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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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Eine von Preußen abweichende Behandlung haben in Bayern diejenigen Verwaltungsangelegenheiten erfahren, die zweckmäßig und der Einheitlichkeit halber von einer Zentralstelle aus für das ganze Verwaltungsgebiet geregelt werden, soweit sie nicht, als zur obersten Leitung gehörend, im Ministerium bearbeitet werden. Während Preußen nur ein einziges Eisenbahnzentralamt besitzt, hat Bayern deren 8, je ein Personal-, Revisions-, Verkehrs-, Reklamations-, Tarif-, Baukonstruktions-, Maschinenkonstruktions- und Versicherungsamt, von denen die erstgenannten 6 ihren Sitz in München haben.

Unter den Eisenbahndirektionen besorgt eine Anzahl von Eisenbahninspektionen die Leitung und Überwachung des ganzen äußeren Dienstes. Die Inspektionen sind, wie in Preußen, nach Dienstzweigen getrennt; abweichend von Preußen sind jedoch nicht Betrieb und Bau, sondern Betrieb und Verkehr in den kleineren Inspektionen vereinigt.

In Sachsen bildet nach der gegenwärtigen Organisation die oberste E. das Finanzministerium. Unter ihm führt die laufende Verwaltung die "Generaldirektion der Staatseisenbahnen" in Dresden. Dieser sind unterstellt: Betriebsdirektionen, Maschinenämter, Werkstättenämter, elektrotechnische Ämter und Neubauämter. Außer diesen Ämtern sind noch Bauämter eingerichtet.

In Württemberg steht die oberste Leitung der Staatsbahnen der Verkehrsabteilung des Staatsministeriums der auswärtigen Angelegenheiten zu, unter der die Generaldirektion der Staatseisenbahnen in Stuttgart die laufende Verwaltung führt. Ihr unterstellt sind Betriebs-, Bau-, Maschinen-, Werkstätteninspektionen, je eine Telegraphen- und Dampfschiffinspektion sowie Bausektionen.

In Baden werden die Staatsbahnen in oberster Instanz von dem Finanzministerium verwaltet, unter dem die großherzogl. Generaldirektion der Staatseisenbahnen in Karlsruhe die laufende Verwaltung besorgt. Der Generaldirektion sind Betriebs-, Bahnbau- und Maschineninspektionen (seit 1913 auch Werkstätteninspektionen) unterstellt.

In Mecklenburg-Schwerin wird die staatliche großherzoglich mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn unter der obersten Leitung des großherzogl. Ministeriums des Innern von der großherzogl. General-Eisenbahndirektion in Schwerin verwaltet. Letztere beaufsichtigt mehrere Bauinspektionen, denen die Bahnunterhaltung nach örtlichen Bezirken zugewiesen ist.

In Oldenburg ist oberste E. für die Staatsbahnen das großherzogliche Ministerium der Finanzen, dem als obere Verwaltungsbehörde die Eisenbahndirektion in Oldenburg untergeordnet ist. Letzterer sind unmittelbar die Oberbeamten des örtlichen Dienstes (die Bezirksinspektoren, der Betriebsinspektor, die Inspektoren für den Maschinen- und Werkstättendienst, der Vermessungsinspektor, die Verkehrskontrolleure und der Telegraphenrevisor), unterstellt.

Die Preußen, Hessen und Baden gemeinsam gehörende Main-Neckar-Eisenbahn (s. d.) wurde bis zum Jahre 1902 von einer Gemeinschaftsdirektion für gemeinsame Rechnung der drei Staaten verwaltet. Zufolge Staatsvertrages zwischen den Gemeinschaftsstaaten vom 14. Dezember 1901 ist die Verwaltung der Main-Neckar-Bahn der königlich-preußischen und großherzogl. hessischen Eisenbahndirektion in Mainz übertragen worden.

Eine besondere Stellung als Eisenbahnverwaltungsbehörde nimmt die kgl. Direktion der Militäreisenbahn in Schöneberg bei Berlin ein (s. Militäreisenbahnen).

In Österreich steht dem Eisenbahnministerium die oberste Leitung der Staatsbahnen zu.

Die laufende Verwaltung liegt innerhalb der ihnen zugewiesenen Bezirke den Staatsbahndirektionen zur selbständigen Besorgung ob.

