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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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oder besonderen örtlichen Verhältnissen, z. B. 1 N (erstes Nordgleis) u. s. w. Die zwischen diesen beiden Bahnhofseiten liegenden Gleise werden besonders benannt.

Nach den österreichischen Vorschriften für den Verkehrsdienst (Art. 11, 2) soll das linksseitige Hauptgleis, bzw. das durchgehende Gleis, vom Anfangspunkt der Linie gesehen, stets mit 1, alle anderen von diesem links gelegenen Gleise mit den ungeraden Nummern fortlaufend, wie 3, 5, 7 u. s. w., alle rechts liegenden Gleise mit den geraden Nummern, wie 2, 4, 6 u. s. f. bezeichnet werden.

In Frankreich nennt man das Hauptgleis, das von den Zügen im Sinne der Kilometrierung befahren wird "voie gauche" manchmal auch "voie montante", "voie impaire" oder "voie Nr. 1"; auf ihm verkehren die Züge mit ungeraden Nummern. Das andere Hauptgleis heißt "voie droite", "voie descendante", "voie paire" oder "voie Nr. 2"; es wird von den Zügen mit gerader Nummer durchlaufen. Im allgemeinen geht die Kilometrierung von Paris aus; bei Querlinien werden besondere Festsetzungen getroffen. Die Nebengleise auf der Seite des Gleises 1 erhalten dann die Nummern 3, 5, 7 u. s. w., auf der Seite des Gleises 2 die Nummern 4, 6, 8 u. s. w.

In England gibt es für die G. keine einheitliche Regel. Selbst die Hauptgleise erhalten keine Nummer, sie werden nur durch die Bezeichnung "up main" und "down main" unterschieden, je nachdem sie in der Richtung auf London zu oder aus der Richtung von London her befahren werden. Güterüberholungsgleise auf Zwischenstationen bezeichnet man wohl als "up goods" und "down goods". Einzelne Gleisgruppen auf Stationen werden nach ihrer Bestimmung wie "Carriage sidings" (Wagengleise) oder nach ihrer besonderen Örtlichkeit benannt. Innerhalb jeder Gleisgruppe werden die einzelnen Gleise nach Nummern unterschieden, die in der Richtung vom Hauptgleise aus zählen und in jeder Gruppe wieder mit 1 beginnen.

Auf den Plänen der neueren großen amerikanischen Personenbahnhöfe werden die Gleise vielfach von einer Seite des Bahnhofs zur anderen fortlaufend gezählt; durchgehende Weichenstraßen werden außerdem durch große Buchstaben besonders bezeichnet.

Literatur: Ztg. d. VDEV. 1902, S. 1275.

Oder.


Gleisrückmaschine nennt man eine Vorrichtung zum seitlichen Verschieben der Gleise;


Abb. 285.
man wendet sie neuerdings beispielsweise bei Baggerarbeiten an, da andernfalls zu diesem Zweck größere Arbeiterkolonnen nötig werden. Beim Panamakanal war eine G. in Benutzung, die aus einem fahrbaren Drehkran bestand; er hatte zwei Ausleger, von denen der eine schräg nach oben, der andere wagrecht gerichtet war; ebenso waren zwei Windwerke vorhanden. Mittels des schrägen Auslegers wurde das Gleis angehoben, mittels des wagrechten fand die seitliche Verschiebung statt. (Ztschr. dt. Ing. 1909, S. 220.) Bei dieser Anordnung ergaben sich starke seitliche Raddrücke am Kranwagen, außerdem erfolgte die Verschiebung unstetig.

Bei einer G., wie sie auf der Königin-Louise-Grube zur seitlichen Verschiebung eines fünfschienigen Baggergleises benutzt wird, das f. d. lfd. m 4500 kg wiegt, fallen diese Übelstände weg. Die G. besteht im wesentlichen aus einem Gitterträger a (Abb. 285), der auf zwei Drehgestellen gelagert ist. Er trägt in der Mitte einen Querrahmen b, an dem zwei Hubrollen befestigt sind; diese greifen unter den Obergurt eines -Eisens, das die Schwellen des Baggergleises miteinander verbindet. Soll eine Gleisverschiebung vorgenommen werden, so wird das -Eisen mittels einer am Querrahmen b befestigten Zange hochgehoben, so daß die Schienenköpfe zwischen je zwei, ebenfalls am Rahmen befestigte Druckrollen treten. Nun wird der ganze Querrahmen mittels einer Schraubenspindel quer zum Träger verschoben und dadurch das Gleis seitwärts durchgebogen; darauf wird die G. durch eine Lokomotive langsam vorwärts bewegt und so das ganze Gleis stetig gehoben und seitwärts gedrückt.

