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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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Nach französischen Plänen soll die Bahn dereinst das Endglied der großen west-östlichen Sahara-Querbahn werden, die bei Dakar in St. Louis beginnend, längs des Senegal und Niger fortgeführt, einmal Ost- und Westafrika miteinander verbinden soll, ähnlich wie die Kap-Kairo-Bahn den Norden und Süden.

Betriebsergebnisse.

2. Die Bahn Diredauah-Addis-Abeba. Die Fortführung der Bahn Dschibuti-Diredauah in westlicher Richtung, um rund 479 km, nach der Hauptstadt Addis-Abeba des Königs Menelik stieß auf vielerlei Schwierigkeiten, zum Teil politischer Art. Auch der Compagnie Imperiale des chemins de fer Ethiopiens, der nach dem Vertrag vom 13. Dezember 1906 zwischen England, Frankreich und Italien der Weiterbau übertragen wurde, gelang es nicht das Baukapital zu beschaffen, und sie hat nur ein kleines Stück gebaut. Die Gesellschaft ging ihrer Rechte verlustig und die Konzession für die Bahn Diredauah-Addis-Abeba wurde durch Dekret vom 8. Dezember 1908 für erloschen erklärt.

Es wurde nun eine neue Gesellschaft gebildet, an die die alte ihre Rechte abtrat; diese verzichtete auf jeden Gewinnanteil, erhielt aber nach einem Vertrag vom 29. März 1909 von ihrer Rechtsnachfolgerin auf die Dauer von 99 Jahren eine vom französischen Staat gewährleistete jährliche Vergütung von 610.738 Fr. zugesichert (das sind nahezu 31/2% Zinsen auf den Kapitalwert, 18 Millionen Franken der fertiggestellten Bahnstrecke).

Der Bau der Bahn nach Addis-Abeba, im ganzen 483 km, dessen Kosten in der 1 m-Spur auf 92 Mill. Franken veranschlagt sind, erscheint durch das neue Abkommen gesichert, zumal die neue Gesellschaft vom König Menelik ermächtigt sein soll, 6% vom Wert der zu verfrachtenden Güter als Zoll zu erheben.

Die Linie soll nahe den fruchtbaren, viehreichen Harrarbergen vorüberführen und scheint besondere technische Schwierigkeiten nicht zu bieten. Als Bauzeit waren 6 Jahre in Aussicht genommen. Man würde dann von Dschibuti binnen 48 Stunden zur Hauptstadt des äthiopischen Reiches gelangen, eine Reise, zu der man vor 12 Jahren auf dem Kamel 40 Tage gebrauchte, und die heute immer noch 20 bis 25 Tage dauert.

Die ersten 66 km der Neubaulinie sind am 1. Mai 1912 dem Betriebe übergeben worden.

Baltzer.


Französisch-Westafrika. (Mit einer Kartenskizze Abb. 127).

Inhalt: Einleitung. - 1. Senegal: die Bahnen Dakar-St.Louis und Thies-Kayes. 2. Ober-Senegal und Niger: Die Bahn Kayes-Kulikoro. 3. Guinea: Die Bahn Konakry-Kurussa. 4. Elfenbeinküste: Die Bahn Abidjean-Buake. 5. Dahome: Die Bahnen: Kotonu-Paraku (-Niger) und Porto Novo-Sakete.

Einleitung.

Das Generalgouvernement von F.-W. mit dem Sitze in Dakar, etwa 4 Mill. km2 mit 12 Mill. Einwohnern, besteht außer dem Zivilterritorium Mauretanien und dem Militärbezirk Niger aus den fünf Schutzgebieten: Senegal, Ober-Senegal und Niger, Guinea, Elfenbeinküste und Dahome. Während der Zusammenhang dieser Schutzgebiete an der Küste durch dazwischenliegende fremde Kolonien, wie Britisch-Gambien, Portugiesisch-Guinea, Britisch-Sierra Leone, die Negerrepublik Liberia, Britisch-Goldküste und Deutsch-Togo stark zerrissen ist, haben sie alle ein gemeinsames Hinterland, das sich aus den Stromgebieten des Senegal und des Niger von der Quelle bis zu seinem Eintritt in Britisch-Nigerien zusammensetzt und von der Mündung des Senegal in östlicher Richtung nördlich von Nigerien bis zum Tschadsee erstreckt. Die Selbständigkeit der Verwaltung dieses Ländergebietes ist durch Erlaß vom 1. Oktober 1902 geschaffen und durch Erlaß vom 18. Oktober 1904 ist ihm auch finanzielle Selbständigkeit - eigener Staatshaushalt - verliehen worden.

Der allgemeine Erschließungsplan des Generalgouverneurs Roume beabsichtigt, in jedem der vier Küstengebiete, von einem geeigneten Hafen aus, zunächst eine Erschließungsbahn ins Innere, möglichst bis zum Laufe des Niger herzustellen und sodann die Endpunkte dieser Bahnen im Hinterlande durch eine gemeinsame große westöstliche Querlinie mit Benutzung der natürlichen Wasserstraßen des

Nach französischen Plänen soll die Bahn dereinst das Endglied der großen west-östlichen Sahara-Querbahn werden, die bei Dakar in St. Louis beginnend, längs des Senegal und Niger fortgeführt, einmal Ost- und Westafrika miteinander verbinden soll, ähnlich wie die Kap-Kairo-Bahn den Norden und Süden.