Als den Staatsbahndirektionen gleichgestellte Direktionen bestehen die Betriebsleitung Czernowitz und die Direktion für die böhm. Nordbahn, ferner die Nordbahndirektion, die Direktion für die Linien der Staatseisenbahngesellschaft und die Nordwestbahndirektion, letztere drei mit erweitertem Wirkungskreis. Der Nordbahndirektion ist als besondere Abteilung das bis 1907 der Staatsbahndirektion Wien angegliedert gewesene "Spezialbeschaffungsbureau" unterstellt, das den Jahresbedarf von Materialien für den Bahnerhaltungs-, Bau- und Maschinendienst zu beschaffen hat. Für die Neuanlage von Staatsbahnen und für größere Umbauten auf bestehenden Staatsbahnlinien können besondere "Eisenbahnbauleitungen" bestellt werden, die sich nötigenfalls wieder in Eisenbahnbausektionen gliedern.

Als unterste Dienststellen für den äußeren Eisenbahnbetrieb sind den Direktionen unterstellt: Bahnerhaltungssektionen für den Bahnaufsichts- und Bahnerhaltungsdienst; Bahnstationsämter für den Verkehrs- und kommerziellen Dienst (im Falle besonderer Wichtigkeit als Bahnbetriebsämter bezeichnet), Heizhaus- und Werkstättenleitungen für den Zugförderungs- und (Haupt- und Betriebs-) Werkstättendienst; Materialmagazinsleitungen. Außerdem

Eine von Preußen abweichende Behandlung haben in Bayern diejenigen Verwaltungsangelegenheiten erfahren, die zweckmäßig und der Einheitlichkeit halber von einer Zentralstelle aus für das ganze Verwaltungsgebiet geregelt werden, soweit sie nicht, als zur obersten Leitung gehörend, im Ministerium bearbeitet werden. Während Preußen nur ein einziges Eisenbahnzentralamt besitzt, hat Bayern deren 8, je ein Personal-, Revisions-, Verkehrs-, Reklamations-, Tarif-, Baukonstruktions-, Maschinenkonstruktions- und Versicherungsamt, von denen die erstgenannten 6 ihren Sitz in München haben.

Unter den Eisenbahndirektionen besorgt eine Anzahl von Eisenbahninspektionen die Leitung und Überwachung des ganzen äußeren Dienstes. Die Inspektionen sind, wie in Preußen, nach Dienstzweigen getrennt; abweichend von Preußen sind jedoch nicht Betrieb und Bau, sondern Betrieb und Verkehr in den kleineren Inspektionen vereinigt.

In Sachsen bildet nach der gegenwärtigen Organisation die oberste E. das Finanzministerium. Unter ihm führt die laufende Verwaltung die „Generaldirektion der Staatseisenbahnen“ in Dresden. Dieser sind unterstellt: Betriebsdirektionen, Maschinenämter, Werkstättenämter, elektrotechnische Ämter und Neubauämter. Außer diesen Ämtern sind noch Bauämter eingerichtet.

In Württemberg steht die oberste Leitung der Staatsbahnen der Verkehrsabteilung des Staatsministeriums der auswärtigen Angelegenheiten zu, unter der die Generaldirektion der Staatseisenbahnen in Stuttgart die laufende Verwaltung führt. Ihr unterstellt sind Betriebs-, Bau-, Maschinen-, Werkstätteninspektionen, je eine Telegraphen- und Dampfschiffinspektion sowie Bausektionen.

In Baden werden die Staatsbahnen in oberster Instanz von dem Finanzministerium verwaltet, unter dem die großherzogl. Generaldirektion der Staatseisenbahnen in Karlsruhe die laufende Verwaltung besorgt. Der Generaldirektion sind Betriebs-, Bahnbau- und Maschineninspektionen (seit 1913 auch Werkstätteninspektionen) unterstellt.

In Mecklenburg-Schwerin wird die staatliche großherzoglich mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn unter der obersten Leitung des großherzogl. Ministeriums des Innern von der großherzogl. General-Eisenbahndirektion in Schwerin verwaltet. Letztere beaufsichtigt mehrere Bauinspektionen, denen die Bahnunterhaltung nach örtlichen Bezirken zugewiesen ist.

