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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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aus bewegt wird, gleitet n von i ab und gelangt in die Ruhelage.

Die Rollen d und g können aus der Ruhelage sowohl nach links als auch nach rechts gedreht werden, und es können sonach mit einer Rolle zwei Signale freigegeben werden, die nicht gleichzeitig auf "Frei" stehen dürfen. Bei einer größeren Anzahl von Signalen werden die Rollen sowohl im Stationsblockwerk als auch am Stellwerk nebeneinander angeordnet und in ersterem durch Riegelvorrichtungen gegenseitig in der erforderlichen Abhängigkeit gehalten.

Hinsichtlich der Abhängigkeit der B. von den Stellwerken s. d.

Literatur: Heusinger, Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens. Hannover 1900. - Zentralblatt der Bauverwaltung. 1901, 1902. - Elektrotechnische Zeitschrift. 1903. - Railway Engineer. 1900, 1901. - Engineering. Vol. XXXII. London 1881. - Proske, Einrichtungen zur Sicherung des durchgehenden Zugverkehrs. Wien 1882. - Zeitschrift des elektrotechnischen Vereines. Berlin. - Kohlfürst, Die elektrischen Einrichtungen der Eisenbahnen und das Signalwesen. Wien 1883; - Die selbsttätige Zugdeckung auf Straßen-, Leicht- und Vollbahnen. Stuttgart 1903. - Dr. E. Zetsche, Handbuch der Telegraphie. Berlin 1877-1881. - Ausstellungsberichte der französischen Westbahn, Paris-Orleans-Bahn. Paris 1899, 1900. - Elektrosemaphor Lartigue-Tesse und Prudhomme. Paris. - Rank, Die Streckenblockeinrichtungen. Wien 1898. - Scholkmann, Die Eisenbahntechnik der Gegenwart. 2. Bd., 4. Abschn.: Signal- und Sicherungsanlagen. 1904. - Scheibner, Die mechanischen Sicherheitsstellwerke. Berlin 1906. - Boda, Die Sicherung des Zugverkehres auf den Eisenbahnen. Prag. - W. E. Langdon, The application of Electricity to Rw. working. London 1897. - Frahm, Das englische Eisenbahnwesen. Berlin 1911. - Das Stellwerk. Zeitschrift für das ges. Sicherungswesen. Berlin, Verlag Dr. Tetzlaff. 1908-1912.

Rank.


Blocksperren (plunger lock; enclenchement ou blocage de la touche; arresto del tasto) sind mechanische oder elektrische Einrichtungen in den Stellwerken, die

die Bedienung eines Blockfeldes von einer voraufgegangenen Signalbewegung oder dem Befahren einer bestimmten Stelle des Gleises durch den Zug abhängig machen (mechanische und elektrische Druckknopf-[Tasten]-Sperre),

nach einer Signalbewegung einen oder mehrere Signalhebel sperren (Wiederholungssperre)

oder

nach einer Blockbedienung einen Signal- oder Fahrstraßenhebel festlegen (Fahrstraßenhebel- und Fahrstraßenfestlegesperre).

Auf den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen werden diese B. in folgender Weise verwendet:

Die mechanische Druckknopfsperre gestattet die Blockung erst nach mindestens einmaligem Umlegen und Zurücklegen des Signalhebels; sie kommt mit und ohne Signalverschluß vor, je nachdem sie sich in einem Wärter- oder in einem Befehlstellwerk befindet.

Die elektrische Druckknopfsperre verhindert das Niederdrücken der Blocktaste und damit die Blockbedienung so lange, bis der Zug einen Schienenkontakt - mit oder ohne isolierte Schiene - befahren hat.

Die Wiederholungssperre macht das Umlegen eines Ausfahrsignalhebels unmöglich, wenn dieser oder ein anderer auf dasselbe Streckengleis weisender Hebel einmal so weit umgelegt war, daß der Signalflügel merklich aus der Ruhelage bewegt war.

Mit der Wiederholungssperre ist im allgemeinen die mechanische Druckknopfsperre mit Signalverschluß verbunden.

Die Fahrstraßenhebelsperre verschließt bei geblocktem Felde durch Festlegen des Fahrstraßenhebels in der Grundstellung ein Signal in Haltstellung oder durch Festlegen des umgelegten Fahrstraßenhebels eine Fahrstraße.

Die Fahrstraßenfestlegesperre verschließt bei geblocktem Felde den umgelegten Fahrstraßenhebel und gibt hierauf den Signalhebel frei.

(Näheres s. Stellwerke.)

Hoogen.


