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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Kochherd, Raum für den Aufsichtsbeamten, Aborte und allenfalls eine Heizanlage.

11. Eine Kalkgrube.

12. Ein Trinkwasserbrunnen.

13. Eine Sedimentieranlage für die verunreinigten Waschwässer, wenn diese in vorhandene Unratskanäle geleitet werden können oder eine Kläranlage nach dem biologischen Verfahren mit Düngertrockenplatz, wenn die Ableitung der Schmutzwässer Schwierigkeiten verursacht.

14. Eine eigene Anlage für die verschärfte Desinfektion, die vollkommen abgesondert und entsprechend abgeschlossen sein muß. Da in dieser Anlage nur selten Wagen zur Desinfektion gelangen, so genügt ein Waschgleis auf Betonwürfeln mit dazwischen liegendem Pflaster und seitlich gepflasterten Plätzen, eine geräumige, wasserdichte, gemauerte Grube für die Waschwässer, eine wasserdichte, gemauerte Düngergrube, eine Kalkgrube und ein kleines Pumpenhaus mit Dampfkessel zur Schaffung des warmen Wassers, des nötigen Dampfes zur Desinfektion u. s. w. Ein kleiner Nebenraum soll den Arbeitern Gelegenheit bieten, sich zu entkleiden, die gewöhnlichen Kleider aufzubewahren und sich zu baden.

Die verunreinigten Kleider sind in dem Desinfektionsraum zu reinigen und dort zu lagern.

Für die Durchführung der verschärften Desinfektionen bei größeren Anlagen sind eigene Sodalaugenbehälter aufzustellen und für die nachherige Waschung mit chemischen Lösungen Desinfektionsapparate zu verwenden, die unter Druck die Lösungen in reichlichen Mengen gegen die Wagenwände, den Boden und die Decke spritzen. Diese Apparate müssen gegen Wärmeverluste geschützt sein.

15. Die Aufstellung eines Wasserkranes zum Abfassen von Lokomotivspeisewasser ist zu empfehlen.

16. Eine Beleuchtungsanlage ist in den meisten Fällen zu entbehren, da die Desinfektionsarbeiten bei Dunkelheit einzustellen sind.

In manchen D. (München, Nürnberg) sind die Waschgleise samt den Waschrampen (Waschbühnen) in eigenen Gebäuden untergebracht, was im Winter für die Arbeiter wohl besondere Vorteile bietet, aber die eigentliche Desinfektionsarbeit nicht wesentlich erleichtert, da die Wagen bei kalter Jahreszeit bereits mit gefrorenem Dünger in der D. anlangen.

17. Bei ganz isolierten Desinfektionsanlagen sind noch Dienst- und Wohngebäude mit den notwendigen Nebengebäuden an entsprechenden Stellen zu erbauen.

18. Auf die Möglichkeit der Desinfektion von Personenwagen ist bei den Anlagen für die Durchführung der verschärften Desinfektion (zu 14) entsprechend Rücksicht zu nehmen.

Lassak.


Desinfektionsapparate (apparatus for desinfection; appareils a desinfection; apparecchi per disinfezione) dienen besonderen Zwecken und sind diesen entsprechend gebaut.

1. Bei der Desinfektion von Einrichtungsgegenständen der Personenwagen sowie für infizierte Effekten der Reisenden wird in Österreich ein Dampfdesinfektionskasten verwendet.

Dieser hat einen Fassungsraum von 1 m3, ist aus Holzwänden gebaut; seine Innenflächen sind mit Zinkblech luftdicht ausgekleidet und besitzen zur Beschickung eine seitlich angebrachte Öffnung, die durch eine mit Gelenken befestigte Türe oder durch einen abnehmbaren Deckel geschlossen werden kann. Im Innern des Kastens sind 3 Gitter aus dreikantigen Holzstäben in gleichen Abständen übereinander angebracht, wovon je nach dem Umfange der zu desinfizierenden Gegenstände eines oder zwei entfernt werden können.

An der der Öffnung gegenüberliegenden Wand ist außen das Dampfeinleitungsrohr angebracht, an dessen oberem Ende der Verbindungsschlauch befestigt wird.

