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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Formel: A - (P + R) = E ergibt, wobei A die Aktiva, P die Passiva und R das Reinvermögen bedeuten.

Eines der wichtigsten Konten des reinen Vermögens der Bilanz bildet darnach das Gewinn- und Verlustkonto. Der Bilanz wird regelmäßig von den Eisenbahnverwaltungen eine Gewinn- und Verlustrechnung beigegeben, aus der sich ergibt, in welcher Weise das Gewinn- und Verlustkonto zu stande gekommen ist. Um in der Bilanz eine richtige Bewertung der vorhandenen Anlagen sicher zu stellen, bedient sich die doppelte B. der Abschreibungen oder der Einrichtung eines Erneuerungsfonds. Fahrzeuge, Gebäude, Gleisoberbau u. a. m. unterliegen im Laufe der Jahre einer allmählichen Abnutzung und Entwertung. Wollte man in den Aktiven den Beschaffungswert einsetzen, so würde die Bilanz ein falsches Bild von der Lage des Unternehmens geben. Die Abnutzung der verschiedenen Teile eines Eisenbahnunternehmens erfolgt allmählich innerhalb verschiedener Zeiträume, deren Länge erfahrungsgemäß bekannt ist, aber bei den einzelnen Eisenbahnverwaltungen verschieden groß ist. Wird nun bei einer Eisenbahnverwaltung beispielsweise die Gebrauchsdauer der Fahrzeuge auf 30 Jahre angenommen, so müssen entweder von dem Fahrzeugkonto der Aktivseite jährlich 31/3% des Beschaffungswertes abgesetzt oder es müssen, was wegen der größeren Durchsichtigkeit der Bilanz vorzuziehen ist, in einem besonderen Abschreibungskonto (Erneuerungskonto) auf der Passivseite alljährlich 31/3% des Beschaffungswertes der Fahrzeuge eingesetzt werden. Statt Abschreibungen vorzunehmen, kann die Eisenbahnverwaltung einen Erneuerungsfonds ansammeln, dessen Einlagen in gleicher Weise berechnet werden, wie die Abschreibungen (s. auch Anleihen und Bilanz).

Die Bücher, die bei Anwendung der kaufmännischen doppelten B. erforderlich sind, sind verschieden nach Art und Zahl der Konten, die geführt werden. Welche und wieviel Konten geführt werden, hängt ganz davon ab, für wieviele Verwaltungszweige Erfolg oder Verlust nachgewiesen werden soll. Überall aber werden sich folgende Bücher finden.

a) Das Hauptbuch. Das Hauptbuch dient zur Bildung des Geschäftsabschlusses auf Grund des Abschlusses aller besonderen Kontenbücher. Es enthält entweder nur Ausgleichkonten (Kapitalkonto, Gewinn- und Verlustkonto, Bilanzkonto) oder häufiger außerdem noch Generalkonten, d. h. Übersichten über die besonderen Abschlüsse der anderen Bücher. Das Hauptbuch allein ermöglicht eine jederzeitige Übersicht über den Stand des Gesamtunternehmens.

b) Das Journal. Das Journal erhält nach zeitlicher Reihenfolge eine Darstellung der Geschäftsvorfälle. Bei dem großen Umfang an Geschäften, den eine Eisenbahnunternehmung regelmäßig mit sich bringt, kann das Journal gewöhnlich nur Sammelposten aufnehmen.

g) Kassenbücher. Die Kassenbücher unterrichten über den Ein- und Ausgang von Geld bei den Kassen eines Eisenbahnunternehmens. Ihre Zahl und Einrichtung hängt von der Organisation des Kassenwesens des Eisenbahnunternehmens ab.

Des weiteren werden bei allen Eisenbahnverwaltungen zahlreiche Hilfs-, Abrechnungs-, Ausgleichs- u. s. w. Bücher unter den verschiedenartigsten Bezeichnungen geführt.