Neuerdings hat die Maschinenfabrik Buckau A. G. in Magdeburg zu gleichen Zwecken eine Gleisrückwinde hergestellt, die von Hand bedient wird. Sie besteht aus einem niedrigen eisernen Rahmen, auf dem eine Handwinde läuft; an diese wird eine Schiene des zu rückenden Gleises mittels Kette angeschlossen. Durch Ingangsetzen der Winde wird die Schiene abgehoben und das Gleis verschoben. Bei fünfschienigen Baggergleisen müssen 3-4 Gleisrückwinden gleichzeitig angewandt werden.

Literatur: Ztschr. dt. Ing. 1910, S. 2015.

Oder.


Gleissperre. Unter G. versteht man nach den österr. Dienstvorschriften Vorkehrungen zur Wahrung der Verkehrssicherheit, wenn die Benutzung eines Gleises ganz oder teilweise eingestellt werden muß.

Die G. kann eine vorhergesehene oder unvorhergesehene sein. Die vorhergesehene G. wird bei beabsichtigten Arbeiten an der Bahn oder an ihren Baulichkeiten notwendig. Unvorhergesehene G. tritt bei plötzlicher

oder besonderen örtlichen Verhältnissen, z. B. 1 N (erstes Nordgleis) u. s. w. Die zwischen diesen beiden Bahnhofseiten liegenden Gleise werden besonders benannt.

Nach den österreichischen Vorschriften für den Verkehrsdienst (Art. 11, 2) soll das linksseitige Hauptgleis, bzw. das durchgehende Gleis, vom Anfangspunkt der Linie gesehen, stets mit 1, alle anderen von diesem links gelegenen Gleise mit den ungeraden Nummern fortlaufend, wie 3, 5, 7 u. s. w., alle rechts liegenden Gleise mit den geraden Nummern, wie 2, 4, 6 u. s. f. bezeichnet werden.

In Frankreich nennt man das Hauptgleis, das von den Zügen im Sinne der Kilometrierung befahren wird „voie gauche“ manchmal auch „voie montante“, „voie impaire“ oder „voie Nr. 1“; auf ihm verkehren die Züge mit ungeraden Nummern. Das andere Hauptgleis heißt „voie droite“, „voie descendante“, „voie paire“ oder „voie Nr. 2“; es wird von den Zügen mit gerader Nummer durchlaufen. Im allgemeinen geht die Kilometrierung von Paris aus; bei Querlinien werden besondere Festsetzungen getroffen. Die Nebengleise auf der Seite des Gleises 1 erhalten dann die Nummern 3, 5, 7 u. s. w., auf der Seite des Gleises 2 die Nummern 4, 6, 8 u. s. w.

In England gibt es für die G. keine einheitliche Regel. Selbst die Hauptgleise erhalten keine Nummer, sie werden nur durch die Bezeichnung „up main“ und „down main“ unterschieden, je nachdem sie in der Richtung auf London zu oder aus der Richtung von London her befahren werden. Güterüberholungsgleise auf Zwischenstationen bezeichnet man wohl als „up goods“ und „down goods“. Einzelne Gleisgruppen auf Stationen werden nach ihrer Bestimmung wie „Carriage sidings“ (Wagengleise) oder nach ihrer besonderen Örtlichkeit benannt. Innerhalb jeder Gleisgruppe werden die einzelnen Gleise nach Nummern unterschieden, die in der Richtung vom Hauptgleise aus zählen und in jeder Gruppe wieder mit 1 beginnen.

Auf den Plänen der neueren großen amerikanischen Personenbahnhöfe werden die Gleise vielfach von einer Seite des Bahnhofs zur anderen fortlaufend gezählt; durchgehende Weichenstraßen werden außerdem durch große Buchstaben besonders bezeichnet.

Literatur: Ztg. d. VDEV. 1902, S. 1275.

Oder.


