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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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jeweils letzten amtlichen Statistiken auf 1 Mill. Reisende Tötungen und Verletzungen


in Deutschland0·47(nur für Vollspurbahnen)
in der Schweiz0·91
in Frankreich0·98(nur die bei Zugunfällen
vorgekommenen Tötungen
und Verletzungen)
Österreich-Ungarn2·02(Voll- und Schmalspurbahnen)
England2·07(ohne die Reisenden auf
Zeitkarten)
Belgien2·65
Vereinigte Staaten
von Nordamerika12·87

C. Verkehrs- und Tarifwesen.

1. Allgemeines. Der Hauptzweck des Betriebs der Eisenbahnen ist die Beförderung von Personen und Gütern, der Verkehr. Dieser zerfällt naturgemäß in 2 Hauptteile, den Personen- und den Güterverkehr. Nach feststehendem Gebrauch rechnet man ersteren auch die Beförderung des Reisegepäcks und des nach ähnlichen Grundsätzen behandelten sog. Expreßguts hinzu, während zu den Gütern auch die Tiere gerechnet werden, so daß der Tierverkehr eine besondere Abteilung des Güterverkehrs bildet. Beide Arten des Verkehrs regeln sich in Deutschland in erster Linie nach der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO.) vom 1. April 1909, die nach ihrem § 1 auf allen dem öffentlichen Verkehr dienenden Haupt- und Nebeneisenbahnen Deutschlands gilt, für den internationalen Verkehr jedoch nur so weit, als dieser nicht durch besondere Bestimmungen geregelt ist. Hiermit ist namentlich das sog. Berner internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (IÜ.) vom 14. Oktober 1890 gemeint, dessen jetzige Fassung vom 10. Oktober 1901 an gültig ist.

Näheres über die EVO. und das IÜ. s. in den besonderen Artikeln.

Auf Grund der EVO. werden von den D. Tarife aufgestellt, die alle für den Beförderungsvertrag maßgebenden Bestimmungen, die Beförderungspreise, die Nebengebühren u. s. w. enthalten. (Näheres s. Gepäck-, Güter-, Personentarife u. s. w.)

2. Personenverkehr.

Die Gesamtzahl der beförderten Personen betrug im Jahre 1910 rund 1·6 Milliarden, die Gesamtzahl der gefahrenen P/km rund 35 Milliarden. Auf 1 km durchschnittliche Betriebslänge entfallen 616.524 P/km, jede Person ist durchschnittlich 22·97 km weit befördert worden. Die Einnahme aus der Personenbeförderung betrug rund 835 Mill. M., auf 1 km Betriebslänge 14.543 M., auf 1 P/km 2·36 Pf. Diese letztere Einnahme, die entscheidende Zahl für die durchschnittliche Höhe der Tarife, ist seit Jahren fortgesetzt im Fallen, sie betrug im Jahre 1905 noch 258 Pf.

Die Verteilung des Personenverkehrs auf die einzelnen Wagenklassen erhellt ausfolgenden Zahlen:

Die Anzahl der in der I. Wagenklasse gefahrenen Personen/km beträgt rund 3341/2 Mill. = 0·94% der oben angegebenen Gesamtzahl, jede Person ist in der I. Klasse durchschnittlich 134·14 km weit befördert. Die Einnahmen aus der Personenbeförderung I. Klasse beträgt rund 25 Mill. = 3% der oben angegebenen Gesamteinnahmen des Personenverkehrs. Auf 1 Personen/km entfallen 7·49 Pf. Die Anzahl der Personen/km II. Wagenklasse beträgt rund 3·6 Milliarden = 10·24% der Gesamtzahl; jede Person ist durchschnittlich 29·34/km weit befördert. Die Einnahme aus der II. Klasse beträgt rund 146 Mill., d. s. 17·50% der obigen Gesamteinnahme, auf das Personen/km entfallen 4·03 Pf.

Die Anzahl der Personen/km III. Klasse beträgt rund 13·9 Milliarden = 39·17% der Gesamtzahl, die durchschnittliche Reiselänge für jede Person beträgt 21·86 km, die Einnahme aus der III. Klasse beläuft sich auf rund 350 Mill. = 41·97% der Gesamteinnahme; auf das Personen/km entfallen 2·53 Pf.