In neuerer Zeit hat es nicht an Versuchen gefehlt, der kaufmännischen doppelten B. auch bei den Staatsbahnen Eingang zu verschaffen. Insbesondere in Deutschland und Österreich wurde die Frage lebhaft erörtert, ob es nicht wegen der industriellen Natur des Eisenbahnbetriebes zweckmäßig sei, auch bei Staatsbahnverwaltungen kaufmännische B. anzuwenden. Den Anstoß zu diesen Erörterungen gab der Rückgang der Eisenbahnüberschüsse infolge des Sinkens der Wirtschaftskonjunktur in den Jahren 1907-1909. Die Anhänger der kaufmännischen B. behaupten, daß die Ursachen für die schlechten Ergebnisse des Eisenbahnbetriebs sich nur mit Hilfe der kaufmännischen doppelten B. erkennen lassen würden und daß die Anwendung dieser B. eine bessere Erkenntnis über die Bewegung und Verzinsung des in die Eisenbahnen hineingewagten Kapitals herbeiführen werde. Besonders wurde der kameralistischen B. hierbei zum Vorwurf gemacht, daß sie nicht erkennen lasse, ob die Überschüsse des Eisenbahnbetriebes nicht vielfach auf Kosten des Kapitals erzielt seien (vgl. Waldschmidt, Staatshaushalt und Bilanz). Die Anregungen, die durch solche Bemängelungen der bei allen deutschen und fast allen Staatsbahnen der Erde gebräuchlichen kameralistischen B. gegeben wurden, haben zu wertvollen Untersuchungen über die Zweckmäßigkeit beider Buchführungsarten in staatlichen Verwaltungszweigen und besonders in staatlichen Eisenbahnverwaltungen geführt. Während über die kaufmännische doppelte B. seit langem eine umfangreiche Literatur besteht, hat nun bei dieser Gelegenheit auch die kameralistische Buchführung eine Würdigung ihrer Grundgedanken, ihrer Anpassungsfähigkeit und ihrer in neuerer Zeit erreichten Vervollkommnung

Formel: A – (P + R) = E ergibt, wobei A die Aktiva, P die Passiva und R das Reinvermögen bedeuten.

Eines der wichtigsten Konten des reinen Vermögens der Bilanz bildet darnach das Gewinn- und Verlustkonto. Der Bilanz wird regelmäßig von den Eisenbahnverwaltungen eine Gewinn- und Verlustrechnung beigegeben, aus der sich ergibt, in welcher Weise das Gewinn- und Verlustkonto zu stande gekommen ist. Um in der Bilanz eine richtige Bewertung der vorhandenen Anlagen sicher zu stellen, bedient sich die doppelte B. der Abschreibungen oder der Einrichtung eines Erneuerungsfonds. Fahrzeuge, Gebäude, Gleisoberbau u. a. m. unterliegen im Laufe der Jahre einer allmählichen Abnutzung und Entwertung. Wollte man in den Aktiven den Beschaffungswert einsetzen, so würde die Bilanz ein falsches Bild von der Lage des Unternehmens geben. Die Abnutzung der verschiedenen Teile eines Eisenbahnunternehmens erfolgt allmählich innerhalb verschiedener Zeiträume, deren Länge erfahrungsgemäß bekannt ist, aber bei den einzelnen Eisenbahnverwaltungen verschieden groß ist. Wird nun bei einer Eisenbahnverwaltung beispielsweise die Gebrauchsdauer der Fahrzeuge auf 30 Jahre angenommen, so müssen entweder von dem Fahrzeugkonto der Aktivseite jährlich 31/3% des Beschaffungswertes abgesetzt oder es müssen, was wegen der größeren Durchsichtigkeit der Bilanz vorzuziehen ist, in einem besonderen Abschreibungskonto (Erneuerungskonto) auf der Passivseite alljährlich 31/3% des Beschaffungswertes der Fahrzeuge eingesetzt werden. Statt Abschreibungen vorzunehmen, kann die Eisenbahnverwaltung einen Erneuerungsfonds ansammeln, dessen Einlagen in gleicher Weise berechnet werden, wie die Abschreibungen (s. auch Anleihen und Bilanz).

Die Bücher, die bei Anwendung der kaufmännischen doppelten B. erforderlich sind, sind verschieden nach Art und Zahl der Konten, die geführt werden. Welche und wieviel Konten geführt werden, hängt ganz davon ab, für wieviele Verwaltungszweige Erfolg oder Verlust nachgewiesen werden soll. Überall aber werden sich folgende Bücher finden.

α) Das Hauptbuch. Das Hauptbuch dient zur Bildung des Geschäftsabschlusses auf Grund des Abschlusses aller besonderen Kontenbücher. Es enthält entweder nur Ausgleichkonten (Kapitalkonto, Gewinn- und Verlustkonto, Bilanzkonto) oder häufiger außerdem noch Generalkonten, d. h. Übersichten über die besonderen Abschlüsse der anderen Bücher. Das Hauptbuch allein ermöglicht eine jederzeitige Übersicht über den Stand des Gesamtunternehmens.

