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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen147
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das Fürstentum Reuß älterer Linie43
das Fürstentum Reuß jüngerer Linie109
das Fürstentum Schaumburg-Lippe95
die freie Stadt Hamburg72
die freie Stadt Bremen57
die freie Stadt Lübeck75

Auf außerdeutsche Staaten., entfallen außerdem zusammen 336 km, u. zw. auf Österreich 99, Luxemburg 191, Niederlande 5 und die Schweiz 41 km.

Die Eisenbahndichtigkeit Deutschlands erhellt aus folgenden, dem Archiv für Eisenbahnwesen, Jahrgang 1912, Heft 3, entnommenen Zahlen: es entfielen Ende 1910 bei einer Flächengröße von 540.800 km2 und einer Bevölkerungszahl von 64,551.000 Einwohnern auf 100 km2 11·3, auf 10.000 Einwohner 9·3 km Eisenbahnen, u. zw. im einzelnen



Dagegen zum gleichen Zeitpunkte beispielsweise:



Nach den Eigentumsverhältnissen sind von den oben aufgeführten deutschen Bahnen

1. Staatsbahnen: 55.722 km, u. zw.:


km
Riechseisenbahnen in Elaß-Lothringen2.020
Preußisch-hessische Staatsbahnen37.562
Militär-Eisenbahn71
Bayerische Staatseisenbahnen7.853
Sächsische Staatseisenbahnen2.809
Württembergische Staatseisenbahnen1.938
Badische Staatseisenbahnen1.721
Großherzoglich-mecklenburgische
Friedrich-Franz-Eisenbahn1.099
Oldenburgische Staatseisenbahnen649

2. Privatbahnen: 3.645 km

Unter letzteren befinden sich einige Linien von unbedeutendem Umfang, die in Staatsbetrieb stehen und umgekehrt einige, die zwar in staatlichem Eigentum, aber in privatem Betriebe sind. Auch unter den Staatsbahnen sind einige Strecken von unbedeutender Länge mitgerechnet, die sich im Privatbesitz befinden. Im ganzen kann man aber sagen, daß einerseits die Staatsbahnen in Staatsbetrieb, anderseits die Privatbahnen in Privatbetrieb stehen. Das früher sehr ausgebreitete System des staatlichen Betriebes von Privatbahnen ist fast völlig geschwunden.

Von den Privatbahnen, deren noch 82 aufgeführt werden, sind nur wenige von größerer Bedeutung. Nur 11 haben eine Länge von mehr als 100 km, u. zw. die westfälische Landesbahn mit 266, die Bahnen der bayerischen Lokalbahnaktiengesellschaft in München mit 148, die Lübeck-Buchener mit 156, die Süddeutsche Eisenbahngesellschaft in Darmstadt mit 179, die Liegnitz-Rowitscher mit 129, die brandenburgische Städtebahn mit 126, die Niederlausitzer mit 113, die braunschweigische Landeseisenbahn mit 108, die mecklenburgische Friedrich-Wilhem-Bahn mit 103 und die Teutoburger Waldbahn mit 101 km.

Von der Gesamtheit der deutschen Eisenbahnen (s. o. unter 1) sind 34.455 km Hauptbahnen, 24.912 km Nebenbahnen und 2178 km Schmalspurbahnen.

Zwei- und mehrgleisig sind von den vollspurigen Bahnen 22.884 km = 39%, eingleisig 36.375 km = 61%.

Über die Längen- und Eigentumsverhältnisse der Kleinbahnen s. diese.

Die kleinste Eisenbahn ist die Rappoltsweiler Straßenbahn mit 4 km. Die älteste deutsche Eisenbahn, die Ludwigsbahn Nürnberg-Fürth, steht mit 6·04 km an siebtletzter Stelle.

B. Bau und Betrieb.

1. Allgemeines. Die D müssen in ihren Bahnanlagen, ihren Fahrzeugen und ihrem Betrieb den Bedingungen entsprechen, die durch die vom deutschen Reichskanzler einem Bundesratsbeschlusse gemäß auf Grund der Art. 42 und 43 der Reichsverfassung erlassene Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 1. Mai 1905 festgesetzt sind. Für Bayern ist eine gleichlautende Bau- und Betriebsordnung durch königliche Verordnung in Kraft gesetzt. Die deutsche BO. unterscheidet nach Ausrüstung und Bedeutung 2 Arten von Eisenbahnen: Hauptbahnen und Nebenbahnen. Näheres s. im Art. "Eisenbahn".