Gleisrückmaschine nennt man eine Vorrichtung zum seitlichen Verschieben der Gleise;


Abb. 285.
man wendet sie neuerdings beispielsweise bei Baggerarbeiten an, da andernfalls zu diesem Zweck größere Arbeiterkolonnen nötig werden. Beim Panamakanal war eine G. in Benutzung, die aus einem fahrbaren Drehkran bestand; er hatte zwei Ausleger, von denen der eine schräg nach oben, der andere wagrecht gerichtet war; ebenso waren zwei Windwerke vorhanden. Mittels des schrägen Auslegers wurde das Gleis angehoben, mittels des wagrechten fand die seitliche Verschiebung statt. (Ztschr. dt. Ing. 1909, S. 220.) Bei dieser Anordnung ergaben sich starke seitliche Raddrücke am Kranwagen, außerdem erfolgte die Verschiebung unstetig.

Bei einer G., wie sie auf der Königin-Louise-Grube zur seitlichen Verschiebung eines fünfschienigen Baggergleises benutzt wird, das f. d. lfd. m 4500 kg wiegt, fallen diese Übelstände weg. Die G. besteht im wesentlichen aus einem Gitterträger a (Abb. 285), der auf zwei Drehgestellen gelagert ist. Er trägt in der Mitte einen Querrahmen b, an dem zwei Hubrollen befestigt sind; diese greifen unter den Obergurt eines -Eisens, das die Schwellen des Baggergleises miteinander verbindet. Soll eine Gleisverschiebung vorgenommen werden, so wird das -Eisen mittels einer am Querrahmen b befestigten Zange hochgehoben, so daß die Schienenköpfe zwischen je zwei, ebenfalls am Rahmen befestigte Druckrollen treten. Nun wird der ganze Querrahmen mittels einer Schraubenspindel quer zum Träger verschoben und dadurch das Gleis seitwärts durchgebogen; darauf wird die G. durch eine Lokomotive langsam vorwärts bewegt und so das ganze Gleis stetig gehoben und seitwärts gedrückt.

Neuerdings hat die Maschinenfabrik Buckau A. G. in Magdeburg zu gleichen Zwecken eine Gleisrückwinde hergestellt, die von Hand bedient wird. Sie besteht aus einem niedrigen eisernen Rahmen, auf dem eine Handwinde läuft; an diese wird eine Schiene des zu rückenden Gleises mittels Kette angeschlossen. Durch Ingangsetzen der Winde wird die Schiene abgehoben und das Gleis verschoben. Bei fünfschienigen Baggergleisen müssen 3–4 Gleisrückwinden gleichzeitig angewandt werden.

Literatur: Ztschr. dt. Ing. 1910, S. 2015.

Oder.


Gleissperre. Unter G. versteht man nach den österr. Dienstvorschriften Vorkehrungen zur Wahrung der Verkehrssicherheit, wenn die Benutzung eines Gleises ganz oder teilweise eingestellt werden muß.

Die G. kann eine vorhergesehene oder unvorhergesehene sein. Die vorhergesehene G. wird bei beabsichtigten Arbeiten an der Bahn oder an ihren Baulichkeiten notwendig. Unvorhergesehene G. tritt bei plötzlicher

