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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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befestigt werden. Die Füllköpfe sind in besonderen Schutzkästen untergebracht. Die Füllvorrichtung dient auch gleichzeitig zur Entleerung des Kessels.

Im Bereich des VDEV. werden die Gewinde für die Dichtungskegel an den Mundstücken der Füllköpfe nach den Vorschriften der Technischen Vereinbarungen, § 138, Al. d (s. a. Beleuchtung der Eisenbahnwagen), ausgeführt. Das Gewinde erhält 30·5 mm äußeren und 28 mm inneren Durchmesser und 2 mm Ganghöhe. Der Dichtungskegel ist mit 18 mm größtem Durchmesser auf 83 mm Kegelhöhe herzustellen.

Am oberen Teil des Kessels oder am Kesselboden wird ein mit abschraubbarem Deckel verschlossenes Mannloch angebracht; im ersteren Falle wird bei größerem Kesseldurchmesser (ungefähr über 1·4 m) im Behälterinnern unterhalb des Mannloches eine Steigleiter zur leichteren Befahrung des Kessels angeordnet.

Sind zwei oder drei kleinere Kessel auf einem Untergestell vorhanden, so werden die beiden rechts und links an einer Stirnseite angebrachten Füllköpfe derart mit den Kesseln verbunden, daß Gas von jedem einzelnen Kessel entnommen und jeder Kessel für sich abgeschlossen werden kann, wenn ein Kessel schadhaft oder undicht würde.

An jedem Kessel ist außerdem ein Entlüftungs- und ein Kohlenwasserstoffablaßhahn vorhanden.

Die G. werden gewöhnlich mit einem Fassungsraum von 20 bis 40 m3 ausgeführt. Um eine möglichst große Gasmenge unterzubringen, wird das Gas auf 10 bis 15 at verdichtet im Wagen versendet (die Gasbehälter der zu beleuchtenden Wagen werden nur bis zu Spannungen von 6 bis 10 at mit Gas gefüllt).

Da durch Einwirkung der Sonnenstrahlen eine nur geringfügige Druckerhöhung über die Füllspannung im Behälter (bei einer Temperaturdifferenz von 40° C kaum 11/2 at) eintreten kann, so ist die Anbringung von Sicherheitsventilen bei G. nicht erforderlich, und wird sogar vielfach als unzweckmäßig erachtet, da hierdurch unbeabsichtigte Gasausströmungen herbeigeführt werden können.

Die Wandstärke der Behälter ist so zu bemessen, daß ihre schwächste Stelle durch den höchsten auftretenden inneren Druck nicht über ein Fünftel der Bruchfestigkeit des verwendeten Materials beansprucht wird. Dementsprechend ergibt sich die Blechstärke d in cm für den zylindrischen Teil geschweißter Kessel (ohne Rücksicht auf Abrostung)

wobei D der innere Zylinderdurchmesser in cm, p die größte Füllspannung in at, und S die zulässige Materialinanspruchnahme in kg cm2 bedeutet.

Bei genieteten Kesseln ist entsprechend der geringeren Festigkeit der Nietnaht mit einer geringeren Beanspruchung oder einem entsprechenden Sicherheitskoeffizienten zu rechnen.

Für die Böden muß die Beanspruchung je nach dem Wölbungsradius der Böden noch vermindert werden.

Die kleinen Gasbehälter, die am Untergestell der Personenwagen angebracht sind, werden mit Rücksicht auf die größere Sicherheit, die die Kessel unter Personenwagen bedingen, in verhältnismäßig stärkerem Blech ausgeführt.

Neue Behälter werden vor ihrer ersten Verwendung einer amtlichen Druckprobe unterzogen, die periodisch nach behördlich festgesetzten Terminen zu wiederholen ist.

Unter den Hauptträgern wird zumeist ein versperrbarer Kasten zum Aufbewahren der Füllschläuche, der Schlüssel für die Füllventile, eines Kontrollmanometers und der Reservebrenner und -reflektoren für die Gaslampen angebracht. Die Füllschläuche werden aus Kautschuk oder Blei hergestellt und den zugelassenen Füllungsdrücken entsprechend bemessen.

Es empfiehlt sich, wenigstens ein Räderpaar der G. mit Verschubbremse zu versehen, um derlei Wagen in den Stationen ohne weitere Hilfsmittel gegen Entrollen sichern zu können.

