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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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bis auf Höhe von 3/4 der Anlagekosten, die indes den Betrag von 13000 Dollars für die Meile nicht übersteigen dürften. Weitere Zinsbürgschaften und sonstige Begünstigungen sind von den beteiligten Provinzen und Städten, sowie von der Muttergesellschaft, der Grand Trunk Railway of Canada (s. d.) gewährt worden.

Mit der Vermessung der Bahn wurde im Jahre 1904 angefangen, am 1. Januar 1913 war die ganze Strecke von Moncton bis Winnipeg im Bau. Auch von der westlichen Strecke sind große Abschnitte bereits vermessen und im Bau begriffen. Die erste Strecke von Moncton nach Edmonton (360 km) ist am 20. November 1912 für den Betrieb eröffnet worden.

Die Bahn ist wirtschaftlich und politisch von großer Bedeutung, weil sie die einzige Überlandbahn ist, die ausschließlich auf canadischem Gebiete liegt. Sie durchzieht auf ihrer mittleren Strecke reiche Weizengebiete, im Westen landschaftlich besonders schöne Gegenden.

Literatur: Kupka, Canada und seine Eisenbahn. Arch. f. Ebw. 1909, bes. S. 361 f. - Eversmann, Die canadische Überlandbahn. Arch. f. Ebw. 1912, S. 570 ff. Canadian transcontinental Railway in Engineering News. Bd. 67, Nr. 26, S. 1208 ff. (1912).

v. der Leyen.


Grand Trunk Railway of Canada ist eine der größten und bedeutendsten Bahnen, die Canada und einen Teil der nordöstlichen Gebiete der Vereinigten Staaten durchziehen. Ihr östlicher Ausgangspunkt ist Portland in Maine, von wo sich ihre Haupt- und Stammlinie bis nach Chicago erstreckt. Die Gesamtlänge der Bahn, einschließlich ihrer nach Norden, Süden und Westen laufenden Zweiglinien, betrug im Jahr 1912 7670 km darunter befindet sich eine Anzahl kleinerer gepachteter Bahnen im Gesamtumfange von 1965 km. Die gegenwärtige Gesellschaft ist entstanden durch die am 12. August 1882 stattgehabte Verschmelzung der Grand Trunk Railway Co. und der Great Western Railway Co., die durch das canadische Gesetz vom Jahre 1884 (The Grand Trunk Railway Act) genehmigt worden ist. Die erste Strecke der Grand Trunk Railway Co. (Portland nach Montreal) wurde 1853 eröffnet. Die finanziellen Verhältnisse der Bahn sind, wesentlich infolge ihrer Zusammensetzung aus zahlreichen kleineren Bahnen, verwickelt und waren lange Zeit nicht geordnet. Sie stand wiederholt unter der Verwaltung eines Receiver. Ihr Anlagekapital bestand (1912) im wesentlichen aus rund 48 Mill. L in Aktien und 7 Mill. L 5%igen und 21 Mill. L 4%igen Obligationen. Die Regierung hat der Bahn eine Beihilfe von rund 3 Mill. L gewährt. Für die Hauptlinie (5705 km) betrugen im Jahr 1911/12 die Roheinnahmen aus dem Verkehr 7·97 Mill. L (162·6 Mill. M.), die Ausgaben 5·77 Mill. L (117·7 Mill. M.), die Reineinnahmen 2·20 Mill. L (44·9 Mill. M.). An Dividende sind seit 1901 regelmäßig gezahlt auf das garantierte Aktienkapital 4%, auf die 1. Vorzugsaktien 5% Für die 2. Vorzugsaktien betrug die Dividende von 1903 bis 1911 gleichfalls 5%, mit Ausnahme des Jahres 1908, wo sie sich nur auf 21/2% stellte. Auf die Vorzugsaktien 3. Klasse sind nur in einzelnen Jahren geringe Dividenden gezahlt worden. Die G. bildet eines der Verbindungsglieder zwischen den atlantischen Hafenplätzen (Maine und Boston) und den großen Seen und steht also im Wettbewerb mit den übrigen, die anderen atlantischen Häfen mit den großen Seen verbindenden Hauptbahnen. Es wird ihr zum Vorwurf gemacht, daß sie, vor allem während der Zeit, zu der sie ihre Zahlungen eingestellt hatte, Tarifkriege veranlaßte, abgeschlossene Verträge brach oder kündigte und auf diese Weise die Beseitigung der Mißhelligkeiten erschwerte.

v. der Leyen.