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die freie Stadt Hamburg72
die freie Stadt Bremen57
die freie Stadt Lübeck75

Auf außerdeutsche Staaten., entfallen außerdem zusammen 336 km, u. zw. auf Österreich 99, Luxemburg 191, Niederlande 5 und die Schweiz 41 km.

Die Eisenbahndichtigkeit Deutschlands erhellt aus folgenden, dem Archiv für Eisenbahnwesen, Jahrgang 1912, Heft 3, entnommenen Zahlen: es entfielen Ende 1910 bei einer Flächengröße von 540.800 km2 und einer Bevölkerungszahl von 64,551.000 Einwohnern auf 100 km2 11·3, auf 10.000 Einwohner 9·3 km Eisenbahnen, u. zw. im einzelnen



Dagegen zum gleichen Zeitpunkte beispielsweise:



Nach den Eigentumsverhältnissen sind von den oben aufgeführten deutschen Bahnen

1. Staatsbahnen: 55.722 km, u. zw.:


km
Riechseisenbahnen in Elaß-Lothringen2.020
Preußisch-hessische Staatsbahnen37.562
Militär-Eisenbahn71
Bayerische Staatseisenbahnen7.853
Sächsische Staatseisenbahnen2.809
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Friedrich-Franz-Eisenbahn1.099
Oldenburgische Staatseisenbahnen649

2. Privatbahnen: 3.645 km

Unter letzteren befinden sich einige Linien von unbedeutendem Umfang, die in Staatsbetrieb stehen und umgekehrt einige, die zwar in staatlichem Eigentum, aber in privatem Betriebe sind. Auch unter den Staatsbahnen sind einige Strecken von unbedeutender Länge mitgerechnet, die sich im Privatbesitz befinden. Im ganzen kann man aber sagen, daß einerseits die Staatsbahnen in Staatsbetrieb, anderseits die Privatbahnen in Privatbetrieb stehen. Das früher sehr ausgebreitete System des staatlichen Betriebes von Privatbahnen ist fast völlig geschwunden.

Von den Privatbahnen, deren noch 82 aufgeführt werden, sind nur wenige von größerer Bedeutung. Nur 11 haben eine Länge von mehr als 100 km, u. zw. die westfälische Landesbahn mit 266, die Bahnen der bayerischen Lokalbahnaktiengesellschaft in München mit 148, die Lübeck-Buchener mit 156, die Süddeutsche Eisenbahngesellschaft in Darmstadt mit 179, die Liegnitz-Rowitscher mit 129, die brandenburgische Städtebahn mit 126, die Niederlausitzer mit 113, die braunschweigische Landeseisenbahn mit 108, die mecklenburgische Friedrich-Wilhem-Bahn mit 103 und die Teutoburger Waldbahn mit 101 km.

Von der Gesamtheit der deutschen Eisenbahnen (s. o. unter 1) sind 34.455 km Hauptbahnen, 24.912 km Nebenbahnen und 2178 km Schmalspurbahnen.

Zwei- und mehrgleisig sind von den vollspurigen Bahnen 22.884 km = 39%, eingleisig 36.375 km = 61%.

Über die Längen- und Eigentumsverhältnisse der Kleinbahnen s. diese.

Die kleinste Eisenbahn ist die Rappoltsweiler Straßenbahn mit 4 km. Die älteste deutsche Eisenbahn, die Ludwigsbahn Nürnberg-Fürth, steht mit 6·04 km an siebtletzter Stelle.

B. Bau und Betrieb.

1. Allgemeines. Die D müssen in ihren Bahnanlagen, ihren Fahrzeugen und ihrem Betrieb den Bedingungen entsprechen, die durch die vom deutschen Reichskanzler einem Bundesratsbeschlusse gemäß auf Grund der Art. 42 und 43 der Reichsverfassung erlassene Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 1. Mai 1905 festgesetzt sind. Für Bayern ist eine gleichlautende Bau- und Betriebsordnung durch königliche Verordnung in Kraft gesetzt. Die deutsche BO. unterscheidet nach Ausrüstung und Bedeutung 2 Arten von Eisenbahnen: Hauptbahnen und Nebenbahnen. Näheres s. im Art. „Eisenbahn“.

