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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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Konstruktionshöhe nur die der Querträger und des Fußbodens in Frage kommt, mindestens etwa 5·20 m bis 5·40 m. Die G. liegen entweder als offene, nur von Geländern eingefaßte Stege innerhalb hoher Bahnsteighallen, oder oberhalb von niedrigen Bahnsteigdächern oder vor Kopf einer Bahnsteighalle oder über unbedeckten Bahnsteigen und bedürfen dann eines eigenen Regenschutzes.

Die Anzahl und Lage der G. hängt, wie die der Gepäcktunnel, außer von der Stellung der Gepäckabfertigungsräume zu der Bahnsteiganlage wesentlich von der Frage ab, ob Gepäckbahnsteige vorhanden sind und ferner auch von der Anzahl und Lage der Personenbrücken und von der Anordnung der Bahnsteigtreppen (vgl. Gepäcktunnel, Personentunnel). Die Aufzüge müssen an eine Querbrücke ebenso, wie an einen Quertunnel, seitlich angeschlossen werden, so daß die Einfahrt der Gepäckkarren mit einer Wendung im rechten Winkel erfolgt, wozu ausreichend Platz vorhanden sein muß. Die Gepäckaufzüge sollen, wenn sie unten auf Personenbahnsteigen münden, tunlichst in deren Mitte stehen, um den Personenverkehr möglichst wenig zu beeinträchtigen. G. finden sich beispielsweise in Darmstadt und Lübeck. Wegen ihrer Stellung auf Gepäckbahnsteigen (s. d.).

Eigenartige Anordnungen zeigen die Hauptbahnhöfe Hamburg und Kopenhagen. In Hamburg (vgl. Empfangsgebäude) liegen Gepäckannahme und Gepäckausgabe an beiden Enden des die ganze Bahnsteiganlage überquerenden Empfangsgebäudes. Die beide verbindende G. geht längs der übrigen Räume des Empfangsgebäudes quer über die Bahnsteiganlage hinweg; jedoch erstrecken sich die Wartesäle mit einer durch Treppen angeschlossenen erhöhten Estrade und mit den an diese anschließenden Damen- und Speiseräumen noch über die kastenartig darunter entlang geführte G. hinweg.

Auch in Kopenhagen (Abb. 209) überquert das Empfangsgebäude die ganze Bahnsteiganlage. Hier erfolgt aber der Zugang für Reisende und Gepäck in der Richtung der Gleise von einem gleichfalls diese überbrücken den Vorplatz aus, von dem man durch die Eingangshalle in eine große Querhalle kommt. In diese ist die Gepäckabfertigung (Annahme und Ausgabe), gleichfalls die Gleisanlage überquerend, so eingebaut, daß dadurch die Querhalle in Zugangshalle und Ankunftshalle, jede mit Bahnsteigtreppen ausgerüstet, geschieden wird. Die Gepäckabfertigung wurde so mit den darunter liegenden Gepäckbahnsteigen durch Aufzüge verbunden.

Cauer.


Gepäckeinnahmegemeinschaft s. Gepäck.


Gepäckexpedition. Mit diesem Ausdruck bezeichnet man einerseits die mit der Abfertigung von Reisegepäck verbundene Tätigkeit (s. unter Gepäckabfertigung), anderseits die Gepäckabfertigungsstellen (luggage-offices; guichets des bagages; uffici dei bagagli) d. h. die Dienststellen, die mit der Annahme und Ausgabe des Gepäcks auf den Stationen betraut sind und zu deren Geschäftskreis häufig auch die Abfertigung von Leichen, Fahrzeugen, Tieren und Expreßgut, mitunter auch von Eilgut, gehört.

Das Personal einer größeren G. besteht aus einem oder mehreren Abfertigungsbeamten (Expedienten), dem oder den Wiegemeistern (Wagmeistern, Gepäckmeistern, Packern, die vielfach aus der Zahl der Gepäckträger oder deren Vorarbeitern entnommen werden) und den Gepäckträgern. Auf kleineren Stationen sind die Geschäfte dieser Bediensteten vielfach ganz oder teilweise in den Händen eines Bediensteten vereinigt. In kleinen Stationen werden von diesem Bediensteten auch die Geschäfte der Fahrkartenausgabe und des Stationsdienstes mitversehen; auf ganz großen Stationen ist die G. dagegen eine selbständige, dem Stationsvorstand nachgeordnete Dienststelle.