Das untere Ende dieses Rohres mündet innen am Boden des Kastens mit mehreren Öffnungen.

In der Mitte der oberen Wand befindet sich eine kleine Öffnung für den ausströmenden Dampf und am Boden eine solche, um das Kondensationswasser abfließen zu lassen.

Der Kasten ist mit 4 beweglichen eisernen Handhaben versehen, mittels deren er von 4 Personen übertragen werden kann. Zu diesem Kasten gehört auch ein kleines Holzgestell, auf das beim Desinfizieren Akte, Dokumente, Wertpapiere u. s. w. gelegt werden, so daß die Papierflächen parallel zu den Seitenwänden des Kastens, also senkrecht auf dessen Bodenfläche zu stehen kommen, wodurch das Eindringen des Dampfes zwischen die Blätter erleichtert wird.

2. Der Sprayapparat zur Desinfektion des Wageninnern ist ähnlich wie ein Inhalationsapparat gebaut. Es wird durch eine kleine Spirituslampe Wasser erwärmt, der Dampf strömt durch ein Röhrchen aus und reißt (wie bei einem Injektor) die in einem separaten Gefäße befindliche Formaldehydlösung mit. Mit diesem kleinen Apparate nähert sich der Desinfektionsarbeiter allen inneren Wagenteilen und läßt den Formaldehyddampf einwirken.

3. Desinfektionsapparat (Patent Jul. Pintsch, Berlin) für Personenwagen, die in denselben hineingeschoben werden (s. Desinfektion) und es unnötig macht, die Polster, Lederteile, Holzleisten u. s. w. zu entfernen.

Dieser in der Eisenbahnhauptwerkstätte Potsdam seit Oktober 1909 in Betrieb befindliche Vakuumdesinfektionsapparat besteht aus einem 33 m langen, gußeisernen, an beiden Enden durch Böden verschließbaren Kessel von 5 m Durchmesser, in dem als Fortsetzung der vor dem Apparate befindlichen Eisenbahngleise in gleicher Höhe ein Schienenpaar von derselben Spurweite, jedoch mit Rücksicht auf die weit voneinander liegenden Unterstützungen (Füße s. u.) von 220 mm Höhe angebracht ist Der Raum zwischen den Schienen ist durch eine Gitterblechlaufbahn ausgefüllt. Zur Begrenzung der Schienenbahn sind hinten Hemmschuhe und gegen Beschädigung des hinteren Bodens außerdem eine Bufferbohle angebracht.

Der Langkessel besteht aus 15 gußeisernen Ringträgern, die 14 gußeiserne, aus einzelnen Platten zusammengesetzte Schüsse tragen. Die Schüsse sowohl wie die Ringträger sind so stark gebaut, daß Deformationen durch das Eigengewicht, Belastung durch einen eingeschobenen

Kochherd, Raum für den Aufsichtsbeamten, Aborte und allenfalls eine Heizanlage.

11. Eine Kalkgrube.

12. Ein Trinkwasserbrunnen.

13. Eine Sedimentieranlage für die verunreinigten Waschwässer, wenn diese in vorhandene Unratskanäle geleitet werden können oder eine Kläranlage nach dem biologischen Verfahren mit Düngertrockenplatz, wenn die Ableitung der Schmutzwässer Schwierigkeiten verursacht.

14. Eine eigene Anlage für die verschärfte Desinfektion, die vollkommen abgesondert und entsprechend abgeschlossen sein muß. Da in dieser Anlage nur selten Wagen zur Desinfektion gelangen, so genügt ein Waschgleis auf Betonwürfeln mit dazwischen liegendem Pflaster und seitlich gepflasterten Plätzen, eine geräumige, wasserdichte, gemauerte Grube für die Waschwässer, eine wasserdichte, gemauerte Düngergrube, eine Kalkgrube und ein kleines Pumpenhaus mit Dampfkessel zur Schaffung des warmen Wassers, des nötigen Dampfes zur Desinfektion u. s. w. Ein kleiner Nebenraum soll den Arbeitern Gelegenheit bieten, sich zu entkleiden, die gewöhnlichen Kleider aufzubewahren und sich zu baden.

