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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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(Abb. 122 c) in Anwendung; während Stäbe, die bei großer Knicklänge nur kleine Druckkräfte aufzunehmen haben, kastenförmigen Querschnitt mit Vergitterung der vier Seitenflächen erhalten können.

Die Knotenpunktsanschlüsse werden entweder fest, durch Vernietung, oder gelenkig, mittels Bolzen, ausgeführt. Erstere Konstruktionsart bildet bei uns die Regel, während die Bolzenverbindungen die amerikanische Bauweise kennzeichnen, jetzt aber auch in


Abb. 123.
Amerika nicht mehr ausschließlich angewendet, sondern bei kleineren Tragwerken durch die feste Vernietung ersetzt werden. Bolzen Verbindungen haben den Vorteil einer theoretisch richtiger zu beurteilenden Kräfteübertragung, auch ermöglichen sie einen bequemen Zusammenbau und eine rasche Aufstellung der Brücke. Sie bieten aber im Falle der Beschädigung einzelner Glieder, etwa durch Anprall entgleister Wagen u. s. w., eine viel geringere Sicherheit gegen totalen Einsturz, als dies bei vernieteten Tragkonstruktionen der Fall ist. Von europäischen, deutschen und englischen, Werken sind Bolzenbrücken hauptsächlich nur zur Ausfuhr in überseeische Kolonien wegen der erleichterten Aufstellung geliefert worden. Abb. 123 stellt den Untergurtknoten einer amerikanischen Fachwerkbrücke von etwa 130 m Stützweite dar. Der Untergurt und die Zugstäbe der Ausfachung bestehen aus Augenstäben, der Druckstab hat Kastenquerschnitt; sämtliche Stäbe sind durch einen zylindrischen Gelenkbolzen verbunden.

Bei den genieteten Knotenpunktsanschlüssen werden die Wandstäbe entweder unmittelbar an die senkrechten Stege der Gurtungen oder an Knotenbleche angeschlossen. Die direkte Befestigung an den Gurten ist nur möglich, wenn der Gurt ein zur Unterbringung der Nieten ausreichend breites Stehblech hat; man findet sie besonders bei den älteren Gitterträgern, woselbst infolge der mehrfachen Strebensysteme die einzelnen Gitterstäbe nur schwachen Querschnitt haben und daher zur Befestigung nur wenig Nieten erfordern. In der Regel wird der Anschluß mittels Knotenblechen bewerkstelligt. Diese werden entweder an dem durchgehenden Gurte, natürlich in der Ebene seiner Schwerachse, bei doppelstegigen Gurten an den Innenseiten der Gurtstehbleche befestigt oder an Stelle des im Knotenpunkte unterbrochenen Stehbleches eingesetzt, wobei aber der Stoß zu decken ist. Stehblech und Knotenblech müssen entsprechende Stärke haben, damit Überbeanspruchungen ausgeschlossen sind. Einzelbleche (von mindestens 12 mm, besser 15 mm Stärke) werden nur bei schwächeren Querschnitten ausreichen, für starke Stäbe sind Doppelbleche, die mit den gleich starken Gurtstehblechen entweder in einem Querschnitt oder versetzt zu stoßen sind, anzuordnen. Die Schwerachsen sämtlicher im Knotenpunkt zusammentreffender Stäbe sollen sich in einem Punkte schneiden, es soll aber auch die Schwerachse der zum Anschluß eines Stabes dienenden Nieten mit der Stabschwerachse möglichst übereinstimmen. Dies ist wohl bezüglich der Nieten, die das Knotenblech an den Gurt anschließen, selten ganz zu erreichen; es soll aber auch ihre Schwerachse von jener des Gurtes nicht zu weit abstehen. Abb. 124 gibt ein Beispiel eines genieteten Fachwerksknotenpunktes.

G. Die Lagerkonstruktionen

haben die Übertragung der Auflagerdrücke der Brückenträger auf ihre Stützen unter Einhaltung zulässiger Materialbeanspruchung und mit Vermeidung unbeabsichtigter Unbestimmtheiten in der Kräftewirkung zu bewerkstelligen. Gemauerte Pfeiler erhalten zur Aufnahme und Verteilung des Lagerdruckes entsprechend große Auflagsquader aus hartem Stein (Granit), die man neuestens auch durch bewehrte Betonquader oder bei kleineren Brücken durch eine durchgehende kräftige Betonplatte ersetzt hat.

Die Lager sind entweder fest oder beweglich (s. Auflager der Brückenträger). Sämtliche Lager sind als Kipplager auszubilden, nur Träger von ganz kleiner Spannweite (etwa unter 6 m) können Flächenlager erhalten. Bei Balkenbrücken darf nur ein Auflager fest, die übrigen müssen beweglich sein. Es braucht

(Abb. 122 c) in Anwendung; während Stäbe, die bei großer Knicklänge nur kleine Druckkräfte aufzunehmen haben, kastenförmigen Querschnitt mit Vergitterung der vier Seitenflächen erhalten können.

