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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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Tarifreferenten 2. Klasse, kommerzielle Agenten 3. Klasse, Bahn-, Maschinen-, Signalaufseher; in die 9. Dienstklasse Agenten 2. Klasse, Stationsvorstände und -stellvertreter; in die 10. Dienstklasse Stationsvorstände 4. Klasse, Stationsbeamte und B. 1. Klasse, Maschinen- und Materialdepotaufseher; in die 11. und 12. Dienstklasse Aufseher 3. Klasse und Aufseheraspiranten; in die 13. Dienstklasse Stationsvorstände 3. Klasse für Lokalbahnen; in die 14. Dienstklasse Stations- und sonstige B. 2. Klasse, Zollagenten; in die 15. Dienstklasse Stationsvorstände 4. Klasse für Lokalbahnen, Haltestellenvorstände, Stationsaufseher; in die 16. Dienstklasse Zugskontrollore, Haltestellenvorstände, Stationsassistenten, Titularbeamte.

Die Beförderung der B. der Dienstklassen 1-8 erfolgt nach freiem Ermessen der Direktion, die der übrigen in der Regel nach dem Dienstalter. Die Höhe der jährlichen Gehaltsvorrückungen beträgt 100 bis 180 fl., in den unteren Dienstklassen 60 fl.

Bei der Betriebsgesellschaft der niederländischen Staatsbahnen besteht keine eigentliche Einteilung in Rangklassen; für einzelne Beamtenposten oder eine Gruppe von solchen sind bestimmte Mindest- und Höchstgehalte festgesetzt, so z. B.



Die Gehälter der B. auf sonstigen Dienstposten bewegen sich zwischen folgenden Mindest- und Höchstgrenzen:

1900-2300, 1800-2400, 1800-2000, 1700-2000, 1600-2300, 1600-2000 (u. a. Werkmeister), 1600 bis 1900, 1500-3000, 1500-2000 (u. a. Stationsvorstände 1. Klasse, Werkmeister), 1500-1800, 1650 bis 1600, 1400-1700, 1300-1850 (u. a. Werkmeister), 1200-1800, 1200-1700, 1200-1600, 1100-1600, 1100-1500 (u. a. Stationsvorstände 2. Klasse), 1100 bis 1400, 1000-1500 (u. a. Werkmeister), 1000 bis 1200 (Zugskontrollore), 900-1800, 990-1300, 850 bis 1160 (u. a. Stationsvorstände 3. Klasse), 800 bis 1500, 800-1300, 700-1450, 700-1300 (u. a. Stationsassistenten), 600-800 (u. a. Stationsvorstände 4. Klasse), 550-1300, 550-1000 (Klerks).

Die B. einer Kategorie steigen vom Anfangsgehalt nach bestimmten Zeiträumen um entsprechende Beträge bis zum Höchstgehalt auf. Die Vorrückungsbeträge erreichen in den obersten Kategorien 1000 fl., 500 und 400 fl.; in den anderen Kategorien 200, 150, 100, 75, 50 fl. u. s. w. Die Vorrückungsfristen betragen 1-2 und 5 Jahre. Die Fristen und Beträge sind mitunter auch innerhalb derselben Kategorie verschieden.

9. Russische Eisenbahnen.

In Rußland besteht gegenwärtig noch keine Gehalts- und Beförderungsordnung für die Eisenbahnangestellten, doch ist eine solche Norm in Ausarbeitung und soll der Duma in der Wintersession 1912/13 vorgelegt werden. Durchschnittlich beträgt (Österr. Eisenbahnzeitung 1906) das Jahreseinkommen der Wächter und Arbeiter etwa 210 Rubel1 für Männer und 140 Rubel für Frauen. Das mittlere Einkommen der Streckenwärter beziffert sich auf etwa 172 Rubel, das der Weichensteller auf 174 Rubel. Besser gestellt ist das Bedienungspersonal der Züge und das Rangierpersonal, doch auch hier übersteigt das durchschnittliche Jahreseinkommen nicht den Betrag von 375 Rubel. Die Stationschefs beziehen im Durchschnitt 55 Rubel monatlich, die Gehalte der Kassiere und Kontoristen schwanken zwischen 25 und 40 Rubel monatlich. In den Verwaltungen und Bureaus der verschiedenen Dienstzweige schwanken die Gehalte zwischen 300 und 900 Rubel jährlich, jedoch fallen hier die Quartiergelder und die Bekleidung - die der ersteren Kategorie meist in natura oder in Geld verabfolgt wird - gänzlich fort.

10. Schweizerische Eisenbahnen.

Bei den schweizerischen Bundesbahnen wurden die Bezüge der B. durch das Bundesgesetz vom 23. Juni 1910 sowie die am 27. Juni 1911 erlassene Gehaltsordnung (mit Gültigkeit ab 1. April 1912) neu geregelt. Es bestehen 7 Besoldungsklassen, und innerhalb jeder 2 oder mehrere Gehaltsstufen mit bestimmten Mindest- und Höchstgehalten.

Nachstehend folgt das Schema der Klassen I-VII.



