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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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Baukapitals übernommenen, daher als Eigentumsbahnen gezählten Bahnlinien) 24·32 km (darunter 14·77 km Nebenbahnen).



Im Betriebe der bayerischen Staatseisenbahnverwaltung befinden sich sohin


im rechtsrheinischen Netz6978·88 km
im pfälzischen Netz888·82 km
zusammen7867·70 km

Die Länge der zurzeit noch im Bau befindlichen Bahnen beträgt 612·72 km, so daß nach deren Fertigstellung das im Betriebe der bayerischen Staatseisenbahnen befindliche Eisenbahnnetz 8480·42 km umfassen wird.

II. Verwaltungsordnung.

1. Frühere Entwicklung.

In den ersten Anfängen des Eisenbahnwesens waren Betrieb und Bau völlig getrennt und sogar verschiedenen Ministerien unterstellt. Der Bau wurde von der dem Staatsministerium des Innern untergeordneten Eisenbahnbaukommission ausgeführt, während für den Betrieb eine Generalverwaltung der Eisenbahnen mit dem Sitze in München unter dem Staatsministerium des kgl. Hauses und des Äußern bestand.

Am 1. Juni 1847 wurden die Zentralstellen für die Leitung des Eisenbahnbetriebes und des Postwesens in einer "Generalverwaltung der kgl. Posten und Eisenbahnen" vereinigt, die 1851 die Bezeichnung "Generaldirektion der kgl. Verkehrsanstalten" erhielt und 1861 nach Aufhebung der Eisenbahnbaukommission auch mit der Leitung des Eisenbahnbaues betraut wurde. Sie wurde dem im Jahre 1848 gebildeten Handelsministerium zugewiesen, nach dessen Auflösung im Jahre 1871 sie wieder dem Staatsministerium des kgl. Hauses und des Äußern zugeteilt wurde.

Der Generaldirektion unterstanden die Bezirksoberämter; Post und Eisenbahn waren sowohl in der Zentralstelle als in den äußeren Stellen möglichst vereinigt. Für den Eisenbahnbau unterstanden der Generaldirektion die Eisenbahnbausektionen.

Im Jahre 1875, nach Verstaatlichung der bayerischen Ostbahnen, wurde in den unteren Verwaltungsbehörden die Trennung des Eisenbahn- und Postwesens durchgeführt, indem 10 Oberbahnämter und 7 Oberpostämter gebildet wurden. 1886 wurde sodann die Scheidung des Eisenbahn- und Postdienstes auch in der Zentralstelle verfügt und eine gesonderte Generaldirektion der Staatseisenbahnen und eine Direktion der Posten und Telegraphen geschaffen.

Als äußere Verwaltungsbehörden blieben die 10 im Jahre 1875 nach Verstaatlichung der Ostbahnen geschaffenen Oberbahnämter Augsburg, Bamberg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Weiden und Würzburg der Generaldirektion der Staatseisenbahnen unterstellt. Sie erhielten im Jahre 1902 die Benennung Eisenbahnbetriebsdirektionen.

2. Die jüngste Neuordnung der Verkehrsverwaltung.

Eine durchgreifende Änderung der Organisation wurde durch die Loslösung der obersten Leitung der Verkehrsverwaltung von dem Staatsministerium des kgl. Hauses und des Äußern und die Schaffung eines eigenen Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten am 1. Januar 1904 (Verordnung vom 14. Dezember 1903) eingeleitet. Das Verkehrsministerium leitete die Neuordnung der gesamten Verkehrsverwaltung ein und führte sie am 1. April 1907 durch.

Die Generaldirektion und die 10 Eisenbahnbetriebsdirektionen wurden aufgelöst, im Verkehrsministerium 3 Abteilungen, nämlich eine Eisenbahnabteilung für allgemeine Verwaltung, Finanzwesen, Betrieb und Verkehr, eine Bauabteilung für Eisenbahn- und Postbau, Bahnunterhaltung, Maschinenbau und Materialwesen und eine Postabteilung für das gesamte Post-, Telegraphen- und Telephonwesen gebildet und 5 Eisenbahndirektionen in Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg errichtet.

Für die Behandlung der vorteilhaft von einer Stelle aus zu erledigenden Angelegenheiten der laufenden Verwaltung wurden zentrale Ämter unter dem Verkehrsministerium

Baukapitals übernommenen, daher als Eigentumsbahnen gezählten Bahnlinien) 24·32 km (darunter 14·77 km Nebenbahnen).



