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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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eingeführt. Letzterer hatte eine überraschende Zunahme des Personenverkehrs zur Folge. Auch der Gütertarif erwarb sich die Gunst des Verkehrspublikums. Dagegen bedurfte es noch für Aus- und Einfuhr und für den durchgehenden Verkehr der Schaffung direkter Tarife, was durch mancherlei Umstände erschwert und verzögert wurde.

Trotz all dieser Hindernisse konnten 1872 schon 8,413.640 Personen und 84 Mill. Zentner Güter befördert werden. Die Einnahmen betrugen in diesem Jahr 8·4 Mill. Thaler, die Ausgaben 6·3 Mill. (mit Ausschluß der Luxemburger Bahnen).

Auch die erste Hälfte des Jahres 1873 ließ noch eine bemerkenswerte Steigerung sowohl des Personen- als auch des Güterverkehrs erkennen, dagegen wurde der erhoffte weitere Aufschwung durch die damals beginnende allgemeine wirtschaftliche Krisis unterbrochen, unter der besonders die für das Gedeihen der elsaß-lothringischen Bahnen ausschlaggebende lothringischluxemburgische Montan- und Eisenindustrie schwer zu leiden hatte. Die Nachwirkungen dieser Krisis machten sich noch bis ins Jahr 1878 hinein bemerkbar, wenngleich sich die Einnahmen von 1873-1877 um etwa 3 Mill. gehoben hatten. Vom Jahre 1878 an begann aber ein stetiges Steigen des Verkehrs und der Einnahmen daraus, unterbrochen nur durch wenige ungünstige Jahre, in denen die Einnahmen gegen das Vorjahr zurückblieben. Dies war 1885, 1890, 1901 und 1908 der Fall. Während im Jahre 1873 die Einnahmen rund 32 Mill. M., die gefahrenen t/km rund 573 Mill. betrugen, stellten sich im Jahre 1911 die Einnahmen auf 1421/2 Mill. M., die Zahl der t/km auf über 3 Milliarden. Die am Schluß gegebene Übersicht läßt im einzelnen das Fortschreiten der Verkehrsentwicklung erkennen.

III. Verwaltung und Betrieb, Tarifwesen. Die Verwaltung der Reichseisenbahnen gehörte anfänglich zum Ressort des Reichskanzleramts, u. zw. der (III.) Abteilung für Elsaß-Lothringen. Durch allerh. Erlaß vom 27. Mai 1878 (RGB. 1879, S. 193) wurde als eine dem Reichskanzler unmittelbar unterstellte Zentralbehörde ein besonderes "Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen" errichtet und zu dessen Chef der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten ernannt. Das Reichsamt, das seinen Sitz in Berlin hat, besteht jetzt außer dem Chef aus vier vortragenden Räten, von denen einer als Dirigent tätig ist, und einem ständigen Hilfsarbeiter. Seine Zuständigkeit ergibt sich aus seiner Stellung als Aufsichtsbehörde; außerdem wurden durch die"Bestimmungen über die Organisation der deutschen Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen" vom 18. Dezember 1871 gewisse, besonders wichtige Angelegenheiten ausdrücklich seiner Entscheidung vorbehalten. Zur unmittelbaren Verwaltung ist dagegen durch allerh. Ordre vom 9. Dezember 1871 (RGB. 1871, S. 480) die kaiserl. Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen zu Straßburg eingesetzt. Bis zum 1. Oktober 1909 bestand sie aus 3 Abteilungen (für Betrieb, für Bau, für Verkehrs- und allgemeine Verwaltung). Unter ihr leiteten Betriebsdirektionen, Verkehrsinspektionen, Maschineninspektionen, Werkstätteninspektionen und eine Telegrapheninspektion die verschiedenen Zweige des Betriebes und Verkehrs, während technische Zentralbureaus (das betriebstechnische, das bautechnische, das maschinentechnische und das Materialienbureau) einer Reihe allgemeiner in den Bereich der Zentralverwaltung fallender Geschäfte selbständig bearbeiteten. Mit dem 1. Oktober 1909 ist eine Reorganisation eingetreten, deren Bedeutung im Wesentlichen in der Beseitigung der Betriebsdirektionen ohne Ersatz und der Aufhebung der Zentralbureaus und der Telegrapheninspektion beruht, deren Geschäfte von der Generaldirektion selbst bearbeitet werden. Gleichzeitig ist die Zahl der Abteilungen auf 5 erhöht, indem jetzt solche bestehen: 1. für die allgemeine Verwaltung, Finanz- und Etatswesen; 2. für den Betrieb; 3. für das Verkehrswesen; 4. für den Bau; 5. für das Maschinen- und Werkstättenwesen.