Blumenbeförderung. Die Beförderung von Schnittblumen spielt in den Wintermonaten im Verkehr aus südlichen Gebieten (französische und italienische Riviera) nach Deutschland, Frankreich, England, Österreich, Rußland u. s. w. eine Rolle. Die hauptsächlich beteiligte Paris-Lyon-Mittelmeerbahn-Gesellschaft läßt ab Oktober einen beschleunigten Postzug zwischen Nizza und Marseille verkehren, der nur der Aufnahme von Blumen in Hyeres, Cannes, Toulon u. s. w. dient; von der italienischen Riviera werden die Blumen ebenfalls durch einen Sonderzug vorher nach Nizza gebracht. Von Marseille werden sie mit Schnellzügen weiterbefördert, derart, daß die morgens an der Mittelmeerküste gepflückten Blumen am nächsten Morgen auf dem Pariser Markte zum Verkauf stehen. Am meisten hat sich dieser Blumenverkehr nach Deutschland entwickelt; er betrug 1910/11 3500 t. Ungefähr ebensoviel bezieht Paris. Im russisch-österreichisch-italienischen Verkehr ist für die B. gleichfalls besonders vorgesorgt. Die Beförderung erfolgt mit den von Cannes nach Wien-Südbahnhof und bis St. Petersburg verkehrenden Expreßzügen.


Board of Trade, das Handelsamt Großbritanniens, zugleich oberste Eisenbahnaufsichtsbehörde. Die Aufsichtsbefugnisse des B., die anfänglich sehr beschränkt waren, sind im Laufe der Zeit wesentlich erweitert worden,

aus bewegt wird, gleitet n von i ab und gelangt in die Ruhelage.

Die Rollen d und g können aus der Ruhelage sowohl nach links als auch nach rechts gedreht werden, und es können sonach mit einer Rolle zwei Signale freigegeben werden, die nicht gleichzeitig auf „Frei“ stehen dürfen. Bei einer größeren Anzahl von Signalen werden die Rollen sowohl im Stationsblockwerk als auch am Stellwerk nebeneinander angeordnet und in ersterem durch Riegelvorrichtungen gegenseitig in der erforderlichen Abhängigkeit gehalten.

Hinsichtlich der Abhängigkeit der B. von den Stellwerken s. d.

Literatur: Heusinger, Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens. Hannover 1900. – Zentralblatt der Bauverwaltung. 1901, 1902. – Elektrotechnische Zeitschrift. 1903. – Railway Engineer. 1900, 1901. – Engineering. Vol. XXXII. London 1881. – Proske, Einrichtungen zur Sicherung des durchgehenden Zugverkehrs. Wien 1882. – Zeitschrift des elektrotechnischen Vereines. Berlin. – Kohlfürst, Die elektrischen Einrichtungen der Eisenbahnen und das Signalwesen. Wien 1883; – Die selbsttätige Zugdeckung auf Straßen-, Leicht- und Vollbahnen. Stuttgart 1903. – Dr. E. Zetsche, Handbuch der Telegraphie. Berlin 1877–1881. – Ausstellungsberichte der französischen Westbahn, Paris-Orleans-Bahn. Paris 1899, 1900. – Elektrosemaphor Lartigue-Tesse und Prudhomme. Paris. – Rank, Die Streckenblockeinrichtungen. Wien 1898. – Scholkmann, Die Eisenbahntechnik der Gegenwart. 2. Bd., 4. Abschn.: Signal- und Sicherungsanlagen. 1904. – Scheibner, Die mechanischen Sicherheitsstellwerke. Berlin 1906. – Boda, Die Sicherung des Zugverkehres auf den Eisenbahnen. Prag. – W. E. Langdon, The application of Electricity to Rw. working. London 1897. – Frahm, Das englische Eisenbahnwesen. Berlin 1911. – Das Stellwerk. Zeitschrift für das ges. Sicherungswesen. Berlin, Verlag Dr. Tetzlaff. 1908–1912.

Rank.


Blocksperren (plunger lock; enclenchement ou blocage de la touche; arresto del tasto) sind mechanische oder elektrische Einrichtungen in den Stellwerken, die

die Bedienung eines Blockfeldes von einer voraufgegangenen Signalbewegung oder dem Befahren einer bestimmten Stelle des Gleises durch den Zug abhängig machen (mechanische und elektrische Druckknopf-[Tasten]-Sperre),

nach einer Signalbewegung einen oder mehrere Signalhebel sperren (Wiederholungssperre)

oder

nach einer Blockbedienung einen Signal- oder Fahrstraßenhebel festlegen (Fahrstraßenhebel- und Fahrstraßenfestlegesperre).

Auf den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen werden diese B. in folgender Weise verwendet:

Die mechanische Druckknopfsperre gestattet die Blockung erst nach mindestens einmaligem Umlegen und Zurücklegen des Signalhebels; sie kommt mit und ohne Signalverschluß vor, je nachdem sie sich in einem Wärter- oder in einem Befehlstellwerk befindet.