Betriebsergebnisse.

2. Die Bahn Diredauah-Addis-Abeba. Die Fortführung der Bahn Dschibuti-Diredauah in westlicher Richtung, um rund 479 km, nach der Hauptstadt Addis-Abeba des Königs Menelik stieß auf vielerlei Schwierigkeiten, zum Teil politischer Art. Auch der Compagnie Impériale des chemins de fer Éthiopiens, der nach dem Vertrag vom 13. Dezember 1906 zwischen England, Frankreich und Italien der Weiterbau übertragen wurde, gelang es nicht das Baukapital zu beschaffen, und sie hat nur ein kleines Stück gebaut. Die Gesellschaft ging ihrer Rechte verlustig und die Konzession für die Bahn Diredauah-Addis-Abeba wurde durch Dekret vom 8. Dezember 1908 für erloschen erklärt.

Es wurde nun eine neue Gesellschaft gebildet, an die die alte ihre Rechte abtrat; diese verzichtete auf jeden Gewinnanteil, erhielt aber nach einem Vertrag vom 29. März 1909 von ihrer Rechtsnachfolgerin auf die Dauer von 99 Jahren eine vom französischen Staat gewährleistete jährliche Vergütung von 610.738 Fr. zugesichert (das sind nahezu 31/2% Zinsen auf den Kapitalwert, 18 Millionen Franken der fertiggestellten Bahnstrecke).

Der Bau der Bahn nach Addis-Abeba, im ganzen 483 km, dessen Kosten in der 1 m-Spur auf 92 Mill. Franken veranschlagt sind, erscheint durch das neue Abkommen gesichert, zumal die neue Gesellschaft vom König Menelik ermächtigt sein soll, 6% vom Wert der zu verfrachtenden Güter als Zoll zu erheben.

Die Linie soll nahe den fruchtbaren, viehreichen Harrarbergen vorüberführen und scheint besondere technische Schwierigkeiten nicht zu bieten. Als Bauzeit waren 6 Jahre in Aussicht genommen. Man würde dann von Dschibuti binnen 48 Stunden zur Hauptstadt des äthiopischen Reiches gelangen, eine Reise, zu der man vor 12 Jahren auf dem Kamel 40 Tage gebrauchte, und die heute immer noch 20 bis 25 Tage dauert.

Die ersten 66 km der Neubaulinie sind am 1. Mai 1912 dem Betriebe übergeben worden.

Baltzer.


Französisch-Westafrika. (Mit einer Kartenskizze Abb. 127).

Inhalt: Einleitung. – 1. Senegal: die Bahnen Dakar-St.Louis und Thiès-Kayes. 2. Ober-Senegal und Niger: Die Bahn Kayes-Kulikoro. 3. Guinea: Die Bahn Konakry-Kurussa. 4. Elfenbeinküste: Die Bahn Abidjean-Buake. 5. Dahome: Die Bahnen: Kotonu-Paraku (-Niger) und Porto Novo-Sakete.

Einleitung.

Das Generalgouvernement von F.-W. mit dem Sitze in Dakar, etwa 4 Mill. km2 mit 12 Mill. Einwohnern, besteht außer dem Zivilterritorium Mauretanien und dem Militärbezirk Niger aus den fünf Schutzgebieten: Senegal, Ober-Senegal und Niger, Guinea, Elfenbeinküste und Dahome. Während der Zusammenhang dieser Schutzgebiete an der Küste durch dazwischenliegende fremde Kolonien, wie Britisch-Gambien, Portugiesisch-Guinea, Britisch-Sierra Leone, die Negerrepublik Liberia, Britisch-Goldküste und Deutsch-Togo stark zerrissen ist, haben sie alle ein gemeinsames Hinterland, das sich aus den Stromgebieten des Senegal und des Niger von der Quelle bis zu seinem Eintritt in Britisch-Nigerien zusammensetzt und von der Mündung des Senegal in östlicher Richtung nördlich von Nigerien bis zum Tschadsee erstreckt. Die Selbständigkeit der Verwaltung dieses Ländergebietes ist durch Erlaß vom 1. Oktober 1902 geschaffen und durch Erlaß vom 18. Oktober 1904 ist ihm auch finanzielle Selbständigkeit – eigener Staatshaushalt – verliehen worden.

