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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Kommission mit der Aufgabe betraut, zu erwägen, in welcher Weise dem Wettbewerb zu begegnen sei, der dem dänischen Durchgangsverkehr durch die von den norddeutschen und den Hansastädten geplanten Eisenbahnen zwischen Nord- und Ostsee drohte. Gestützt auf die Arbeiten dieser Kommission, begann man mit dem Bau der 106 km langen Altona-Kieler Eisenbahn, die am 18. September 1844 eröffnet wurde und jetzt ebenso wie die im folgenden Jahre dem Betrieb übergebenen Bahnstrecken Elmshorn-Glückstadt (am 20. Juli 1845 mit 16·7 km Länge) und Neumünster-Rendsburg (am 18. September 1845 mit 34·58 km Länge) zum preußischen Staatsbahnnetz gehören. Der Plan einer Fortsetzung letzterer Bahnstrecke durch Schleswig und weiter hinauf durch Jütland gab Veranlassung zu ernsten Meinungsverschiedenheiten und hatte zur Folge, daß ein anderer Plan, eine Querbahnverbindung von Husum über Flensburg-Alsen-Fünen nach Seeland, ausgeführt wurde. Man nahm an, daß eine solche Verbindung einesteils dem Handel der Stadt Kopenhagen, der nur von geringer Bedeutung war, von Nutzen sein würde, während sie andernteils hemmend auf den bestehenden lebhaften Handelsverkehr zwischen Hamburg und Jütland wirken müßte. Es ist als ein Sieg der Anhänger dieser letzteren Eisenbahnpolitik zu betrachten, daß die Querbahn Husum-Flensburg bald zur Ausführung kam, während es sehr lange dauerte, bis die natürliche Längsbahn durch Schleswig gebaut wurde. Nur dem privaten Unternehmungsgeist ist zu verdanken, daß am 27. Juni 1847 die erste Eisenbahn im Königreich, die etwa 30 km lange Eisenbahn Kopenhagen-Roskide, eröffnet werden konnte.

Gegen Ende 1840 erschien eine von zwei Staatsbeamten - Sören Hjorth und Peder Skram - verfaßte Schrift, in der für den Bau von Eisenbahnen, vor allem der von Kopenhagen nach Roskilde eingetreten wurde. Der Kopenhagener Industrieverein erhielt am 25. Mai 1844 die Konzession auf die Dauer von 100 Jahren. Die Bahn wurde im Juni 1847 eröffnet. Die Baukosten beliefen sich auf 130.000 Kr. = 146.250 M. für das km.

Die Erwartungen, die man in bezug auf die Rentabilität der neuen Bahn hegte, verwirklichten sich, wenigstens in den ersten Jahren, nicht. Aber nach und nach zeigte sich Aussicht auf eine angemessenere Verzinsung, und allmählich ergab sich reges Interesse für den Eisenbahnbau. Von allen Teilen des Landes liefen Anträge auf Konzessionierung neuer Linien ein.

Gleich nach Erteilung der vorerwähnten Bewilligung trat der Kopenhagener Industrieverein diese an eine Aktiengesellschaft, die am 2. Juli 1844 gegründete seeländische Eisenbahngesellschaft, ab. Laut Gesetz vom 27. Februar 1852 erhielt die Gesellschaft die Genehmigung zur Verlängerung der Bahn bis Korsör; auch übernahm der Staat die Bürgschaft für eine 4%ige Verzinsung des Anlagekapitals. Die Strecke Roskilde-Korsör wurde am 27. April 1856 eröffnet. In Jütland und auf der Insel Fünen hatte man bis dahin noch keine Eisenbahnen gebaut. Erst nach Erlaß des Gesetzes vom 10. März 1861, das die Regierung ermächtigte, Konzessionen für verschiedene Eisenbahnen in diesen Landesteilen in einer Gesamtlänge von 500 km zu verleihen, konnten von der dänischen Eisenbahnbetriebsgesellschaft folgende Bahnstrecken dem Betrieb übergeben werden: Aarhus-Randers (3. September 1862), Langaa-Viborg (20. Juli 1863), Viborg-Skive (17. Oktober 1864), Nyborg-Middelfart (7. September 1865), Skive-Struer (17. November 1865), Struer-Holstebro-Fredericia-Vamdrup (Landesgrenze) und Middelfart-Strib (1. November 1866). Auf Grund des Gesetzes vom 14. März 1867 übernahm der Staat vom 1. September 1867 ab den Betrieb der Bahnen in Jütland und Fünen; die Strecken Aarhus-Fredericia (eröffnet 4. Oktober 1868) und Randers-Aalborg (eröffnet 19. September 1869), die gleichfalls auf Grund des vorerwähnten Gesetzes vom 10. März 1861 gebaut wurden, sind somit als die ersten Staatsbahnen Dänemarks anzusehen.