In Oldenburg ist oberste E. für die Staatsbahnen das großherzogliche Ministerium der Finanzen, dem als obere Verwaltungsbehörde die Eisenbahndirektion in Oldenburg untergeordnet ist. Letzterer sind unmittelbar die Oberbeamten des örtlichen Dienstes (die Bezirksinspektoren, der Betriebsinspektor, die Inspektoren für den Maschinen- und Werkstättendienst, der Vermessungsinspektor, die Verkehrskontrolleure und der Telegraphenrevisor), unterstellt.

Die Preußen, Hessen und Baden gemeinsam gehörende Main-Neckar-Eisenbahn (s. d.) wurde bis zum Jahre 1902 von einer Gemeinschaftsdirektion für gemeinsame Rechnung der drei Staaten verwaltet. Zufolge Staatsvertrages zwischen den Gemeinschaftsstaaten vom 14. Dezember 1901 ist die Verwaltung der Main-Neckar-Bahn der königlich-preußischen und großherzogl. hessischen Eisenbahndirektion in Mainz übertragen worden.

Eine besondere Stellung als Eisenbahnverwaltungsbehörde nimmt die kgl. Direktion der Militäreisenbahn in Schöneberg bei Berlin ein (s. Militäreisenbahnen).

In Österreich steht dem Eisenbahnministerium die oberste Leitung der Staatsbahnen zu.

Die laufende Verwaltung liegt innerhalb der ihnen zugewiesenen Bezirke den Staatsbahndirektionen zur selbständigen Besorgung ob.

Als den Staatsbahndirektionen gleichgestellte Direktionen bestehen die Betriebsleitung Czernowitz und die Direktion für die böhm. Nordbahn, ferner die Nordbahndirektion, die Direktion für die Linien der Staatseisenbahngesellschaft und die Nordwestbahndirektion, letztere drei mit erweitertem Wirkungskreis. Der Nordbahndirektion ist als besondere Abteilung das bis 1907 der Staatsbahndirektion Wien angegliedert gewesene „Spezialbeschaffungsbureau“ unterstellt, das den Jahresbedarf von Materialien für den Bahnerhaltungs-, Bau- und Maschinendienst zu beschaffen hat. Für die Neuanlage von Staatsbahnen und für größere Umbauten auf bestehenden Staatsbahnlinien können besondere „Eisenbahnbauleitungen“ bestellt werden, die sich nötigenfalls wieder in Eisenbahnbausektionen gliedern.

Als unterste Dienststellen für den äußeren Eisenbahnbetrieb sind den Direktionen unterstellt: Bahnerhaltungssektionen für den Bahnaufsichts- und Bahnerhaltungsdienst; Bahnstationsämter für den Verkehrs- und kommerziellen Dienst (im Falle besonderer Wichtigkeit als Bahnbetriebsämter bezeichnet), Heizhaus- und Werkstättenleitungen für den Zugförderungs- und (Haupt- und Betriebs-) Werkstättendienst; Materialmagazinsleitungen. Außerdem