Im Betriebe der bayerischen Staatseisenbahnverwaltung befinden sich sohin


im rechtsrheinischen Netz6978·88 km
im pfälzischen Netz888·82 km
zusammen7867·70 km

Die Länge der zurzeit noch im Bau befindlichen Bahnen beträgt 612·72 km, so daß nach deren Fertigstellung das im Betriebe der bayerischen Staatseisenbahnen befindliche Eisenbahnnetz 8480·42 km umfassen wird.

II. Verwaltungsordnung.

1. Frühere Entwicklung.

In den ersten Anfängen des Eisenbahnwesens waren Betrieb und Bau völlig getrennt und sogar verschiedenen Ministerien unterstellt. Der Bau wurde von der dem Staatsministerium des Innern untergeordneten Eisenbahnbaukommission ausgeführt, während für den Betrieb eine Generalverwaltung der Eisenbahnen mit dem Sitze in München unter dem Staatsministerium des kgl. Hauses und des Äußern bestand.

Am 1. Juni 1847 wurden die Zentralstellen für die Leitung des Eisenbahnbetriebes und des Postwesens in einer „Generalverwaltung der kgl. Posten und Eisenbahnen“ vereinigt, die 1851 die Bezeichnung „Generaldirektion der kgl. Verkehrsanstalten“ erhielt und 1861 nach Aufhebung der Eisenbahnbaukommission auch mit der Leitung des Eisenbahnbaues betraut wurde. Sie wurde dem im Jahre 1848 gebildeten Handelsministerium zugewiesen, nach dessen Auflösung im Jahre 1871 sie wieder dem Staatsministerium des kgl. Hauses und des Äußern zugeteilt wurde.

Der Generaldirektion unterstanden die Bezirksoberämter; Post und Eisenbahn waren sowohl in der Zentralstelle als in den äußeren Stellen möglichst vereinigt. Für den Eisenbahnbau unterstanden der Generaldirektion die Eisenbahnbausektionen.

Im Jahre 1875, nach Verstaatlichung der bayerischen Ostbahnen, wurde in den unteren Verwaltungsbehörden die Trennung des Eisenbahn- und Postwesens durchgeführt, indem 10 Oberbahnämter und 7 Oberpostämter gebildet wurden. 1886 wurde sodann die Scheidung des Eisenbahn- und Postdienstes auch in der Zentralstelle verfügt und eine gesonderte Generaldirektion der Staatseisenbahnen und eine Direktion der Posten und Telegraphen geschaffen.

Als äußere Verwaltungsbehörden blieben die 10 im Jahre 1875 nach Verstaatlichung der Ostbahnen geschaffenen Oberbahnämter Augsburg, Bamberg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Weiden und Würzburg der Generaldirektion der Staatseisenbahnen unterstellt. Sie erhielten im Jahre 1902 die Benennung Eisenbahnbetriebsdirektionen.

2. Die jüngste Neuordnung der Verkehrsverwaltung.

Eine durchgreifende Änderung der Organisation wurde durch die Loslösung der obersten Leitung der Verkehrsverwaltung von dem Staatsministerium des kgl. Hauses und des Äußern und die Schaffung eines eigenen Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten am 1. Januar 1904 (Verordnung vom 14. Dezember 1903) eingeleitet. Das Verkehrsministerium leitete die Neuordnung der gesamten Verkehrsverwaltung ein und führte sie am 1. April 1907 durch.

Die Generaldirektion und die 10 Eisenbahnbetriebsdirektionen wurden aufgelöst, im Verkehrsministerium 3 Abteilungen, nämlich eine Eisenbahnabteilung für allgemeine Verwaltung, Finanzwesen, Betrieb und Verkehr, eine Bauabteilung für Eisenbahn- und Postbau, Bahnunterhaltung, Maschinenbau und Materialwesen und eine Postabteilung für das gesamte Post-, Telegraphen- und Telephonwesen gebildet und 5 Eisenbahndirektionen in Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg errichtet.