Inzwischen war das Bahnnetz auch auf die Insel Seeland ausgedehnt durch Eröffnung der nach dem Gesetz vom 9. Februar 1861 von der seeländischen Eisenbahngesellschaft gebauten Eisenbahnstrecken Kopenhagen-Klampenborg (22. Juli 1863), Hellerup-Lyngby (1. Oktober 1863) und Lyngby-Helsingör (9. Juni 1864).

Am 1. Januar 1870 umfaßte das Netz der dänischen Eisenbahnen auf der Insel Seeland etwa 167 km Privatbahnen, in Jütland und Fünen etwa 494 km Staatsbahnen. In den Siebzigerjahren ließ man sich den weiteren Ausbau dieses Netzes angelegen sein, so daß auf Seeland am 4. Oktober 1870 die Strecke Roskilde-Masnedsund (Gesetz vom 26. Februar 1869), am 30. Dezember 1874 die Strecke Roskilde-Kalundborg (Gesetz vom 26. Februar 1869) und am 17. Juni 1879 die Strecke Frederiksberg-Frederikssund (Gesetz vom 24. Mai 1875) dem Betrieb übergeben werden konnte. In Jütland baute der Staat auf Grund der Gesetze vom 24. April 1868 und 16. April 1873 die Strecken Skanderborg-Silkeborg (eröffnet am 2. Mai 1871), Nörre-Sundby-Fredrikshavn (16. August 1871), Lunderskov-Varde (3. Oktober 1874), Holstebro-Ringkjöbing (31. März

Kommission mit der Aufgabe betraut, zu erwägen, in welcher Weise dem Wettbewerb zu begegnen sei, der dem dänischen Durchgangsverkehr durch die von den norddeutschen und den Hansastädten geplanten Eisenbahnen zwischen Nord- und Ostsee drohte. Gestützt auf die Arbeiten dieser Kommission, begann man mit dem Bau der 106 km langen Altona-Kieler Eisenbahn, die am 18. September 1844 eröffnet wurde und jetzt ebenso wie die im folgenden Jahre dem Betrieb übergebenen Bahnstrecken Elmshorn-Glückstadt (am 20. Juli 1845 mit 16·7 km Länge) und Neumünster-Rendsburg (am 18. September 1845 mit 34·58 km Länge) zum preußischen Staatsbahnnetz gehören. Der Plan einer Fortsetzung letzterer Bahnstrecke durch Schleswig und weiter hinauf durch Jütland gab Veranlassung zu ernsten Meinungsverschiedenheiten und hatte zur Folge, daß ein anderer Plan, eine Querbahnverbindung von Husum über Flensburg-Alsen-Fünen nach Seeland, ausgeführt wurde. Man nahm an, daß eine solche Verbindung einesteils dem Handel der Stadt Kopenhagen, der nur von geringer Bedeutung war, von Nutzen sein würde, während sie andernteils hemmend auf den bestehenden lebhaften Handelsverkehr zwischen Hamburg und Jütland wirken müßte. Es ist als ein Sieg der Anhänger dieser letzteren Eisenbahnpolitik zu betrachten, daß die Querbahn Husum-Flensburg bald zur Ausführung kam, während es sehr lange dauerte, bis die natürliche Längsbahn durch Schleswig gebaut wurde. Nur dem privaten Unternehmungsgeist ist zu verdanken, daß am 27. Juni 1847 die erste Eisenbahn im Königreich, die etwa 30 km lange Eisenbahn Kopenhagen-Roskide, eröffnet werden konnte.

Gegen Ende 1840 erschien eine von zwei Staatsbeamten – Søren Hjorth und Peder Skram – verfaßte Schrift, in der für den Bau von Eisenbahnen, vor allem der von Kopenhagen nach Roskilde eingetreten wurde. Der Kopenhagener Industrieverein erhielt am 25. Mai 1844 die Konzession auf die Dauer von 100 Jahren. Die Bahn wurde im Juni 1847 eröffnet. Die Baukosten beliefen sich auf 130.000 Kr. = 146.250 M. für das km.

Die Erwartungen, die man in bezug auf die Rentabilität der neuen Bahn hegte, verwirklichten sich, wenigstens in den ersten Jahren, nicht. Aber nach und nach zeigte sich Aussicht auf eine angemessenere Verzinsung, und allmählich ergab sich reges Interesse für den Eisenbahnbau. Von allen Teilen des Landes liefen Anträge auf Konzessionierung neuer Linien ein.

