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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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der Raum durch vergitterte Fenster und eisenbeschlagene Türen einbruchsicher gemacht.

Für den Übergangsverkehr sind Fahrkartenausgaben auf einem oder mehreren Bahnsteigen zu errichten. Dort erhält man auch Zuschlagskarten.

Viel gebrauchte Fahrkarten und Bahnsteigkarten werden durch Selbstverkäufer (Automaten) ausgegeben. Man muß die Plätze hierfür von vornherein vorsehen. Man stellt sie an der Wand am Zugang zum Bahnsteig auf oder vereinigt sie in der Mitte der Halle.

3. Gepäckabfertigung.

Die Gepäckannahme findet stets im E., die Gepäckausgabe im Gebäude oder auf den Bahnsteigen statt. Auf großen Bahnhöfen wird Annahme und Ausgabe getrennt; auf kleineren Bahnhöfen werden beide vereinigt. Der Gepäcktisch ist in der Regel 0·8 m hoch und 0·8 bis 1·2 m tief. Die Tischplatte ist aus Eisen; Holzplatten mit Blechbeschlag sind nicht haltbar genug. Der Körper des Tisches wird am besten aus Mauerwerk hergestellt, seine Wände werden mit Fliesen belegt. Hinter dem Tisch stehen die Gepäckwagen, deren Plattform mit der Höhe des Tisches übereinstimmt. Bisweilen verzichtet man auf den Gepäcktisch und legt die Wage vertieft im Fußboden des Raumes an. Der Gepäcktisch wird durch einen oder mehrere Gepäckschalter unterbrochen, die etwa 1·5 m Breite und 2·5 m Tiefe haben. An der Stirnwand erhalten sie das Schalterfenster und an den Seitenwänden je ein weiteres Fenster, durch das der Gepäckträger die Fahrkarte des Reisenden und den Gepäckschein dem Beamten hineinreicht. Auch in der Gepäckausgabe ist ein Schalter vorzusehen, um die Weiteraufgabe des Gepäckes zu ermöglichen (s. Gepäckraum).

Auf großen Bahnhöfen mit starkem Gepäckverkehr werden an dem Gepäcktisch verschiedene Annahme- und Ausgabestellen gebildet, die ähnlich wie die Fahrkartenausgabe nach Richtungen geordnet sind. Jede Abteilung erhält Wage und Gepäckschalter. Auf kleinen Bahnhöfen wird der Gepäcktisch in die Wand zwischen Halle und Dienstraum gelegt und die Maueröffnung über ihm durch ein Schiebefenster verschlossen; bisweilen wird auch der Gepäcktisch als Wage ausgebildet. Als Gepäckschalter dient der Fahrkartenschalter. Wird das Gepäck zwischen den Bahnhöfen und den Wohnungen durch die Gepäckträger oder eine Gesellschaft befördert, so ist hierfür ein besonderer Schalter vorzusehen.

Mit der Gepäckabfertigung ist ein Raum für den Vorstand der Abfertigung zu verbinden, ferner ein Aufenthaltsraum für die Gepäckträger. Hinter der eigentlichen Gepäckabfertigung sind Räume für lagerndes Gepäck vorzusehen.

4. Aufbewahrung des Handgepäcks.

Die Aufbewahrungsstelle für Handgepäck wird in der Regel in der Halle oder in ihrer unmittelbaren Nähe, u. zw. so angeordnet, daß sie womöglich sowohl bei der Abfahrt, wie bei der Ankunft am Wege liegt. Sind die Anlagen für die Abfahrt und Ankunft räumlich weit getrennt, so muß man mehrere Aufbewahrungsstellen einrichten. Bei Kopfbahnhöfen legt man sie am besten auf den Kopfbahnsteig. Die Aufbewahrungsstelle soll so angeordnet werden, daß sie außerhalb und innerhalb der Bahnsteigsperre je einen Schalter hat, damit ein Durchschreiten der Sperre mit Handgepäck nicht nötig ist. Die Aufbewahrungsstelle erhält meistens 2 Schalter mit Gepäcktisch und Schiebefenster, einen für die Annahme, den anderen für die Ausgabe, zwischen beiden eine Tür, die zum Hineinbringen von großen Gepäckstücken und Fahrrädern dient. Auf großen Bahnhöfen befindet sich bisweilen eine besondere Aufbewahrungsstelle für größere Gepäckstücke. Im Innern müssen die Handgepäckaufbewahrungen sehr geräumig sein. Sie erhalten Regale, die in Doppelreihen angeordnet werden und Kleiderhaken zum Aufhängen von Überkleidern und Schirmen.