Der Raum der G. (Gepäckschalter und Gepäckbank nebst Lagerraum) befindet sich tunlichst nahe der Fahrkartenausgabe in leicht auffindbarer Lage. Auf ganz großen Stationen sind mitunter die Gepäckannahme- und die Gepäckausgabestelle räumlich getrennt. Letztere liegt dann möglichst in der Nähe des Ausgangs. Zur Ausrüstung der Gepäckschalter gehören der Gepäckscheinschrank mit den Gepäckscheinmustern, der Gepäckstempel, die Geschäftsbücher (Kassen-, Lagerbücher u. dgl.) sowie die auf die Abfertigung des Gepäcks bezüglichen Dienstvorschriften und Tarife. Aus letzteren werden, soweit dies zur Erleichterung der Abfertigung zweckmäßig ist, von den Gepäckexpedienten Auszüge für den Dienstgebrauch ihrer Station (die sogenannten Stationstarife) angefertigt.

Außerhalb des Schalters, aber möglichst nahe bei ihm, befindet sich die Gepäckwage. Zum Inventar der G. gehören außerdem die Gepäckkarren, die zur Überführung des Gepäcks zur Gepäckbank sowie nach und von den Zügen dienen. Auf größeren Stationen sind die G. mit den Bahnsteigen häufig durch besondere Gepäcktunnel (s. d.) mit Aufzügen verbunden; auch erfordert dort das Verkehrsbedürfnis nicht selten die Anlage besonderer Gepäckbahnsteige (s. d.).

Renaud.


Konstruktionshöhe nur die der Querträger und des Fußbodens in Frage kommt, mindestens etwa 5·20 m bis 5·40 m. Die G. liegen entweder als offene, nur von Geländern eingefaßte Stege innerhalb hoher Bahnsteighallen, oder oberhalb von niedrigen Bahnsteigdächern oder vor Kopf einer Bahnsteighalle oder über unbedeckten Bahnsteigen und bedürfen dann eines eigenen Regenschutzes.

Die Anzahl und Lage der G. hängt, wie die der Gepäcktunnel, außer von der Stellung der Gepäckabfertigungsräume zu der Bahnsteiganlage wesentlich von der Frage ab, ob Gepäckbahnsteige vorhanden sind und ferner auch von der Anzahl und Lage der Personenbrücken und von der Anordnung der Bahnsteigtreppen (vgl. Gepäcktunnel, Personentunnel). Die Aufzüge müssen an eine Querbrücke ebenso, wie an einen Quertunnel, seitlich angeschlossen werden, so daß die Einfahrt der Gepäckkarren mit einer Wendung im rechten Winkel erfolgt, wozu ausreichend Platz vorhanden sein muß. Die Gepäckaufzüge sollen, wenn sie unten auf Personenbahnsteigen münden, tunlichst in deren Mitte stehen, um den Personenverkehr möglichst wenig zu beeinträchtigen. G. finden sich beispielsweise in Darmstadt und Lübeck. Wegen ihrer Stellung auf Gepäckbahnsteigen (s. d.).

Eigenartige Anordnungen zeigen die Hauptbahnhöfe Hamburg und Kopenhagen. In Hamburg (vgl. Empfangsgebäude) liegen Gepäckannahme und Gepäckausgabe an beiden Enden des die ganze Bahnsteiganlage überquerenden Empfangsgebäudes. Die beide verbindende G. geht längs der übrigen Räume des Empfangsgebäudes quer über die Bahnsteiganlage hinweg; jedoch erstrecken sich die Wartesäle mit einer durch Treppen angeschlossenen erhöhten Estrade und mit den an diese anschließenden Damen- und Speiseräumen noch über die kastenartig darunter entlang geführte G. hinweg.

Auch in Kopenhagen (Abb. 209) überquert das Empfangsgebäude die ganze Bahnsteiganlage. Hier erfolgt aber der Zugang für Reisende und Gepäck in der Richtung der Gleise von einem gleichfalls diese überbrücken den Vorplatz aus, von dem man durch die Eingangshalle in eine große Querhalle kommt. In diese ist die Gepäckabfertigung (Annahme und Ausgabe), gleichfalls die Gleisanlage überquerend, so eingebaut, daß dadurch die Querhalle in Zugangshalle und Ankunftshalle, jede mit Bahnsteigtreppen ausgerüstet, geschieden wird. Die Gepäckabfertigung wurde so mit den darunter liegenden Gepäckbahnsteigen durch Aufzüge verbunden.

Cauer.