Gleich nach Erteilung der vorerwähnten Bewilligung trat der Kopenhagener Industrieverein diese an eine Aktiengesellschaft, die am 2. Juli 1844 gegründete seeländische Eisenbahngesellschaft, ab. Laut Gesetz vom 27. Februar 1852 erhielt die Gesellschaft die Genehmigung zur Verlängerung der Bahn bis Korsör; auch übernahm der Staat die Bürgschaft für eine 4%ige Verzinsung des Anlagekapitals. Die Strecke Roskilde-Korsör wurde am 27. April 1856 eröffnet. In Jütland und auf der Insel Fünen hatte man bis dahin noch keine Eisenbahnen gebaut. Erst nach Erlaß des Gesetzes vom 10. März 1861, das die Regierung ermächtigte, Konzessionen für verschiedene Eisenbahnen in diesen Landesteilen in einer Gesamtlänge von 500 km zu verleihen, konnten von der dänischen Eisenbahnbetriebsgesellschaft folgende Bahnstrecken dem Betrieb übergeben werden: Aarhus-Randers (3. September 1862), Langaa-Viborg (20. Juli 1863), Viborg-Skive (17. Oktober 1864), Nyborg-Middelfart (7. September 1865), Skive-Struer (17. November 1865), Struer-Holstebro-Fredericia-Vamdrup (Landesgrenze) und Middelfart-Strib (1. November 1866). Auf Grund des Gesetzes vom 14. März 1867 übernahm der Staat vom 1. September 1867 ab den Betrieb der Bahnen in Jütland und Fünen; die Strecken Aarhus-Fredericia (eröffnet 4. Oktober 1868) und Randers-Aalborg (eröffnet 19. September 1869), die gleichfalls auf Grund des vorerwähnten Gesetzes vom 10. März 1861 gebaut wurden, sind somit als die ersten Staatsbahnen Dänemarks anzusehen.

Inzwischen war das Bahnnetz auch auf die Insel Seeland ausgedehnt durch Eröffnung der nach dem Gesetz vom 9. Februar 1861 von der seeländischen Eisenbahngesellschaft gebauten Eisenbahnstrecken Kopenhagen-Klampenborg (22. Juli 1863), Hellerup-Lyngby (1. Oktober 1863) und Lyngby-Helsingör (9. Juni 1864).

Am 1. Januar 1870 umfaßte das Netz der dänischen Eisenbahnen auf der Insel Seeland etwa 167 km Privatbahnen, in Jütland und Fünen etwa 494 km Staatsbahnen. In den Siebzigerjahren ließ man sich den weiteren Ausbau dieses Netzes angelegen sein, so daß auf Seeland am 4. Oktober 1870 die Strecke Roskilde-Masnedsund (Gesetz vom 26. Februar 1869), am 30. Dezember 1874 die Strecke Roskilde-Kalundborg (Gesetz vom 26. Februar 1869) und am 17. Juni 1879 die Strecke Frederiksberg-Frederikssund (Gesetz vom 24. Mai 1875) dem Betrieb übergeben werden konnte. In Jütland baute der Staat auf Grund der Gesetze vom 24. April 1868 und 16. April 1873 die Strecken Skanderborg-Silkeborg (eröffnet am 2. Mai 1871), Nörre-Sundby-Fredrikshavn (16. August 1871), Lunderskov-Varde (3. Oktober 1874), Holstebro-Ringkjöbing (31. März

