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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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Gepäcks vorhanden. Namentlich in Frankreich nehmen diese Räume (depots) oft in gesonderter Lage einen bedeutenden Umfang an. In England sind für die Gepäckabfertigung gewöhnlich nur Zettelregale in der Eintrittshalle oder auf dem als solche mitbenutzten Bahnsteig (nebst selten benutzter Wage) und an eigentlichen G. nur auf großen Bahnhöfen Räume mäßiger Größe für nicht abgenommenes Gepäck (left luggage) vorhanden. In Nordamerika liegt die Gepäckabfertigung regelmäßig abseits von den für Zu- und Abgang der Reisenden bestimmten Räumlichkeiten.

Unter mitteleuropäischen Verhältnissen liegt die Gepäckannahmestelle in der Regel und zweckmäßig nahe bei der Fahrkartenausgabe. Sie besteht entweder aus einem besonderen an die Eingangshalle anstoßenden Räume, oder es ist, namentlich in größeren Empfangsgebäuden (s. d.), ein Teil der Eingangshalle oder einer angrenzenden Gepäckhalle durch Einbau eines Gepäcktisches als G. abgetrennt. Zweckmäßig ist eine unmittelbare Verbindung der Gepäckannahmestelle mit dem Bahnhofsvorplatz.

Wo auf kleinen und mittleren Bahnhöfen keine Tunnel oder Brücken als Bahnsteigzugang für die Reisenden angeordnet werden, soll die Gepäckannahmestelle an die bahnsteigseitige Wand des Empfangsgebäudes grenzen oder nach dem Bahnsteig eine kurze Verbindung besitzen. Wo jedoch die Reisenden durch Tunnel oder Brücken schienenfrei auf die Bahnsteige gelangen, vermeidet man gern Berührungen zwischen Gepäckkarren und Reisenden, indem man erstere mit Gepäcktunnel oder Gepäckbrücken (s. d.) und Aufzügen (auch Förderbänder oder Rutschen) nach den Enden der Personenbahnsteige oder nach besonderen Gepäckbahnsteigen (s. d.) hinführt. Eine doppelte Bewegung der Gepäckkarren in lotrechtem Sinne (Hebung und Senkung oder Senkung und Hebung) ist hierbei ungünstig. Sie wird vermieden, wenn die Eintrittshalle des Empfangsgebäudes nicht in Bahnsteighöhe, sondern etwa in Höhe der Tunnelsohle oder der Brückenoberkante angeordnet wird. Im ersteren Falle wird bisweilen ein Teil der Gepäckannahmeräume in Erweiterungen der Tunnel oder in Unterhöhlungen der Bahnsteig- und Gleisanlage verlegt. Liegt das ganze Empfangsgebäude unter oder über den Bahnsteiggleisen, so kann auch die Gepäckabfertigung unter oder über (Kopenhagen, s. u.) den Gepäckbahnsteigen angeordnet werden, so daß diese durch Aufzüge unmittelbar mit der Gepäckannahmestelle in Verbindung stehen. Legt man auf Bahnhöfen in Kopfform die Bahnsteiganlage in Geländehöhe, so müssen die Gepäckkarren entweder gesenkt und gehoben oder über den Querbahnsteig gerollt werden. Letzteres hielt man früher für unbedenklich, hat aber doch, z. B. auf Bahnhof Frankfurt a. M., hierin einen erheblichen Übelstand erkannt.

Die Ausgabe des Reisegepäcks erfolgt vielfach auf den Bahnsteigen, namentlich auf kleinen und mittleren Bahnhöfen. Die Anordnung besonderer Gepäckausgabestellen (bagages a l'arrivee, distribuzione bagagli) kommt daher nur auf sehr großen Bahnhöfen in Frage, namentlich auf solchen, wo die Wege der ankommenden Reisenden von denen der abfahrenden vollständig getrennt sind.

Die Gepäckausgabestelle soll dann gleichfalls j in guter Verbindung mit außen liegen, u. zw. mit dem Vorplatz oder dem Teil des Vorplatzes, auf dem die Droschken, Hotelomnibusse u. s. w. halten, und den man auf großen französischen Bahnhöfen zu überdachen pflegt. Solche Gepäckausgabestellen befinden sich in der Regel in einer besonderen Halle, in der das Gepäck innerhalb eines durch einen langen Gepäcktisch umrahmten Raumes, gewöhnlich nach den Nummern der Gepäckscheine geordnet, hingelegt wird, während die Reisenden außerhalb der durch den Gepäcktisch gebildeten Umrahmung sich befinden und sich durch Gepäckträger ihre Gepäckstücke herausgeben oder nach der Droschke oder dem Hotelwagen bringen lassen. Auf großen französischen Bahnhöfen ist in der Regel eine doppelte Reihe Gepäcktische, zur Erzielung möglichst großer Länge im Zickzack, angeordnet. Auf den inneren Gepäcktischen liegen die Gepäckstücke. Zwischen beiden Gepäcktischen bewegen sich die Gepäckbediensteten, die die Gepäckstücke herausgeben.

