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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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komplizierte Bauweisen nicht allgemein einzubürgern und bleiben zumeist auf Sonderfälle beschränkt, die ihre Anordnung wünschenswert erscheinen ließen. Das Gewicht der Seitenkipper beträgt bei den üblichen Bauweisen etwa 500 kg für das m3 Fassungsraum und verteilt sich annähernd zu gleichen Teilen auf Holz und Eisen; das Gewicht des Radsatzes stellt sich auf 120-140 kg für das m3 Fassungsraum. Eine Spindelbremse wiegt einschließlich Gestänge etwa 60 kg.

c) Förderkosten. Auch bei der Bodenförderung setzen sich, wie bei der Bodengewinnung, die Kosten zusammen aus einmaligen und dauernden Anteilen sowie aus dem Unternehmergewinn; die Selbstkosten für 1 m3 betragen ebenfalls
(vgl. S. 371).

1. Bei dem Werfen der Massen verschwinden die einmaligen Kosten fast völlig und die dauernden Kosten beschränken sich auf den aufzuwendenden stündlichen Arbeitslohn a1 ergeben sich daher zu

wenn n die Anzahl der nacheinander aus zu führenden Würfe bezeichnet. q = 1·5 m3 in der Stunde in gelockertem losem Boden, 1·0 m3 in losen Steinbrocken.

2. Bei den Karren- und Rollbahnförderungen können die

a) einmaligen Kosten C/Q, die nicht nur von der Größe der zu fördernden Massen, sondern auch von der hierzu zur Verfügung stehenden Zeit abhängig sind, je nach den obwaltenden Umständen sehr wechselnde Werte annehmen. Eine allgemeine Angabe über die in Frage kommenden Beträge ist nicht möglich, vielmehr eine Sonderermittlung in jedem Einzelfalle nötig.

Zahlentafel 10.

b) Bei den dauernden Kosten d erwachsen die reinen Förderkosten dr durch die Kosten der Förderkräfte, also durch Arbeitslöhne einschließlich der Versicherungsbeiträge und durch die Betriebskosten etwaiger Motoren, in die Unterhaltung, Verzinsung und Tilgung einzuschließen ist, die Nebenkosten dn durch die

komplizierte Bauweisen nicht allgemein einzubürgern und bleiben zumeist auf Sonderfälle beschränkt, die ihre Anordnung wünschenswert erscheinen ließen. Das Gewicht der Seitenkipper beträgt bei den üblichen Bauweisen etwa 500 kg für das m3 Fassungsraum und verteilt sich annähernd zu gleichen Teilen auf Holz und Eisen; das Gewicht des Radsatzes stellt sich auf 120–140 kg für das m3 Fassungsraum. Eine Spindelbremse wiegt einschließlich Gestänge etwa 60 kg.

c) Förderkosten. Auch bei der Bodenförderung setzen sich, wie bei der Bodengewinnung, die Kosten zusammen aus einmaligen und dauernden Anteilen sowie aus dem Unternehmergewinn; die Selbstkosten für 1 m3 betragen ebenfalls
(vgl. S. 371).

1. Bei dem Werfen der Massen verschwinden die einmaligen Kosten fast völlig und die dauernden Kosten beschränken sich auf den aufzuwendenden stündlichen Arbeitslohn a1 ergeben sich daher zu

wenn n die Anzahl der nacheinander aus zu führenden Würfe bezeichnet. q = 1·5 m3 in der Stunde in gelockertem losem Boden, 1·0 m3 in losen Steinbrocken.

2. Bei den Karren- und Rollbahnförderungen können die

α) einmaligen Kosten C/Q, die nicht nur von der Größe der zu fördernden Massen, sondern auch von der hierzu zur Verfügung stehenden Zeit abhängig sind, je nach den obwaltenden Umständen sehr wechselnde Werte annehmen. Eine allgemeine Angabe über die in Frage kommenden Beträge ist nicht möglich, vielmehr eine Sonderermittlung in jedem Einzelfalle nötig.

Zahlentafel 10.

β) Bei den dauernden Kosten d erwachsen die reinen Förderkosten dr durch die Kosten der Förderkräfte, also durch Arbeitslöhne einschließlich der Versicherungsbeiträge und durch die Betriebskosten etwaiger Motoren, in die Unterhaltung, Verzinsung und Tilgung einzuschließen ist, die Nebenkosten dn durch die

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[378/0394] komplizierte Bauweisen nicht allgemein einzubürgern und bleiben zumeist auf Sonderfälle beschränkt, die ihre Anordnung wünschenswert erscheinen ließen. Das Gewicht der Seitenkipper beträgt bei den üblichen Bauweisen etwa 500 kg für das m3 Fassungsraum und verteilt sich annähernd zu gleichen Teilen auf Holz und Eisen; das Gewicht des Radsatzes stellt sich auf 120–140 kg für das m3 Fassungsraum. Eine Spindelbremse wiegt einschließlich Gestänge etwa 60 kg. c) Förderkosten. Auch bei der Bodenförderung setzen sich, wie bei der Bodengewinnung, die Kosten zusammen aus einmaligen und dauernden Anteilen sowie aus dem Unternehmergewinn; die Selbstkosten für 1 m3 betragen ebenfalls [FORMEL] (vgl. S. 371). 1. Bei dem Werfen der Massen verschwinden die einmaligen Kosten fast völlig und die dauernden Kosten beschränken sich auf den aufzuwendenden stündlichen Arbeitslohn a1 ergeben sich daher zu [FORMEL] wenn n die Anzahl der nacheinander aus zu führenden Würfe bezeichnet. q = 1·5 m3 in der Stunde in gelockertem losem Boden, 1·0 m3 in losen Steinbrocken. 2. Bei den Karren- und Rollbahnförderungen können die α) einmaligen Kosten C/Q, die nicht nur von der Größe der zu fördernden Massen, sondern auch von der hierzu zur Verfügung stehenden Zeit abhängig sind, je nach den obwaltenden Umständen sehr wechselnde Werte annehmen. Eine allgemeine Angabe über die in Frage kommenden Beträge ist nicht möglich, vielmehr eine Sonderermittlung in jedem Einzelfalle nötig. Zahlentafel 10. β) Bei den dauernden Kosten d erwachsen die reinen Förderkosten dr durch die Kosten der Förderkräfte, also durch Arbeitslöhne einschließlich der Versicherungsbeiträge und durch die Betriebskosten etwaiger Motoren, in die Unterhaltung, Verzinsung und Tilgung einzuschließen ist, die Nebenkosten dn durch die

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 378. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/394>, abgerufen am 23.11.2024.