Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.wird durch Stahldrahtbürsten, die an den Bahnräumern angeordnet sind und auf den Schienen schleifen, gesichert; das Betreten der Bühne ist überdies nur nach Hochstellung der Erdungsbügel möglich, da die Dachluke, durch die die Bühne vom Wageninnern über eine Leiter zugänglich ist, durch das Herabziehen der Bügel selbsttätig verriegelt wird. Für Arbeiten an Leitungen, die von der Bühne aus nicht unmittelbar durchgeführt werden können, ist eine zusammenlegbare Leiter vorhanden. Der Wagen ist außerdem mit einem auf der Bühne angeordneten Werktisch samt Schraubstock, einem transportablen Scheinwerfer, der normalen (elektrischen) Beleuchtungseinrichtung und einer Füllofenheizung ausgerüstet. Werden solche Wagen für Untersuchungs- und Unterhaltungsarbeiten bei Tunneln verwendet, so wird vor und hinter der Bühne je eine Glühlampenreihe angeordnet, u. zw. eine nur über das Wagendach reichende zum Ableuchten der Tunneldecke und eine portalartige zum Ableuchten der Tunnelwände. Ein derartiger Wagen der preuß. Staatsbahnen ist in Abb. 225 dargestellt. Schützenhofer jun. Gerwig Robert, Oberbaudirektor des badischen Eisenbahnwesens, geb. am 2. Mai 1820 zu Karlsruhe, gest. am 6. Dezember 1885 ebendaselbst, besuchte die dortige technische Hochschule und wurde schon 1840 bei der Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues des Großherzogtums Baden angestellt, in welcher Stellung er bis zu seiner Berufung als Oberingenieur der Gotthardbahn blieb. Unter seiner Leitung wurde in den Jahren 1868 bis 1871 die Schwarzwaldbahn gebaut. Anfangs der Sechzigerjahre gab er mit dem württembergischen Oberbaurat Beckh das bekannte Gutachten über die Gotthardbahn heraus, und im Jahr 1869 vertrat er das Großherzogtum Baden als Bevollmächtigter an der Gotthardkonferenz zu Bern. Im Jahr 1872 trug ihm die Direktion der Gotthardbahn die Stelle des Oberingenieurs für den Bau dieser Eisenbahn an. G. gelangte jedoch nur dazu, die Talstrecken im Kanton Tessin zu bauen, da bedeutende Kostenüberschreitungen und Meinungsverschiedenheiten mit der Direktion ihn schon nach drei Jahren veranlaßten, seine Entlassung zu nehmen. Die eigentliche Gebirgsbahn wurde nur zum Teil nach seinen Vorschlägen ausgeführt, indem Hellwag und Gerlich eine Trasse zur Ausführung brachten, die sich in mancher Beziehung mehr dem ursprünglichen Wetlischen Plan als jenem von G. näherte. Nach seinem Rücktritt übernahm G. die Leitung der Oberbaudirektion des badischen Eisenbahnwesens. G. bewahrte dem von ihm begonnenen gewaltigen Werk die aufrichtigste Zuneigung. Als es sich nach der Krise des Gotthardbahnunternehmens im deutschen Reichstag um die Bewilligung der Nachsubvention handelte, trat er, als Abgeordneter des Großherzogtums Baden, mit aller Entschiedenheit für sie ein und ist namentlich seiner Unterstützung zu verdanken, daß Deutschland der Vorlage beitrat. Geschäftsberichte, Betriebsberichte, werden sowohl von Staatsbahnen als auch von Privatbahn Verwaltungen - in der Regel alljährlich - über die Entwicklung und den Stand ihrer Unternehmungen erstellt und veröffentlicht. Die Verpflichtung der Staatsbahnen zur Erstellung von G. folgt aus dem Recht der Volksvertretungen, die Wirtschaftsführung der Staatsbahnen, als einen Teil des Staatshaushalts, zu prüfen und ihren Etat festzusetzen. Die Privatbahnverwaltungen, meist Aktiengesellschaften, sind in der Regel durch handelsgesetzliche Vorschriften zur Erstattung von G. verpflichtet. So bestimmt der § 260 des Deutschen Handelsgesetzbuches, daß der Vorstand einer Aktiengesellschaft alljährlich außer einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung einen den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft entwickelnden Bericht dem Aufsichtsrate und demnächst der Generalversammlung vorzulegen hat. Der Hauptzweck der G. ist die Darlegung der Entwicklung des Bahnunternehmens in wirtschaftlicher Hinsicht; ihre hauptsächlichste Unterlage und ihren wesentlichsten Inhalt bilden die Betriebsergebnisse (s. d.); außerdem