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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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zum Bau der Eisenbahn von Tananarive nach Antsirabe (vgl. auch Art. Madagaskar).

3. Reunion. Hier begann 1879 durch eine Gesellschaft unter Zinsengarantie der Kolonie der Bau einer Eisenbahn von dem erst anzulegenden Hafen Pointe des Galets nach Saint Pierre und Saint Benoit. Die Eröffnung der Eisenbahn erfolgte am 1. Januar 1886 (vgl. auch Art. Reunion).

4. Französisch-Indien. Im Jahre 1878 beschäftigte sich die Regierung mit dem Plane, Pondichery mit den großen englischen Linien im Innern Indiens zu verbinden und es wurde mit der Pondichery Railway ein Übereinkommen wegen Bau der Eisenbahn von Pondichery nach Villapuram geschlossen. Die Gesellschaft erhielt eine Beihilfe von 1·26 Mill. Fr. und verpflichtete sich, die Hälfte des Reinertrages der Kolonie zu überlassen. Die Länge der gegenwärtig betriebenen Strecke beträgt 36 km, wovon 11 km auf französischem Boden liegen. Im Jahre 1890 überließ die Gesellschaft den Betrieb der South Indian Railway Company. Diese Gesellschaft baute ferner und betreibt die Eisenbahn von Karikal nach Peralam (s. indische Eisenbahnen).

5. Neu-Kaledonien. Ein Dekret vom 16. Februar 1901 ermächtigte die Kolonie, eine Anleihe von 5 Mill. Fr. zur Herstellung des ersten Teiles der Eisenbahn von Numea nach Dumbea (16 km) aufzunehmen. Die Eröffnung erfolgte am 1. Januar 1905. Ein Dekret von 1909 ermächtigte die Kolonie zur Aufnahme einer weiteren Summe zu Vervollständigungsarbeiten und zur Verlängerung der Linie von Dumbea nach Paita (13 km).

Literatur: Marlio, Mazerat, Vergniand, Godfernaux, Voies Ferrees (France, Algerie Tunisie et Colonies Francaises). Paris 1912. - Office colonial Ministere des colonies. Statistiques des chemins de fer des colonies francaises juqu' a l'annee 1910. Paris 1911. - Godfernaux, Les chemins de fercoloniaux francais. - Revue generale 1913, S. 218.


Französische Nordbahn (Compagnie des chemins de fer du Nord) verbindet Paris und das nordwestliche Frankreich an zahlreichen Punkten mit Belgien und der Küste.

Die Gesellschaft bildete sich auf Grund des Gesetzes vom 15. Juli 1845. Mit Ordonnance v. 20. September 1845 erhielt die F. die Konzession zum Bau und Betrieb der bereits durch Gesetz vom 11. Juni 1842 klassifizierten Linien von Paris an die belgische Grenze über Lille und Valenciennes nebst Zweigbahnen von Lille nach Calais und Dünkirchen (496 km) auf 38 Jahre. Die Gesellschaft verpflichtete sich, die Kosten des Grunderwerbs unter Verzicht auf die Bestimmungen des 1842er Gesetzes ohne Beitragsleistung des Staats und der Departements zu tragen sowie dem Staat die verausgabten Beträge samt 3% Zinsen rückzuerstatten. Die Hauptlinie wurde 1846, die Abzweigungen nach Calais und Dünkirchen 1848/49 eröffnet. Die einer anderen Gesellschaft 1845 konzessionierte Bahn von Creil nach St. Quentin ging im Jahr 1847 durch Fusion auf die F. über. Auf gleiche Weise erwarb die F. 1852 die 123 km lange Bahn Amiens-Boulogne.

1852 verpflichtete sich die F. zum Baue der Linien St. Quentin-Erquelines, Le Cateau-Somain, Tergnier-Laon, Reims-Laon und Noyelles-St. Valery gegen einheitliche Festsetzung der Konzessionsdauer für sämtliche Linien auf 99 Jahre ab 1848.

Die F. erwarb ferner die 1853 erteilte Konzession für die Linie St. Denis über Chantilly nach Creil (43 km).

Ein Erlaß vom 26. Juni 1857 ermächtigte die F. zum Bau und Betrieb folgender Linien: 1. Von Paris nach Soissons; 2. von Boulogne nach Calais, nebst Abzweigung nach Marquise; 3. von Amiens nach Tergnier; 4. von Arras nach Hazebrouck; 5. von Chantilly nach Senlis; 6. von Pontoise nach St. Quen l'Aumone; 7. von Ermont nach Argenteuil. Gleichzeitig wurden die F. und die französische Westbahn Konzessionäre einer Bahn von Rouen nach Amiens, u. zw. erstere zu zwei Dritteln, letztere zu einem Drittel. Der obengenannte Erlaß sicherte außerdem der F. die eventuelle Konzession der folgenden Linien, u. zw.: 1. für die Bahn von Soissons an die belgische Grenze (über Laon, Vervins nach Hirson); 2. für die Bahn von Aulnoye nach Anor; 3. für die Bahn von Senlis nach Crepy en Valois; 4. für eine Verlängerung der Bahn Creil-Beauvais gegen die Strecke Paris-Dieppe über Pontoise.