Granger (von the grange, die Scheune) ist die Bezeichnung für eine Bauernpartei in den westlichen Gebieten der Vereinigten Staaten, die im Jahre 1872 und den folgenden eine stürmische Bewegung gegen die ihrer Meinung nach zu hohen Lokaltarife der westlichen Eisen bahnen, insbesondere für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse ins Leben rief und es durchsetzte, daß in einzelnen Staaten (Illinois, Jowa, Minnesota, Wisconsin) Gesetze erlassen wurden, die die Tariffreiheit der Eisenbahnen wesentlich beschränkten und die Unterschiede zwischen lokalen und durchgehenden Frachten durch Herabsetzung der ersteren zu beseitigen strebten. Eines der einschneidendsten dieser Gesetze war das sog. Potter-Gesetz für den Staat Wisconsin, das aber schon nach zweijähriger Wirksamkeit wesentlich verändert werden mußte, wie denn überhaupt die meisten dieser Gesetze nur kurze Zeit fortbestehen blieben und zum Teil einfach außer Anwendung kamen. Die Eisenbahnen haben einzelne Gesetze im Prozeßwege angefochten, mit der Behauptung, sie seien verfassungswidrig. Eine Entscheidung des Oberbundesgerichts von 1877 wies diese Behauptung zurück und erklärte die Gesetze für verfassungsmäßig. Die Grangerbewegung hatte auch die Errichtung von Eisenbahn aufsichtsbehörden (Railroad Commissions) in mehreren Staaten zur Folge. (Vgl. Adams, Railroads, their origin and problems, S. 127 ff., New York 1880; Kapp, In den preußischen Jahrbüchern, XL, S. 403 ff.)

v. der Leyen.


bis auf Höhe von 3/4 der Anlagekosten, die indes den Betrag von 13000 Dollars für die Meile nicht übersteigen dürften. Weitere Zinsbürgschaften und sonstige Begünstigungen sind von den beteiligten Provinzen und Städten, sowie von der Muttergesellschaft, der Grand Trunk Railway of Canada (s. d.) gewährt worden.

Mit der Vermessung der Bahn wurde im Jahre 1904 angefangen, am 1. Januar 1913 war die ganze Strecke von Moncton bis Winnipeg im Bau. Auch von der westlichen Strecke sind große Abschnitte bereits vermessen und im Bau begriffen. Die erste Strecke von Moncton nach Edmonton (360 km) ist am 20. November 1912 für den Betrieb eröffnet worden.

Die Bahn ist wirtschaftlich und politisch von großer Bedeutung, weil sie die einzige Überlandbahn ist, die ausschließlich auf canadischem Gebiete liegt. Sie durchzieht auf ihrer mittleren Strecke reiche Weizengebiete, im Westen landschaftlich besonders schöne Gegenden.

Literatur: Kupka, Canada und seine Eisenbahn. Arch. f. Ebw. 1909, bes. S. 361 f. – Eversmann, Die canadische Überlandbahn. Arch. f. Ebw. 1912, S. 570 ff. Canadian transcontinental Railway in Engineering News. Bd. 67, Nr. 26, S. 1208 ff. (1912).

v. der Leyen.


Grand Trunk Railway of Canada ist eine der größten und bedeutendsten Bahnen, die Canada und einen Teil der nordöstlichen Gebiete der Vereinigten Staaten durchziehen. Ihr östlicher Ausgangspunkt ist Portland in Maine, von wo sich ihre Haupt- und Stammlinie bis nach Chicago erstreckt. Die Gesamtlänge der Bahn, einschließlich ihrer nach Norden, Süden und Westen laufenden Zweiglinien, betrug im Jahr 1912 7670 km darunter befindet sich eine Anzahl kleinerer gepachteter Bahnen im Gesamtumfange von 1965 km. Die gegenwärtige Gesellschaft ist entstanden durch die am 12. August 1882 stattgehabte Verschmelzung der Grand Trunk Railway Co. und der Great Western Railway Co., die durch das canadische Gesetz vom Jahre 1884 (The Grand Trunk Railway Act) genehmigt worden ist. Die erste Strecke der Grand Trunk Railway Co. (Portland nach Montreal) wurde 1853 eröffnet. Die finanziellen Verhältnisse der Bahn sind, wesentlich infolge ihrer Zusammensetzung aus zahlreichen kleineren Bahnen, verwickelt und waren lange Zeit nicht geordnet. Sie stand wiederholt unter der Verwaltung eines Receiver. Ihr Anlagekapital bestand (1912) im wesentlichen aus rund 48 Mill. in Aktien und 7 Mill. 5%igen und 21 Mill. 4%igen Obligationen. Die Regierung hat der Bahn eine Beihilfe von rund 3 Mill. gewährt. Für die Hauptlinie (5705 km) betrugen im Jahr 1911/12 die Roheinnahmen aus dem Verkehr 7·97 Mill. (162·6 Mill. M.), die Ausgaben 5·77 Mill. (117·7 Mill. M.), die Reineinnahmen 2·20 Mill. (44·9 Mill. M.). An Dividende sind seit 1901 regelmäßig gezahlt auf das garantierte Aktienkapital 4%, auf die 1. Vorzugsaktien 5% Für die 2. Vorzugsaktien betrug die Dividende von 1903 bis 1911 gleichfalls 5%, mit Ausnahme des Jahres 1908, wo sie sich nur auf 21/2% stellte. Auf die Vorzugsaktien 3. Klasse sind nur in einzelnen Jahren geringe Dividenden gezahlt worden. Die G. bildet eines der Verbindungsglieder zwischen den atlantischen Hafenplätzen (Maine und Boston) und den großen Seen und steht also im Wettbewerb mit den übrigen, die anderen atlantischen Häfen mit den großen Seen verbindenden Hauptbahnen. Es wird ihr zum Vorwurf gemacht, daß sie, vor allem während der Zeit, zu der sie ihre Zahlungen eingestellt hatte, Tarifkriege veranlaßte, abgeschlossene Verträge brach oder kündigte und auf diese Weise die Beseitigung der Mißhelligkeiten erschwerte.