enthalten sie vielfach Mitteilungen allgemeiner Art über den Stand von Neubauten, Änderungen in der Organisation, Neuanschaffungen von Fahrzeugen, Wohlfahrtseinrichtungen für Beamte und Arbeiter u. s. w.; die von Privatbahnen aufgestellten G. bringen auch Vorschläge über die Verwendung des erzielten Gewinns (über die Höhe der zu verteilenden Dividende), über Ausstattung von Erneuerungs- und Reservefonds, über Aufnahme von Anleihen, Neuausgabe von Aktien, Kapitalrückzahlungen u. s. w. Nicht selten sind den G. Karten, Pläne, graphische Darstellungen u. dgl. beigelegt. Matibel. Geschäftsbücher, Einlaufjournale, in den Registraturen staatlicher und privater Verwaltungen zur Verfolgung des Verbleibs der Eingänge geführte Bücher. (In einem anderen Sinne sind G. die Bücher, die die Bahnunternehmungen über die Geschäftsgebahrung führen. Vgl. Buchführung). G. im ersteren Sinne bildeten die wird durch Stahldrahtbürsten, die an den Bahnräumern angeordnet sind und auf den Schienen schleifen, gesichert; das Betreten der Bühne ist überdies nur nach Hochstellung der Erdungsbügel möglich, da die Dachluke, durch die die Bühne vom Wageninnern über eine Leiter zugänglich ist, durch das Herabziehen der Bügel selbsttätig verriegelt wird. Für Arbeiten an Leitungen, die von der Bühne aus nicht unmittelbar durchgeführt werden können, ist eine zusammenlegbare Leiter vorhanden. Der Wagen ist außerdem mit einem auf der Bühne angeordneten Werktisch samt Schraubstock, einem transportablen Scheinwerfer, der normalen (elektrischen) Beleuchtungseinrichtung und einer Füllofenheizung ausgerüstet. Werden solche Wagen für Untersuchungs- und Unterhaltungsarbeiten bei Tunneln verwendet, so wird vor und hinter der Bühne je eine Glühlampenreihe angeordnet, u. zw. eine nur über das Wagendach reichende zum Ableuchten der Tunneldecke und eine portalartige zum Ableuchten der Tunnelwände. Ein derartiger Wagen der preuß. Staatsbahnen ist in Abb. 225 dargestellt. Schützenhofer jun. Gerwig Robert, Oberbaudirektor des badischen Eisenbahnwesens, geb. am 2. Mai 1820 zu Karlsruhe, gest. am 6. Dezember 1885 ebendaselbst, besuchte die dortige technische Hochschule und wurde schon 1840 bei der Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues des Großherzogtums Baden angestellt, in welcher Stellung er bis zu seiner Berufung als Oberingenieur der Gotthardbahn blieb. Unter seiner Leitung wurde in den Jahren 1868 bis 1871 die Schwarzwaldbahn gebaut. Anfangs der Sechzigerjahre gab er mit dem württembergischen Oberbaurat Beckh das bekannte Gutachten über die Gotthardbahn heraus, und im Jahr 1869 vertrat er das Großherzogtum Baden als Bevollmächtigter an der Gotthardkonferenz zu Bern. Im Jahr 1872 trug ihm die Direktion der Gotthardbahn die Stelle des Oberingenieurs für den Bau dieser Eisenbahn an. G. gelangte jedoch nur dazu, die Talstrecken im Kanton Tessin zu bauen, da bedeutende Kostenüberschreitungen und Meinungsverschiedenheiten mit der Direktion ihn schon nach drei Jahren veranlaßten, seine Entlassung zu nehmen. Die eigentliche Gebirgsbahn wurde nur zum Teil nach seinen Vorschlägen ausgeführt, indem Hellwag und Gerlich eine Trasse zur Ausführung brachten, die sich in mancher Beziehung mehr dem ursprünglichen Wetlischen Plan als jenem von G. näherte. Nach seinem Rücktritt übernahm G. die Leitung der Oberbaudirektion des badischen Eisenbahnwesens. G. bewahrte dem von ihm begonnenen gewaltigen Werk die aufrichtigste Zuneigung. Als es sich nach der Krise des Gotthardbahnunternehmens im deutschen Reichstag um die Bewilligung der Nachsubvention handelte, trat er, als Abgeordneter des Großherzogtums Baden, mit aller Entschiedenheit für sie ein und ist namentlich seiner Unterstützung zu verdanken, daß Deutschland der Vorlage beitrat. Geschäftsberichte, Betriebsberichte, werden sowohl von Staatsbahnen als auch von Privatbahn Verwaltungen – in der Regel alljährlich – über die Entwicklung und den Stand ihrer Unternehmungen erstellt und veröffentlicht. Die Verpflichtung der Staatsbahnen zur Erstellung von G. folgt aus