In der IV. Klasse ist die Anzahl der gefahrenen Personen/km = rund 16·2 Milliarden, d. s. 45·71% der Gesamtzahl, die Reiselänge auf die Person ist = 21·22 km, die Einnahme aus der IV. Klasse beträgt rund 2991/4 Mill. = 35·84% der Gesamteinnahme, auf 1 Personen/km entfallen 1·85 Pf.

Auf Militärfahrscheine und -karten sind insgesamt rund 1·4 Milliarden Personen/km befördert = 3·94% der Gesamtzahl. Die Einnahmen von rund 14 Mill. bildet nur 1·69% der Gesamteinnahme, auf 1 Personen/km entfällt 1·01 Pf.

Auf die Beförderung von Gepäck und Hunden entfällt eine Einnahme von rund 30 Mill. M. An Gepäck sind befördert 114,323.104 t/km.

Die Verkehrseinnahmen aus dem Personen- und Gepäckverkehr betragen 871,299.733 M. = 28·65% der Gesamteinnahmen.

3. Güterverkehr.

Die Güterverkehrseinnahmen der D. im Jahre 1910 betrugen insgesamt 1.962,340.088 M., das sind 64·52% der Gesamteinnahme. Auf 1 km Betriebslänge entfallen danach 33.485 M. Diese letzte Ziffer ist in fast fortgesetztem Steigen begriffen, sie belief sich im Jahr 1905 noch auf nur 29.086 M., stieg bis 1907 auf 32.080 M., sank für 1908 auf 30.465 und hob sich seitdem wieder.

Von den Güterverkehrseinnahmen entfallen auf Eil- und Expreßgut 80,086.685 M., auf Frachtgut 1,756834.101 M., auf Postgut 2,642.121 M., auf Militärgut 6,692.005 M., auf Vieh einschließlich Pferde, ausgenommen Hunde, 47,980.482 M., auf Leichen 1,076.276 M., auf frachtpflichtiges Dienstgut einschließlich Baumaterialien 10,515.181 M., auf Nebenerträge 56,504.246 M.

Die Anzahl der gegen Frachtberechnung gefahrenen tkm beträgt rund 52 Milliarden, genau 51.814,876.440. Auf das gefahrene tkm entfällt eine Einnahme von 3·67 Pf. Diese für den Durchschnittspreis der Güterbeförderung maßgebende Zahl ist seit 1905 nur geringen Schwankungen unterworfen gewesen, im genannten Jahr war sie der von 1910 gleich, sank 1907 auf 3·64 Pf. und hob sich seitdem wieder auf die jetzige Höhe.

Von den beförderten Gütermengen entfallen auf Eil- und Expreßgut 476,284.187 tkm = 0·92% der geförderten Gesamtmenge, auf Frachtgut 1.758,335.796 tkm = 92·39% der Gesamtmenge, auf Militärgut 101,579.515 tkm = 0·20%, auf Vieh 599,638.468 tkm = 1·16% der Gesamtmenge.

Das geförderte Frachtgut in tkm verteilt sich auf die einzelnen Tarifklassen in Prozenten der Gesamtbeförderung folgendermaßen:

jeweils letzten amtlichen Statistiken auf 1 Mill. Reisende Tötungen und Verletzungen


in Deutschland0·47(nur für Vollspurbahnen)
in der Schweiz0·91
in Frankreich0·98(nur die bei Zugunfällen
vorgekommenen Tötungen
und Verletzungen)
Österreich-Ungarn2·02(Voll- und Schmalspurbahnen)
England2·07(ohne die Reisenden auf
Zeitkarten)
Belgien2·65
Vereinigte Staaten
von Nordamerika12·87

C. Verkehrs- und Tarifwesen.

1. Allgemeines. Der Hauptzweck des Betriebs der Eisenbahnen ist die Beförderung von Personen und Gütern, der Verkehr. Dieser zerfällt naturgemäß in 2 Hauptteile, den Personen- und den Güterverkehr. Nach feststehendem Gebrauch rechnet man ersteren auch die Beförderung des Reisegepäcks und des nach ähnlichen Grundsätzen behandelten sog. Expreßguts hinzu, während zu den Gütern auch die Tiere gerechnet werden, so daß der Tierverkehr eine besondere Abteilung des Güterverkehrs bildet. Beide Arten des Verkehrs regeln sich in Deutschland in erster Linie nach der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO.) vom 1. April 1909, die nach ihrem § 1 auf allen dem öffentlichen Verkehr dienenden Haupt- und Nebeneisenbahnen Deutschlands gilt, für den internationalen Verkehr jedoch nur so weit, als dieser nicht durch besondere Bestimmungen geregelt ist. Hiermit ist namentlich das sog. Berner internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (IÜ.) vom 14. Oktober 1890 gemeint, dessen jetzige Fassung vom 10. Oktober 1901 an gültig ist.