Mit der Compagnie des Ardennes schloß die F. 1857 einen Vertrag, wonach die F. dieser die Strecken von Laon nach Reims abtrat, wogegen die Compagnie des Ardennes der F. die Zweiglinie Creil-Beauvais überließ.

Über den 1859 mit der Regierung abgeschlossenen Vertrag s. Französische Eisenbahnen, S. 170 u. 171.

1859 übernahm die F. die französische Teilstrecke der belgischen Bahn Mons a Hautmont et de St. Ghislain nebst Abzweigung (9 km) gegen Bezahlung einer jährlichen Summe.

1862 erhielt die F. die Konzession für die Linien von Valenciennes nach Aulnoye und von Lille an die belgische Grenze gegen Tournai, ohne Subvention oder Zinsengarantie.

Nach dem Vertrage von 1869 erhielt die F. die definitive Konzession folgender Linien: Arras-Etaples über St. Pol (100 km), Bethune-Abbeville über St. Pol und Frevent (89 km) und Luzarches-Pontoise (26 km).

zum Bau der Eisenbahn von Tananarive nach Antsirabe (vgl. auch Art. Madagaskar).

3. Réunion. Hier begann 1879 durch eine Gesellschaft unter Zinsengarantie der Kolonie der Bau einer Eisenbahn von dem erst anzulegenden Hafen Pointe des Galets nach Saint Pierre und Saint Benoit. Die Eröffnung der Eisenbahn erfolgte am 1. Januar 1886 (vgl. auch Art. Réunion).

4. Französisch-Indien. Im Jahre 1878 beschäftigte sich die Regierung mit dem Plane, Pondichéry mit den großen englischen Linien im Innern Indiens zu verbinden und es wurde mit der Pondichéry Railway ein Übereinkommen wegen Bau der Eisenbahn von Pondichéry nach Villapuram geschlossen. Die Gesellschaft erhielt eine Beihilfe von 1·26 Mill. Fr. und verpflichtete sich, die Hälfte des Reinertrages der Kolonie zu überlassen. Die Länge der gegenwärtig betriebenen Strecke beträgt 36 km, wovon 11 km auf französischem Boden liegen. Im Jahre 1890 überließ die Gesellschaft den Betrieb der South Indian Railway Company. Diese Gesellschaft baute ferner und betreibt die Eisenbahn von Karikal nach Peralam (s. indische Eisenbahnen).

5. Neu-Kaledonien. Ein Dekret vom 16. Februar 1901 ermächtigte die Kolonie, eine Anleihe von 5 Mill. Fr. zur Herstellung des ersten Teiles der Eisenbahn von Numéa nach Dumbéa (16 km) aufzunehmen. Die Eröffnung erfolgte am 1. Januar 1905. Ein Dekret von 1909 ermächtigte die Kolonie zur Aufnahme einer weiteren Summe zu Vervollständigungsarbeiten und zur Verlängerung der Linie von Dumbéa nach Païta (13 km).

Literatur: Marlio, Mazerat, Vergniand, Godfernaux, Voies Ferrées (France, Algérie Tunisie et Colonies Françaises). Paris 1912. – Office colonial Ministère des colonies. Statistiques des chemins de fer des colonies françaises juqu' à l'année 1910. Paris 1911. – Godfernaux, Les chemins de fercoloniaux français. – Revue générale 1913, S. 218.


Französische Nordbahn (Compagnie des chemins de fer du Nord) verbindet Paris und das nordwestliche Frankreich an zahlreichen Punkten mit Belgien und der Küste.

Die Gesellschaft bildete sich auf Grund des Gesetzes vom 15. Juli 1845. Mit Ordonnance v. 20. September 1845 erhielt die F. die Konzession zum Bau und Betrieb der bereits durch Gesetz vom 11. Juni 1842 klassifizierten Linien von Paris an die belgische Grenze über Lille und Valenciennes nebst Zweigbahnen von Lille nach Calais und Dünkirchen (496 km) auf 38 Jahre. Die Gesellschaft verpflichtete sich, die Kosten des Grunderwerbs unter Verzicht auf die Bestimmungen des 1842er Gesetzes ohne Beitragsleistung des Staats und der Departements zu tragen sowie dem Staat die verausgabten Beträge samt 3% Zinsen rückzuerstatten. Die Hauptlinie wurde 1846, die Abzweigungen nach Calais und Dünkirchen 1848/49 eröffnet. Die einer anderen Gesellschaft 1845 konzessionierte Bahn von Creil nach St. Quentin ging im Jahr 1847 durch Fusion auf die F. über. Auf gleiche Weise erwarb die F. 1852 die 123 km lange Bahn Amiens-Boulogne.