dem Recht der Volksvertretungen, die Wirtschaftsführung der Staatsbahnen, als einen Teil des Staatshaushalts, zu prüfen und ihren Etat festzusetzen. Die Privatbahnverwaltungen, meist Aktiengesellschaften, sind in der Regel durch handelsgesetzliche Vorschriften zur Erstattung von G. verpflichtet. So bestimmt der § 260 des Deutschen Handelsgesetzbuches, daß der Vorstand einer Aktiengesellschaft alljährlich außer einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung einen den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft entwickelnden Bericht dem Aufsichtsrate und demnächst der Generalversammlung vorzulegen hat. Der Hauptzweck der G. ist die Darlegung der Entwicklung des Bahnunternehmens in wirtschaftlicher Hinsicht; ihre hauptsächlichste Unterlage und ihren wesentlichsten Inhalt bilden die Betriebsergebnisse (s. d.); außerdem enthalten sie vielfach Mitteilungen allgemeiner Art über den Stand von Neubauten, Änderungen in der Organisation, Neuanschaffungen von Fahrzeugen, Wohlfahrtseinrichtungen für Beamte und Arbeiter u. s. w.; die von Privatbahnen aufgestellten G. bringen auch Vorschläge über die Verwendung des erzielten Gewinns (über die Höhe der zu verteilenden Dividende), über Ausstattung von Erneuerungs- und Reservefonds, über Aufnahme von Anleihen, Neuausgabe von Aktien, Kapitalrückzahlungen u. s. w. Nicht selten sind den G. Karten, Pläne, graphische Darstellungen u. dgl. beigelegt. Matibel. Geschäftsbücher, Einlaufjournale, in den Registraturen staatlicher und privater Verwaltungen zur Verfolgung des Verbleibs der Eingänge geführte Bücher. 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Die eigentliche Gebirgsbahn wurde nur zum Teil nach seinen Vorschlägen ausgeführt, indem Hellwag und Gerlich eine Trasse zur Ausführung brachten, die sich in mancher Beziehung mehr dem ursprünglichen Wetlischen Plan als jenem von G. näherte. Nach seinem Rücktritt übernahm G. die Leitung der Oberbaudirektion des badischen Eisenbahnwesens. G. bewahrte dem von ihm begonnenen gewaltigen Werk die aufrichtigste Zuneigung. Als es sich nach der Krise des Gotthardbahnunternehmens im deutschen Reichstag um die Bewilligung der Nachsubvention handelte, trat er, als Abgeordneter des Großherzogtums Baden, mit aller Entschiedenheit für sie ein und ist namentlich seiner Unterstützung zu verdanken, daß Deutschland der Vorlage beitrat.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Geschäftsberichte,</hi> Betriebsberichte, werden sowohl von Staatsbahnen als auch von Privatbahn Verwaltungen – in der Regel alljährlich – über die Entwicklung und den Stand ihrer Unternehmungen erstellt und veröffentlicht. Die Verpflichtung der Staatsbahnen zur Erstellung von G. folgt aus dem Recht der Volksvertretungen, die Wirtschaftsführung der Staatsbahnen, als einen Teil des Staatshaushalts, zu prüfen und ihren Etat festzusetzen. Die Privatbahnverwaltungen, meist Aktiengesellschaften, sind in der Regel durch handelsgesetzliche Vorschriften zur Erstattung von G. verpflichtet. 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wird durch Stahldrahtbürsten, die an den Bahnräumern angeordnet sind und auf den Schienen schleifen, gesichert; das Betreten der Bühne ist überdies nur nach Hochstellung der Erdungsbügel möglich, da die Dachluke, durch die die Bühne vom Wageninnern über eine Leiter zugänglich ist, durch das Herabziehen der Bügel selbsttätig verriegelt wird. Für Arbeiten an Leitungen, die von der Bühne aus nicht unmittelbar durchgeführt werden können, ist eine zusammenlegbare Leiter vorhanden. Der Wagen ist außerdem mit einem auf der Bühne angeordneten Werktisch samt Schraubstock, einem transportablen Scheinwerfer, der normalen (elektrischen) Beleuchtungseinrichtung und einer Füllofenheizung ausgerüstet.
Werden solche Wagen für Untersuchungs- und Unterhaltungsarbeiten bei Tunneln verwendet, so wird vor und hinter der Bühne je eine Glühlampenreihe angeordnet, u. zw. eine nur über das Wagendach reichende zum Ableuchten der Tunneldecke und eine portalartige zum Ableuchten der Tunnelwände.