v. der Leyen.


Granger (von the grange, die Scheune) ist die Bezeichnung für eine Bauernpartei in den westlichen Gebieten der Vereinigten Staaten, die im Jahre 1872 und den folgenden eine stürmische Bewegung gegen die ihrer Meinung nach zu hohen Lokaltarife der westlichen Eisen bahnen, insbesondere für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse ins Leben rief und es durchsetzte, daß in einzelnen Staaten (Illinois, Jowa, Minnesota, Wisconsin) Gesetze erlassen wurden, die die Tariffreiheit der Eisenbahnen wesentlich beschränkten und die Unterschiede zwischen lokalen und durchgehenden Frachten durch Herabsetzung der ersteren zu beseitigen strebten. Eines der einschneidendsten dieser Gesetze war das sog. Potter-Gesetz für den Staat Wisconsin, das aber schon nach zweijähriger Wirksamkeit wesentlich verändert werden mußte, wie denn überhaupt die meisten dieser Gesetze nur kurze Zeit fortbestehen blieben und zum Teil einfach außer Anwendung kamen. Die Eisenbahnen haben einzelne Gesetze im Prozeßwege angefochten, mit der Behauptung, sie seien verfassungswidrig. Eine Entscheidung des Oberbundesgerichts von 1877 wies diese Behauptung zurück und erklärte die Gesetze für verfassungsmäßig. Die Grangerbewegung hatte auch die Errichtung von Eisenbahn aufsichtsbehörden (Railroad Commissions) in mehreren Staaten zur Folge. (Vgl. Adams, Railroads, their origin and problems, S. 127 ff., New York 1880; Kapp, In den preußischen Jahrbüchern, XL, S. 403 ff.)

v. der Leyen.


