Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.Für schwere Geschütze mit 100 t Gewicht und mehr müssen mit Rücksicht auf den zulässigen Achsdruck und die entsprechende Verladung der Geschütze G. mit 12-16 Achsen und mit besonderen Auflageträgern (Kanonenträger) verwendet werden. Die Verladung muß so erfolgen, daß der Druck auf die einzelnen Drehgestelle tunlichst gleichmäßig verteilt wird. Die G. werden ganz aus Eisen gebaut; mit Rücksicht auf ihr hohes Gewicht soll mindestens die Hälfte der Räder bremsbar sein. Ein sechzehnachsiger G. der österr. StB. für 140 t Ladegewicht ist in Abb. 226 dargestellt. Der Wagen besteht aus 4 vierachsigen Drehgestellen, zwei, je 2 Drehgestelle verbindenden Zwischenträgern und dem die Zwischenträger verbindenden Kanonenträger; der letztere ist derart ausgebildet, daß er große Geschützrohre samt Wiege aufnehmen kann. (Der zulässigen Belastung bestehender Brücken wegen wurde die Tragfähigkeit dieses Fahrbetriebsmittels vorläufig nur mit 100 t festgesetzt.) Der Wagen besitzt eine 64klötzige Ausgleichsspindelbremse, die von den beiden, auf den Enddrehgestellen angeordneten Plattformen, bzw. Bremshütten mittels 4 Griffrädern (je ein Rad für 1 Drehgestell) betätigt werden kann; die Bremshütten können, wenn die Ladung es erfordert, abgenommen werden. Je 2 Drehgestelle können unter Benutzung einer besonderen Tragbrücke zu einem achtachsigen Wagen vereinigt werden. Die Auflagerung des Zwischenträgers auf den inneren Drehgestellen erfolgt in der Mitte durch kalottenförmige Drehpfannen mit Drehzapfenbefestigung, auf beiden Seiten durch kugelförmige Auflager, die auf gehärteten Reibflächen gleiten; die Auflagerung des Zwischenträgers auf den Enddrehgestellen erfolgt nur in der Mitte durch einen Kugelzapfen mit Weißmetallausguß; seitlich ist der Zwischenträger nur durch Stößel, die mittels einer Volutfeder abgefedert sind, gestützt. Durch diese, mit Rücksicht auf den großen Gesamtradstand des Wagens getroffene Anordnung wird erreicht, daß die Auflagerpunkte des Zwischenträgers auf den beiden Drehgestellen in einem Dreieck liegen, dessen Spitze sich in der Mitte des äußeren Drehgestelles befindet; das letztere erhält dadurch eine weitgehende Beweglichkeit für das Befahren von abfallenden Gleisrampen und Gleisunebenheiten. Die Auflagerung des Kanonenträgers auf den Zwischenträgern erfolgt in ähnlicher Weise wie die Lagerung der letzteren auf den inneren Drehgestellen. Bei G. amerikanischer Bahnen werden vereinzelt zur Erzielung einer möglichst tiefen Schwerpunktslage des Fahrbetriebsmittels die Achslager der Drehgestelle auch innerhalb der Räder angeordnet. Schützenhofer jun. Gesteinsbohren. Das G. bezweckt die Herstellung von Bohrlöchern zur Aufnahme von Sprengstoffen, die zur Explosion gebracht die Gesteinslösung bewirken. Mit Rücksicht auf die Kostenminderung wird man die Herstellung der Löcher auf das geringste zulässige Maß beschränken und die Hauptarbeit den billigeren Sprengstoffen überlassen. Die Bohrarbeit kann durch Handkraft, Handkraftmaschinen und Elementarkraftmaschinen erfolgen; je nachdem das Bohren hauptsächlich durch Schlag-, Stoß- oder Dreharbeit bewerkstelligt wird, unterscheidet man Schlag-, Stoß- und Drehbohren. 1. Schlagbohren. a) Handbohrarbeit. Die Vorwärtsbewegung des Bohrers erfolgt durch Schlag mit einem Hammer, "Bohrfäustel" genannt. Nach Für schwere Geschütze mit 100 t Gewicht und mehr müssen mit Rücksicht auf den zulässigen Achsdruck und die entsprechende Verladung der Geschütze G. mit 12–16 Achsen und mit besonderen Auflageträgern (Kanonenträger) verwendet werden. Die Verladung muß so erfolgen, daß der Druck auf die einzelnen Drehgestelle tunlichst gleichmäßig verteilt wird. Die G. werden ganz aus Eisen gebaut; mit Rücksicht auf ihr hohes Gewicht soll mindestens die Hälfte der Räder bremsbar sein. Ein sechzehnachsiger G. der österr. StB. für 140 t Ladegewicht ist in Abb. 226 dargestellt. Der Wagen besteht aus 4 vierachsigen Drehgestellen, zwei, je 2 Drehgestelle verbindenden Zwischenträgern und dem die Zwischenträger verbindenden Kanonenträger; der letztere ist derart ausgebildet, daß er