Näheres über die EVO. und das IÜ. s. in den besonderen Artikeln.

Auf Grund der EVO. werden von den D. Tarife aufgestellt, die alle für den Beförderungsvertrag maßgebenden Bestimmungen, die Beförderungspreise, die Nebengebühren u. s. w. enthalten. (Näheres s. Gepäck-, Güter-, Personentarife u. s. w.)

2. Personenverkehr.

Die Gesamtzahl der beförderten Personen betrug im Jahre 1910 rund 1·6 Milliarden, die Gesamtzahl der gefahrenen P/km rund 35 Milliarden. Auf 1 km durchschnittliche Betriebslänge entfallen 616.524 P/km, jede Person ist durchschnittlich 22·97 km weit befördert worden. Die Einnahme aus der Personenbeförderung betrug rund 835 Mill. M., auf 1 km Betriebslänge 14.543 M., auf 1 P/km 2·36 Pf. Diese letztere Einnahme, die entscheidende Zahl für die durchschnittliche Höhe der Tarife, ist seit Jahren fortgesetzt im Fallen, sie betrug im Jahre 1905 noch 258 Pf.

Die Verteilung des Personenverkehrs auf die einzelnen Wagenklassen erhellt ausfolgenden Zahlen:

Die Anzahl der in der I. Wagenklasse gefahrenen Personen/km beträgt rund 3341/2 Mill. = 0·94% der oben angegebenen Gesamtzahl, jede Person ist in der I. Klasse durchschnittlich 134·14 km weit befördert. Die Einnahmen aus der Personenbeförderung I. Klasse beträgt rund 25 Mill. = 3% der oben angegebenen Gesamteinnahmen des Personenverkehrs. Auf 1 Personen/km entfallen 7·49 Pf. Die Anzahl der Personen/km II. Wagenklasse beträgt rund 3·6 Milliarden = 10·24% der Gesamtzahl; jede Person ist durchschnittlich 29·34/km weit befördert. Die Einnahme aus der II. Klasse beträgt rund 146 Mill., d. s. 17·50% der obigen Gesamteinnahme, auf das Personen/km entfallen 4·03 Pf.

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In der IV. Klasse ist die Anzahl der gefahrenen Personen/km = rund 16·2 Milliarden, d. s. 45·71% der Gesamtzahl, die Reiselänge auf die Person ist = 21·22 km, die Einnahme aus der IV. Klasse beträgt rund 2991/4 Mill. = 35·84% der Gesamteinnahme, auf 1 Personen/km entfallen 1·85 Pf.

Auf Militärfahrscheine und -karten sind insgesamt rund 1·4 Milliarden Personen/km befördert = 3·94% der Gesamtzahl. Die Einnahmen von rund 14 Mill. bildet nur 1·69% der Gesamteinnahme, auf 1 Personen/km entfällt 1·01 Pf.

Auf die Beförderung von Gepäck und Hunden entfällt eine Einnahme von rund 30 Mill. M. An Gepäck sind befördert 114,323.104 t/km.

Die Verkehrseinnahmen aus dem Personen- und Gepäckverkehr betragen 871,299.733 M. = 28·65% der Gesamteinnahmen.

3. Güterverkehr.

Die Güterverkehrseinnahmen der D. im Jahre 1910 betrugen insgesamt 1.962,340.088 M., das sind 64·52% der Gesamteinnahme. Auf 1 km Betriebslänge entfallen danach 33.485 M. Diese letzte Ziffer ist in fast fortgesetztem Steigen begriffen, sie belief sich im Jahr 1905 noch auf nur 29.086 M., stieg bis 1907 auf 32.080 M., sank für 1908 auf 30.465 und hob sich seitdem wieder.

Von den Güterverkehrseinnahmen entfallen auf Eil- und Expreßgut 80,086.685 M., auf Frachtgut 1,756834.101 M., auf Postgut 2,642.121 M., auf Militärgut 6,692.005 M., auf Vieh einschließlich Pferde, ausgenommen Hunde, 47,980.482 M., auf Leichen 1,076.276 M., auf frachtpflichtiges Dienstgut einschließlich Baumaterialien 10,515.181 M., auf Nebenerträge 56,504.246 M.