1 1 Rubel = 2·16 Mark = 2·59 Kronen

Tarifreferenten 2. Klasse, kommerzielle Agenten 3. Klasse, Bahn-, Maschinen-, Signalaufseher; in die 9. Dienstklasse Agenten 2. Klasse, Stationsvorstände und -stellvertreter; in die 10. Dienstklasse Stationsvorstände 4. Klasse, Stationsbeamte und B. 1. Klasse, Maschinen- und Materialdepotaufseher; in die 11. und 12. Dienstklasse Aufseher 3. Klasse und Aufseheraspiranten; in die 13. Dienstklasse Stationsvorstände 3. Klasse für Lokalbahnen; in die 14. Dienstklasse Stations- und sonstige B. 2. Klasse, Zollagenten; in die 15. Dienstklasse Stationsvorstände 4. Klasse für Lokalbahnen, Haltestellenvorstände, Stationsaufseher; in die 16. Dienstklasse Zugskontrollore, Haltestellenvorstände, Stationsassistenten, Titularbeamte.

Die Beförderung der B. der Dienstklassen 1–8 erfolgt nach freiem Ermessen der Direktion, die der übrigen in der Regel nach dem Dienstalter. Die Höhe der jährlichen Gehaltsvorrückungen beträgt 100 bis 180 fl., in den unteren Dienstklassen 60 fl.

Bei der Betriebsgesellschaft der niederländischen Staatsbahnen besteht keine eigentliche Einteilung in Rangklassen; für einzelne Beamtenposten oder eine Gruppe von solchen sind bestimmte Mindest- und Höchstgehalte festgesetzt, so z. B.



Die Gehälter der B. auf sonstigen Dienstposten bewegen sich zwischen folgenden Mindest- und Höchstgrenzen:

1900–2300, 1800–2400, 1800–2000, 1700–2000, 1600–2300, 1600–2000 (u. a. Werkmeister), 1600 bis 1900, 1500–3000, 1500–2000 (u. a. Stationsvorstände 1. Klasse, Werkmeister), 1500–1800, 1650 bis 1600, 1400–1700, 1300–1850 (u. a. Werkmeister), 1200–1800, 1200–1700, 1200–1600, 1100–1600, 1100–1500 (u. a. Stationsvorstände 2. Klasse), 1100 bis 1400, 1000–1500 (u. a. Werkmeister), 1000 bis 1200 (Zugskontrollore), 900–1800, 990–1300, 850 bis 1160 (u. a. Stationsvorstände 3. Klasse), 800 bis 1500, 800–1300, 700–1450, 700–1300 (u. a. Stationsassistenten), 600–800 (u. a. Stationsvorstände 4. Klasse), 550–1300, 550–1000 (Klerks).

Die B. einer Kategorie steigen vom Anfangsgehalt nach bestimmten Zeiträumen um entsprechende Beträge bis zum Höchstgehalt auf. Die Vorrückungsbeträge erreichen in den obersten Kategorien 1000 fl., 500 und 400 fl.; in den anderen Kategorien 200, 150, 100, 75, 50 fl. u. s. w. Die Vorrückungsfristen betragen 1–2 und 5 Jahre. Die Fristen und Beträge sind mitunter auch innerhalb derselben Kategorie verschieden.

9. Russische Eisenbahnen.

In Rußland besteht gegenwärtig noch keine Gehalts- und Beförderungsordnung für die Eisenbahnangestellten, doch ist eine solche Norm in Ausarbeitung und soll der Duma in der Wintersession 1912/13 vorgelegt werden. Durchschnittlich beträgt (Österr. Eisenbahnzeitung 1906) das Jahreseinkommen der Wächter und Arbeiter etwa 210 Rubel1 für Männer und 140 Rubel für Frauen. Das mittlere Einkommen der Streckenwärter beziffert sich auf etwa 172 Rubel, das der Weichensteller auf 174 Rubel. Besser gestellt ist das Bedienungspersonal der Züge und das Rangierpersonal, doch auch hier übersteigt das durchschnittliche Jahreseinkommen nicht den Betrag von 375 Rubel. Die Stationschefs beziehen im Durchschnitt 55 Rubel monatlich, die Gehalte der Kassiere und Kontoristen schwanken zwischen 25 und 40 Rubel monatlich. In den Verwaltungen und Bureaus der verschiedenen Dienstzweige schwanken die Gehalte zwischen 300 und 900 Rubel jährlich, jedoch fallen hier die Quartiergelder und die Bekleidung – die der ersteren Kategorie meist in natura oder in Geld verabfolgt wird – gänzlich fort.

10. Schweizerische Eisenbahnen.

Bei den schweizerischen Bundesbahnen wurden die Bezüge der B. durch das Bundesgesetz vom 23. Juni 1910 sowie die am 27. Juni 1911 erlassene Gehaltsordnung (mit Gültigkeit ab 1. April 1912) neu geregelt. Es bestehen 7 Besoldungsklassen, und innerhalb jeder 2 oder mehrere Gehaltsstufen mit bestimmten Mindest- und Höchstgehalten.

Nachstehend folgt das Schema der Klassen I–VII.