große Geschützrohre samt Wiege aufnehmen kann. (Der zulässigen Belastung bestehender Brücken wegen wurde die Tragfähigkeit dieses Fahrbetriebsmittels vorläufig nur mit 100 t festgesetzt.) Der Wagen besitzt eine 64klötzige Ausgleichsspindelbremse, die von den beiden, auf den Enddrehgestellen angeordneten Plattformen, bzw. Bremshütten mittels 4 Griffrädern (je ein Rad für 1 Drehgestell) betätigt werden kann; die Bremshütten können, wenn die Ladung es erfordert, abgenommen werden. Je 2 Drehgestelle können unter Benutzung einer besonderen Tragbrücke zu einem achtachsigen Wagen vereinigt werden. Die Auflagerung des Zwischenträgers auf den inneren Drehgestellen erfolgt in der Mitte durch kalottenförmige Drehpfannen mit Drehzapfenbefestigung, auf beiden Seiten durch kugelförmige Auflager, die auf gehärteten Reibflächen gleiten; die Auflagerung des Zwischenträgers auf den Enddrehgestellen erfolgt nur in der Mitte durch einen Kugelzapfen mit Weißmetallausguß; seitlich ist der Zwischenträger nur durch Stößel, die mittels einer Volutfeder abgefedert sind, gestützt. Durch diese, mit Rücksicht auf den großen Gesamtradstand des Wagens getroffene Anordnung wird erreicht, daß die Auflagerpunkte des Zwischenträgers auf den beiden Drehgestellen in einem Dreieck liegen, dessen Spitze sich in der Mitte des äußeren Drehgestelles befindet; das letztere erhält dadurch eine weitgehende Beweglichkeit für das Befahren von abfallenden Gleisrampen und Gleisunebenheiten. Die Auflagerung des Kanonenträgers auf den Zwischenträgern erfolgt in ähnlicher Weise wie die Lagerung der letzteren auf den inneren Drehgestellen. Bei G. amerikanischer Bahnen werden vereinzelt zur Erzielung einer möglichst tiefen Schwerpunktslage des Fahrbetriebsmittels die Achslager der Drehgestelle auch innerhalb der Räder angeordnet. Schützenhofer jun. Gesteinsbohren. Das G. bezweckt die Herstellung von Bohrlöchern zur Aufnahme von Sprengstoffen, die zur Explosion gebracht die Gesteinslösung bewirken. Mit Rücksicht auf die Kostenminderung wird man die Herstellung der Löcher auf das geringste zulässige Maß beschränken und die Hauptarbeit den billigeren Sprengstoffen überlassen. Die Bohrarbeit kann durch Handkraft, Handkraftmaschinen und Elementarkraftmaschinen erfolgen; je nachdem das Bohren hauptsächlich durch Schlag-, Stoß- oder Dreharbeit bewerkstelligt wird, unterscheidet man Schlag-, Stoß- und Drehbohren. 1. Schlagbohren. a) Handbohrarbeit. 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Der Wagen besteht aus 4 vierachsigen Drehgestellen, zwei, je 2 Drehgestelle verbindenden Zwischenträgern und dem die Zwischenträger verbindenden Kanonenträger; der letztere ist derart ausgebildet, daß er große Geschützrohre samt Wiege aufnehmen kann. (Der zulässigen Belastung bestehender Brücken wegen wurde die Tragfähigkeit dieses Fahrbetriebsmittels vorläufig nur mit 100 <hi rendition="#i">t</hi> festgesetzt.) Der Wagen besitzt eine 64klötzige Ausgleichsspindelbremse, die von den beiden, auf den Enddrehgestellen angeordneten Plattformen, bzw. Bremshütten mittels 4 Griffrädern (je ein Rad für 1 Drehgestell) betätigt werden kann; die Bremshütten können, wenn die Ladung es erfordert, abgenommen werden. 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Der Schaft erhält achteckigen Querschnitt, um das Umsetzen durch die Hand des Arbeiters zu erleichtern. Die Bohrerlänge <hi rendition="#i">L</hi> ist von der Lochtiefe abhängig. Man unterscheidet in der Regel ein- und zweimänniges Bohren; beim ersteren hält ein Mann den Bohrer mit der linken Hand und schlägt mit dem Fäustel (Abb. 228) in der rechten Hand; beim letzteren hält ein Mann den Bohrer, der zweite Mann schlägt mit dem Fäustel (Abb. 229); in diesem </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [314/0324]
Für schwere Geschütze mit 100 t Gewicht und mehr müssen mit Rücksicht auf den zulässigen Achsdruck und die entsprechende Verladung der Geschütze G. mit 12–16 Achsen und mit besonderen Auflageträgern (Kanonenträger) verwendet werden. Die Verladung muß so erfolgen, daß der Druck auf die einzelnen Drehgestelle tunlichst gleichmäßig verteilt wird.
