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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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war der Einführung des D. von vornherein günstig. Heute ist der D. so weit durchgeführt, daß der Reisende auf den Hauptverkehrswegen überall Züge vorfindet, die ihn in durchgehenden Wagen (s. d.) ohne Rücksicht auf die Bahn- und Landesgrenzen dem Reiseziel zuführen. Die Fahrpläne dieser Züge werden auf den jährlich stattfindenden europäischen Fahrplankonferenzeri weiterentwickelt und die den Fahrplänen entsprechenden Wagenläufe sowie die Stellung der Wagen auf den europäischen Wagenbeistellungskonferenzen vereinbart. Die Einführung durchgehender Fahrkarten und durchgehender Gepäck- und Güterabfertigung wird zugleich mit der Fortbildung der Abfertigungs- und Beförderungsvorschriften durch Eisenbahnverbände gefördert, während die Wagenverbände über den Durchgang der Güterwagen die erforderlichen Abmachungen treffen. In Deutschland sind diese Aufgaben nach Durchführung der Verstaatlichung der großen Privatbahnen im wesentlichen auf den Deutschen Eisenbahn-Verkehrsverband (s. d.) und den Deutschen Staatsbahnwagenverband (s. d.) übergegangen, während die Tarifangelegenheiten des D. in den Eisenbahntarifverbänden bearbeitet werden.

Personenverkehr:

Güterverkehr:

Für den internationalen D., jedoch vorläufig nur für den Frachtverkehr und den Wagenübergang gilt das internationale Übereinkommen über den Frachtverkehr (s. d.) vom 14. Oktober 1890, sowie die technische Einheit im Eisenbahnwesen (s. d.). Das Berner Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport (s. d.), ist auf Grund des Übereinkommens als Geschäftsstelle in diesen Angelegenheiten dauernd tätig. Für den Personen- und Gepäckverkehr ist neuerdings ebenfalls ein

war der Einführung des D. von vornherein günstig. Heute ist der D. so weit durchgeführt, daß der Reisende auf den Hauptverkehrswegen überall Züge vorfindet, die ihn in durchgehenden Wagen (s. d.) ohne Rücksicht auf die Bahn- und Landesgrenzen dem Reiseziel zuführen. Die Fahrpläne dieser Züge werden auf den jährlich stattfindenden europäischen Fahrplankonferenzeri weiterentwickelt und die den Fahrplänen entsprechenden Wagenläufe sowie die Stellung der Wagen auf den europäischen Wagenbeistellungskonferenzen vereinbart. Die Einführung durchgehender Fahrkarten und durchgehender Gepäck- und Güterabfertigung wird zugleich mit der Fortbildung der Abfertigungs- und Beförderungsvorschriften durch Eisenbahnverbände gefördert, während die Wagenverbände über den Durchgang der Güterwagen die erforderlichen Abmachungen treffen. In Deutschland sind diese Aufgaben nach Durchführung der Verstaatlichung der großen Privatbahnen im wesentlichen auf den Deutschen Eisenbahn-Verkehrsverband (s. d.) und den Deutschen Staatsbahnwagenverband (s. d.) übergegangen, während die Tarifangelegenheiten des D. in den Eisenbahntarifverbänden bearbeitet werden.

Personenverkehr:

Güterverkehr:

Für den internationalen D., jedoch vorläufig nur für den Frachtverkehr und den Wagenübergang gilt das internationale Übereinkommen über den Frachtverkehr (s. d.) vom 14. Oktober 1890, sowie die technische Einheit im Eisenbahnwesen (s. d.). Das Berner Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport (s. d.), ist auf Grund des Übereinkommens als Geschäftsstelle in diesen Angelegenheiten dauernd tätig. Für den Personen- und Gepäckverkehr ist neuerdings ebenfalls ein

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[377/0391] war der Einführung des D. von vornherein günstig. Heute ist der D. so weit durchgeführt, daß der Reisende auf den Hauptverkehrswegen überall Züge vorfindet, die ihn in durchgehenden Wagen (s. d.) ohne Rücksicht auf die Bahn- und Landesgrenzen dem Reiseziel zuführen. Die Fahrpläne dieser Züge werden auf den jährlich stattfindenden europäischen Fahrplankonferenzeri weiterentwickelt und die den Fahrplänen entsprechenden Wagenläufe sowie die Stellung der Wagen auf den europäischen Wagenbeistellungskonferenzen vereinbart. Die Einführung durchgehender Fahrkarten und durchgehender Gepäck- und Güterabfertigung wird zugleich mit der Fortbildung der Abfertigungs- und Beförderungsvorschriften durch Eisenbahnverbände gefördert, während die Wagenverbände über den Durchgang der Güterwagen die erforderlichen Abmachungen treffen. In Deutschland sind diese Aufgaben nach Durchführung der Verstaatlichung der großen Privatbahnen im wesentlichen auf den Deutschen Eisenbahn-Verkehrsverband (s. d.) und den Deutschen Staatsbahnwagenverband (s. d.) übergegangen, während die Tarifangelegenheiten des D. in den Eisenbahntarifverbänden bearbeitet werden. Personenverkehr: Güterverkehr: Für den internationalen D., jedoch vorläufig nur für den Frachtverkehr und den Wagenübergang gilt das internationale Übereinkommen über den Frachtverkehr (s. d.) vom 14. Oktober 1890, sowie die technische Einheit im Eisenbahnwesen (s. d.). Das Berner Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport (s. d.), ist auf Grund des Übereinkommens als Geschäftsstelle in diesen Angelegenheiten dauernd tätig. Für den Personen- und Gepäckverkehr ist neuerdings ebenfalls ein

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 377. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/391>, abgerufen am 22.07.2024.