1852 verpflichtete sich die F. zum Baue der Linien St. Quentin-Erquelines, Le Cateau-Somain, Tergnier-Laon, Reims-Laon und Noyelles-St. Valéry gegen einheitliche Festsetzung der Konzessionsdauer für sämtliche Linien auf 99 Jahre ab 1848.

Die F. erwarb ferner die 1853 erteilte Konzession für die Linie St. Denis über Chantilly nach Creil (43 km).

Ein Erlaß vom 26. Juni 1857 ermächtigte die F. zum Bau und Betrieb folgender Linien: 1. Von Paris nach Soissons; 2. von Boulogne nach Calais, nebst Abzweigung nach Marquise; 3. von Amiens nach Tergnier; 4. von Arras nach Hazebrouck; 5. von Chantilly nach Senlis; 6. von Pontoise nach St. Quen l'Aumône; 7. von Ermont nach Argenteuil. Gleichzeitig wurden die F. und die französische Westbahn Konzessionäre einer Bahn von Rouen nach Amiens, u. zw. erstere zu zwei Dritteln, letztere zu einem Drittel. Der obengenannte Erlaß sicherte außerdem der F. die eventuelle Konzession der folgenden Linien, u. zw.: 1. für die Bahn von Soissons an die belgische Grenze (über Laon, Vervins nach Hirson); 2. für die Bahn von Aulnoye nach Anor; 3. für die Bahn von Senlis nach Crépy en Valois; 4. für eine Verlängerung der Bahn Creil-Beauvais gegen die Strecke Paris-Dieppe über Pontoise.

Mit der Compagnie des Ardennes schloß die F. 1857 einen Vertrag, wonach die F. dieser die Strecken von Laon nach Reims abtrat, wogegen die Compagnie des Ardennes der F. die Zweiglinie Creil-Beauvais überließ.

Über den 1859 mit der Regierung abgeschlossenen Vertrag s. Französische Eisenbahnen, S. 170 u. 171.

1859 übernahm die F. die französische Teilstrecke der belgischen Bahn Mons à Hautmont et de St. Ghislain nebst Abzweigung (9 km) gegen Bezahlung einer jährlichen Summe.

1862 erhielt die F. die Konzession für die Linien von Valenciennes nach Aulnoye und von Lille an die belgische Grenze gegen Tournai, ohne Subvention oder Zinsengarantie.

Nach dem Vertrage von 1869 erhielt die F. die definitive Konzession folgender Linien: Arras-Étaples über St. Pol (100 km), Béthune-Abbeville über St. Pol und Frevent (89 km) und Luzarches-Pontoise (26 km).