Auch dort, wo Gepäckannahmestelle und Gepäckausgabestelle getrennt sind, ist es erwünscht, beide, wenn es sich ermöglichen läßt, in innerem Zusammenhange anzuordnen, oder sie wenigstens durch einen von anderen Verkehrswegen nicht gekreuzten Weg (Tunnel oder Brücke) zu verbinden, damit das ankommende Gepäck, soweit es nicht abgenommen wird, von der Lagerungsstelle bequem zur Gepäckannahmestelle zur Weiterabfertigung überführt werden kann. Bei Seitenlage des Empfangsgebäudes eines Bahnhofs in Durchgangsform ergibt sich bei getrennten Zu- und Abgängen zwanglos die Vereinigung der G., wenn sie zwischen Zu- und Abgangswegen angeordnet werden, wie in Straßburg, Köln, Düsseldorf u. s. w. Nach ähnlichen Grundsätzen, aber in anderer Ausführung, trennen bei dem ganz über den Bahnsteiggleisen liegenden Empfangsgebäude Kopenhagen (s. Gepäckbrücke) die

Gepäcks vorhanden. Namentlich in Frankreich nehmen diese Räume (dépots) oft in gesonderter Lage einen bedeutenden Umfang an. In England sind für die Gepäckabfertigung gewöhnlich nur Zettelregale in der Eintrittshalle oder auf dem als solche mitbenutzten Bahnsteig (nebst selten benutzter Wage) und an eigentlichen G. nur auf großen Bahnhöfen Räume mäßiger Größe für nicht abgenommenes Gepäck (left luggage) vorhanden. In Nordamerika liegt die Gepäckabfertigung regelmäßig abseits von den für Zu- und Abgang der Reisenden bestimmten Räumlichkeiten.

Unter mitteleuropäischen Verhältnissen liegt die Gepäckannahmestelle in der Regel und zweckmäßig nahe bei der Fahrkartenausgabe. Sie besteht entweder aus einem besonderen an die Eingangshalle anstoßenden Räume, oder es ist, namentlich in größeren Empfangsgebäuden (s. d.), ein Teil der Eingangshalle oder einer angrenzenden Gepäckhalle durch Einbau eines Gepäcktisches als G. abgetrennt. Zweckmäßig ist eine unmittelbare Verbindung der Gepäckannahmestelle mit dem Bahnhofsvorplatz.

Wo auf kleinen und mittleren Bahnhöfen keine Tunnel oder Brücken als Bahnsteigzugang für die Reisenden angeordnet werden, soll die Gepäckannahmestelle an die bahnsteigseitige Wand des Empfangsgebäudes grenzen oder nach dem Bahnsteig eine kurze Verbindung besitzen. Wo jedoch die Reisenden durch Tunnel oder Brücken schienenfrei auf die Bahnsteige gelangen, vermeidet man gern Berührungen zwischen Gepäckkarren und Reisenden, indem man erstere mit Gepäcktunnel oder Gepäckbrücken (s. d.) und Aufzügen (auch Förderbänder oder Rutschen) nach den Enden der Personenbahnsteige oder nach besonderen Gepäckbahnsteigen (s. d.) hinführt. Eine doppelte Bewegung der Gepäckkarren in lotrechtem Sinne (Hebung und Senkung oder Senkung und Hebung) ist hierbei ungünstig. Sie wird vermieden, wenn die Eintrittshalle des Empfangsgebäudes nicht in Bahnsteighöhe, sondern etwa in Höhe der Tunnelsohle oder der Brückenoberkante angeordnet wird. Im ersteren Falle wird bisweilen ein Teil der Gepäckannahmeräume in Erweiterungen der Tunnel oder in Unterhöhlungen der Bahnsteig- und Gleisanlage verlegt. Liegt das ganze Empfangsgebäude unter oder über den Bahnsteiggleisen, so kann auch die Gepäckabfertigung unter oder über (Kopenhagen, s. u.) den Gepäckbahnsteigen angeordnet werden, so daß diese durch Aufzüge unmittelbar mit der Gepäckannahmestelle in Verbindung stehen. Legt man auf Bahnhöfen in Kopfform die Bahnsteiganlage in Geländehöhe, so müssen die Gepäckkarren entweder gesenkt und gehoben oder über den Querbahnsteig gerollt werden. Letzteres hielt man früher für unbedenklich, hat aber doch, z. B. auf Bahnhof Frankfurt a. M., hierin einen erheblichen Übelstand erkannt.

