- und mehrfache Eisenbahnlinien bestanden, weshalb es sich hauptsächlich nur noch um die Abkürzung vorhandener Linien (man baute mit ungeheuren Kosten großartige Brücken und Tunnel zur Herstellung neuer kürzerer Verbindungen, so z. B. die Taybrücke, die Forthbrücke, den Severn-Tunnel u. s. w.) sowie um den Ausbau der Bahnen in London und anderen großen Städten handelte. Die Entwicklung des Verkehrs der Midlandbahn erforderte die Schaffung einer selbständigen Verbindung mit London, obwohl sie das Recht hatte, das Great Northern-System südlich von Hitchis mitzubenutzen. Im Jahr 1863 wurde ihr die Ermächtigung gegeben, zu diesem Zwecke eine neue Verbindung südlich von Bedfort zu bauen, die im Jahre 1868 fertiggestellt wurde. Von späteren Eröffnungen ist besonders wichtig die im März 1899 erfolgte Eröffnung der Linie der Great Central (früher Manchester, Sheffield and Lincolnshire Railway)nach London. Im Jahre 1903 wurde die Elektrisierung der Merseybahn vollendet. Es war dies die erste britische Bahn, bei der die Dampfkraft durch die Elektrizität ersetzt worden ist. Aus den folgenden Jahren sind u. a. die Eröffnungen folgender neuer Linien zu erwähnen: Grand Central Railway zwischen Neasden und South Harrow (1906), Fishguard Rosslare-Linie nach Island (1906), Great Western Railway zwischen Birmingham und dem Westen Englands über Stratford, Aven und Cheltenham (1907), Great Central Grimsby und Immingham-Linie (1909). 1910 wurde von der Great Central die Linie Grimsby – Immingham, von der Great Northern die Strecke Enfield – Cuffly eröffnet. Im Jahre 1911 erfolgte die Eröffnung der technisch sehr bemerkenswerten Bahnstrecke, die die Rhymneyeisenbahn bei Heath (Wales) in der Nähe von Cardiff, mit der Taffe Vale-Eisenbahn bei Trefarest, in der Nähe von Pontybridd, verbindet. 1912 hat die London and North Western u. a. die Linie Willeston – Harrow eröffnet. 3. Light Railways. Um die dem Eisenbahnverkehr ferne liegenden Gebiete zu erschließen, beschäftigte sich die Gesetzgebung schon frühzeitig mit dem Gedanken, dort, wo die Erweiterung des dichten Netzes der Hauptbahnen wirtschaftlich nicht gerechtfertigt schien, billigere Verkehrsmittel, Kleinbahnen (Light Railways) zu bauen. Der Bau solcher Bahnen wurde zunächst durch ein Gesetz von 1864 geregelt, indessen wurden auf Grund dieses Gesetzes nur wenige Bahnen gebaut, da es schwierig war, die von Board of Trade aufgestellten Bedingungen zu erfüllen, die erforderliche Zustimmung aller Landeigentümer zu erhalten. Mit Rücksicht hierauf wurden durch die sog. Light Railway Act vom Jahre 1896 (59 und 60 Vict, cap. 48) besondere Erleichterungen für den Bau von Light Railways gewährt. Es wurde eine Kommission von 3 Mitgliedern eingesetzt, die vom Präsidenten des Board of Trade ernannt werden. Gesuche um Bewilligung einer Light Railway können vor dem Rate jeder Grafschaft, jeder Wahlgemeinde oder jeden Distrikts angebracht werden, dessen Gebiet von der Bahn durchzogen werden soll, u. zw. von jeder Privatperson, Korporation oder Gesellschaft sowie gemeinschaftlich von jeder dieser Behörden, Privatpersonen, Korporationen oder Gesellschaften. Der Inhaber einer Konzession kann a) den Bau und Betrieb der Light Railway selbst übernehmen oder den Bau oder den Betrieb vertraglich an Dritte übergeben; b) einer Light Railwaygesellschaft die in der Konzession festgesetzte Summe entweder als Darlehen oder als Beteiligung bei dem Aktienkapital der Gesellschaft oder auch zum Teil in der einen und zum Teil in der anderen Weise vorstrecken; c) zu den vorerwähnten Zwecken sich mit einer andern Behörde oder Person oder einer Mehrzahl von Personen verbinden. Wenn der Rat einer Grafschaft oder einer Wahlgemeinde oder eines Distrikts einer Light Railwaygesellschaft eine Summe Geldes vorgeschossen oder versprochen hat, so kann auch das Schatzamt der Gesellschaft ein Darlehen bewilligen, das nicht mehr als den 4. Teil der für die Light-Railway vorgesehenen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 382. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/393>, abgerufen am 22.11.2024.