Die verunreinigten Kleider sind in dem Desinfektionsraum zu reinigen und dort zu lagern.

Für die Durchführung der verschärften Desinfektionen bei größeren Anlagen sind eigene Sodalaugenbehälter aufzustellen und für die nachherige Waschung mit chemischen Lösungen Desinfektionsapparate zu verwenden, die unter Druck die Lösungen in reichlichen Mengen gegen die Wagenwände, den Boden und die Decke spritzen. Diese Apparate müssen gegen Wärmeverluste geschützt sein.

15. Die Aufstellung eines Wasserkranes zum Abfassen von Lokomotivspeisewasser ist zu empfehlen.

16. Eine Beleuchtungsanlage ist in den meisten Fällen zu entbehren, da die Desinfektionsarbeiten bei Dunkelheit einzustellen sind.

In manchen D. (München, Nürnberg) sind die Waschgleise samt den Waschrampen (Waschbühnen) in eigenen Gebäuden untergebracht, was im Winter für die Arbeiter wohl besondere Vorteile bietet, aber die eigentliche Desinfektionsarbeit nicht wesentlich erleichtert, da die Wagen bei kalter Jahreszeit bereits mit gefrorenem Dünger in der D. anlangen.

17. Bei ganz isolierten Desinfektionsanlagen sind noch Dienst- und Wohngebäude mit den notwendigen Nebengebäuden an entsprechenden Stellen zu erbauen.

18. Auf die Möglichkeit der Desinfektion von Personenwagen ist bei den Anlagen für die Durchführung der verschärften Desinfektion (zu 14) entsprechend Rücksicht zu nehmen.

Lassak.


Desinfektionsapparate (apparatus for desinfection; appareils à désinfection; apparecchi per disinfezione) dienen besonderen Zwecken und sind diesen entsprechend gebaut.

1. Bei der Desinfektion von Einrichtungsgegenständen der Personenwagen sowie für infizierte Effekten der Reisenden wird in Österreich ein Dampfdesinfektionskasten verwendet.

Dieser hat einen Fassungsraum von 1 m3, ist aus Holzwänden gebaut; seine Innenflächen sind mit Zinkblech luftdicht ausgekleidet und besitzen zur Beschickung eine seitlich angebrachte Öffnung, die durch eine mit Gelenken befestigte Türe oder durch einen abnehmbaren Deckel geschlossen werden kann. Im Innern des Kastens sind 3 Gitter aus dreikantigen Holzstäben in gleichen Abständen übereinander angebracht, wovon je nach dem Umfange der zu desinfizierenden Gegenstände eines oder zwei entfernt werden können.

An der der Öffnung gegenüberliegenden Wand ist außen das Dampfeinleitungsrohr angebracht, an dessen oberem Ende der Verbindungsschlauch befestigt wird.

Das untere Ende dieses Rohres mündet innen am Boden des Kastens mit mehreren Öffnungen.

In der Mitte der oberen Wand befindet sich eine kleine Öffnung für den ausströmenden Dampf und am Boden eine solche, um das Kondensationswasser abfließen zu lassen.

Der Kasten ist mit 4 beweglichen eisernen Handhaben versehen, mittels deren er von 4 Personen übertragen werden kann. Zu diesem Kasten gehört auch ein kleines Holzgestell, auf das beim Desinfizieren Akte, Dokumente, Wertpapiere u. s. w. gelegt werden, so daß die Papierflächen parallel zu den Seitenwänden des Kastens, also senkrecht auf dessen Bodenfläche zu stehen kommen, wodurch das Eindringen des Dampfes zwischen die Blätter erleichtert wird.

2. Der Sprayapparat zur Desinfektion des Wageninnern ist ähnlich wie ein Inhalationsapparat gebaut. Es wird durch eine kleine Spirituslampe Wasser erwärmt, der Dampf strömt durch ein Röhrchen aus und reißt (wie bei einem Injektor) die in einem separaten Gefäße befindliche Formaldehydlösung mit. Mit diesem kleinen Apparate nähert sich der Desinfektionsarbeiter allen inneren Wagenteilen und läßt den Formaldehyddampf einwirken.

