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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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stehenden Stützen (Ständer-, Lantennenreihen, auch Joche genannt), die mit wagerechten Pfetten (Streichstangen) verzapft sind; die Arbeitsböden werden durch auf die Pfetten gelegte Streckhölzer (Tragbalken) gebildet, über die die Dielen verlegt werden. Die Arbeitsböden erhalten eine Breite von 2-3·5 m (Abb. 218).

Die Ständer der untersten Reihe können entweder in den Boden eingerammt oder eingegraben und festgestampft oder auf Schwellen gestellt werden (Abb. 219).


Abb. 219.

Sind für die Aufstellung der Ständer aus irgendwelchen Gründen, sei es um ein Lichtraumprofil freizuhalten oder bei schlechtem


Abb. 220.
Untergrunde nur wenige Stützpunkte vorhanden, so muß man zur Anordnung von Spreng- und Hängwerken oder Gitterträgern greifen, die zur Unterstützung der oberen Ständerreihen dienen.

Gegen seitliche Verschiebungen sowie gegen die Windkräfte sind die Ständer durch Anordnung von Zangen und Andreaskreuzen zu sichern.

Fördergerüste dienen zum Transport der Baustoffe vom Erzeugungs-, bzw. Lagerplatz zur Verwendungsstelle. Die Baustoffe können wagerecht, lotrecht oder auf schiefen Ebenen gefördert werden. G. für wagerechte Förderung bestehen aus Ständern mit Kopfhölzern, auf denen Langhölzer befestigt sind, die die Förderbahn tragen. Förderbahnen für Dammschüttungen erhalten an ihren Enden die zur Verschiebung der Gleise nötigen Vorrichtungen, damit die Schüttung in annähernd wagerechten Lagen ausgeführt werden kann; G. für senkrechte Aufzüge werden nur in seltenen Fällen ganz einzelstehend hergestellt, meist werden sie mit den Förderbahnen oder Hauptgerüsten verbunden, in vielen Fällen sogar in letztere eingebaut. Solche G. erhalten oft einen viereckigen Grundriß; in der Mitte ist für den Durchgang der Lasten ein genügend großer Lichtraum zu belassen. Bei G. zur Förderung auf schiefen Ebenen werden Bahnen mit möglichst gleichmäßiger Steigung hergestellt; die Unterstützung der Förderbahnen wird durch einfache Joche bewerkstelligt; auf denen die Schwellen befestigt sind. Die Bahn kann ein oder zweigleisig ausgeführt sein, und ist bei größerer Länge im ersteren Fall mit Ausweichstellen zu versehen.

Lehrgerüste für Ziegel-, Bruchstein-, Beton- und Eisenbetongewölbe werden ausgeführt, damit der Bogen die richtige Form erhält und das betreffende Baumaterial durch eine entsprechende Zeit vollkommen in Ruhe bleibt, um abbinden zu können (s. Lehrgerüste).

Aufstellungs- (Montierungs-) G. für eiserne Brücken bestehen aus dem eigentlichen G., das in der Ebene des Untergurtes den sogenannten Unterboden und bei größeren Trägerhöhen in der Ebene der Obergurte den Oberboden für die Arbeiter zu tragen hat.

Versetzgerüste werden bei größeren Bauwerken notwendig, wenn die Mauerwerkskörper in regelmäßigem Steinverband ausgeführt und daher Steine oder Quadern von größerem Rauminhalt mittels Kranwinden versetzt werden müssen.

Die Versetzgerüste bezwecken eine entsprechende Unterstützung der Laufschwellen für den Kran und werden fest oder verschiebbar ausgeführt; bei festen G. liegen die Laufschwellen für den Kran gleichlaufend mit der Längenachse des Mauerwerks und werden durch Ständer, Büge oder einfache Sprengwerke entsprechend unterstützt. Bei Brückenpfeilern, Brückengewölben und dgl. sind zwei Versetzgerüste notwendig (für jedes Mauerhaupt eines), wobei der Nachteil entsteht, daß in der Mitte der Mauerwerkskörper nicht jeder Stein durch die Winde an seine Stelle gebracht werden kann. Dieser Übelstand wird bei verschiebbaren Versetzgerüsten vermieden. Diese

stehenden Stützen (Ständer-, Lantennenreihen, auch Joche genannt), die mit wagerechten Pfetten (Streichstangen) verzapft sind; die Arbeitsböden werden durch auf die Pfetten gelegte Streckhölzer (Tragbalken) gebildet, über die die Dielen verlegt werden. Die Arbeitsböden erhalten eine Breite von 2–3·5 m (Abb. 218).