Die Anzahl der gegen Frachtberechnung gefahrenen tkm beträgt rund 52 Milliarden, genau 51.814,876.440. Auf das gefahrene tkm entfällt eine Einnahme von 3·67 Pf. Diese für den Durchschnittspreis der Güterbeförderung maßgebende Zahl ist seit 1905 nur geringen Schwankungen unterworfen gewesen, im genannten Jahr war sie der von 1910 gleich, sank 1907 auf 3·64 Pf. und hob sich seitdem wieder auf die jetzige Höhe.

Von den beförderten Gütermengen entfallen auf Eil- und Expreßgut 476,284.187 tkm = 0·92% der geförderten Gesamtmenge, auf Frachtgut 1.758,335.796 tkm = 92·39% der Gesamtmenge, auf Militärgut 101,579.515 tkm = 0·20%, auf Vieh 599,638.468 tkm = 1·16% der Gesamtmenge.

Das geförderte Frachtgut in tkm verteilt sich auf die einzelnen Tarifklassen in Prozenten der Gesamtbeförderung folgendermaßen:

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[306/0320] jeweils letzten amtlichen Statistiken auf 1 Mill. Reisende Tötungen und Verletzungen in Deutschland 0·47 (nur für Vollspurbahnen) in der Schweiz 0·91 in Frankreich 0·98 (nur die bei Zugunfällen vorgekommenen Tötungen und Verletzungen) Österreich-Ungarn 2·02 (Voll- und Schmalspurbahnen) England 2·07 (ohne die Reisenden auf Zeitkarten) Belgien 2·65 Vereinigte Staaten von Nordamerika 12·87 C. Verkehrs- und Tarifwesen. 1. Allgemeines. Der Hauptzweck des Betriebs der Eisenbahnen ist die Beförderung von Personen und Gütern, der Verkehr. Dieser zerfällt naturgemäß in 2 Hauptteile, den Personen- und den Güterverkehr. Nach feststehendem Gebrauch rechnet man ersteren auch die Beförderung des Reisegepäcks und des nach ähnlichen Grundsätzen behandelten sog. Expreßguts hinzu, während zu den Gütern auch die Tiere gerechnet werden, so daß der Tierverkehr eine besondere Abteilung des Güterverkehrs bildet. Beide Arten des Verkehrs regeln sich in Deutschland in erster Linie nach der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO.) vom 1. April 1909, die nach ihrem § 1 auf allen dem öffentlichen Verkehr dienenden Haupt- und Nebeneisenbahnen Deutschlands gilt, für den internationalen Verkehr jedoch nur so weit, als dieser nicht durch besondere Bestimmungen geregelt ist. Hiermit ist namentlich das sog. Berner internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (IÜ.) vom 14. Oktober 1890 gemeint, dessen jetzige Fassung vom 10. Oktober 1901 an gültig ist. Näheres über die EVO. und das IÜ. s. in den besonderen Artikeln. Auf Grund der EVO. werden von den D. Tarife aufgestellt, die alle für den Beförderungsvertrag maßgebenden Bestimmungen, die Beförderungspreise, die Nebengebühren u. s. w. enthalten. (Näheres s. Gepäck-, Güter-, Personentarife u. s. w.) 2. Personenverkehr. Die Gesamtzahl der beförderten Personen betrug im Jahre 1910 rund 1·6 Milliarden, die Gesamtzahl der gefahrenen P/km rund 35 Milliarden. Auf 1 km durchschnittliche Betriebslänge entfallen 616.524 P/km, jede Person ist durchschnittlich 22·97 km weit befördert worden. Die Einnahme aus der Personenbeförderung betrug rund 835 Mill. M., auf 1 km Betriebslänge 14.543 M., auf 1 P/km 2·36 Pf. Diese letztere Einnahme, die entscheidende Zahl für die durchschnittliche Höhe der Tarife, ist seit Jahren fortgesetzt im Fallen, sie betrug im Jahre 1905 noch 258 Pf. Die Verteilung des Personenverkehrs auf die einzelnen Wagenklassen erhellt ausfolgenden Zahlen: Die Anzahl der in der I. Wagenklasse gefahrenen