Nunmehr stehen die Betriebsinspektionen unmittelbar unter der Generaldirektion.

Es sind deren in Elsaß-Lothringen 17, in Luxemburg 3 vorhanden. Das Verhältnis zur luxemburgischen Regierung macht eine einheitliche Vertretung der deutschen Verwaltung erforderlich. Dementsprechend ist der Vorstand der deutschen Betriebsverwaltung in Luxemburg den sämtlichen Dienststellen des Bezirkes sachlich übergeordnet. An Verkehrsinspektionen sind 8 vorhanden: in Basel, Mülhausen, Colmar, Straßburg, Saargemünd, Metz, Diedenhofen und Luxemburg. Der Verkehrsinspektor in Basel bekleidet zugleich die Stelle eines Repräsentanten der deutschen Verwaltung gegenüber der Schweiz. Maschineninspektionen gibt es 6: in Mülhausen, Straßburg, Saargemünd, Metz, Diedenhofen und Luxemburg.

Hauptwerkstätten befinden sich in Mülhausen, Bischheim bei Straßburg, Montigny bei Metz und Niederjeutz bei Diedenhofen. Sie sind Werkstätteninspektionen unterstellt, deren sich jedoch in Bischheim und Montigny je zwei (für Lokomotiv- und für Wagenbau je eins) befinden. Nebenwerkstätten die den Maschineninspektionen unterstellt sind, sind in Saargemünd und Luxemburg. Alle Inspektionen führen seit dem Jahre 1911 die Bezeichnung

eingeführt. Letzterer hatte eine überraschende Zunahme des Personenverkehrs zur Folge. Auch der Gütertarif erwarb sich die Gunst des Verkehrspublikums. Dagegen bedurfte es noch für Aus- und Einfuhr und für den durchgehenden Verkehr der Schaffung direkter Tarife, was durch mancherlei Umstände erschwert und verzögert wurde.

Trotz all dieser Hindernisse konnten 1872 schon 8,413.640 Personen und 84 Mill. Zentner Güter befördert werden. Die Einnahmen betrugen in diesem Jahr 8·4 Mill. Thaler, die Ausgaben 6·3 Mill. (mit Ausschluß der Luxemburger Bahnen).

Auch die erste Hälfte des Jahres 1873 ließ noch eine bemerkenswerte Steigerung sowohl des Personen- als auch des Güterverkehrs erkennen, dagegen wurde der erhoffte weitere Aufschwung durch die damals beginnende allgemeine wirtschaftliche Krisis unterbrochen, unter der besonders die für das Gedeihen der elsaß-lothringischen Bahnen ausschlaggebende lothringischluxemburgische Montan- und Eisenindustrie schwer zu leiden hatte. Die Nachwirkungen dieser Krisis machten sich noch bis ins Jahr 1878 hinein bemerkbar, wenngleich sich die Einnahmen von 1873–1877 um etwa 3 Mill. gehoben hatten. Vom Jahre 1878 an begann aber ein stetiges Steigen des Verkehrs und der Einnahmen daraus, unterbrochen nur durch wenige ungünstige Jahre, in denen die Einnahmen gegen das Vorjahr zurückblieben. Dies war 1885, 1890, 1901 und 1908 der Fall. Während im Jahre 1873 die Einnahmen rund 32 Mill. M., die gefahrenen t/km rund 573 Mill. betrugen, stellten sich im Jahre 1911 die Einnahmen auf 1421/2 Mill. M., die Zahl der t/km auf über 3 Milliarden. Die am Schluß gegebene Übersicht läßt im einzelnen das Fortschreiten der Verkehrsentwicklung erkennen.