In Abb. 188 ist ein G. mit drei kleineren Kesseln dargestellt. Die beiden unteren Kessel sind auf 2 Holzsätteln am Untergestell befestigt, während der dritte Kessel mittels zweier Sattelhölzer auf dem unteren Kessel reitet.

Die Füllköpfe f f, sind am Langträger, die Mannlöcher an den Kesselböden angebracht.

Der Inhalt der 3 Kessel, die für eine Füllspannung von 10 at bemessen sind, beträgt 27 m3, das Eigengewicht des Wagens rund 19 t; das Ladegewicht ist mit 3 t festgesetzt.

Dieses Ladegewicht wird jedoch tatsächlich nicht ausgenutzt, da das spezifische Gewicht von Ölgas von 1 at Spannung im Verhältnis zur atmosphärischen Luft 0·63-0·70 beträgt; es wiegt daher 1 m3 Ölgas von 10 at Spannung beiläufig 9 kg.

G. mit zwei oder drei kleinen Kesseln gewähren gegen solche mit einem größeren Kessel den Vorteil, daß bei ersterer Anordnung die Gasfüllung besser ausgenutzt werden kann.

Bezeichnet beispielsweise F den Fassungsraum in Litern bei einem Wagen mit einem großen Kessel und 3 f denselben bei einem Wagen mit drei kleinen Kesseln, wobei 3 f = F ist, so lassen sich unter der Voraussetzung, daß die Ladung in beiden Fällen bis zu 10 at Überdruck erfolgt, in jedem G. 10 F = 30 f l Gas unterbringen. Sind die Gasbehälter der Personenwagen mit

befestigt werden. Die Füllköpfe sind in besonderen Schutzkästen untergebracht. Die Füllvorrichtung dient auch gleichzeitig zur Entleerung des Kessels.

Im Bereich des VDEV. werden die Gewinde für die Dichtungskegel an den Mundstücken der Füllköpfe nach den Vorschriften der Technischen Vereinbarungen, § 138, Al. d (s. a. Beleuchtung der Eisenbahnwagen), ausgeführt. Das Gewinde erhält 30·5 mm äußeren und 28 mm inneren Durchmesser und 2 mm Ganghöhe. Der Dichtungskegel ist mit 18 mm größtem Durchmesser auf 83 mm Kegelhöhe herzustellen.

Am oberen Teil des Kessels oder am Kesselboden wird ein mit abschraubbarem Deckel verschlossenes Mannloch angebracht; im ersteren Falle wird bei größerem Kesseldurchmesser (ungefähr über 1·4 m) im Behälterinnern unterhalb des Mannloches eine Steigleiter zur leichteren Befahrung des Kessels angeordnet.

Sind zwei oder drei kleinere Kessel auf einem Untergestell vorhanden, so werden die beiden rechts und links an einer Stirnseite angebrachten Füllköpfe derart mit den Kesseln verbunden, daß Gas von jedem einzelnen Kessel entnommen und jeder Kessel für sich abgeschlossen werden kann, wenn ein Kessel schadhaft oder undicht würde.

An jedem Kessel ist außerdem ein Entlüftungs- und ein Kohlenwasserstoffablaßhahn vorhanden.

Die G. werden gewöhnlich mit einem Fassungsraum von 20 bis 40 m3 ausgeführt. Um eine möglichst große Gasmenge unterzubringen, wird das Gas auf 10 bis 15 at verdichtet im Wagen versendet (die Gasbehälter der zu beleuchtenden Wagen werden nur bis zu Spannungen von 6 bis 10 at mit Gas gefüllt).

Da durch Einwirkung der Sonnenstrahlen eine nur geringfügige Druckerhöhung über die Füllspannung im Behälter (bei einer Temperaturdifferenz von 40° C kaum 11/2 at) eintreten kann, so ist die Anbringung von Sicherheitsventilen bei G. nicht erforderlich, und wird sogar vielfach als unzweckmäßig erachtet, da hierdurch unbeabsichtigte Gasausströmungen herbeigeführt werden können.

Die Wandstärke der Behälter ist so zu bemessen, daß ihre schwächste Stelle durch den höchsten auftretenden inneren Druck nicht über ein Fünftel der Bruchfestigkeit des verwendeten Materials beansprucht wird. Dementsprechend ergibt sich die Blechstärke δ in cm für den zylindrischen Teil geschweißter Kessel (ohne Rücksicht auf Abrostung)

wobei D der innere Zylinderdurchmesser in cm, p die größte Füllspannung in at, und S die zulässige Materialinanspruchnahme in kg cm2 bedeutet.