Die Knotenpunktsanschlüsse werden entweder fest, durch Vernietung, oder gelenkig, mittels Bolzen, ausgeführt. Erstere Konstruktionsart bildet bei uns die Regel, während die Bolzenverbindungen die amerikanische Bauweise kennzeichnen, jetzt aber auch in


Abb. 123.
Amerika nicht mehr ausschließlich angewendet, sondern bei kleineren Tragwerken durch die feste Vernietung ersetzt werden. Bolzen Verbindungen haben den Vorteil einer theoretisch richtiger zu beurteilenden Kräfteübertragung, auch ermöglichen sie einen bequemen Zusammenbau und eine rasche Aufstellung der Brücke. Sie bieten aber im Falle der Beschädigung einzelner Glieder, etwa durch Anprall entgleister Wagen u. s. w., eine viel geringere Sicherheit gegen totalen Einsturz, als dies bei vernieteten Tragkonstruktionen der Fall ist. Von europäischen, deutschen und englischen, Werken sind Bolzenbrücken hauptsächlich nur zur Ausfuhr in überseeische Kolonien wegen der erleichterten Aufstellung geliefert worden. Abb. 123 stellt den Untergurtknoten einer amerikanischen Fachwerkbrücke von etwa 130 m Stützweite dar. Der Untergurt und die Zugstäbe der Ausfachung bestehen aus Augenstäben, der Druckstab hat Kastenquerschnitt; sämtliche Stäbe sind durch einen zylindrischen Gelenkbolzen verbunden.

Bei den genieteten Knotenpunktsanschlüssen werden die Wandstäbe entweder unmittelbar an die senkrechten Stege der Gurtungen oder an Knotenbleche angeschlossen. Die direkte Befestigung an den Gurten ist nur möglich, wenn der Gurt ein zur Unterbringung der Nieten ausreichend breites Stehblech hat; man findet sie besonders bei den älteren Gitterträgern, woselbst infolge der mehrfachen Strebensysteme die einzelnen Gitterstäbe nur schwachen Querschnitt haben und daher zur Befestigung nur wenig Nieten erfordern. In der Regel wird der Anschluß mittels Knotenblechen bewerkstelligt. Diese werden entweder an dem durchgehenden Gurte, natürlich in der Ebene seiner Schwerachse, bei doppelstegigen Gurten an den Innenseiten der Gurtstehbleche befestigt oder an Stelle des im Knotenpunkte unterbrochenen Stehbleches eingesetzt, wobei aber der Stoß zu decken ist. Stehblech und Knotenblech müssen entsprechende Stärke haben, damit Überbeanspruchungen ausgeschlossen sind. Einzelbleche (von mindestens 12 mm, besser 15 mm Stärke) werden nur bei schwächeren Querschnitten ausreichen, für starke Stäbe sind Doppelbleche, die mit den gleich starken Gurtstehblechen entweder in einem Querschnitt oder versetzt zu stoßen sind, anzuordnen. Die Schwerachsen sämtlicher im Knotenpunkt zusammentreffender Stäbe sollen sich in einem Punkte schneiden, es soll aber auch die Schwerachse der zum Anschluß eines Stabes dienenden Nieten mit der Stabschwerachse möglichst übereinstimmen. Dies ist wohl bezüglich der Nieten, die das Knotenblech an den Gurt anschließen, selten ganz zu erreichen; es soll aber auch ihre Schwerachse von jener des Gurtes nicht zu weit abstehen. Abb. 124 gibt ein Beispiel eines genieteten Fachwerksknotenpunktes.

G. Die Lagerkonstruktionen

haben die Übertragung der Auflagerdrücke der Brückenträger auf ihre Stützen unter Einhaltung zulässiger Materialbeanspruchung und mit Vermeidung unbeabsichtigter Unbestimmtheiten in der Kräftewirkung zu bewerkstelligen. Gemauerte Pfeiler erhalten zur Aufnahme und Verteilung des Lagerdruckes entsprechend große Auflagsquader aus hartem Stein (Granit), die man neuestens auch durch bewehrte Betonquader oder bei kleineren Brücken durch eine durchgehende kräftige Betonplatte ersetzt hat.