Die G. werden ganz aus Eisen gebaut; mit Rücksicht auf ihr hohes Gewicht soll mindestens die Hälfte der Räder bremsbar sein.
Ein sechzehnachsiger G. der österr. StB. für 140 t Ladegewicht ist in Abb. 226 dargestellt. Der Wagen besteht aus 4 vierachsigen Drehgestellen, zwei, je 2 Drehgestelle verbindenden Zwischenträgern und dem die Zwischenträger verbindenden Kanonenträger; der letztere ist derart ausgebildet, daß er große Geschützrohre samt Wiege aufnehmen kann. (Der zulässigen Belastung bestehender Brücken wegen wurde die Tragfähigkeit dieses Fahrbetriebsmittels vorläufig nur mit 100 t festgesetzt.) Der Wagen besitzt eine 64klötzige Ausgleichsspindelbremse, die von den beiden, auf den Enddrehgestellen angeordneten Plattformen, bzw. Bremshütten mittels 4 Griffrädern (je ein Rad für 1 Drehgestell) betätigt werden kann; die Bremshütten können, wenn die Ladung es erfordert, abgenommen werden. Je 2 Drehgestelle können unter Benutzung einer besonderen Tragbrücke zu einem achtachsigen Wagen vereinigt werden.
Die Auflagerung des Zwischenträgers auf den inneren Drehgestellen erfolgt in der Mitte durch kalottenförmige Drehpfannen mit Drehzapfenbefestigung, auf beiden Seiten durch kugelförmige Auflager, die auf gehärteten Reibflächen gleiten; die Auflagerung des Zwischenträgers auf den Enddrehgestellen erfolgt nur in der Mitte durch einen Kugelzapfen mit Weißmetallausguß; seitlich ist der Zwischenträger nur durch Stößel, die mittels einer Volutfeder abgefedert sind, gestützt.
Durch diese, mit Rücksicht auf den großen Gesamtradstand des Wagens getroffene Anordnung wird erreicht, daß die Auflagerpunkte des Zwischenträgers auf den beiden Drehgestellen in einem Dreieck liegen, dessen Spitze sich in der Mitte des äußeren Drehgestelles befindet; das letztere erhält dadurch eine weitgehende Beweglichkeit für das Befahren von abfallenden Gleisrampen und Gleisunebenheiten.
Die Auflagerung des Kanonenträgers auf den Zwischenträgern erfolgt in ähnlicher Weise wie die Lagerung der letzteren auf den inneren Drehgestellen. Bei G. amerikanischer Bahnen werden vereinzelt zur Erzielung einer möglichst tiefen Schwerpunktslage des Fahrbetriebsmittels die Achslager der Drehgestelle auch innerhalb der Räder angeordnet.
Schützenhofer jun.
Gesteinsbohren. Das G. bezweckt die Herstellung von Bohrlöchern zur Aufnahme von Sprengstoffen, die zur Explosion gebracht die Gesteinslösung bewirken. Mit Rücksicht auf die Kostenminderung wird man die Herstellung der Löcher auf das geringste zulässige Maß beschränken und die Hauptarbeit den billigeren Sprengstoffen überlassen. Die Bohrarbeit kann durch Handkraft, Handkraftmaschinen und Elementarkraftmaschinen erfolgen; je nachdem das Bohren hauptsächlich durch Schlag-, Stoß- oder Dreharbeit bewerkstelligt wird, unterscheidet man Schlag-, Stoß- und Drehbohren.
1. Schlagbohren.
a) Handbohrarbeit. Die Vorwärtsbewegung des Bohrers erfolgt durch Schlag mit einem Hammer, „Bohrfäustel“ genannt. Nach
[Abbildung Abb. 227.
]
[Abbildung Abb. 228 u. 229.
]
jedem Schlag wird der Bohrer um einen bestimmten Winkel, der mit der Gesteinsfestigkeit abnimmt, gedreht oder umgesetzt, damit er stets eine andere Stelle der Bohrlochsohle trifft und unrunde Löcher vermieden werden. Der Bohrer hat meist die einfache Meißelform; seltener Kreuz- oder Z-Form (Abb. 227) in der K den Bohrerkopf bezeichnet, dessen Breite l größer ist wie der Schaftdurchmesser d, um der Abnutzung Rechnung zu tragen und Platz für das Bohrmehl zu schaffen. Der Winkel der Meißelschneide schwankt von 70° bis 100°, je nach der Gesteinsfestigkeit. Der Schaft erhält achteckigen Querschnitt, um das Umsetzen durch die Hand des Arbeiters zu erleichtern. Die Bohrerlänge L ist von der Lochtiefe abhängig. Man unterscheidet in der Regel ein- und zweimänniges Bohren; beim ersteren hält ein Mann den Bohrer mit der linken Hand und schlägt mit dem Fäustel (Abb. 228) in der rechten Hand; beim letzteren hält ein Mann den Bohrer, der zweite Mann schlägt mit dem Fäustel (Abb. 229); in diesem
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