Der allgemeine Erschließungsplan des Generalgouverneurs Roume beabsichtigt, in jedem der vier Küstengebiete, von einem geeigneten Hafen aus, zunächst eine Erschließungsbahn ins Innere, möglichst bis zum Laufe des Niger herzustellen und sodann die Endpunkte dieser Bahnen im Hinterlande durch eine gemeinsame große westöstliche Querlinie mit Benutzung der natürlichen Wasserstraßen des

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[198/0207] Nach französischen Plänen soll die Bahn dereinst das Endglied der großen west-östlichen Sahara-Querbahn werden, die bei Dakar in St. Louis beginnend, längs des Senegal und Niger fortgeführt, einmal Ost- und Westafrika miteinander verbinden soll, ähnlich wie die Kap-Kairo-Bahn den Norden und Süden. Betriebsergebnisse. 2. Die Bahn Diredauah-Addis-Abeba. Die Fortführung der Bahn Dschibuti-Diredauah in westlicher Richtung, um rund 479 km, nach der Hauptstadt Addis-Abeba des Königs Menelik stieß auf vielerlei Schwierigkeiten, zum Teil politischer Art. Auch der Compagnie Impériale des chemins de fer Éthiopiens, der nach dem Vertrag vom 13. Dezember 1906 zwischen England, Frankreich und Italien der Weiterbau übertragen wurde, gelang es nicht das Baukapital zu beschaffen, und sie hat nur ein kleines Stück gebaut. Die Gesellschaft ging ihrer Rechte verlustig und die Konzession für die Bahn Diredauah-Addis-Abeba wurde durch Dekret vom 8. Dezember 1908 für erloschen erklärt. Es wurde nun eine neue Gesellschaft gebildet, an die die alte ihre Rechte abtrat; diese verzichtete auf jeden Gewinnanteil, erhielt aber nach einem Vertrag vom 29. März 1909 von ihrer Rechtsnachfolgerin auf die Dauer von 99 Jahren eine vom französischen Staat gewährleistete jährliche Vergütung von 610.738 Fr. zugesichert (das sind nahezu 31/2% Zinsen auf den Kapitalwert, 18 Millionen Franken der fertiggestellten Bahnstrecke). Der Bau der Bahn nach Addis-Abeba, im ganzen 483 km, dessen Kosten in der 1 m-Spur auf 92 Mill. Franken veranschlagt sind, erscheint durch das neue Abkommen gesichert, zumal die neue Gesellschaft vom König Menelik ermächtigt sein soll, 6% vom Wert der zu verfrachtenden Güter als Zoll zu erheben. Die Linie soll nahe den fruchtbaren, viehreichen Harrarbergen vorüberführen und scheint besondere technische Schwierigkeiten nicht zu bieten. Als Bauzeit waren 6 Jahre in Aussicht genommen. Man würde dann von Dschibuti binnen 48 Stunden zur Hauptstadt des äthiopischen Reiches gelangen, eine Reise, zu der man vor 12 Jahren auf dem Kamel 40 Tage gebrauchte, und die heute immer noch 20 bis 25 Tage dauert. Die ersten 66 km der Neubaulinie sind am 1. Mai 1912 dem Betriebe übergeben worden. Baltzer. Französisch-Westafrika. (Mit einer Kartenskizze Abb. 127). Inhalt: Einleitung. – 1. Senegal: die Bahnen Dakar-St.Louis und Thiès-Kayes. 2. Ober-Senegal und Niger: Die Bahn Kayes-Kulikoro. 3. Guinea: Die Bahn Konakry-Kurussa. 4. Elfenbeinküste: Die Bahn Abidjean-Buake. 5. Dahome: Die Bahnen: Kotonu-Paraku (-Niger) und Porto Novo-Sakete. Einleitung. Das Generalgouvernement von F.-W. mit dem Sitze in Dakar, etwa 4 Mill. km2 mit 12 Mill. Einwohnern, besteht außer dem Zivilterritorium Mauretanien und dem Militärbezirk Niger aus den fünf Schutzgebieten: Senegal, Ober-Senegal und Niger, Guinea, Elfenbeinküste und Dahome. Während der Zusammenhang dieser Schutzgebiete an der Küste durch dazwischenliegende fremde Kolonien, wie Britisch-Gambien, Portugiesisch-Guinea, Britisch-Sierra Leone, die Negerrepublik Liberia, Britisch-Goldküste und Deutsch-Togo stark zerrissen ist, haben sie alle ein gemeinsames Hinterland, das sich aus den Stromgebieten des Senegal und des Niger von der Quelle bis zu seinem Eintritt in Britisch-Nigerien zusammensetzt und von der Mündung des Senegal in östlicher Richtung nördlich von Nigerien bis zum Tschadsee erstreckt. Die Selbständigkeit der Verwaltung dieses Ländergebietes ist durch Erlaß vom 1. Oktober 1902 geschaffen und durch Erlaß vom 18. Oktober 1904 ist ihm auch finanzielle Selbständigkeit – eigener Staatshaushalt – verliehen worden. Der allgemeine Erschließungsplan des Generalgouverneurs Roume beabsichtigt, in jedem der vier Küstengebiete, von einem geeigneten Hafen aus, zunächst eine Erschließungsbahn ins Innere, möglichst bis zum Laufe des Niger herzustellen und sodann die Endpunkte dieser Bahnen im Hinterlande durch eine gemeinsame große westöstliche Querlinie mit Benutzung der natürlichen Wasserstraßen des

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 198. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/207>, abgerufen am 13.11.2024.