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[303/0317] das Großherzogtum Sachsen-Weismar 425 das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz 192 das Großherzogtum 659 das Herzogtum Braunschweig 639 das Herzogtum Sachsen-Meiningen 296 das Herzogtum Sachsen-Altenburg 198 das Herzogtum Sachsen-Koburg-Gotha 303 das Herzogtum Anhalt 392 das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen 147 das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt 127 das Fürstentum Waldeck 47 das Fürstentum Reuß älterer Linie 43 das Fürstentum Reuß jüngerer Linie 109 das Fürstentum Schaumburg-Lippe 95 die freie Stadt Hamburg 72 die freie Stadt Bremen 57 die freie Stadt Lübeck 75 Auf außerdeutsche Staaten., entfallen außerdem zusammen 336 km, u. zw. auf Österreich 99, Luxemburg 191, Niederlande 5 und die Schweiz 41 km. Die Eisenbahndichtigkeit Deutschlands erhellt aus folgenden, dem Archiv für Eisenbahnwesen, Jahrgang 1912, Heft 3, entnommenen Zahlen: es entfielen Ende 1910 bei einer Flächengröße von 540.800 km2 und einer Bevölkerungszahl von 64,551.000 Einwohnern auf 100 km2 11·3, auf 10.000 Einwohner 9·3 km Eisenbahnen, u. zw. im einzelnen Dagegen zum gleichen Zeitpunkte beispielsweise: Nach den Eigentumsverhältnissen sind von den oben aufgeführten deutschen Bahnen 1. Staatsbahnen: 55.722 km, u. zw.: km Riechseisenbahnen in Elaß-Lothringen 2.020 Preußisch-hessische Staatsbahnen 37.562 Militär-Eisenbahn 71 Bayerische Staatseisenbahnen 7.853 Sächsische Staatseisenbahnen 2.809 Württembergische Staatseisenbahnen 1.938 Badische Staatseisenbahnen 1.721 Großherzoglich-mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn 1.099 Oldenburgische Staatseisenbahnen 649 2. Privatbahnen: 3.645 km Unter letzteren befinden sich einige Linien von unbedeutendem Umfang, die in Staatsbetrieb stehen und umgekehrt einige, die zwar in staatlichem Eigentum, aber in privatem Betriebe sind. Auch unter den Staatsbahnen sind einige Strecken von unbedeutender Länge mitgerechnet, die sich im Privatbesitz befinden. Im ganzen kann man aber sagen, daß einerseits die Staatsbahnen in Staatsbetrieb, anderseits die Privatbahnen in Privatbetrieb stehen. Das früher sehr ausgebreitete System des staatlichen Betriebes von Privatbahnen ist fast völlig geschwunden. Von den Privatbahnen, deren noch 82 aufgeführt werden, sind nur wenige von größerer Bedeutung. Nur 11 haben eine Länge von mehr als 100 km, u. zw. die westfälische Landesbahn mit 266, die Bahnen der bayerischen Lokalbahnaktiengesellschaft in München mit 148, die Lübeck-Buchener mit 156, die Süddeutsche Eisenbahngesellschaft in Darmstadt mit 179, die Liegnitz-Rowitscher mit 129, die brandenburgische Städtebahn mit 126, die Niederlausitzer mit 113, die braunschweigische Landeseisenbahn mit 108, die mecklenburgische Friedrich-Wilhem-Bahn mit 103 und die Teutoburger Waldbahn mit 101 km. Von der Gesamtheit der deutschen Eisenbahnen (s. o. unter 1) sind 34.455 km Hauptbahnen, 24.912 km Nebenbahnen und 2178 km Schmalspurbahnen. Zwei- und mehrgleisig sind von den vollspurigen Bahnen 22.884 km = 39%, eingleisig 36.375 km = 61%. Über die Längen- und Eigentumsverhältnisse der Kleinbahnen s. diese. Die kleinste Eisenbahn ist die Rappoltsweiler Straßenbahn mit 4 km. Die älteste deutsche Eisenbahn, die Ludwigsbahn Nürnberg-Fürth, steht mit 6·04 km an siebtletzter Stelle. B. Bau und Betrieb. 1. Allgemeines. Die D müssen in ihren Bahnanlagen, ihren Fahrzeugen und ihrem Betrieb den Bedingungen entsprechen, die durch die vom deutschen Reichskanzler einem Bundesratsbeschlusse gemäß auf Grund der Art. 42 und 43 der Reichsverfassung erlassene Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 1. Mai 1905 festgesetzt sind. Für Bayern ist eine gleichlautende Bau- und Betriebsordnung durch königliche Verordnung in Kraft gesetzt. Die deutsche BO. unterscheidet nach Ausrüstung und Bedeutung 2 Arten von Eisenbahnen: Hauptbahnen und Nebenbahnen. Näheres s. im Art. „Eisenbahn“.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 303. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/317>, abgerufen am 28.09.2024.