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[365/0376] bis auf Höhe von 3/4 der Anlagekosten, die indes den Betrag von 13000 Dollars für die Meile nicht übersteigen dürften. Weitere Zinsbürgschaften und sonstige Begünstigungen sind von den beteiligten Provinzen und Städten, sowie von der Muttergesellschaft, der Grand Trunk Railway of Canada (s. d.) gewährt worden. Mit der Vermessung der Bahn wurde im Jahre 1904 angefangen, am 1. Januar 1913 war die ganze Strecke von Moncton bis Winnipeg im Bau. Auch von der westlichen Strecke sind große Abschnitte bereits vermessen und im Bau begriffen. Die erste Strecke von Moncton nach Edmonton (360 km) ist am 20. November 1912 für den Betrieb eröffnet worden. Die Bahn ist wirtschaftlich und politisch von großer Bedeutung, weil sie die einzige Überlandbahn ist, die ausschließlich auf canadischem Gebiete liegt. Sie durchzieht auf ihrer mittleren Strecke reiche Weizengebiete, im Westen landschaftlich besonders schöne Gegenden. Literatur: Kupka, Canada und seine Eisenbahn. Arch. f. Ebw. 1909, bes. S. 361 f. – Eversmann, Die canadische Überlandbahn. Arch. f. Ebw. 1912, S. 570 ff. Canadian transcontinental Railway in Engineering News. Bd. 67, Nr. 26, S. 1208 ff. (1912). v. der Leyen. Grand Trunk Railway of Canada ist eine der größten und bedeutendsten Bahnen, die Canada und einen Teil der nordöstlichen Gebiete der Vereinigten Staaten durchziehen. Ihr östlicher Ausgangspunkt ist Portland in Maine, von wo sich ihre Haupt- und Stammlinie bis nach Chicago erstreckt. Die Gesamtlänge der Bahn, einschließlich ihrer nach Norden, Süden und Westen laufenden Zweiglinien, betrug im Jahr 1912 7670 km darunter befindet sich eine Anzahl kleinerer gepachteter Bahnen im Gesamtumfange von 1965 km. Die gegenwärtige Gesellschaft ist entstanden durch die am 12. August 1882 stattgehabte Verschmelzung der Grand Trunk Railway Co. und der Great Western Railway Co., die durch das canadische Gesetz vom Jahre 1884 (The Grand Trunk Railway Act) genehmigt worden ist. Die erste Strecke der Grand Trunk Railway Co. (Portland nach Montreal) wurde 1853 eröffnet. Die finanziellen Verhältnisse der Bahn sind, wesentlich infolge ihrer Zusammensetzung aus zahlreichen kleineren Bahnen, verwickelt und waren lange Zeit nicht geordnet. Sie stand wiederholt unter der Verwaltung eines Receiver. Ihr Anlagekapital bestand (1912) im wesentlichen aus rund 48 Mill. ₤ in Aktien und 7 Mill. ₤ 5%igen und 21 Mill. ₤ 4%igen Obligationen. Die Regierung hat der Bahn eine Beihilfe von rund 3 Mill. ₤ gewährt. Für die Hauptlinie (5705 km) betrugen im Jahr 1911/12 die Roheinnahmen aus dem Verkehr 7·97 Mill. ₤ (162·6 Mill. M.), die Ausgaben 5·77 Mill. ₤ (117·7 Mill. M.), die Reineinnahmen 2·20 Mill. ₤ (44·9 Mill. M.). An Dividende sind seit 1901 regelmäßig gezahlt auf das garantierte Aktienkapital 4%, auf die 1. Vorzugsaktien 5% Für die 2. Vorzugsaktien betrug die Dividende von 1903 bis 1911 gleichfalls 5%, mit Ausnahme des Jahres 1908, wo sie sich nur auf 21/2% stellte. Auf die Vorzugsaktien 3. Klasse sind nur in einzelnen Jahren geringe Dividenden gezahlt worden. Die G. bildet eines der Verbindungsglieder zwischen den atlantischen Hafenplätzen (Maine und Boston) und den großen Seen und steht also im Wettbewerb mit den übrigen, die anderen atlantischen Häfen mit den großen Seen verbindenden Hauptbahnen. Es wird ihr zum Vorwurf gemacht, daß sie, vor allem während der Zeit, zu der sie ihre Zahlungen eingestellt hatte, Tarifkriege veranlaßte, abgeschlossene Verträge brach oder kündigte und auf diese Weise die Beseitigung der Mißhelligkeiten erschwerte. v. der Leyen. Granger (von the grange, die Scheune) ist die Bezeichnung für eine Bauernpartei in den westlichen Gebieten der Vereinigten Staaten, die im Jahre 1872 und den folgenden eine stürmische Bewegung gegen die ihrer Meinung nach zu hohen Lokaltarife der westlichen Eisen bahnen, insbesondere für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse ins Leben rief und es durchsetzte, daß in einzelnen Staaten (Illinois, Jowa, Minnesota, Wisconsin) Gesetze erlassen wurden, die die Tariffreiheit der Eisenbahnen wesentlich beschränkten und die Unterschiede zwischen lokalen und durchgehenden Frachten durch Herabsetzung der ersteren zu beseitigen strebten. Eines der einschneidendsten dieser Gesetze war das sog. Potter-Gesetz für den Staat Wisconsin, das aber schon nach zweijähriger Wirksamkeit wesentlich verändert werden mußte, wie denn überhaupt die meisten dieser Gesetze nur kurze Zeit fortbestehen blieben und zum Teil einfach außer Anwendung kamen. Die Eisenbahnen haben einzelne Gesetze im Prozeßwege angefochten, mit der Behauptung, sie seien verfassungswidrig. Eine Entscheidung des Oberbundesgerichts von 1877 wies diese Behauptung zurück und erklärte die Gesetze für verfassungsmäßig. Die Grangerbewegung hatte auch die Errichtung von Eisenbahn aufsichtsbehörden (Railroad Commissions) in mehreren Staaten zur Folge. (Vgl. Adams, Railroads, their origin and problems, S. 127 ff., New York 1880; Kapp, In den preußischen Jahrbüchern, XL, S. 403 ff.) v. der Leyen.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 365. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/376>, abgerufen am 25.11.2024.