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[83/0092] Tarifreferenten 2. Klasse, kommerzielle Agenten 3. Klasse, Bahn-, Maschinen-, Signalaufseher; in die 9. Dienstklasse Agenten 2. Klasse, Stationsvorstände und -stellvertreter; in die 10. Dienstklasse Stationsvorstände 4. Klasse, Stationsbeamte und B. 1. Klasse, Maschinen- und Materialdepotaufseher; in die 11. und 12. Dienstklasse Aufseher 3. Klasse und Aufseheraspiranten; in die 13. Dienstklasse Stationsvorstände 3. Klasse für Lokalbahnen; in die 14. Dienstklasse Stations- und sonstige B. 2. Klasse, Zollagenten; in die 15. Dienstklasse Stationsvorstände 4. Klasse für Lokalbahnen, Haltestellenvorstände, Stationsaufseher; in die 16. Dienstklasse Zugskontrollore, Haltestellenvorstände, Stationsassistenten, Titularbeamte. Die Beförderung der B. der Dienstklassen 1–8 erfolgt nach freiem Ermessen der Direktion, die der übrigen in der Regel nach dem Dienstalter. Die Höhe der jährlichen Gehaltsvorrückungen beträgt 100 bis 180 fl., in den unteren Dienstklassen 60 fl. Bei der Betriebsgesellschaft der niederländischen Staatsbahnen besteht keine eigentliche Einteilung in Rangklassen; für einzelne Beamtenposten oder eine Gruppe von solchen sind bestimmte Mindest- und Höchstgehalte festgesetzt, so z. B. Die Gehälter der B. auf sonstigen Dienstposten bewegen sich zwischen folgenden Mindest- und Höchstgrenzen: 1900–2300, 1800–2400, 1800–2000, 1700–2000, 1600–2300, 1600–2000 (u. a. Werkmeister), 1600 bis 1900, 1500–3000, 1500–2000 (u. a. Stationsvorstände 1. Klasse, Werkmeister), 1500–1800, 1650 bis 1600, 1400–1700, 1300–1850 (u. a. Werkmeister), 1200–1800, 1200–1700, 1200–1600, 1100–1600, 1100–1500 (u. a. Stationsvorstände 2. Klasse), 1100 bis 1400, 1000–1500 (u. a. Werkmeister), 1000 bis 1200 (Zugskontrollore), 900–1800, 990–1300, 850 bis 1160 (u. a. Stationsvorstände 3. Klasse), 800 bis 1500, 800–1300, 700–1450, 700–1300 (u. a. Stationsassistenten), 600–800 (u. a. Stationsvorstände 4. Klasse), 550–1300, 550–1000 (Klerks). Die B. einer Kategorie steigen vom Anfangsgehalt nach bestimmten Zeiträumen um entsprechende Beträge bis zum Höchstgehalt auf. Die Vorrückungsbeträge erreichen in den obersten Kategorien 1000 fl., 500 und 400 fl.; in den anderen Kategorien 200, 150, 100, 75, 50 fl. u. s. w. Die Vorrückungsfristen betragen 1–2 und 5 Jahre. Die Fristen und Beträge sind mitunter auch innerhalb derselben Kategorie verschieden. 9. Russische Eisenbahnen. In Rußland besteht gegenwärtig noch keine Gehalts- und Beförderungsordnung für die Eisenbahnangestellten, doch ist eine solche Norm in Ausarbeitung und soll der Duma in der Wintersession 1912/13 vorgelegt werden. Durchschnittlich beträgt (Österr. Eisenbahnzeitung 1906) das Jahreseinkommen der Wächter und Arbeiter etwa 210 Rubel 1 für Männer und 140 Rubel für Frauen. Das mittlere Einkommen der Streckenwärter beziffert sich auf etwa 172 Rubel, das der Weichensteller auf 174 Rubel. Besser gestellt ist das Bedienungspersonal der Züge und das Rangierpersonal, doch auch hier übersteigt das durchschnittliche Jahreseinkommen nicht den Betrag von 375 Rubel. Die Stationschefs beziehen im Durchschnitt 55 Rubel monatlich, die Gehalte der Kassiere und Kontoristen schwanken zwischen 25 und 40 Rubel monatlich. In den Verwaltungen und Bureaus der verschiedenen Dienstzweige schwanken die Gehalte zwischen 300 und 900 Rubel jährlich, jedoch fallen hier die Quartiergelder und die Bekleidung – die der ersteren Kategorie meist in natura oder in Geld verabfolgt wird – gänzlich fort. 10. Schweizerische Eisenbahnen. Bei den schweizerischen Bundesbahnen wurden die Bezüge der B. durch das Bundesgesetz vom 23. Juni 1910 sowie die am 27. Juni 1911 erlassene Gehaltsordnung (mit Gültigkeit ab 1. April 1912) neu geregelt. Es bestehen 7 Besoldungsklassen, und innerhalb jeder 2 oder mehrere Gehaltsstufen mit bestimmten Mindest- und Höchstgehalten. Nachstehend folgt das Schema der Klassen I–VII. 1 1 Rubel = 2·16 Mark = 2·59 Kronen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/92>, abgerufen am 12.12.2024.