Personen/km beträgt rund 3341/2 Mill. = 0·94% der oben angegebenen Gesamtzahl, jede Person ist in der I. Klasse durchschnittlich 134·14 km weit befördert. Die Einnahmen aus der Personenbeförderung I. Klasse beträgt rund 25 Mill. = 3% der oben angegebenen Gesamteinnahmen des Personenverkehrs. Auf 1 Personen/km entfallen 7·49 Pf. Die Anzahl der Personen/km II. Wagenklasse beträgt rund 3·6 Milliarden = 10·24% der Gesamtzahl; jede Person ist durchschnittlich 29·34/km weit befördert. Die Einnahme aus der II. Klasse beträgt rund 146 Mill., d. s. 17·50% der obigen Gesamteinnahme, auf das Personen/km entfallen 4·03 Pf. Die Anzahl der Personen/km III. Klasse beträgt rund 13·9 Milliarden = 39·17% der Gesamtzahl, die durchschnittliche Reiselänge für jede Person beträgt 21·86 km, die Einnahme aus der III. Klasse beläuft sich auf rund 350 Mill. = 41·97% der Gesamteinnahme; auf das Personen/km entfallen 2·53 Pf. In der IV. Klasse ist die Anzahl der gefahrenen Personen/km = rund 16·2 Milliarden, d. s. 45·71% der Gesamtzahl, die Reiselänge auf die Person ist = 21·22 km, die Einnahme aus der IV. Klasse beträgt rund 2991/4 Mill. = 35·84% der Gesamteinnahme, auf 1 Personen/km entfallen 1·85 Pf. Auf Militärfahrscheine und -karten sind insgesamt rund 1·4 Milliarden Personen/km befördert = 3·94% der Gesamtzahl. Die Einnahmen von rund 14 Mill. bildet nur 1·69% der Gesamteinnahme, auf 1 Personen/km entfällt 1·01 Pf. Auf die Beförderung von Gepäck und Hunden entfällt eine Einnahme von rund 30 Mill. M. An Gepäck sind befördert 114,323.104 t/km. Die Verkehrseinnahmen aus dem Personen- und Gepäckverkehr betragen 871,299.733 M. = 28·65% der Gesamteinnahmen. 3. Güterverkehr. Die Güterverkehrseinnahmen der D. im Jahre 1910 betrugen insgesamt 1.962,340.088 M., das sind 64·52% der Gesamteinnahme. Auf 1 km Betriebslänge entfallen danach 33.485 M. Diese letzte Ziffer ist in fast fortgesetztem Steigen begriffen, sie belief sich im Jahr 1905 noch auf nur 29.086 M., stieg bis 1907 auf 32.080 M., sank für 1908 auf 30.465 und hob sich seitdem wieder. Von den Güterverkehrseinnahmen entfallen auf Eil- und Expreßgut 80,086.685 M., auf Frachtgut 1,756834.101 M., auf Postgut 2,642.121 M., auf Militärgut 6,692.005 M., auf Vieh einschließlich Pferde, ausgenommen Hunde, 47,980.482 M., auf Leichen 1,076.276 M., auf frachtpflichtiges Dienstgut einschließlich Baumaterialien 10,515.181 M., auf Nebenerträge 56,504.246 M. Die Anzahl der gegen Frachtberechnung gefahrenen tkm beträgt rund 52 Milliarden, genau 51.814,876.440. Auf das gefahrene tkm entfällt eine Einnahme von 3·67 Pf. Diese für den Durchschnittspreis der Güterbeförderung maßgebende Zahl ist seit 1905 nur geringen Schwankungen unterworfen gewesen, im genannten Jahr war sie der von 1910 gleich, sank 1907 auf 3·64 Pf. und hob sich seitdem wieder auf die jetzige Höhe. Von den beförderten Gütermengen entfallen auf Eil- und Expreßgut 476,284.187 tkm = 0·92% der geförderten Gesamtmenge, auf Frachtgut 1.758,335.796 tkm = 92·39% der Gesamtmenge, auf Militärgut 101,579.515 tkm = 0·20%, auf Vieh 599,638.468 tkm = 1·16% der Gesamtmenge. Das geförderte Frachtgut in tkm verteilt sich auf die einzelnen Tarifklassen in Prozenten der Gesamtbeförderung folgendermaßen:

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 306. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/320>, abgerufen am 28.09.2024.