Die Ständer der untersten Reihe können entweder in den Boden eingerammt oder eingegraben und festgestampft oder auf Schwellen gestellt werden (Abb. 219).


Abb. 219.

Sind für die Aufstellung der Ständer aus irgendwelchen Gründen, sei es um ein Lichtraumprofil freizuhalten oder bei schlechtem


Abb. 220.
Untergrunde nur wenige Stützpunkte vorhanden, so muß man zur Anordnung von Spreng- und Hängwerken oder Gitterträgern greifen, die zur Unterstützung der oberen Ständerreihen dienen.

Gegen seitliche Verschiebungen sowie gegen die Windkräfte sind die Ständer durch Anordnung von Zangen und Andreaskreuzen zu sichern.

Fördergerüste dienen zum Transport der Baustoffe vom Erzeugungs-, bzw. Lagerplatz zur Verwendungsstelle. Die Baustoffe können wagerecht, lotrecht oder auf schiefen Ebenen gefördert werden. G. für wagerechte Förderung bestehen aus Ständern mit Kopfhölzern, auf denen Langhölzer befestigt sind, die die Förderbahn tragen. Förderbahnen für Dammschüttungen erhalten an ihren Enden die zur Verschiebung der Gleise nötigen Vorrichtungen, damit die Schüttung in annähernd wagerechten Lagen ausgeführt werden kann; G. für senkrechte Aufzüge werden nur in seltenen Fällen ganz einzelstehend hergestellt, meist werden sie mit den Förderbahnen oder Hauptgerüsten verbunden, in vielen Fällen sogar in letztere eingebaut. Solche G. erhalten oft einen viereckigen Grundriß; in der Mitte ist für den Durchgang der Lasten ein genügend großer Lichtraum zu belassen. Bei G. zur Förderung auf schiefen Ebenen werden Bahnen mit möglichst gleichmäßiger Steigung hergestellt; die Unterstützung der Förderbahnen wird durch einfache Joche bewerkstelligt; auf denen die Schwellen befestigt sind. Die Bahn kann ein oder zweigleisig ausgeführt sein, und ist bei größerer Länge im ersteren Fall mit Ausweichstellen zu versehen.

Lehrgerüste für Ziegel-, Bruchstein-, Beton- und Eisenbetongewölbe werden ausgeführt, damit der Bogen die richtige Form erhält und das betreffende Baumaterial durch eine entsprechende Zeit vollkommen in Ruhe bleibt, um abbinden zu können (s. Lehrgerüste).

Aufstellungs- (Montierungs-) G. für eiserne Brücken bestehen aus dem eigentlichen G., das in der Ebene des Untergurtes den sogenannten Unterboden und bei größeren Trägerhöhen in der Ebene der Obergurte den Oberboden für die Arbeiter zu tragen hat.

Versetzgerüste werden bei größeren Bauwerken notwendig, wenn die Mauerwerkskörper in regelmäßigem Steinverband ausgeführt und daher Steine oder Quadern von größerem Rauminhalt mittels Kranwinden versetzt werden müssen.

Die Versetzgerüste bezwecken eine entsprechende Unterstützung der Laufschwellen für den Kran und werden fest oder verschiebbar ausgeführt; bei festen G. liegen die Laufschwellen für den Kran gleichlaufend mit der Längenachse des Mauerwerks und werden durch Ständer, Büge oder einfache Sprengwerke entsprechend unterstützt. Bei Brückenpfeilern, Brückengewölben und dgl. sind zwei Versetzgerüste notwendig (für jedes Mauerhaupt eines), wobei der Nachteil entsteht, daß in der Mitte der Mauerwerkskörper nicht jeder Stein durch die Winde an seine Stelle gebracht werden kann. Dieser Übelstand wird bei verschiebbaren Versetzgerüsten vermieden. Diese