3. Desinfektionsapparat (Patent Jul. Pintsch, Berlin) für Personenwagen, die in denselben hineingeschoben werden (s. Desinfektion) und es unnötig macht, die Polster, Lederteile, Holzleisten u. s. w. zu entfernen.

Dieser in der Eisenbahnhauptwerkstätte Potsdam seit Oktober 1909 in Betrieb befindliche Vakuumdesinfektionsapparat besteht aus einem 33 m langen, gußeisernen, an beiden Enden durch Böden verschließbaren Kessel von 5 m Durchmesser, in dem als Fortsetzung der vor dem Apparate befindlichen Eisenbahngleise in gleicher Höhe ein Schienenpaar von derselben Spurweite, jedoch mit Rücksicht auf die weit voneinander liegenden Unterstützungen (Füße s. u.) von 220 mm Höhe angebracht ist Der Raum zwischen den Schienen ist durch eine Gitterblechlaufbahn ausgefüllt. Zur Begrenzung der Schienenbahn sind hinten Hemmschuhe und gegen Beschädigung des hinteren Bodens außerdem eine Bufferbohle angebracht.

Der Langkessel besteht aus 15 gußeisernen Ringträgern, die 14 gußeiserne, aus einzelnen Platten zusammengesetzte Schüsse tragen. Die Schüsse sowohl wie die Ringträger sind so stark gebaut, daß Deformationen durch das Eigengewicht, Belastung durch einen eingeschobenen