Die Lager sind entweder fest oder beweglich (s. Auflager der Brückenträger). Sämtliche Lager sind als Kipplager auszubilden, nur Träger von ganz kleiner Spannweite (etwa unter 6 m) können Flächenlager erhalten. Bei Balkenbrücken darf nur ein Auflager fest, die übrigen müssen beweglich sein. Es braucht

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[197/0206] (Abb. 122 c) in Anwendung; während Stäbe, die bei großer Knicklänge nur kleine Druckkräfte aufzunehmen haben, kastenförmigen Querschnitt mit Vergitterung der vier Seitenflächen erhalten können. Die Knotenpunktsanschlüsse werden entweder fest, durch Vernietung, oder gelenkig, mittels Bolzen, ausgeführt. Erstere Konstruktionsart bildet bei uns die Regel, während die Bolzenverbindungen die amerikanische Bauweise kennzeichnen, jetzt aber auch in [Abbildung Abb. 123. ] Amerika nicht mehr ausschließlich angewendet, sondern bei kleineren Tragwerken durch die feste Vernietung ersetzt werden. Bolzen Verbindungen haben den Vorteil einer theoretisch richtiger zu beurteilenden Kräfteübertragung, auch ermöglichen sie einen bequemen Zusammenbau und eine rasche Aufstellung der Brücke. Sie bieten aber im Falle der Beschädigung einzelner Glieder, etwa durch Anprall entgleister Wagen u. s. w., eine viel geringere Sicherheit gegen totalen Einsturz, als dies bei vernieteten Tragkonstruktionen der Fall ist. Von europäischen, deutschen und englischen, Werken sind Bolzenbrücken hauptsächlich nur zur Ausfuhr in überseeische Kolonien wegen der erleichterten Aufstellung geliefert worden. Abb. 123 stellt den Untergurtknoten einer amerikanischen Fachwerkbrücke von etwa 130 m Stützweite dar. Der Untergurt und die Zugstäbe der Ausfachung bestehen aus Augenstäben, der Druckstab hat Kastenquerschnitt; sämtliche Stäbe sind durch einen zylindrischen Gelenkbolzen verbunden. Bei den genieteten Knotenpunktsanschlüssen werden die Wandstäbe entweder unmittelbar an die senkrechten Stege der Gurtungen oder an Knotenbleche angeschlossen. Die direkte Befestigung an den Gurten ist nur möglich, wenn der Gurt ein zur Unterbringung der Nieten ausreichend breites Stehblech hat; man findet sie besonders bei den älteren Gitterträgern, woselbst infolge der mehrfachen Strebensysteme die einzelnen Gitterstäbe nur schwachen Querschnitt haben und daher zur Befestigung nur wenig Nieten erfordern. In der Regel wird der Anschluß mittels Knotenblechen bewerkstelligt. Diese werden entweder an dem durchgehenden Gurte, natürlich in der Ebene seiner Schwerachse, bei doppelstegigen Gurten an den Innenseiten der Gurtstehbleche befestigt oder an Stelle des im Knotenpunkte unterbrochenen Stehbleches eingesetzt, wobei aber der Stoß zu decken ist. Stehblech und Knotenblech müssen entsprechende Stärke haben, damit Überbeanspruchungen ausgeschlossen sind. Einzelbleche (von mindestens 12 mm, besser 15 mm Stärke) werden nur bei schwächeren Querschnitten ausreichen, für starke Stäbe sind Doppelbleche, die mit den gleich starken Gurtstehblechen entweder in einem Querschnitt oder versetzt zu stoßen sind, anzuordnen. Die Schwerachsen sämtlicher im Knotenpunkt zusammentreffender Stäbe sollen sich in einem Punkte schneiden, es soll aber auch die Schwerachse der zum Anschluß eines Stabes dienenden Nieten mit der Stabschwerachse möglichst übereinstimmen. Dies ist wohl bezüglich der Nieten, die das Knotenblech an den Gurt anschließen, selten ganz zu erreichen; es soll aber auch ihre Schwerachse von jener des Gurtes nicht zu weit abstehen. Abb. 124 gibt ein Beispiel eines genieteten Fachwerksknotenpunktes. G. Die Lagerkonstruktionen haben die Übertragung der Auflagerdrücke der Brückenträger auf ihre Stützen unter Einhaltung zulässiger Materialbeanspruchung und mit Vermeidung unbeabsichtigter Unbestimmtheiten in der Kräftewirkung zu bewerkstelligen. Gemauerte Pfeiler erhalten zur Aufnahme und Verteilung des Lagerdruckes entsprechend große Auflagsquader aus hartem Stein (Granit), die man neuestens auch durch bewehrte Betonquader oder bei kleineren Brücken durch eine durchgehende kräftige Betonplatte ersetzt hat. Die Lager sind entweder fest oder beweglich (s. Auflager der Brückenträger). Sämtliche Lager sind als Kipplager auszubilden, nur Träger von ganz kleiner Spannweite (etwa unter 6 m) können Flächenlager erhalten. Bei Balkenbrücken darf nur ein Auflager fest, die übrigen müssen beweglich sein. Es braucht

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 197. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/206>, abgerufen am 23.11.2024.