Gepäckeinnahmegemeinschaft s. Gepäck.


Gepäckexpedition. Mit diesem Ausdruck bezeichnet man einerseits die mit der Abfertigung von Reisegepäck verbundene Tätigkeit (s. unter Gepäckabfertigung), anderseits die Gepäckabfertigungsstellen (luggage-offices; guichets des bagages; uffici dei bagagli) d. h. die Dienststellen, die mit der Annahme und Ausgabe des Gepäcks auf den Stationen betraut sind und zu deren Geschäftskreis häufig auch die Abfertigung von Leichen, Fahrzeugen, Tieren und Expreßgut, mitunter auch von Eilgut, gehört.

Das Personal einer größeren G. besteht aus einem oder mehreren Abfertigungsbeamten (Expedienten), dem oder den Wiegemeistern (Wagmeistern, Gepäckmeistern, Packern, die vielfach aus der Zahl der Gepäckträger oder deren Vorarbeitern entnommen werden) und den Gepäckträgern. Auf kleineren Stationen sind die Geschäfte dieser Bediensteten vielfach ganz oder teilweise in den Händen eines Bediensteten vereinigt. In kleinen Stationen werden von diesem Bediensteten auch die Geschäfte der Fahrkartenausgabe und des Stationsdienstes mitversehen; auf ganz großen Stationen ist die G. dagegen eine selbständige, dem Stationsvorstand nachgeordnete Dienststelle.

Der Raum der G. (Gepäckschalter und Gepäckbank nebst Lagerraum) befindet sich tunlichst nahe der Fahrkartenausgabe in leicht auffindbarer Lage. Auf ganz großen Stationen sind mitunter die Gepäckannahme- und die Gepäckausgabestelle räumlich getrennt. Letztere liegt dann möglichst in der Nähe des Ausgangs. Zur Ausrüstung der Gepäckschalter gehören der Gepäckscheinschrank mit den Gepäckscheinmustern, der Gepäckstempel, die Geschäftsbücher (Kassen-, Lagerbücher u. dgl.) sowie die auf die Abfertigung des Gepäcks bezüglichen Dienstvorschriften und Tarife. Aus letzteren werden, soweit dies zur Erleichterung der Abfertigung zweckmäßig ist, von den Gepäckexpedienten Auszüge für den Dienstgebrauch ihrer Station (die sogenannten Stationstarife) angefertigt.

Außerhalb des Schalters, aber möglichst nahe bei ihm, befindet sich die Gepäckwage. Zum Inventar der G. gehören außerdem die Gepäckkarren, die zur Überführung des Gepäcks zur Gepäckbank sowie nach und von den Zügen dienen. Auf größeren Stationen sind die G. mit den Bahnsteigen häufig durch besondere Gepäcktunnel (s. d.) mit Aufzügen verbunden; auch erfordert dort das Verkehrsbedürfnis nicht selten die Anlage besonderer Gepäckbahnsteige (s. d.).

Renaud.