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[190/0199] zum Bau der Eisenbahn von Tananarive nach Antsirabe (vgl. auch Art. Madagaskar). 3. Réunion. Hier begann 1879 durch eine Gesellschaft unter Zinsengarantie der Kolonie der Bau einer Eisenbahn von dem erst anzulegenden Hafen Pointe des Galets nach Saint Pierre und Saint Benoit. Die Eröffnung der Eisenbahn erfolgte am 1. Januar 1886 (vgl. auch Art. Réunion). 4. Französisch-Indien. Im Jahre 1878 beschäftigte sich die Regierung mit dem Plane, Pondichéry mit den großen englischen Linien im Innern Indiens zu verbinden und es wurde mit der Pondichéry Railway ein Übereinkommen wegen Bau der Eisenbahn von Pondichéry nach Villapuram geschlossen. Die Gesellschaft erhielt eine Beihilfe von 1·26 Mill. Fr. und verpflichtete sich, die Hälfte des Reinertrages der Kolonie zu überlassen. Die Länge der gegenwärtig betriebenen Strecke beträgt 36 km, wovon 11 km auf französischem Boden liegen. Im Jahre 1890 überließ die Gesellschaft den Betrieb der South Indian Railway Company. Diese Gesellschaft baute ferner und betreibt die Eisenbahn von Karikal nach Peralam (s. indische Eisenbahnen). 5. Neu-Kaledonien. Ein Dekret vom 16. Februar 1901 ermächtigte die Kolonie, eine Anleihe von 5 Mill. Fr. zur Herstellung des ersten Teiles der Eisenbahn von Numéa nach Dumbéa (16 km) aufzunehmen. Die Eröffnung erfolgte am 1. Januar 1905. Ein Dekret von 1909 ermächtigte die Kolonie zur Aufnahme einer weiteren Summe zu Vervollständigungsarbeiten und zur Verlängerung der Linie von Dumbéa nach Païta (13 km). Literatur: Marlio, Mazerat, Vergniand, Godfernaux, Voies Ferrées (France, Algérie Tunisie et Colonies Françaises). Paris 1912. – Office colonial Ministère des colonies. Statistiques des chemins de fer des colonies françaises juqu' à l'année 1910. Paris 1911. – Godfernaux, Les chemins de fercoloniaux français. – Revue générale 1913, S. 218. Französische Nordbahn (Compagnie des chemins de fer du Nord) verbindet Paris und das nordwestliche Frankreich an zahlreichen Punkten mit Belgien und der Küste. Die Gesellschaft bildete sich auf Grund des Gesetzes vom 15. Juli 1845. Mit Ordonnance v. 20. September 1845 erhielt die F. die Konzession zum Bau und Betrieb der bereits durch Gesetz vom 11. Juni 1842 klassifizierten Linien von Paris an die belgische Grenze über Lille und Valenciennes nebst Zweigbahnen von Lille nach Calais und Dünkirchen (496 km) auf 38 Jahre. Die Gesellschaft verpflichtete sich, die Kosten des Grunderwerbs unter Verzicht auf die Bestimmungen des 1842er Gesetzes ohne Beitragsleistung des Staats und der Departements zu tragen sowie dem Staat die verausgabten Beträge samt 3% Zinsen rückzuerstatten. Die Hauptlinie wurde 1846, die Abzweigungen nach Calais und Dünkirchen 1848/49 eröffnet. Die einer anderen Gesellschaft 1845 konzessionierte Bahn von Creil nach St. Quentin ging im Jahr 1847 durch Fusion auf die F. über. Auf gleiche Weise erwarb die F. 1852 die 123 km lange Bahn Amiens-Boulogne. 1852 verpflichtete sich die F. zum Baue der Linien St. Quentin-Erquelines, Le Cateau-Somain, Tergnier-Laon, Reims-Laon und Noyelles-St. Valéry gegen einheitliche Festsetzung der Konzessionsdauer für sämtliche Linien auf 99 Jahre ab 1848. Die F. erwarb ferner die 1853 erteilte Konzession für die Linie St. Denis über Chantilly nach Creil (43 km). Ein Erlaß vom 26. Juni 1857 ermächtigte die F. zum Bau und Betrieb folgender Linien: 1. Von Paris nach Soissons; 2. von Boulogne nach Calais, nebst Abzweigung nach Marquise; 3. von Amiens nach Tergnier; 4. von Arras nach Hazebrouck; 5. von Chantilly nach Senlis; 6. von Pontoise nach St. Quen l'Aumône; 7. von Ermont nach Argenteuil. Gleichzeitig wurden die F. und die französische Westbahn Konzessionäre einer Bahn von Rouen nach Amiens, u. zw. erstere zu zwei Dritteln, letztere zu einem Drittel. Der obengenannte Erlaß sicherte außerdem der F. die eventuelle Konzession der folgenden Linien, u. zw.: 1. für die Bahn von Soissons an die belgische Grenze (über Laon, Vervins nach Hirson); 2. für die Bahn von Aulnoye nach Anor; 3. für die Bahn von Senlis nach Crépy en Valois; 4. für eine Verlängerung der Bahn Creil-Beauvais gegen die Strecke Paris-Dieppe über Pontoise. Mit der Compagnie des Ardennes schloß die F. 1857 einen Vertrag, wonach die F. dieser die Strecken von Laon nach Reims abtrat, wogegen die Compagnie des Ardennes der F. die Zweiglinie Creil-Beauvais überließ. Über den 1859 mit der Regierung abgeschlossenen Vertrag s. Französische Eisenbahnen, S. 170 u. 171. 1859 übernahm die F. die französische Teilstrecke der belgischen Bahn Mons à Hautmont et de St. Ghislain nebst Abzweigung (9 km) gegen Bezahlung einer jährlichen Summe. 1862 erhielt die F. die Konzession für die Linien von Valenciennes nach Aulnoye und von Lille an die belgische Grenze gegen Tournai, ohne Subvention oder Zinsengarantie. Nach dem Vertrage von 1869 erhielt die F. die definitive Konzession folgender Linien: Arras-Étaples über St. Pol (100 km), Béthune-Abbeville über St. Pol und Frevent (89 km) und Luzarches-Pontoise (26 km).

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 190. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/199>, abgerufen am 18.12.2024.