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[350/0360] oder besonderen örtlichen Verhältnissen, z. B. 1 N (erstes Nordgleis) u. s. w. Die zwischen diesen beiden Bahnhofseiten liegenden Gleise werden besonders benannt. Nach den österreichischen Vorschriften für den Verkehrsdienst (Art. 11, 2) soll das linksseitige Hauptgleis, bzw. das durchgehende Gleis, vom Anfangspunkt der Linie gesehen, stets mit 1, alle anderen von diesem links gelegenen Gleise mit den ungeraden Nummern fortlaufend, wie 3, 5, 7 u. s. w., alle rechts liegenden Gleise mit den geraden Nummern, wie 2, 4, 6 u. s. f. bezeichnet werden. In Frankreich nennt man das Hauptgleis, das von den Zügen im Sinne der Kilometrierung befahren wird „voie gauche“ manchmal auch „voie montante“, „voie impaire“ oder „voie Nr. 1“; auf ihm verkehren die Züge mit ungeraden Nummern. Das andere Hauptgleis heißt „voie droite“, „voie descendante“, „voie paire“ oder „voie Nr. 2“; es wird von den Zügen mit gerader Nummer durchlaufen. Im allgemeinen geht die Kilometrierung von Paris aus; bei Querlinien werden besondere Festsetzungen getroffen. Die Nebengleise auf der Seite des Gleises 1 erhalten dann die Nummern 3, 5, 7 u. s. w., auf der Seite des Gleises 2 die Nummern 4, 6, 8 u. s. w. In England gibt es für die G. keine einheitliche Regel. Selbst die Hauptgleise erhalten keine Nummer, sie werden nur durch die Bezeichnung „up main“ und „down main“ unterschieden, je nachdem sie in der Richtung auf London zu oder aus der Richtung von London her befahren werden. Güterüberholungsgleise auf Zwischenstationen bezeichnet man wohl als „up goods“ und „down goods“. Einzelne Gleisgruppen auf Stationen werden nach ihrer Bestimmung wie „Carriage sidings“ (Wagengleise) oder nach ihrer besonderen Örtlichkeit benannt. Innerhalb jeder Gleisgruppe werden die einzelnen Gleise nach Nummern unterschieden, die in der Richtung vom Hauptgleise aus zählen und in jeder Gruppe wieder mit 1 beginnen. Auf den Plänen der neueren großen amerikanischen Personenbahnhöfe werden die Gleise vielfach von einer Seite des Bahnhofs zur anderen fortlaufend gezählt; durchgehende Weichenstraßen werden außerdem durch große Buchstaben besonders bezeichnet. Literatur: Ztg. d. VDEV. 1902, S. 1275. Oder. Gleisrückmaschine nennt man eine Vorrichtung zum seitlichen Verschieben der Gleise; [Abbildung Abb. 285. ] man wendet sie neuerdings beispielsweise bei Baggerarbeiten an, da andernfalls zu diesem Zweck größere Arbeiterkolonnen nötig werden. Beim Panamakanal war eine G. in Benutzung, die aus einem fahrbaren Drehkran bestand; er hatte zwei Ausleger, von denen der eine schräg nach oben, der andere wagrecht gerichtet war; ebenso waren zwei Windwerke vorhanden. Mittels des schrägen Auslegers wurde das Gleis angehoben, mittels des wagrechten fand die seitliche Verschiebung statt. (Ztschr. dt. Ing. 1909, S. 220.) Bei dieser Anordnung ergaben sich starke seitliche Raddrücke am Kranwagen, außerdem erfolgte die Verschiebung unstetig. Bei einer G., wie sie auf der Königin-Louise-Grube zur seitlichen Verschiebung eines fünfschienigen Baggergleises benutzt wird, das f. d. lfd. m 4500 kg wiegt, fallen diese Übelstände weg. Die G. besteht im wesentlichen aus einem Gitterträger a (Abb. 285), der auf zwei Drehgestellen gelagert ist. Er trägt in der Mitte einen Querrahmen b, an dem zwei Hubrollen befestigt sind; diese greifen unter den Obergurt eines [Abbildung] -Eisens, das die Schwellen des Baggergleises miteinander verbindet. Soll eine Gleisverschiebung vorgenommen werden, so wird das [Abbildung] -Eisen mittels einer am Querrahmen b befestigten Zange hochgehoben, so daß die Schienenköpfe zwischen je zwei, ebenfalls am Rahmen befestigte Druckrollen treten. Nun wird der ganze Querrahmen mittels einer Schraubenspindel quer zum Träger verschoben und dadurch das Gleis seitwärts durchgebogen; darauf wird die G. durch eine Lokomotive langsam vorwärts bewegt und so das ganze Gleis stetig gehoben und seitwärts gedrückt. Neuerdings hat die Maschinenfabrik Buckau A. G. in Magdeburg zu gleichen Zwecken eine Gleisrückwinde hergestellt, die von Hand bedient wird. Sie besteht aus einem niedrigen eisernen Rahmen, auf dem eine Handwinde läuft; an diese wird eine Schiene des zu rückenden Gleises mittels Kette angeschlossen. Durch Ingangsetzen der Winde wird die Schiene abgehoben und das Gleis verschoben. Bei fünfschienigen Baggergleisen müssen 3–4 Gleisrückwinden gleichzeitig angewandt werden. Literatur: Ztschr. dt. Ing. 1910, S. 2015. Oder. Gleissperre. Unter G. versteht man nach den österr. Dienstvorschriften Vorkehrungen zur Wahrung der Verkehrssicherheit, wenn die Benutzung eines Gleises ganz oder teilweise eingestellt werden muß. Die G. kann eine vorhergesehene oder unvorhergesehene sein. Die vorhergesehene G. wird bei beabsichtigten Arbeiten an der Bahn oder an ihren Baulichkeiten notwendig. Unvorhergesehene G. tritt bei plötzlicher

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 350. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/360>, abgerufen am 22.07.2024.