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[214/0227] Kommission mit der Aufgabe betraut, zu erwägen, in welcher Weise dem Wettbewerb zu begegnen sei, der dem dänischen Durchgangsverkehr durch die von den norddeutschen und den Hansastädten geplanten Eisenbahnen zwischen Nord- und Ostsee drohte. Gestützt auf die Arbeiten dieser Kommission, begann man mit dem Bau der 106 km langen Altona-Kieler Eisenbahn, die am 18. September 1844 eröffnet wurde und jetzt ebenso wie die im folgenden Jahre dem Betrieb übergebenen Bahnstrecken Elmshorn-Glückstadt (am 20. Juli 1845 mit 16·7 km Länge) und Neumünster-Rendsburg (am 18. September 1845 mit 34·58 km Länge) zum preußischen Staatsbahnnetz gehören. Der Plan einer Fortsetzung letzterer Bahnstrecke durch Schleswig und weiter hinauf durch Jütland gab Veranlassung zu ernsten Meinungsverschiedenheiten und hatte zur Folge, daß ein anderer Plan, eine Querbahnverbindung von Husum über Flensburg-Alsen-Fünen nach Seeland, ausgeführt wurde. Man nahm an, daß eine solche Verbindung einesteils dem Handel der Stadt Kopenhagen, der nur von geringer Bedeutung war, von Nutzen sein würde, während sie andernteils hemmend auf den bestehenden lebhaften Handelsverkehr zwischen Hamburg und Jütland wirken müßte. Es ist als ein Sieg der Anhänger dieser letzteren Eisenbahnpolitik zu betrachten, daß die Querbahn Husum-Flensburg bald zur Ausführung kam, während es sehr lange dauerte, bis die natürliche Längsbahn durch Schleswig gebaut wurde. Nur dem privaten Unternehmungsgeist ist zu verdanken, daß am 27. Juni 1847 die erste Eisenbahn im Königreich, die etwa 30 km lange Eisenbahn Kopenhagen-Roskide, eröffnet werden konnte. Gegen Ende 1840 erschien eine von zwei Staatsbeamten – Søren Hjorth und Peder Skram – verfaßte Schrift, in der für den Bau von Eisenbahnen, vor allem der von Kopenhagen nach Roskilde eingetreten wurde. Der Kopenhagener Industrieverein erhielt am 25. Mai 1844 die Konzession auf die Dauer von 100 Jahren. Die Bahn wurde im Juni 1847 eröffnet. Die Baukosten beliefen sich auf 130.000 Kr. = 146.250 M. für das km. Die Erwartungen, die man in bezug auf die Rentabilität der neuen Bahn hegte, verwirklichten sich, wenigstens in den ersten Jahren, nicht. Aber nach und nach zeigte sich Aussicht auf eine angemessenere Verzinsung, und allmählich ergab sich reges Interesse für den Eisenbahnbau. Von allen Teilen des Landes liefen Anträge auf Konzessionierung neuer Linien ein. Gleich nach Erteilung der vorerwähnten Bewilligung trat der Kopenhagener Industrieverein diese an eine Aktiengesellschaft, die am 2. Juli 1844 gegründete seeländische Eisenbahngesellschaft, ab. Laut Gesetz vom 27. Februar 1852 erhielt die Gesellschaft die Genehmigung zur Verlängerung der Bahn bis Korsör; auch übernahm der Staat die Bürgschaft für eine 4%ige Verzinsung des Anlagekapitals. Die Strecke Roskilde-Korsör wurde am 27. April 1856 eröffnet. In Jütland und auf der Insel Fünen hatte man bis dahin noch keine Eisenbahnen gebaut. Erst nach Erlaß des Gesetzes vom 10. März 1861, das die Regierung ermächtigte, Konzessionen für verschiedene Eisenbahnen in diesen Landesteilen in einer Gesamtlänge von 500 km zu verleihen, konnten von der dänischen Eisenbahnbetriebsgesellschaft folgende Bahnstrecken dem Betrieb übergeben werden: Aarhus-Randers (3. September 1862), Langaa-Viborg (20. Juli 1863), Viborg-Skive (17. Oktober 1864), Nyborg-Middelfart (7. September 1865), Skive-Struer (17. November 1865), Struer-Holstebro-Fredericia-Vamdrup (Landesgrenze) und Middelfart-Strib (1. November 1866). Auf Grund des Gesetzes vom 14. März 1867 übernahm der Staat vom 1. September 1867 ab den Betrieb der Bahnen in Jütland und Fünen; die Strecken Aarhus-Fredericia (eröffnet 4. Oktober 1868) und Randers-Aalborg (eröffnet 19. September 1869), die gleichfalls auf Grund des vorerwähnten Gesetzes vom 10. März 1861 gebaut wurden, sind somit als die ersten Staatsbahnen Dänemarks anzusehen. Inzwischen war das Bahnnetz auch auf die Insel Seeland ausgedehnt durch Eröffnung der nach dem Gesetz vom 9. Februar 1861 von der seeländischen Eisenbahngesellschaft gebauten Eisenbahnstrecken Kopenhagen-Klampenborg (22. Juli 1863), Hellerup-Lyngby (1. Oktober 1863) und Lyngby-Helsingör (9. Juni 1864). Am 1. Januar 1870 umfaßte das Netz der dänischen Eisenbahnen auf der Insel Seeland etwa 167 km Privatbahnen, in Jütland und Fünen etwa 494 km Staatsbahnen. In den Siebzigerjahren ließ man sich den weiteren Ausbau dieses Netzes angelegen sein, so daß auf Seeland am 4. Oktober 1870 die Strecke Roskilde-Masnedsund (Gesetz vom 26. Februar 1869), am 30. Dezember 1874 die Strecke Roskilde-Kalundborg (Gesetz vom 26. Februar 1869) und am 17. Juni 1879 die Strecke Frederiksberg-Frederikssund (Gesetz vom 24. Mai 1875) dem Betrieb übergeben werden konnte. In Jütland baute der Staat auf Grund der Gesetze vom 24. April 1868 und 16. April 1873 die Strecken Skanderborg-Silkeborg (eröffnet am 2. Mai 1871), Nörre-Sundby-Fredrikshavn (16. August 1871), Lunderskov-Varde (3. Oktober 1874), Holstebro-Ringkjöbing (31. März

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 214. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/227>, abgerufen am 28.09.2024.