Die Ausgabe des Reisegepäcks erfolgt vielfach auf den Bahnsteigen, namentlich auf kleinen und mittleren Bahnhöfen. Die Anordnung besonderer Gepäckausgabestellen (bagages à l'arrivée, distribuzione bagagli) kommt daher nur auf sehr großen Bahnhöfen in Frage, namentlich auf solchen, wo die Wege der ankommenden Reisenden von denen der abfahrenden vollständig getrennt sind.

Die Gepäckausgabestelle soll dann gleichfalls j in guter Verbindung mit außen liegen, u. zw. mit dem Vorplatz oder dem Teil des Vorplatzes, auf dem die Droschken, Hotelomnibusse u. s. w. halten, und den man auf großen französischen Bahnhöfen zu überdachen pflegt. Solche Gepäckausgabestellen befinden sich in der Regel in einer besonderen Halle, in der das Gepäck innerhalb eines durch einen langen Gepäcktisch umrahmten Raumes, gewöhnlich nach den Nummern der Gepäckscheine geordnet, hingelegt wird, während die Reisenden außerhalb der durch den Gepäcktisch gebildeten Umrahmung sich befinden und sich durch Gepäckträger ihre Gepäckstücke herausgeben oder nach der Droschke oder dem Hotelwagen bringen lassen. Auf großen französischen Bahnhöfen ist in der Regel eine doppelte Reihe Gepäcktische, zur Erzielung möglichst großer Länge im Zickzack, angeordnet. Auf den inneren Gepäcktischen liegen die Gepäckstücke. Zwischen beiden Gepäcktischen bewegen sich die Gepäckbediensteten, die die Gepäckstücke herausgeben.

Auch dort, wo Gepäckannahmestelle und Gepäckausgabestelle getrennt sind, ist es erwünscht, beide, wenn es sich ermöglichen läßt, in innerem Zusammenhange anzuordnen, oder sie wenigstens durch einen von anderen Verkehrswegen nicht gekreuzten Weg (Tunnel oder Brücke) zu verbinden, damit das ankommende Gepäck, soweit es nicht abgenommen wird, von der Lagerungsstelle bequem zur Gepäckannahmestelle zur Weiterabfertigung überführt werden kann. Bei Seitenlage des Empfangsgebäudes eines Bahnhofs in Durchgangsform ergibt sich bei getrennten Zu- und Abgängen zwanglos die Vereinigung der G., wenn sie zwischen Zu- und Abgangswegen angeordnet werden, wie in Straßburg, Köln, Düsseldorf u. s. w. Nach ähnlichen Grundsätzen, aber in anderer Ausführung, trennen bei dem ganz über den Bahnsteiggleisen liegenden Empfangsgebäude Kopenhagen (s. Gepäckbrücke) die