Bei genieteten Kesseln ist entsprechend der geringeren Festigkeit der Nietnaht mit einer geringeren Beanspruchung oder einem entsprechenden Sicherheitskoeffizienten zu rechnen.

Für die Böden muß die Beanspruchung je nach dem Wölbungsradius der Böden noch vermindert werden.

Die kleinen Gasbehälter, die am Untergestell der Personenwagen angebracht sind, werden mit Rücksicht auf die größere Sicherheit, die die Kessel unter Personenwagen bedingen, in verhältnismäßig stärkerem Blech ausgeführt.

Neue Behälter werden vor ihrer ersten Verwendung einer amtlichen Druckprobe unterzogen, die periodisch nach behördlich festgesetzten Terminen zu wiederholen ist.

Unter den Hauptträgern wird zumeist ein versperrbarer Kasten zum Aufbewahren der Füllschläuche, der Schlüssel für die Füllventile, eines Kontrollmanometers und der Reservebrenner und -reflektoren für die Gaslampen angebracht. Die Füllschläuche werden aus Kautschuk oder Blei hergestellt und den zugelassenen Füllungsdrücken entsprechend bemessen.

Es empfiehlt sich, wenigstens ein Räderpaar der G. mit Verschubbremse zu versehen, um derlei Wagen in den Stationen ohne weitere Hilfsmittel gegen Entrollen sichern zu können.

In Abb. 188 ist ein G. mit drei kleineren Kesseln dargestellt. Die beiden unteren Kessel sind auf 2 Holzsätteln am Untergestell befestigt, während der dritte Kessel mittels zweier Sattelhölzer auf dem unteren Kessel reitet.

Die Füllköpfe f f, sind am Langträger, die Mannlöcher an den Kesselböden angebracht.

Der Inhalt der 3 Kessel, die für eine Füllspannung von 10 at bemessen sind, beträgt 27 m3, das Eigengewicht des Wagens rund 19 t; das Ladegewicht ist mit 3 t festgesetzt.

Dieses Ladegewicht wird jedoch tatsächlich nicht ausgenutzt, da das spezifische Gewicht von Ölgas von 1 at Spannung im Verhältnis zur atmosphärischen Luft 0·63–0·70 beträgt; es wiegt daher 1 m3 Ölgas von 10 at Spannung beiläufig 9 kg.

G. mit zwei oder drei kleinen Kesseln gewähren gegen solche mit einem größeren Kessel den Vorteil, daß bei ersterer Anordnung die Gasfüllung besser ausgenutzt werden kann.

Bezeichnet beispielsweise F den Fassungsraum in Litern bei einem Wagen mit einem großen Kessel und 3 f denselben bei einem Wagen mit drei kleinen Kesseln, wobei 3 f = F ist, so lassen sich unter der Voraussetzung, daß die Ladung in beiden Fällen bis zu 10 at Überdruck erfolgt, in jedem G. 10 F = 30 f l Gas unterbringen. Sind die Gasbehälter der Personenwagen mit