5. Wartesäle und Restaurationsräume.

(Vgl. auch Bahnhofswirtschaft und Bahnhotels.)

In Deutschland werden in kleinen Orten Wartesäle ohne Wirtschaftsbetrieb angelegt. In größeren Orten, namentlich auch auf allen Übergangsstationen wird dagegen ein Wirtschaftsbetrieb in der Weise eingerichtet, daß man in den Wartesälen auf Verlangen Speisen und Getränke erhalten kann. Diese Einrichtung hat den Nachteil, daß sie von den Reisenden als Trinkzwang aufgefaßt wird. Zur Vermeidung dieses Übelstandes legt man in anderen Ländern außer den Wartesälen noch besondere Restaurationsräume an und verabfolgt nur hier Speisen und Getränke.

Wo bei kleinen Orten von der Einrichtung eines Wirtschaftsbetriebes im Bahnhof abgesehen worden ist, findet man meist gegenüber dem Bahnhof eine gutgehende Gastwirtschaft. Da sie fast ausschließlich vom Eisenbahnverkehr lebt und da aus der Verpachtung von Bahnhofswirtschaften meist ein erheblicher Erlös erzielt wird, so wäre es für die Eisenbahnverwaltung zweckmäßiger, diesen aus dem Reiseverkehr entspringenden Verdienst selbst

der Raum durch vergitterte Fenster und eisenbeschlagene Türen einbruchsicher gemacht.

Für den Übergangsverkehr sind Fahrkartenausgaben auf einem oder mehreren Bahnsteigen zu errichten. Dort erhält man auch Zuschlagskarten.

Viel gebrauchte Fahrkarten und Bahnsteigkarten werden durch Selbstverkäufer (Automaten) ausgegeben. Man muß die Plätze hierfür von vornherein vorsehen. Man stellt sie an der Wand am Zugang zum Bahnsteig auf oder vereinigt sie in der Mitte der Halle.

3. Gepäckabfertigung.

Die Gepäckannahme findet stets im E., die Gepäckausgabe im Gebäude oder auf den Bahnsteigen statt. Auf großen Bahnhöfen wird Annahme und Ausgabe getrennt; auf kleineren Bahnhöfen werden beide vereinigt. Der Gepäcktisch ist in der Regel 0·8 m hoch und 0·8 bis 1·2 m tief. Die Tischplatte ist aus Eisen; Holzplatten mit Blechbeschlag sind nicht haltbar genug. Der Körper des Tisches wird am besten aus Mauerwerk hergestellt, seine Wände werden mit Fliesen belegt. Hinter dem Tisch stehen die Gepäckwagen, deren Plattform mit der Höhe des Tisches übereinstimmt. Bisweilen verzichtet man auf den Gepäcktisch und legt die Wage vertieft im Fußboden des Raumes an. Der Gepäcktisch wird durch einen oder mehrere Gepäckschalter unterbrochen, die etwa 1·5 m Breite und 2·5 m Tiefe haben. An der Stirnwand erhalten sie das Schalterfenster und an den Seitenwänden je ein weiteres Fenster, durch das der Gepäckträger die Fahrkarte des Reisenden und den Gepäckschein dem Beamten hineinreicht. Auch in der Gepäckausgabe ist ein Schalter vorzusehen, um die Weiteraufgabe des Gepäckes zu ermöglichen (s. Gepäckraum).

Auf großen Bahnhöfen mit starkem Gepäckverkehr werden an dem Gepäcktisch verschiedene Annahme- und Ausgabestellen gebildet, die ähnlich wie die Fahrkartenausgabe nach Richtungen geordnet sind. Jede Abteilung erhält Wage und Gepäckschalter. Auf kleinen Bahnhöfen wird der Gepäcktisch in die Wand zwischen Halle und Dienstraum gelegt und die Maueröffnung über ihm durch ein Schiebefenster verschlossen; bisweilen wird auch der Gepäcktisch als Wage ausgebildet. Als Gepäckschalter dient der Fahrkartenschalter. Wird das Gepäck zwischen den Bahnhöfen und den Wohnungen durch die Gepäckträger oder eine Gesellschaft befördert, so ist hierfür ein besonderer Schalter vorzusehen.