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[291/0300] Konstruktionshöhe nur die der Querträger und des Fußbodens in Frage kommt, mindestens etwa 5·20 m bis 5·40 m. Die G. liegen entweder als offene, nur von Geländern eingefaßte Stege innerhalb hoher Bahnsteighallen, oder oberhalb von niedrigen Bahnsteigdächern oder vor Kopf einer Bahnsteighalle oder über unbedeckten Bahnsteigen und bedürfen dann eines eigenen Regenschutzes. Die Anzahl und Lage der G. hängt, wie die der Gepäcktunnel, außer von der Stellung der Gepäckabfertigungsräume zu der Bahnsteiganlage wesentlich von der Frage ab, ob Gepäckbahnsteige vorhanden sind und ferner auch von der Anzahl und Lage der Personenbrücken und von der Anordnung der Bahnsteigtreppen (vgl. Gepäcktunnel, Personentunnel). Die Aufzüge müssen an eine Querbrücke ebenso, wie an einen Quertunnel, seitlich angeschlossen werden, so daß die Einfahrt der Gepäckkarren mit einer Wendung im rechten Winkel erfolgt, wozu ausreichend Platz vorhanden sein muß. Die Gepäckaufzüge sollen, wenn sie unten auf Personenbahnsteigen münden, tunlichst in deren Mitte stehen, um den Personenverkehr möglichst wenig zu beeinträchtigen. G. finden sich beispielsweise in Darmstadt und Lübeck. Wegen ihrer Stellung auf Gepäckbahnsteigen (s. d.). Eigenartige Anordnungen zeigen die Hauptbahnhöfe Hamburg und Kopenhagen. In Hamburg (vgl. Empfangsgebäude) liegen Gepäckannahme und Gepäckausgabe an beiden Enden des die ganze Bahnsteiganlage überquerenden Empfangsgebäudes. Die beide verbindende G. geht längs der übrigen Räume des Empfangsgebäudes quer über die Bahnsteiganlage hinweg; jedoch erstrecken sich die Wartesäle mit einer durch Treppen angeschlossenen erhöhten Estrade und mit den an diese anschließenden Damen- und Speiseräumen noch über die kastenartig darunter entlang geführte G. hinweg. Auch in Kopenhagen (Abb. 209) überquert das Empfangsgebäude die ganze Bahnsteiganlage. Hier erfolgt aber der Zugang für Reisende und Gepäck in der Richtung der Gleise von einem gleichfalls diese überbrücken den Vorplatz aus, von dem man durch die Eingangshalle in eine große Querhalle kommt. In diese ist die Gepäckabfertigung (Annahme und Ausgabe), gleichfalls die Gleisanlage überquerend, so eingebaut, daß dadurch die Querhalle in Zugangshalle und Ankunftshalle, jede mit Bahnsteigtreppen ausgerüstet, geschieden wird. Die Gepäckabfertigung wurde so mit den darunter liegenden Gepäckbahnsteigen durch Aufzüge verbunden. Cauer. Gepäckeinnahmegemeinschaft s. Gepäck. Gepäckexpedition. Mit diesem Ausdruck bezeichnet man einerseits die mit der Abfertigung von Reisegepäck verbundene Tätigkeit (s. unter Gepäckabfertigung), anderseits die Gepäckabfertigungsstellen (luggage-offices; guichets des bagages; uffici dei bagagli) d. h. die Dienststellen, die mit der Annahme und Ausgabe des Gepäcks auf den Stationen betraut sind und zu deren Geschäftskreis häufig auch die Abfertigung von Leichen, Fahrzeugen, Tieren und Expreßgut, mitunter auch von Eilgut, gehört. Das Personal einer größeren G. besteht aus einem oder mehreren Abfertigungsbeamten (Expedienten), dem oder den Wiegemeistern (Wagmeistern, Gepäckmeistern, Packern, die vielfach aus der Zahl der Gepäckträger oder deren Vorarbeitern entnommen werden) und den Gepäckträgern. Auf kleineren Stationen sind die Geschäfte dieser Bediensteten vielfach ganz oder teilweise in den Händen eines Bediensteten vereinigt. In kleinen Stationen werden von diesem Bediensteten auch die Geschäfte der Fahrkartenausgabe und des Stationsdienstes mitversehen; auf ganz großen Stationen ist die G. dagegen eine selbständige, dem Stationsvorstand nachgeordnete Dienststelle. Der Raum der G. (Gepäckschalter und Gepäckbank nebst Lagerraum) befindet sich tunlichst nahe der Fahrkartenausgabe in leicht auffindbarer Lage. Auf ganz großen Stationen sind mitunter die Gepäckannahme- und die Gepäckausgabestelle räumlich getrennt. Letztere liegt dann möglichst in der Nähe des Ausgangs. Zur Ausrüstung der Gepäckschalter gehören der Gepäckscheinschrank mit den Gepäckscheinmustern, der Gepäckstempel, die Geschäftsbücher (Kassen-, Lagerbücher u. dgl.) sowie die auf die Abfertigung des Gepäcks bezüglichen Dienstvorschriften und Tarife. Aus letzteren werden, soweit dies zur Erleichterung der Abfertigung zweckmäßig ist, von den Gepäckexpedienten Auszüge für den Dienstgebrauch ihrer Station (die sogenannten Stationstarife) angefertigt. Außerhalb des Schalters, aber möglichst nahe bei ihm, befindet sich die Gepäckwage. Zum Inventar der G. gehören außerdem die Gepäckkarren, die zur Überführung des Gepäcks zur Gepäckbank sowie nach und von den Zügen dienen. Auf größeren Stationen sind die G. mit den Bahnsteigen häufig durch besondere Gepäcktunnel (s. d.) mit Aufzügen verbunden; auch erfordert dort das Verkehrsbedürfnis nicht selten die Anlage besonderer Gepäckbahnsteige (s. d.). Renaud.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 291. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/300>, abgerufen am 22.07.2024.