Ein derartiger Wagen der preuß. Staatsbahnen ist in Abb. 225 dargestellt.
Schützenhofer jun.
Gerwig Robert, Oberbaudirektor des badischen Eisenbahnwesens, geb. am 2. Mai 1820 zu Karlsruhe, gest. am 6. Dezember 1885 ebendaselbst, besuchte die dortige technische Hochschule und wurde schon 1840 bei der Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues des Großherzogtums Baden angestellt, in welcher Stellung er bis zu seiner Berufung als Oberingenieur der Gotthardbahn blieb. Unter seiner Leitung wurde in den Jahren 1868 bis 1871 die Schwarzwaldbahn gebaut. Anfangs der Sechzigerjahre gab er mit dem württembergischen Oberbaurat Beckh das bekannte Gutachten über die Gotthardbahn heraus, und im Jahr 1869 vertrat er das Großherzogtum Baden als Bevollmächtigter an der Gotthardkonferenz zu Bern. Im Jahr 1872 trug ihm die Direktion der Gotthardbahn die Stelle des Oberingenieurs für den Bau dieser Eisenbahn an. G. gelangte jedoch nur dazu, die Talstrecken im Kanton Tessin zu bauen, da bedeutende Kostenüberschreitungen und Meinungsverschiedenheiten mit der Direktion ihn schon nach drei Jahren veranlaßten, seine Entlassung zu nehmen. Die eigentliche Gebirgsbahn wurde nur zum Teil nach seinen Vorschlägen ausgeführt, indem Hellwag und Gerlich eine Trasse zur Ausführung brachten, die sich in mancher Beziehung mehr dem ursprünglichen Wetlischen Plan als jenem von G. näherte. Nach seinem Rücktritt übernahm G. die Leitung der Oberbaudirektion des badischen Eisenbahnwesens. G. bewahrte dem von ihm begonnenen gewaltigen Werk die aufrichtigste Zuneigung. Als es sich nach der Krise des Gotthardbahnunternehmens im deutschen Reichstag um die Bewilligung der Nachsubvention handelte, trat er, als Abgeordneter des Großherzogtums Baden, mit aller Entschiedenheit für sie ein und ist namentlich seiner Unterstützung zu verdanken, daß Deutschland der Vorlage beitrat.
Geschäftsberichte, Betriebsberichte, werden sowohl von Staatsbahnen als auch von Privatbahn Verwaltungen – in der Regel alljährlich – über die Entwicklung und den Stand ihrer Unternehmungen erstellt und veröffentlicht. Die Verpflichtung der Staatsbahnen zur Erstellung von G. folgt aus dem Recht der Volksvertretungen, die Wirtschaftsführung der Staatsbahnen, als einen Teil des Staatshaushalts, zu prüfen und ihren Etat festzusetzen. Die Privatbahnverwaltungen, meist Aktiengesellschaften, sind in der Regel durch handelsgesetzliche Vorschriften zur Erstattung von G. verpflichtet. So bestimmt der § 260 des Deutschen Handelsgesetzbuches, daß der Vorstand einer Aktiengesellschaft alljährlich außer einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung einen den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft entwickelnden Bericht dem Aufsichtsrate und demnächst der Generalversammlung vorzulegen hat.
Der Hauptzweck der G. ist die Darlegung der Entwicklung des Bahnunternehmens in wirtschaftlicher Hinsicht; ihre hauptsächlichste Unterlage und ihren wesentlichsten Inhalt bilden die Betriebsergebnisse (s. d.); außerdem enthalten sie vielfach Mitteilungen allgemeiner Art über den Stand von Neubauten, Änderungen in der Organisation, Neuanschaffungen von Fahrzeugen, Wohlfahrtseinrichtungen für Beamte und Arbeiter u. s. w.; die von Privatbahnen aufgestellten G. bringen auch Vorschläge über die Verwendung des erzielten Gewinns (über die Höhe der zu verteilenden Dividende), über Ausstattung von Erneuerungs- und Reservefonds, über Aufnahme von Anleihen, Neuausgabe von Aktien, Kapitalrückzahlungen u. s. w.
Nicht selten sind den G. Karten, Pläne, graphische Darstellungen u. dgl. beigelegt.
Matibel.
Geschäftsbücher, Einlaufjournale, in den Registraturen staatlicher und privater Verwaltungen zur Verfolgung des Verbleibs der Eingänge geführte Bücher. (In einem anderen Sinne sind G. die Bücher, die die Bahnunternehmungen über die Geschäftsgebahrung führen. Vgl. Buchführung). G. im ersteren Sinne bildeten die
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