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[43/0052] Eine von Preußen abweichende Behandlung haben in Bayern diejenigen Verwaltungsangelegenheiten erfahren, die zweckmäßig und der Einheitlichkeit halber von einer Zentralstelle aus für das ganze Verwaltungsgebiet geregelt werden, soweit sie nicht, als zur obersten Leitung gehörend, im Ministerium bearbeitet werden. Während Preußen nur ein einziges Eisenbahnzentralamt besitzt, hat Bayern deren 8, je ein Personal-, Revisions-, Verkehrs-, Reklamations-, Tarif-, Baukonstruktions-, Maschinenkonstruktions- und Versicherungsamt, von denen die erstgenannten 6 ihren Sitz in München haben. Unter den Eisenbahndirektionen besorgt eine Anzahl von Eisenbahninspektionen die Leitung und Überwachung des ganzen äußeren Dienstes. Die Inspektionen sind, wie in Preußen, nach Dienstzweigen getrennt; abweichend von Preußen sind jedoch nicht Betrieb und Bau, sondern Betrieb und Verkehr in den kleineren Inspektionen vereinigt. In Sachsen bildet nach der gegenwärtigen Organisation die oberste E. das Finanzministerium. Unter ihm führt die laufende Verwaltung die „Generaldirektion der Staatseisenbahnen“ in Dresden. Dieser sind unterstellt: Betriebsdirektionen, Maschinenämter, Werkstättenämter, elektrotechnische Ämter und Neubauämter. Außer diesen Ämtern sind noch Bauämter eingerichtet. In Württemberg steht die oberste Leitung der Staatsbahnen der Verkehrsabteilung des Staatsministeriums der auswärtigen Angelegenheiten zu, unter der die Generaldirektion der Staatseisenbahnen in Stuttgart die laufende Verwaltung führt. Ihr unterstellt sind Betriebs-, Bau-, Maschinen-, Werkstätteninspektionen, je eine Telegraphen- und Dampfschiffinspektion sowie Bausektionen. In Baden werden die Staatsbahnen in oberster Instanz von dem Finanzministerium verwaltet, unter dem die großherzogl. Generaldirektion der Staatseisenbahnen in Karlsruhe die laufende Verwaltung besorgt. Der Generaldirektion sind Betriebs-, Bahnbau- und Maschineninspektionen (seit 1913 auch Werkstätteninspektionen) unterstellt. In Mecklenburg-Schwerin wird die staatliche großherzoglich mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn unter der obersten Leitung des großherzogl. Ministeriums des Innern von der großherzogl. General-Eisenbahndirektion in Schwerin verwaltet. Letztere beaufsichtigt mehrere Bauinspektionen, denen die Bahnunterhaltung nach örtlichen Bezirken zugewiesen ist. In Oldenburg ist oberste E. für die Staatsbahnen das großherzogliche Ministerium der Finanzen, dem als obere Verwaltungsbehörde die Eisenbahndirektion in Oldenburg untergeordnet ist. Letzterer sind unmittelbar die Oberbeamten des örtlichen Dienstes (die Bezirksinspektoren, der Betriebsinspektor, die Inspektoren für den Maschinen- und Werkstättendienst, der Vermessungsinspektor, die Verkehrskontrolleure und der Telegraphenrevisor), unterstellt. Die Preußen, Hessen und Baden gemeinsam gehörende Main-Neckar-Eisenbahn (s. d.) wurde bis zum Jahre 1902 von einer Gemeinschaftsdirektion für gemeinsame Rechnung der drei Staaten verwaltet. Zufolge Staatsvertrages zwischen den Gemeinschaftsstaaten vom 14. Dezember 1901 ist die Verwaltung der Main-Neckar-Bahn der königlich-preußischen und großherzogl. hessischen Eisenbahndirektion in Mainz übertragen worden. Eine besondere Stellung als Eisenbahnverwaltungsbehörde nimmt die kgl. Direktion der Militäreisenbahn in Schöneberg bei Berlin ein (s. Militäreisenbahnen). In Österreich steht dem Eisenbahnministerium die oberste Leitung der Staatsbahnen zu. Die laufende Verwaltung liegt innerhalb der ihnen zugewiesenen Bezirke den Staatsbahndirektionen zur selbständigen Besorgung ob. Als den Staatsbahndirektionen gleichgestellte Direktionen bestehen die Betriebsleitung Czernowitz und die Direktion für die böhm. Nordbahn, ferner die Nordbahndirektion, die Direktion für die Linien der Staatseisenbahngesellschaft und die Nordwestbahndirektion, letztere drei mit erweitertem Wirkungskreis. Der Nordbahndirektion ist als besondere Abteilung das bis 1907 der Staatsbahndirektion Wien angegliedert gewesene „Spezialbeschaffungsbureau“ unterstellt, das den Jahresbedarf von Materialien für den Bahnerhaltungs-, Bau- und Maschinendienst zu beschaffen hat. Für die Neuanlage von Staatsbahnen und für größere Umbauten auf bestehenden Staatsbahnlinien können besondere „Eisenbahnbauleitungen“ bestellt werden, die sich nötigenfalls wieder in Eisenbahnbausektionen gliedern. Als unterste Dienststellen für den äußeren Eisenbahnbetrieb sind den Direktionen unterstellt: Bahnerhaltungssektionen für den Bahnaufsichts- und Bahnerhaltungsdienst; Bahnstationsämter für den Verkehrs- und kommerziellen Dienst (im Falle besonderer Wichtigkeit als Bahnbetriebsämter bezeichnet), Heizhaus- und Werkstättenleitungen für den Zugförderungs- und (Haupt- und Betriebs-) Werkstättendienst; Materialmagazinsleitungen. Außerdem

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/52>, abgerufen am 22.07.2024.