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[283/0297] Kochherd, Raum für den Aufsichtsbeamten, Aborte und allenfalls eine Heizanlage. 11. Eine Kalkgrube. 12. Ein Trinkwasserbrunnen. 13. Eine Sedimentieranlage für die verunreinigten Waschwässer, wenn diese in vorhandene Unratskanäle geleitet werden können oder eine Kläranlage nach dem biologischen Verfahren mit Düngertrockenplatz, wenn die Ableitung der Schmutzwässer Schwierigkeiten verursacht. 14. Eine eigene Anlage für die verschärfte Desinfektion, die vollkommen abgesondert und entsprechend abgeschlossen sein muß. Da in dieser Anlage nur selten Wagen zur Desinfektion gelangen, so genügt ein Waschgleis auf Betonwürfeln mit dazwischen liegendem Pflaster und seitlich gepflasterten Plätzen, eine geräumige, wasserdichte, gemauerte Grube für die Waschwässer, eine wasserdichte, gemauerte Düngergrube, eine Kalkgrube und ein kleines Pumpenhaus mit Dampfkessel zur Schaffung des warmen Wassers, des nötigen Dampfes zur Desinfektion u. s. w. Ein kleiner Nebenraum soll den Arbeitern Gelegenheit bieten, sich zu entkleiden, die gewöhnlichen Kleider aufzubewahren und sich zu baden. Die verunreinigten Kleider sind in dem Desinfektionsraum zu reinigen und dort zu lagern. Für die Durchführung der verschärften Desinfektionen bei größeren Anlagen sind eigene Sodalaugenbehälter aufzustellen und für die nachherige Waschung mit chemischen Lösungen Desinfektionsapparate zu verwenden, die unter Druck die Lösungen in reichlichen Mengen gegen die Wagenwände, den Boden und die Decke spritzen. Diese Apparate müssen gegen Wärmeverluste geschützt sein. 15. Die Aufstellung eines Wasserkranes zum Abfassen von Lokomotivspeisewasser ist zu empfehlen. 16. Eine Beleuchtungsanlage ist in den meisten Fällen zu entbehren, da die Desinfektionsarbeiten bei Dunkelheit einzustellen sind. In manchen D. (München, Nürnberg) sind die Waschgleise samt den Waschrampen (Waschbühnen) in eigenen Gebäuden untergebracht, was im Winter für die Arbeiter wohl besondere Vorteile bietet, aber die eigentliche Desinfektionsarbeit nicht wesentlich erleichtert, da die Wagen bei kalter Jahreszeit bereits mit gefrorenem Dünger in der D. anlangen. 17. Bei ganz isolierten Desinfektionsanlagen sind noch Dienst- und Wohngebäude mit den notwendigen Nebengebäuden an entsprechenden Stellen zu erbauen. 18. Auf die Möglichkeit der Desinfektion von Personenwagen ist bei den Anlagen für die Durchführung der verschärften Desinfektion (zu 14) entsprechend Rücksicht zu nehmen. Lassak. Desinfektionsapparate (apparatus for desinfection; appareils à désinfection; apparecchi per disinfezione) dienen besonderen Zwecken und sind diesen entsprechend gebaut. 1. Bei der Desinfektion von Einrichtungsgegenständen der Personenwagen sowie für infizierte Effekten der Reisenden wird in Österreich ein Dampfdesinfektionskasten verwendet. Dieser hat einen Fassungsraum von 1 m3, ist aus Holzwänden gebaut; seine Innenflächen sind mit Zinkblech luftdicht ausgekleidet und besitzen zur Beschickung eine seitlich angebrachte Öffnung, die durch eine mit Gelenken befestigte Türe oder durch einen abnehmbaren Deckel geschlossen werden kann. Im Innern des Kastens sind 3 Gitter aus dreikantigen Holzstäben in gleichen Abständen übereinander angebracht, wovon je nach dem Umfange der zu desinfizierenden Gegenstände eines oder zwei entfernt werden können. An der der Öffnung gegenüberliegenden Wand ist außen das Dampfeinleitungsrohr angebracht, an dessen oberem Ende der Verbindungsschlauch befestigt wird. Das untere Ende dieses Rohres mündet innen am Boden des Kastens mit mehreren Öffnungen. In der Mitte der oberen Wand befindet sich eine kleine Öffnung für den ausströmenden Dampf und am Boden eine solche, um das Kondensationswasser abfließen zu lassen. Der Kasten ist mit 4 beweglichen eisernen Handhaben versehen, mittels deren er von 4 Personen übertragen werden kann. Zu diesem Kasten gehört auch ein kleines Holzgestell, auf das beim Desinfizieren Akte, Dokumente, Wertpapiere u. s. w. gelegt werden, so daß die Papierflächen parallel zu den Seitenwänden des Kastens, also senkrecht auf dessen Bodenfläche zu stehen kommen, wodurch das Eindringen des Dampfes zwischen die Blätter erleichtert wird. 2. Der Sprayapparat zur Desinfektion des Wageninnern ist ähnlich wie ein Inhalationsapparat gebaut. Es wird durch eine kleine Spirituslampe Wasser erwärmt, der Dampf strömt durch ein Röhrchen aus und reißt (wie bei einem Injektor) die in einem separaten Gefäße befindliche Formaldehydlösung mit. Mit diesem kleinen Apparate nähert sich der Desinfektionsarbeiter allen inneren Wagenteilen und läßt den Formaldehyddampf einwirken. 3. Desinfektionsapparat (Patent Jul. Pintsch, Berlin) für Personenwagen, die in denselben hineingeschoben werden (s. Desinfektion) und es unnötig macht, die Polster, Lederteile, Holzleisten u. s. w. zu entfernen. Dieser in der Eisenbahnhauptwerkstätte Potsdam seit Oktober 1909 in Betrieb befindliche Vakuumdesinfektionsapparat besteht aus einem 33 m langen, gußeisernen, an beiden Enden durch Böden verschließbaren Kessel von 5 m Durchmesser, in dem als Fortsetzung der vor dem Apparate befindlichen Eisenbahngleise in gleicher Höhe ein Schienenpaar von derselben Spurweite, jedoch mit Rücksicht auf die weit voneinander liegenden Unterstützungen (Füße s. u.) von 220 mm Höhe angebracht ist Der Raum zwischen den Schienen ist durch eine Gitterblechlaufbahn ausgefüllt. Zur Begrenzung der Schienenbahn sind hinten Hemmschuhe und gegen Beschädigung des hinteren Bodens außerdem eine Bufferbohle angebracht. Der Langkessel besteht aus 15 gußeisernen Ringträgern, die 14 gußeiserne, aus einzelnen Platten zusammengesetzte Schüsse tragen. Die Schüsse sowohl wie die Ringträger sind so stark gebaut, daß Deformationen durch das Eigengewicht, Belastung durch einen eingeschobenen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 283. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/297>, abgerufen am 23.11.2024.