Für die Behandlung der vorteilhaft von einer Stelle aus zu erledigenden Angelegenheiten der laufenden Verwaltung wurden zentrale Ämter unter dem Verkehrsministerium

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[58/0066] Baukapitals übernommenen, daher als Eigentumsbahnen gezählten Bahnlinien) 24·32 km (darunter 14·77 km Nebenbahnen). Im Betriebe der bayerischen Staatseisenbahnverwaltung befinden sich sohin im rechtsrheinischen Netz 6978·88 km im pfälzischen Netz 888·82 km zusammen 7867·70 km Die Länge der zurzeit noch im Bau befindlichen Bahnen beträgt 612·72 km, so daß nach deren Fertigstellung das im Betriebe der bayerischen Staatseisenbahnen befindliche Eisenbahnnetz 8480·42 km umfassen wird. II. Verwaltungsordnung. 1. Frühere Entwicklung. In den ersten Anfängen des Eisenbahnwesens waren Betrieb und Bau völlig getrennt und sogar verschiedenen Ministerien unterstellt. Der Bau wurde von der dem Staatsministerium des Innern untergeordneten Eisenbahnbaukommission ausgeführt, während für den Betrieb eine Generalverwaltung der Eisenbahnen mit dem Sitze in München unter dem Staatsministerium des kgl. Hauses und des Äußern bestand. Am 1. Juni 1847 wurden die Zentralstellen für die Leitung des Eisenbahnbetriebes und des Postwesens in einer „Generalverwaltung der kgl. Posten und Eisenbahnen“ vereinigt, die 1851 die Bezeichnung „Generaldirektion der kgl. Verkehrsanstalten“ erhielt und 1861 nach Aufhebung der Eisenbahnbaukommission auch mit der Leitung des Eisenbahnbaues betraut wurde. Sie wurde dem im Jahre 1848 gebildeten Handelsministerium zugewiesen, nach dessen Auflösung im Jahre 1871 sie wieder dem Staatsministerium des kgl. Hauses und des Äußern zugeteilt wurde. Der Generaldirektion unterstanden die Bezirksoberämter; Post und Eisenbahn waren sowohl in der Zentralstelle als in den äußeren Stellen möglichst vereinigt. Für den Eisenbahnbau unterstanden der Generaldirektion die Eisenbahnbausektionen. Im Jahre 1875, nach Verstaatlichung der bayerischen Ostbahnen, wurde in den unteren Verwaltungsbehörden die Trennung des Eisenbahn- und Postwesens durchgeführt, indem 10 Oberbahnämter und 7 Oberpostämter gebildet wurden. 1886 wurde sodann die Scheidung des Eisenbahn- und Postdienstes auch in der Zentralstelle verfügt und eine gesonderte Generaldirektion der Staatseisenbahnen und eine Direktion der Posten und Telegraphen geschaffen. Als äußere Verwaltungsbehörden blieben die 10 im Jahre 1875 nach Verstaatlichung der Ostbahnen geschaffenen Oberbahnämter Augsburg, Bamberg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Weiden und Würzburg der Generaldirektion der Staatseisenbahnen unterstellt. Sie erhielten im Jahre 1902 die Benennung Eisenbahnbetriebsdirektionen. 2. Die jüngste Neuordnung der Verkehrsverwaltung. Eine durchgreifende Änderung der Organisation wurde durch die Loslösung der obersten Leitung der Verkehrsverwaltung von dem Staatsministerium des kgl. Hauses und des Äußern und die Schaffung eines eigenen Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten am 1. Januar 1904 (Verordnung vom 14. Dezember 1903) eingeleitet. Das Verkehrsministerium leitete die Neuordnung der gesamten Verkehrsverwaltung ein und führte sie am 1. April 1907 durch. Die Generaldirektion und die 10 Eisenbahnbetriebsdirektionen wurden aufgelöst, im Verkehrsministerium 3 Abteilungen, nämlich eine Eisenbahnabteilung für allgemeine Verwaltung, Finanzwesen, Betrieb und Verkehr, eine Bauabteilung für Eisenbahn- und Postbau, Bahnunterhaltung, Maschinenbau und Materialwesen und eine Postabteilung für das gesamte Post-, Telegraphen- und Telephonwesen gebildet und 5 Eisenbahndirektionen in Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg errichtet. Für die Behandlung der vorteilhaft von einer Stelle aus zu erledigenden Angelegenheiten der laufenden Verwaltung wurden zentrale Ämter unter dem Verkehrsministerium

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/66>, abgerufen am 16.07.2024.