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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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B. Fahrplanbuch der österr. Staatsbahnen.

a) Für Hauptbahnstrecken.

Schnellzug Nr. 1. (Rang 3.)

Grundgeschwindigkeit 80 km. - Mit Wagen I. und II. Klasse.



b) Für Lokalbahnstrecken.



Das Fahrplanbuch der preuß. Staatsbahnen enthält folgende Vorbemerkungen:

1. Die Zeiten von 600 abends bis 559 morgens sind durch Unterstreichen der Minutenzahlen gekennzeichnet.

2. Gleiche An- und Abfahrt in den Spalten 4 und 6 bedeutet, daß der Zug weniger als 1 Minute Aufenthalt hat. Der Zug ist in diesem Falle um den in Spalte 5 angegebenen Aufenthalt früher anzubringen.

3. In der Spalte 5 bedeutet:

x der Zug hält nach Bedarf,

a der Zug hält nur zum Aussteigen,

e der Zug hält nur zum Einsteigen,

+ der Zug hält nur aus Betriebsrücksichten.

4. Spalte 7 wird für zweigleisige Strecken nicht ausgefüllt.

5. In Spalte 11 sind die Bremsachsen ohne Klammer angegeben, die auf der Strecke für 100 Wagenachsen erforderlich sind. Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die für die Berechnung der Bremsachsen maßgebende Geschwindigkeit.

6. Die Bremsachsen werden nach den in Spalte 11 angegebenen Bremsachsenzahlen mit Hilfe der Bremstafel berechnet.

7. Die Strecken, auf denen der letzte Wagen eine bediente Bremse haben muß, sind in Spalte 11 durch eine senkrechte sägeförmige Linie? bezeichnet.

8. Die bei den Zügen angegebene Grundgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, mit der der Zug in der wagerechten, geraden Strecke fahren soll. Sie ermäßigt sich bei der Ab- und Anfahrt des Zuges, in stärkeren Neigungen, schärferen Krümmungen und aus anderen örtlichen Gründen.

9. In den Spalten 12 und 13 sind die Gattungszeichen der Zuglokomotiven und darunter die von

B. Fahrplanbuch der österr. Staatsbahnen.

a) Für Hauptbahnstrecken.

Schnellzug Nr. 1. (Rang 3.)

Grundgeschwindigkeit 80 km. – Mit Wagen I. und II. Klasse.



b) Für Lokalbahnstrecken.



Das Fahrplanbuch der preuß. Staatsbahnen enthält folgende Vorbemerkungen:

1. Die Zeiten von 600 abends bis 559 morgens sind durch Unterstreichen der Minutenzahlen gekennzeichnet.

2. Gleiche An- und Abfahrt in den Spalten 4 und 6 bedeutet, daß der Zug weniger als 1 Minute Aufenthalt hat. Der Zug ist in diesem Falle um den in Spalte 5 angegebenen Aufenthalt früher anzubringen.

3. In der Spalte 5 bedeutet:

× der Zug hält nach Bedarf,

a der Zug hält nur zum Aussteigen,

e der Zug hält nur zum Einsteigen,

+ der Zug hält nur aus Betriebsrücksichten.

4. Spalte 7 wird für zweigleisige Strecken nicht ausgefüllt.

5. In Spalte 11 sind die Bremsachsen ohne Klammer angegeben, die auf der Strecke für 100 Wagenachsen erforderlich sind. Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die für die Berechnung der Bremsachsen maßgebende Geschwindigkeit.

6. Die Bremsachsen werden nach den in Spalte 11 angegebenen Bremsachsenzahlen mit Hilfe der Bremstafel berechnet.

7. Die Strecken, auf denen der letzte Wagen eine bediente Bremse haben muß, sind in Spalte 11 durch eine senkrechte sägeförmige Linie? bezeichnet.

8. Die bei den Zügen angegebene Grundgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, mit der der Zug in der wagerechten, geraden Strecke fahren soll. Sie ermäßigt sich bei der Ab- und Anfahrt des Zuges, in stärkeren Neigungen, schärferen Krümmungen und aus anderen örtlichen Gründen.

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[10/0018] B. Fahrplanbuch der österr. Staatsbahnen. a) Für Hauptbahnstrecken. Schnellzug Nr. 1. (Rang 3.) Grundgeschwindigkeit 80 km. – Mit Wagen I. und II. Klasse. b) Für Lokalbahnstrecken. Das Fahrplanbuch der preuß. Staatsbahnen enthält folgende Vorbemerkungen: 1. Die Zeiten von 600 abends bis 559 morgens sind durch Unterstreichen der Minutenzahlen gekennzeichnet. 2. Gleiche An- und Abfahrt in den Spalten 4 und 6 bedeutet, daß der Zug weniger als 1 Minute Aufenthalt hat. Der Zug ist in diesem Falle um den in Spalte 5 angegebenen Aufenthalt früher anzubringen. 3. In der Spalte 5 bedeutet: × der Zug hält nach Bedarf, a der Zug hält nur zum Aussteigen, e der Zug hält nur zum Einsteigen, + der Zug hält nur aus Betriebsrücksichten. 4. Spalte 7 wird für zweigleisige Strecken nicht ausgefüllt. 5. In Spalte 11 sind die Bremsachsen ohne Klammer angegeben, die auf der Strecke für 100 Wagenachsen erforderlich sind. Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die für die Berechnung der Bremsachsen maßgebende Geschwindigkeit. 6. Die Bremsachsen werden nach den in Spalte 11 angegebenen Bremsachsenzahlen mit Hilfe der Bremstafel berechnet. 7. Die Strecken, auf denen der letzte Wagen eine bediente Bremse haben muß, sind in Spalte 11 durch eine senkrechte sägeförmige Linie? bezeichnet. 8. Die bei den Zügen angegebene Grundgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, mit der der Zug in der wagerechten, geraden Strecke fahren soll. Sie ermäßigt sich bei der Ab- und Anfahrt des Zuges, in stärkeren Neigungen, schärferen Krümmungen und aus anderen örtlichen Gründen. 9. In den Spalten 12 und 13 sind die Gattungszeichen der Zuglokomotiven und darunter die von

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/18>, abgerufen am 22.07.2024.