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[294/0303] Gepäcks vorhanden. Namentlich in Frankreich nehmen diese Räume (dépots) oft in gesonderter Lage einen bedeutenden Umfang an. In England sind für die Gepäckabfertigung gewöhnlich nur Zettelregale in der Eintrittshalle oder auf dem als solche mitbenutzten Bahnsteig (nebst selten benutzter Wage) und an eigentlichen G. nur auf großen Bahnhöfen Räume mäßiger Größe für nicht abgenommenes Gepäck (left luggage) vorhanden. In Nordamerika liegt die Gepäckabfertigung regelmäßig abseits von den für Zu- und Abgang der Reisenden bestimmten Räumlichkeiten. Unter mitteleuropäischen Verhältnissen liegt die Gepäckannahmestelle in der Regel und zweckmäßig nahe bei der Fahrkartenausgabe. Sie besteht entweder aus einem besonderen an die Eingangshalle anstoßenden Räume, oder es ist, namentlich in größeren Empfangsgebäuden (s. d.), ein Teil der Eingangshalle oder einer angrenzenden Gepäckhalle durch Einbau eines Gepäcktisches als G. abgetrennt. Zweckmäßig ist eine unmittelbare Verbindung der Gepäckannahmestelle mit dem Bahnhofsvorplatz. Wo auf kleinen und mittleren Bahnhöfen keine Tunnel oder Brücken als Bahnsteigzugang für die Reisenden angeordnet werden, soll die Gepäckannahmestelle an die bahnsteigseitige Wand des Empfangsgebäudes grenzen oder nach dem Bahnsteig eine kurze Verbindung besitzen. Wo jedoch die Reisenden durch Tunnel oder Brücken schienenfrei auf die Bahnsteige gelangen, vermeidet man gern Berührungen zwischen Gepäckkarren und Reisenden, indem man erstere mit Gepäcktunnel oder Gepäckbrücken (s. d.) und Aufzügen (auch Förderbänder oder Rutschen) nach den Enden der Personenbahnsteige oder nach besonderen Gepäckbahnsteigen (s. d.) hinführt. Eine doppelte Bewegung der Gepäckkarren in lotrechtem Sinne (Hebung und Senkung oder Senkung und Hebung) ist hierbei ungünstig. Sie wird vermieden, wenn die Eintrittshalle des Empfangsgebäudes nicht in Bahnsteighöhe, sondern etwa in Höhe der Tunnelsohle oder der Brückenoberkante angeordnet wird. Im ersteren Falle wird bisweilen ein Teil der Gepäckannahmeräume in Erweiterungen der Tunnel oder in Unterhöhlungen der Bahnsteig- und Gleisanlage verlegt. Liegt das ganze Empfangsgebäude unter oder über den Bahnsteiggleisen, so kann auch die Gepäckabfertigung unter oder über (Kopenhagen, s. u.) den Gepäckbahnsteigen angeordnet werden, so daß diese durch Aufzüge unmittelbar mit der Gepäckannahmestelle in Verbindung stehen. Legt man auf Bahnhöfen in Kopfform die Bahnsteiganlage in Geländehöhe, so müssen die Gepäckkarren entweder gesenkt und gehoben oder über den Querbahnsteig gerollt werden. Letzteres hielt man früher für unbedenklich, hat aber doch, z. B. auf Bahnhof Frankfurt a. M., hierin einen erheblichen Übelstand erkannt. Die Ausgabe des Reisegepäcks erfolgt vielfach auf den Bahnsteigen, namentlich auf kleinen und mittleren Bahnhöfen. Die Anordnung besonderer Gepäckausgabestellen (bagages à l'arrivée, distribuzione bagagli) kommt daher nur auf sehr großen Bahnhöfen in Frage, namentlich auf solchen, wo die Wege der ankommenden Reisenden von denen der abfahrenden vollständig getrennt sind. Die Gepäckausgabestelle soll dann gleichfalls j in guter Verbindung mit außen liegen, u. zw. mit dem Vorplatz oder dem Teil des Vorplatzes, auf dem die Droschken, Hotelomnibusse u. s. w. halten, und den man auf großen französischen Bahnhöfen zu überdachen pflegt. Solche Gepäckausgabestellen befinden sich in der Regel in einer besonderen Halle, in der das Gepäck innerhalb eines durch einen langen Gepäcktisch umrahmten Raumes, gewöhnlich nach den Nummern der Gepäckscheine geordnet, hingelegt wird, während die Reisenden außerhalb der durch den Gepäcktisch gebildeten Umrahmung sich befinden und sich durch Gepäckträger ihre Gepäckstücke herausgeben oder nach der Droschke oder dem Hotelwagen bringen lassen. Auf großen französischen Bahnhöfen ist in der Regel eine doppelte Reihe Gepäcktische, zur Erzielung möglichst großer Länge im Zickzack, angeordnet. Auf den inneren Gepäcktischen liegen die Gepäckstücke. Zwischen beiden Gepäcktischen bewegen sich die Gepäckbediensteten, die die Gepäckstücke herausgeben. Auch dort, wo Gepäckannahmestelle und Gepäckausgabestelle getrennt sind, ist es erwünscht, beide, wenn es sich ermöglichen läßt, in innerem Zusammenhange anzuordnen, oder sie wenigstens durch einen von anderen Verkehrswegen nicht gekreuzten Weg (Tunnel oder Brücke) zu verbinden, damit das ankommende Gepäck, soweit es nicht abgenommen wird, von der Lagerungsstelle bequem zur Gepäckannahmestelle zur Weiterabfertigung überführt werden kann. Bei Seitenlage des Empfangsgebäudes eines Bahnhofs in Durchgangsform ergibt sich bei getrennten Zu- und Abgängen zwanglos die Vereinigung der G., wenn sie zwischen Zu- und Abgangswegen angeordnet werden, wie in Straßburg, Köln, Düsseldorf u. s. w. Nach ähnlichen Grundsätzen, aber in anderer Ausführung, trennen bei dem ganz über den Bahnsteiggleisen liegenden Empfangsgebäude Kopenhagen (s. Gepäckbrücke) die

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 294. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/303>, abgerufen am 25.08.2024.