Mit der Gepäckabfertigung ist ein Raum für den Vorstand der Abfertigung zu verbinden, ferner ein Aufenthaltsraum für die Gepäckträger. Hinter der eigentlichen Gepäckabfertigung sind Räume für lagerndes Gepäck vorzusehen.

4. Aufbewahrung des Handgepäcks.

Die Aufbewahrungsstelle für Handgepäck wird in der Regel in der Halle oder in ihrer unmittelbaren Nähe, u. zw. so angeordnet, daß sie womöglich sowohl bei der Abfahrt, wie bei der Ankunft am Wege liegt. Sind die Anlagen für die Abfahrt und Ankunft räumlich weit getrennt, so muß man mehrere Aufbewahrungsstellen einrichten. Bei Kopfbahnhöfen legt man sie am besten auf den Kopfbahnsteig. Die Aufbewahrungsstelle soll so angeordnet werden, daß sie außerhalb und innerhalb der Bahnsteigsperre je einen Schalter hat, damit ein Durchschreiten der Sperre mit Handgepäck nicht nötig ist. Die Aufbewahrungsstelle erhält meistens 2 Schalter mit Gepäcktisch und Schiebefenster, einen für die Annahme, den anderen für die Ausgabe, zwischen beiden eine Tür, die zum Hineinbringen von großen Gepäckstücken und Fahrrädern dient. Auf großen Bahnhöfen befindet sich bisweilen eine besondere Aufbewahrungsstelle für größere Gepäckstücke. Im Innern müssen die Handgepäckaufbewahrungen sehr geräumig sein. Sie erhalten Regale, die in Doppelreihen angeordnet werden und Kleiderhaken zum Aufhängen von Überkleidern und Schirmen.

5. Wartesäle und Restaurationsräume.

(Vgl. auch Bahnhofswirtschaft und Bahnhotels.)

In Deutschland werden in kleinen Orten Wartesäle ohne Wirtschaftsbetrieb angelegt. In größeren Orten, namentlich auch auf allen Übergangsstationen wird dagegen ein Wirtschaftsbetrieb in der Weise eingerichtet, daß man in den Wartesälen auf Verlangen Speisen und Getränke erhalten kann. Diese Einrichtung hat den Nachteil, daß sie von den Reisenden als Trinkzwang aufgefaßt wird. Zur Vermeidung dieses Übelstandes legt man in anderen Ländern außer den Wartesälen noch besondere Restaurationsräume an und verabfolgt nur hier Speisen und Getränke.

Wo bei kleinen Orten von der Einrichtung eines Wirtschaftsbetriebes im Bahnhof abgesehen worden ist, findet man meist gegenüber dem Bahnhof eine gutgehende Gastwirtschaft. Da sie fast ausschließlich vom Eisenbahnverkehr lebt und da aus der Verpachtung von Bahnhofswirtschaften meist ein erheblicher Erlös erzielt wird, so wäre es für die Eisenbahnverwaltung zweckmäßiger, diesen aus dem Reiseverkehr entspringenden Verdienst selbst