β) Das Journal. Das Journal erhält nach zeitlicher Reihenfolge eine Darstellung der Geschäftsvorfälle. Bei dem großen Umfang an Geschäften, den eine Eisenbahnunternehmung regelmäßig mit sich bringt, kann das Journal gewöhnlich nur Sammelposten aufnehmen.

γ) Kassenbücher. Die Kassenbücher unterrichten über den Ein- und Ausgang von Geld bei den Kassen eines Eisenbahnunternehmens. Ihre Zahl und Einrichtung hängt von der Organisation des Kassenwesens des Eisenbahnunternehmens ab.

Des weiteren werden bei allen Eisenbahnverwaltungen zahlreiche Hilfs-, Abrechnungs-, Ausgleichs- u. s. w. Bücher unter den verschiedenartigsten Bezeichnungen geführt.

In neuerer Zeit hat es nicht an Versuchen gefehlt, der kaufmännischen doppelten B. auch bei den Staatsbahnen Eingang zu verschaffen. Insbesondere in Deutschland und Österreich wurde die Frage lebhaft erörtert, ob es nicht wegen der industriellen Natur des Eisenbahnbetriebes zweckmäßig sei, auch bei Staatsbahnverwaltungen kaufmännische B. anzuwenden. Den Anstoß zu diesen Erörterungen gab der Rückgang der Eisenbahnüberschüsse infolge des Sinkens der Wirtschaftskonjunktur in den Jahren 1907–1909. Die Anhänger der kaufmännischen B. behaupten, daß die Ursachen für die schlechten Ergebnisse des Eisenbahnbetriebs sich nur mit Hilfe der kaufmännischen doppelten B. erkennen lassen würden und daß die Anwendung dieser B. eine bessere Erkenntnis über die Bewegung und Verzinsung des in die Eisenbahnen hineingewagten Kapitals herbeiführen werde. Besonders wurde der kameralistischen B. hierbei zum Vorwurf gemacht, daß sie nicht erkennen lasse, ob die Überschüsse des Eisenbahnbetriebes nicht vielfach auf Kosten des Kapitals erzielt seien (vgl. Waldschmidt, Staatshaushalt und Bilanz). Die Anregungen, die durch solche Bemängelungen der bei allen deutschen und fast allen Staatsbahnen der Erde gebräuchlichen kameralistischen B. gegeben wurden, haben zu wertvollen Untersuchungen über die Zweckmäßigkeit beider Buchführungsarten in staatlichen Verwaltungszweigen und besonders in staatlichen Eisenbahnverwaltungen geführt. Während über die kaufmännische doppelte B. seit langem eine umfangreiche Literatur besteht, hat nun bei dieser Gelegenheit auch die kameralistische Buchführung eine Würdigung ihrer Grundgedanken, ihrer Anpassungsfähigkeit und ihrer in neuerer Zeit erreichten Vervollkommnung