III. Verwaltung und Betrieb, Tarifwesen. Die Verwaltung der Reichseisenbahnen gehörte anfänglich zum Ressort des Reichskanzleramts, u. zw. der (III.) Abteilung für Elsaß-Lothringen. Durch allerh. Erlaß vom 27. Mai 1878 (RGB. 1879, S. 193) wurde als eine dem Reichskanzler unmittelbar unterstellte Zentralbehörde ein besonderes „Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen“ errichtet und zu dessen Chef der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten ernannt. Das Reichsamt, das seinen Sitz in Berlin hat, besteht jetzt außer dem Chef aus vier vortragenden Räten, von denen einer als Dirigent tätig ist, und einem ständigen Hilfsarbeiter. Seine Zuständigkeit ergibt sich aus seiner Stellung als Aufsichtsbehörde; außerdem wurden durch die„Bestimmungen über die Organisation der deutschen Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen“ vom 18. Dezember 1871 gewisse, besonders wichtige Angelegenheiten ausdrücklich seiner Entscheidung vorbehalten. Zur unmittelbaren Verwaltung ist dagegen durch allerh. Ordre vom 9. Dezember 1871 (RGB. 1871, S. 480) die kaiserl. Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen zu Straßburg eingesetzt. Bis zum 1. Oktober 1909 bestand sie aus 3 Abteilungen (für Betrieb, für Bau, für Verkehrs- und allgemeine Verwaltung). Unter ihr leiteten Betriebsdirektionen, Verkehrsinspektionen, Maschineninspektionen, Werkstätteninspektionen und eine Telegrapheninspektion die verschiedenen Zweige des Betriebes und Verkehrs, während technische Zentralbureaus (das betriebstechnische, das bautechnische, das maschinentechnische und das Materialienbureau) einer Reihe allgemeiner in den Bereich der Zentralverwaltung fallender Geschäfte selbständig bearbeiteten. Mit dem 1. Oktober 1909 ist eine Reorganisation eingetreten, deren Bedeutung im Wesentlichen in der Beseitigung der Betriebsdirektionen ohne Ersatz und der Aufhebung der Zentralbureaus und der Telegrapheninspektion beruht, deren Geschäfte von der Generaldirektion selbst bearbeitet werden. Gleichzeitig ist die Zahl der Abteilungen auf 5 erhöht, indem jetzt solche bestehen: 1. für die allgemeine Verwaltung, Finanz- und Etatswesen; 2. für den Betrieb; 3. für das Verkehrswesen; 4. für den Bau; 5. für das Maschinen- und Werkstättenwesen.

Nunmehr stehen die Betriebsinspektionen unmittelbar unter der Generaldirektion.

Es sind deren in Elsaß-Lothringen 17, in Luxemburg 3 vorhanden. Das Verhältnis zur luxemburgischen Regierung macht eine einheitliche Vertretung der deutschen Verwaltung erforderlich. Dementsprechend ist der Vorstand der deutschen Betriebsverwaltung in Luxemburg den sämtlichen Dienststellen des Bezirkes sachlich übergeordnet. An Verkehrsinspektionen sind 8 vorhanden: in Basel, Mülhausen, Colmar, Straßburg, Saargemünd, Metz, Diedenhofen und Luxemburg. Der Verkehrsinspektor in Basel bekleidet zugleich die Stelle eines Repräsentanten der deutschen Verwaltung gegenüber der Schweiz. Maschineninspektionen gibt es 6: in Mülhausen, Straßburg, Saargemünd, Metz, Diedenhofen und Luxemburg.

Hauptwerkstätten befinden sich in Mülhausen, Bischheim bei Straßburg, Montigny bei Metz und Niederjeutz bei Diedenhofen. Sie sind Werkstätteninspektionen unterstellt, deren sich jedoch in Bischheim und Montigny je zwei (für Lokomotiv- und für Wagenbau je eins) befinden. Nebenwerkstätten die den Maschineninspektionen unterstellt sind, sind in Saargemünd und Luxemburg. Alle Inspektionen führen seit dem Jahre 1911 die Bezeichnung