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[256/0265] befestigt werden. Die Füllköpfe sind in besonderen Schutzkästen untergebracht. Die Füllvorrichtung dient auch gleichzeitig zur Entleerung des Kessels. Im Bereich des VDEV. werden die Gewinde für die Dichtungskegel an den Mundstücken der Füllköpfe nach den Vorschriften der Technischen Vereinbarungen, § 138, Al. d (s. a. Beleuchtung der Eisenbahnwagen), ausgeführt. Das Gewinde erhält 30·5 mm äußeren und 28 mm inneren Durchmesser und 2 mm Ganghöhe. Der Dichtungskegel ist mit 18 mm größtem Durchmesser auf 83 mm Kegelhöhe herzustellen. Am oberen Teil des Kessels oder am Kesselboden wird ein mit abschraubbarem Deckel verschlossenes Mannloch angebracht; im ersteren Falle wird bei größerem Kesseldurchmesser (ungefähr über 1·4 m) im Behälterinnern unterhalb des Mannloches eine Steigleiter zur leichteren Befahrung des Kessels angeordnet. Sind zwei oder drei kleinere Kessel auf einem Untergestell vorhanden, so werden die beiden rechts und links an einer Stirnseite angebrachten Füllköpfe derart mit den Kesseln verbunden, daß Gas von jedem einzelnen Kessel entnommen und jeder Kessel für sich abgeschlossen werden kann, wenn ein Kessel schadhaft oder undicht würde. An jedem Kessel ist außerdem ein Entlüftungs- und ein Kohlenwasserstoffablaßhahn vorhanden. Die G. werden gewöhnlich mit einem Fassungsraum von 20 bis 40 m3 ausgeführt. Um eine möglichst große Gasmenge unterzubringen, wird das Gas auf 10 bis 15 at verdichtet im Wagen versendet (die Gasbehälter der zu beleuchtenden Wagen werden nur bis zu Spannungen von 6 bis 10 at mit Gas gefüllt). Da durch Einwirkung der Sonnenstrahlen eine nur geringfügige Druckerhöhung über die Füllspannung im Behälter (bei einer Temperaturdifferenz von 40° C kaum 11/2 at) eintreten kann, so ist die Anbringung von Sicherheitsventilen bei G. nicht erforderlich, und wird sogar vielfach als unzweckmäßig erachtet, da hierdurch unbeabsichtigte Gasausströmungen herbeigeführt werden können. Die Wandstärke der Behälter ist so zu bemessen, daß ihre schwächste Stelle durch den höchsten auftretenden inneren Druck nicht über ein Fünftel der Bruchfestigkeit des verwendeten Materials beansprucht wird. Dementsprechend ergibt sich die Blechstärke δ in cm für den zylindrischen Teil geschweißter Kessel (ohne Rücksicht auf Abrostung) [FORMEL] wobei D der innere Zylinderdurchmesser in cm, p die größte Füllspannung in at, und S die zulässige Materialinanspruchnahme in kg cm2 bedeutet. Bei genieteten Kesseln ist entsprechend der geringeren Festigkeit der Nietnaht mit einer geringeren Beanspruchung oder einem entsprechenden Sicherheitskoeffizienten zu rechnen. Für die Böden muß die Beanspruchung je nach dem Wölbungsradius der Böden noch vermindert werden. Die kleinen Gasbehälter, die am Untergestell der Personenwagen angebracht sind, werden mit Rücksicht auf die größere Sicherheit, die die Kessel unter Personenwagen bedingen, in verhältnismäßig stärkerem Blech ausgeführt. Neue Behälter werden vor ihrer ersten Verwendung einer amtlichen Druckprobe unterzogen, die periodisch nach behördlich festgesetzten Terminen zu wiederholen ist. Unter den Hauptträgern wird zumeist ein versperrbarer Kasten zum Aufbewahren der Füllschläuche, der Schlüssel für die Füllventile, eines Kontrollmanometers und der Reservebrenner und -reflektoren für die Gaslampen angebracht. Die Füllschläuche werden aus Kautschuk oder Blei hergestellt und den zugelassenen Füllungsdrücken entsprechend bemessen. Es empfiehlt sich, wenigstens ein Räderpaar der G. mit Verschubbremse zu versehen, um derlei Wagen in den Stationen ohne weitere Hilfsmittel gegen Entrollen sichern zu können. In Abb. 188 ist ein G. mit drei kleineren Kesseln dargestellt. Die beiden unteren Kessel sind auf 2 Holzsätteln am Untergestell befestigt, während der dritte Kessel mittels zweier Sattelhölzer auf dem unteren Kessel reitet. Die Füllköpfe f f, sind am Langträger, die Mannlöcher an den Kesselböden angebracht. Der Inhalt der 3 Kessel, die für eine Füllspannung von 10 at bemessen sind, beträgt 27 m3, das Eigengewicht des Wagens rund 19 t; das Ladegewicht ist mit 3 t festgesetzt. Dieses Ladegewicht wird jedoch tatsächlich nicht ausgenutzt, da das spezifische Gewicht von Ölgas von 1 at Spannung im Verhältnis zur atmosphärischen Luft 0·63–0·70 beträgt; es wiegt daher 1 m3 Ölgas von 10 at Spannung beiläufig 9 kg. G. mit zwei oder drei kleinen Kesseln gewähren gegen solche mit einem größeren Kessel den Vorteil, daß bei ersterer Anordnung die Gasfüllung besser ausgenutzt werden kann. Bezeichnet beispielsweise F den Fassungsraum in Litern bei einem Wagen mit einem großen Kessel und 3 f denselben bei einem Wagen mit drei kleinen Kesseln, wobei 3 f = F ist, so lassen sich unter der Voraussetzung, daß die Ladung in beiden Fällen bis zu 10 at Überdruck erfolgt, in jedem G. 10 F = 30 f l Gas unterbringen. Sind die Gasbehälter der Personenwagen mit

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 256. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/265>, abgerufen am 24.11.2024.