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[121/0133] Formel: A – (P + R) = E ergibt, wobei A die Aktiva, P die Passiva und R das Reinvermögen bedeuten. Eines der wichtigsten Konten des reinen Vermögens der Bilanz bildet darnach das Gewinn- und Verlustkonto. Der Bilanz wird regelmäßig von den Eisenbahnverwaltungen eine Gewinn- und Verlustrechnung beigegeben, aus der sich ergibt, in welcher Weise das Gewinn- und Verlustkonto zu stande gekommen ist. Um in der Bilanz eine richtige Bewertung der vorhandenen Anlagen sicher zu stellen, bedient sich die doppelte B. der Abschreibungen oder der Einrichtung eines Erneuerungsfonds. Fahrzeuge, Gebäude, Gleisoberbau u. a. m. unterliegen im Laufe der Jahre einer allmählichen Abnutzung und Entwertung. Wollte man in den Aktiven den Beschaffungswert einsetzen, so würde die Bilanz ein falsches Bild von der Lage des Unternehmens geben. Die Abnutzung der verschiedenen Teile eines Eisenbahnunternehmens erfolgt allmählich innerhalb verschiedener Zeiträume, deren Länge erfahrungsgemäß bekannt ist, aber bei den einzelnen Eisenbahnverwaltungen verschieden groß ist. Wird nun bei einer Eisenbahnverwaltung beispielsweise die Gebrauchsdauer der Fahrzeuge auf 30 Jahre angenommen, so müssen entweder von dem Fahrzeugkonto der Aktivseite jährlich 31/3% des Beschaffungswertes abgesetzt oder es müssen, was wegen der größeren Durchsichtigkeit der Bilanz vorzuziehen ist, in einem besonderen Abschreibungskonto (Erneuerungskonto) auf der Passivseite alljährlich 31/3% des Beschaffungswertes der Fahrzeuge eingesetzt werden. Statt Abschreibungen vorzunehmen, kann die Eisenbahnverwaltung einen Erneuerungsfonds ansammeln, dessen Einlagen in gleicher Weise berechnet werden, wie die Abschreibungen (s. auch Anleihen und Bilanz). Die Bücher, die bei Anwendung der kaufmännischen doppelten B. erforderlich sind, sind verschieden nach Art und Zahl der Konten, die geführt werden. Welche und wieviel Konten geführt werden, hängt ganz davon ab, für wieviele Verwaltungszweige Erfolg oder Verlust nachgewiesen werden soll. Überall aber werden sich folgende Bücher finden. α) Das Hauptbuch. Das Hauptbuch dient zur Bildung des Geschäftsabschlusses auf Grund des Abschlusses aller besonderen Kontenbücher. Es enthält entweder nur Ausgleichkonten (Kapitalkonto, Gewinn- und Verlustkonto, Bilanzkonto) oder häufiger außerdem noch Generalkonten, d. h. Übersichten über die besonderen Abschlüsse der anderen Bücher. Das Hauptbuch allein ermöglicht eine jederzeitige Übersicht über den Stand des Gesamtunternehmens. β) Das Journal. Das Journal erhält nach zeitlicher Reihenfolge eine Darstellung der Geschäftsvorfälle. Bei dem großen Umfang an Geschäften, den eine Eisenbahnunternehmung regelmäßig mit sich bringt, kann das Journal gewöhnlich nur Sammelposten aufnehmen. γ) Kassenbücher. Die Kassenbücher unterrichten über den Ein- und Ausgang von Geld bei den Kassen eines Eisenbahnunternehmens. Ihre Zahl und Einrichtung hängt von der Organisation des Kassenwesens des Eisenbahnunternehmens ab. Des weiteren werden bei allen Eisenbahnverwaltungen zahlreiche Hilfs-, Abrechnungs-, Ausgleichs- u. s. w. Bücher unter den verschiedenartigsten Bezeichnungen geführt. In neuerer Zeit hat es nicht an Versuchen gefehlt, der kaufmännischen doppelten B. auch bei den Staatsbahnen Eingang zu verschaffen. Insbesondere in Deutschland und Österreich wurde die Frage lebhaft erörtert, ob es nicht wegen der industriellen Natur des Eisenbahnbetriebes zweckmäßig sei, auch bei Staatsbahnverwaltungen kaufmännische B. anzuwenden. Den Anstoß zu diesen Erörterungen gab der Rückgang der Eisenbahnüberschüsse infolge des Sinkens der Wirtschaftskonjunktur in den Jahren 1907–1909. Die Anhänger der kaufmännischen B. behaupten, daß die Ursachen für die schlechten Ergebnisse des Eisenbahnbetriebs sich nur mit Hilfe der kaufmännischen doppelten B. erkennen lassen würden und daß die Anwendung dieser B. eine bessere Erkenntnis über die Bewegung und Verzinsung des in die Eisenbahnen hineingewagten Kapitals herbeiführen werde. Besonders wurde der kameralistischen B. hierbei zum Vorwurf gemacht, daß sie nicht erkennen lasse, ob die Überschüsse des Eisenbahnbetriebes nicht vielfach auf Kosten des Kapitals erzielt seien (vgl. Waldschmidt, Staatshaushalt und Bilanz). Die Anregungen, die durch solche Bemängelungen der bei allen deutschen und fast allen Staatsbahnen der Erde gebräuchlichen kameralistischen B. gegeben wurden, haben zu wertvollen Untersuchungen über die Zweckmäßigkeit beider Buchführungsarten in staatlichen Verwaltungszweigen und besonders in staatlichen Eisenbahnverwaltungen geführt. Während über die kaufmännische doppelte B. seit langem eine umfangreiche Literatur besteht, hat nun bei dieser Gelegenheit auch die kameralistische Buchführung eine Würdigung ihrer Grundgedanken, ihrer Anpassungsfähigkeit und ihrer in neuerer Zeit erreichten Vervollkommnung

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/133>, abgerufen am 23.11.2024.