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[297/0310] eingeführt. Letzterer hatte eine überraschende Zunahme des Personenverkehrs zur Folge. Auch der Gütertarif erwarb sich die Gunst des Verkehrspublikums. Dagegen bedurfte es noch für Aus- und Einfuhr und für den durchgehenden Verkehr der Schaffung direkter Tarife, was durch mancherlei Umstände erschwert und verzögert wurde. Trotz all dieser Hindernisse konnten 1872 schon 8,413.640 Personen und 84 Mill. Zentner Güter befördert werden. Die Einnahmen betrugen in diesem Jahr 8·4 Mill. Thaler, die Ausgaben 6·3 Mill. (mit Ausschluß der Luxemburger Bahnen). Auch die erste Hälfte des Jahres 1873 ließ noch eine bemerkenswerte Steigerung sowohl des Personen- als auch des Güterverkehrs erkennen, dagegen wurde der erhoffte weitere Aufschwung durch die damals beginnende allgemeine wirtschaftliche Krisis unterbrochen, unter der besonders die für das Gedeihen der elsaß-lothringischen Bahnen ausschlaggebende lothringischluxemburgische Montan- und Eisenindustrie schwer zu leiden hatte. Die Nachwirkungen dieser Krisis machten sich noch bis ins Jahr 1878 hinein bemerkbar, wenngleich sich die Einnahmen von 1873–1877 um etwa 3 Mill. gehoben hatten. Vom Jahre 1878 an begann aber ein stetiges Steigen des Verkehrs und der Einnahmen daraus, unterbrochen nur durch wenige ungünstige Jahre, in denen die Einnahmen gegen das Vorjahr zurückblieben. Dies war 1885, 1890, 1901 und 1908 der Fall. Während im Jahre 1873 die Einnahmen rund 32 Mill. M., die gefahrenen t/km rund 573 Mill. betrugen, stellten sich im Jahre 1911 die Einnahmen auf 1421/2 Mill. M., die Zahl der t/km auf über 3 Milliarden. Die am Schluß gegebene Übersicht läßt im einzelnen das Fortschreiten der Verkehrsentwicklung erkennen. III. Verwaltung und Betrieb, Tarifwesen. Die Verwaltung der Reichseisenbahnen gehörte anfänglich zum Ressort des Reichskanzleramts, u. zw. der (III.) Abteilung für Elsaß-Lothringen. Durch allerh. Erlaß vom 27. Mai 1878 (RGB. 1879, S. 193) wurde als eine dem Reichskanzler unmittelbar unterstellte Zentralbehörde ein besonderes „Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen“ errichtet und zu dessen Chef der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten ernannt. Das Reichsamt, das seinen Sitz in Berlin hat, besteht jetzt außer dem Chef aus vier vortragenden Räten, von denen einer als Dirigent tätig ist, und einem ständigen Hilfsarbeiter. Seine Zuständigkeit ergibt sich aus seiner Stellung als Aufsichtsbehörde; außerdem wurden durch die„Bestimmungen über die Organisation der deutschen Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen“ vom 18. Dezember 1871 gewisse, besonders wichtige Angelegenheiten ausdrücklich seiner Entscheidung vorbehalten. Zur unmittelbaren Verwaltung ist dagegen durch allerh. Ordre vom 9. Dezember 1871 (RGB. 1871, S. 480) die kaiserl. Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen zu Straßburg eingesetzt. Bis zum 1. Oktober 1909 bestand sie aus 3 Abteilungen (für Betrieb, für Bau, für Verkehrs- und allgemeine Verwaltung). Unter ihr leiteten Betriebsdirektionen, Verkehrsinspektionen, Maschineninspektionen, Werkstätteninspektionen und eine Telegrapheninspektion die verschiedenen Zweige des Betriebes und Verkehrs, während technische Zentralbureaus (das betriebstechnische, das bautechnische, das maschinentechnische und das Materialienbureau) einer Reihe allgemeiner in den Bereich der Zentralverwaltung fallender Geschäfte selbständig bearbeiteten. Mit dem 1. Oktober 1909 ist eine Reorganisation eingetreten, deren Bedeutung im Wesentlichen in der Beseitigung der Betriebsdirektionen ohne Ersatz und der Aufhebung der Zentralbureaus und der Telegrapheninspektion beruht, deren Geschäfte von der Generaldirektion selbst bearbeitet werden. Gleichzeitig ist die Zahl der Abteilungen auf 5 erhöht, indem jetzt solche bestehen: 1. für die allgemeine Verwaltung, Finanz- und Etatswesen; 2. für den Betrieb; 3. für das Verkehrswesen; 4. für den Bau; 5. für das Maschinen- und Werkstättenwesen. Nunmehr stehen die Betriebsinspektionen unmittelbar unter der Generaldirektion. Es sind deren in Elsaß-Lothringen 17, in Luxemburg 3 vorhanden. Das Verhältnis zur luxemburgischen Regierung macht eine einheitliche Vertretung der deutschen Verwaltung erforderlich. Dementsprechend ist der Vorstand der deutschen Betriebsverwaltung in Luxemburg den sämtlichen Dienststellen des Bezirkes sachlich übergeordnet. An Verkehrsinspektionen sind 8 vorhanden: in Basel, Mülhausen, Colmar, Straßburg, Saargemünd, Metz, Diedenhofen und Luxemburg. Der Verkehrsinspektor in Basel bekleidet zugleich die Stelle eines Repräsentanten der deutschen Verwaltung gegenüber der Schweiz. Maschineninspektionen gibt es 6: in Mülhausen, Straßburg, Saargemünd, Metz, Diedenhofen und Luxemburg. Hauptwerkstätten befinden sich in Mülhausen, Bischheim bei Straßburg, Montigny bei Metz und Niederjeutz bei Diedenhofen. Sie sind Werkstätteninspektionen unterstellt, deren sich jedoch in Bischheim und Montigny je zwei (für Lokomotiv- und für Wagenbau je eins) befinden. Nebenwerkstätten die den Maschineninspektionen unterstellt sind, sind in Saargemünd und Luxemburg. Alle Inspektionen führen seit dem Jahre 1911 die Bezeichnung

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 297. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/310>, abgerufen am 25.08.2024.