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[308/0318] stehenden Stützen (Ständer-, Lantennenreihen, auch Joche genannt), die mit wagerechten Pfetten (Streichstangen) verzapft sind; die Arbeitsböden werden durch auf die Pfetten gelegte Streckhölzer (Tragbalken) gebildet, über die die Dielen verlegt werden. Die Arbeitsböden erhalten eine Breite von 2–3·5 m (Abb. 218). Die Ständer der untersten Reihe können entweder in den Boden eingerammt oder eingegraben und festgestampft oder auf Schwellen gestellt werden (Abb. 219). [Abbildung Abb. 219. ] Sind für die Aufstellung der Ständer aus irgendwelchen Gründen, sei es um ein Lichtraumprofil freizuhalten oder bei schlechtem [Abbildung Abb. 220. ] Untergrunde nur wenige Stützpunkte vorhanden, so muß man zur Anordnung von Spreng- und Hängwerken oder Gitterträgern greifen, die zur Unterstützung der oberen Ständerreihen dienen. Gegen seitliche Verschiebungen sowie gegen die Windkräfte sind die Ständer durch Anordnung von Zangen und Andreaskreuzen zu sichern. Fördergerüste dienen zum Transport der Baustoffe vom Erzeugungs-, bzw. Lagerplatz zur Verwendungsstelle. Die Baustoffe können wagerecht, lotrecht oder auf schiefen Ebenen gefördert werden. G. für wagerechte Förderung bestehen aus Ständern mit Kopfhölzern, auf denen Langhölzer befestigt sind, die die Förderbahn tragen. Förderbahnen für Dammschüttungen erhalten an ihren Enden die zur Verschiebung der Gleise nötigen Vorrichtungen, damit die Schüttung in annähernd wagerechten Lagen ausgeführt werden kann; G. für senkrechte Aufzüge werden nur in seltenen Fällen ganz einzelstehend hergestellt, meist werden sie mit den Förderbahnen oder Hauptgerüsten verbunden, in vielen Fällen sogar in letztere eingebaut. Solche G. erhalten oft einen viereckigen Grundriß; in der Mitte ist für den Durchgang der Lasten ein genügend großer Lichtraum zu belassen. Bei G. zur Förderung auf schiefen Ebenen werden Bahnen mit möglichst gleichmäßiger Steigung hergestellt; die Unterstützung der Förderbahnen wird durch einfache Joche bewerkstelligt; auf denen die Schwellen befestigt sind. Die Bahn kann ein oder zweigleisig ausgeführt sein, und ist bei größerer Länge im ersteren Fall mit Ausweichstellen zu versehen. Lehrgerüste für Ziegel-, Bruchstein-, Beton- und Eisenbetongewölbe werden ausgeführt, damit der Bogen die richtige Form erhält und das betreffende Baumaterial durch eine entsprechende Zeit vollkommen in Ruhe bleibt, um abbinden zu können (s. Lehrgerüste). Aufstellungs- (Montierungs-) G. für eiserne Brücken bestehen aus dem eigentlichen G., das in der Ebene des Untergurtes den sogenannten Unterboden und bei größeren Trägerhöhen in der Ebene der Obergurte den Oberboden für die Arbeiter zu tragen hat. Versetzgerüste werden bei größeren Bauwerken notwendig, wenn die Mauerwerkskörper in regelmäßigem Steinverband ausgeführt und daher Steine oder Quadern von größerem Rauminhalt mittels Kranwinden versetzt werden müssen. Die Versetzgerüste bezwecken eine entsprechende Unterstützung der Laufschwellen für den Kran und werden fest oder verschiebbar ausgeführt; bei festen G. liegen die Laufschwellen für den Kran gleichlaufend mit der Längenachse des Mauerwerks und werden durch Ständer, Büge oder einfache Sprengwerke entsprechend unterstützt. Bei Brückenpfeilern, Brückengewölben und dgl. sind zwei Versetzgerüste notwendig (für jedes Mauerhaupt eines), wobei der Nachteil entsteht, daß in der Mitte der Mauerwerkskörper nicht jeder Stein durch die Winde an seine Stelle gebracht werden kann. Dieser Übelstand wird bei verschiebbaren Versetzgerüsten vermieden. Diese

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 308. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/318>, abgerufen am 21.11.2024.