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[309/0323] der Raum durch vergitterte Fenster und eisenbeschlagene Türen einbruchsicher gemacht. Für den Übergangsverkehr sind Fahrkartenausgaben auf einem oder mehreren Bahnsteigen zu errichten. Dort erhält man auch Zuschlagskarten. Viel gebrauchte Fahrkarten und Bahnsteigkarten werden durch Selbstverkäufer (Automaten) ausgegeben. Man muß die Plätze hierfür von vornherein vorsehen. Man stellt sie an der Wand am Zugang zum Bahnsteig auf oder vereinigt sie in der Mitte der Halle. 3. Gepäckabfertigung. Die Gepäckannahme findet stets im E., die Gepäckausgabe im Gebäude oder auf den Bahnsteigen statt. Auf großen Bahnhöfen wird Annahme und Ausgabe getrennt; auf kleineren Bahnhöfen werden beide vereinigt. Der Gepäcktisch ist in der Regel 0·8 m hoch und 0·8 bis 1·2 m tief. Die Tischplatte ist aus Eisen; Holzplatten mit Blechbeschlag sind nicht haltbar genug. Der Körper des Tisches wird am besten aus Mauerwerk hergestellt, seine Wände werden mit Fliesen belegt. Hinter dem Tisch stehen die Gepäckwagen, deren Plattform mit der Höhe des Tisches übereinstimmt. Bisweilen verzichtet man auf den Gepäcktisch und legt die Wage vertieft im Fußboden des Raumes an. Der Gepäcktisch wird durch einen oder mehrere Gepäckschalter unterbrochen, die etwa 1·5 m Breite und 2·5 m Tiefe haben. An der Stirnwand erhalten sie das Schalterfenster und an den Seitenwänden je ein weiteres Fenster, durch das der Gepäckträger die Fahrkarte des Reisenden und den Gepäckschein dem Beamten hineinreicht. Auch in der Gepäckausgabe ist ein Schalter vorzusehen, um die Weiteraufgabe des Gepäckes zu ermöglichen (s. Gepäckraum). Auf großen Bahnhöfen mit starkem Gepäckverkehr werden an dem Gepäcktisch verschiedene Annahme- und Ausgabestellen gebildet, die ähnlich wie die Fahrkartenausgabe nach Richtungen geordnet sind. Jede Abteilung erhält Wage und Gepäckschalter. Auf kleinen Bahnhöfen wird der Gepäcktisch in die Wand zwischen Halle und Dienstraum gelegt und die Maueröffnung über ihm durch ein Schiebefenster verschlossen; bisweilen wird auch der Gepäcktisch als Wage ausgebildet. Als Gepäckschalter dient der Fahrkartenschalter. Wird das Gepäck zwischen den Bahnhöfen und den Wohnungen durch die Gepäckträger oder eine Gesellschaft befördert, so ist hierfür ein besonderer Schalter vorzusehen. Mit der Gepäckabfertigung ist ein Raum für den Vorstand der Abfertigung zu verbinden, ferner ein Aufenthaltsraum für die Gepäckträger. Hinter der eigentlichen Gepäckabfertigung sind Räume für lagerndes Gepäck vorzusehen. 4. Aufbewahrung des Handgepäcks. Die Aufbewahrungsstelle für Handgepäck wird in der Regel in der Halle oder in ihrer unmittelbaren Nähe, u. zw. so angeordnet, daß sie womöglich sowohl bei der Abfahrt, wie bei der Ankunft am Wege liegt. Sind die Anlagen für die Abfahrt und Ankunft räumlich weit getrennt, so muß man mehrere Aufbewahrungsstellen einrichten. Bei Kopfbahnhöfen legt man sie am besten auf den Kopfbahnsteig. Die Aufbewahrungsstelle soll so angeordnet werden, daß sie außerhalb und innerhalb der Bahnsteigsperre je einen Schalter hat, damit ein Durchschreiten der Sperre mit Handgepäck nicht nötig ist. Die Aufbewahrungsstelle erhält meistens 2 Schalter mit Gepäcktisch und Schiebefenster, einen für die Annahme, den anderen für die Ausgabe, zwischen beiden eine Tür, die zum Hineinbringen von großen Gepäckstücken und Fahrrädern dient. Auf großen Bahnhöfen befindet sich bisweilen eine besondere Aufbewahrungsstelle für größere Gepäckstücke. Im Innern müssen die Handgepäckaufbewahrungen sehr geräumig sein. Sie erhalten Regale, die in Doppelreihen angeordnet werden und Kleiderhaken zum Aufhängen von Überkleidern und Schirmen. 5. Wartesäle und Restaurationsräume. (Vgl. auch Bahnhofswirtschaft und Bahnhotels.) In Deutschland werden in kleinen Orten Wartesäle ohne Wirtschaftsbetrieb angelegt. In größeren Orten, namentlich auch auf allen Übergangsstationen wird dagegen ein Wirtschaftsbetrieb in der Weise eingerichtet, daß man in den Wartesälen auf Verlangen Speisen und Getränke erhalten kann. Diese Einrichtung hat den Nachteil, daß sie von den Reisenden als Trinkzwang aufgefaßt wird. Zur Vermeidung dieses Übelstandes legt man in anderen Ländern außer den Wartesälen noch besondere Restaurationsräume an und verabfolgt nur hier Speisen und Getränke. Wo bei kleinen Orten von der Einrichtung eines Wirtschaftsbetriebes im Bahnhof abgesehen worden ist, findet man meist gegenüber dem Bahnhof eine gutgehende Gastwirtschaft. Da sie fast ausschließlich vom Eisenbahnverkehr lebt und da aus der Verpachtung von Bahnhofswirtschaften meist ein erheblicher Erlös erzielt wird, so wäre es für die Eisenbahnverwaltung zweckmäßiger, diesen aus dem Reiseverkehr entspringenden Verdienst selbst

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 309. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/323>, abgerufen am 26.08.2024.