Die elektrische Druckknopfsperre verhindert das Niederdrücken der Blocktaste und damit die Blockbedienung so lange, bis der Zug einen Schienenkontakt – mit oder ohne isolierte Schiene – befahren hat.

Die Wiederholungssperre macht das Umlegen eines Ausfahrsignalhebels unmöglich, wenn dieser oder ein anderer auf dasselbe Streckengleis weisender Hebel einmal so weit umgelegt war, daß der Signalflügel merklich aus der Ruhelage bewegt war.

Mit der Wiederholungssperre ist im allgemeinen die mechanische Druckknopfsperre mit Signalverschluß verbunden.

Die Fahrstraßenhebelsperre verschließt bei geblocktem Felde durch Festlegen des Fahrstraßenhebels in der Grundstellung ein Signal in Haltstellung oder durch Festlegen des umgelegten Fahrstraßenhebels eine Fahrstraße.

Die Fahrstraßenfestlegesperre verschließt bei geblocktem Felde den umgelegten Fahrstraßenhebel und gibt hierauf den Signalhebel frei.

(Näheres s. Stellwerke.)

Hoogen.


Blumenbeförderung. Die Beförderung von Schnittblumen spielt in den Wintermonaten im Verkehr aus südlichen Gebieten (französische und italienische Riviera) nach Deutschland, Frankreich, England, Österreich, Rußland u. s. w. eine Rolle. Die hauptsächlich beteiligte Paris-Lyon-Mittelmeerbahn-Gesellschaft läßt ab Oktober einen beschleunigten Postzug zwischen Nizza und Marseille verkehren, der nur der Aufnahme von Blumen in Hyères, Cannes, Toulon u. s. w. dient; von der italienischen Riviera werden die Blumen ebenfalls durch einen Sonderzug vorher nach Nizza gebracht. Von Marseille werden sie mit Schnellzügen weiterbefördert, derart, daß die morgens an der Mittelmeerküste gepflückten Blumen am nächsten Morgen auf dem Pariser Markte zum Verkauf stehen. Am meisten hat sich dieser Blumenverkehr nach Deutschland entwickelt; er betrug 1910/11 3500 t. Ungefähr ebensoviel bezieht Paris. Im russisch-österreichisch-italienischen Verkehr ist für die B. gleichfalls besonders vorgesorgt. Die Beförderung erfolgt mit den von Cannes nach Wien-Südbahnhof und bis St. Petersburg verkehrenden Expreßzügen.


Board of Trade, das Handelsamt Großbritanniens, zugleich oberste Eisenbahnaufsichtsbehörde. Die Aufsichtsbefugnisse des B., die anfänglich sehr beschränkt waren, sind im Laufe der Zeit wesentlich erweitert worden,

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[422/0433] aus bewegt wird, gleitet n von i ab und gelangt in die Ruhelage. Die Rollen d und g können aus der Ruhelage sowohl nach links als auch nach rechts gedreht werden, und es können sonach mit einer Rolle zwei Signale freigegeben werden, die nicht gleichzeitig auf „Frei“ stehen dürfen. Bei einer größeren Anzahl von Signalen werden die Rollen sowohl im Stationsblockwerk als auch am Stellwerk nebeneinander angeordnet und in ersterem durch Riegelvorrichtungen gegenseitig in der erforderlichen Abhängigkeit gehalten. Hinsichtlich der Abhängigkeit der B. von den Stellwerken s. d. Literatur: Heusinger, Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens. Hannover 1900. – Zentralblatt der Bauverwaltung. 1901, 1902. – Elektrotechnische Zeitschrift. 1903. – Railway Engineer. 1900, 1901. – Engineering. Vol. XXXII. London 1881. – Proske, Einrichtungen zur Sicherung des durchgehenden Zugverkehrs. Wien 1882. – Zeitschrift des elektrotechnischen Vereines. Berlin. – Kohlfürst, Die elektrischen Einrichtungen der Eisenbahnen und das Signalwesen. Wien 1883; – Die selbsttätige Zugdeckung auf Straßen-, Leicht- und Vollbahnen. Stuttgart 1903. – Dr. E. Zetsche, Handbuch der Telegraphie. Berlin 1877–1881. – Ausstellungsberichte der französischen Westbahn, Paris-Orleans-Bahn. Paris 1899, 1900. – Elektrosemaphor Lartigue-Tesse und Prudhomme. Paris. – Rank, Die Streckenblockeinrichtungen. Wien 1898. – Scholkmann, Die Eisenbahntechnik der Gegenwart. 2. Bd., 4. Abschn.: Signal- und Sicherungsanlagen. 1904. – Scheibner, Die mechanischen Sicherheitsstellwerke. Berlin 1906. – Boda, Die Sicherung des Zugverkehres auf den Eisenbahnen. Prag. – W. E. Langdon, The application of Electricity to Rw. working. London 1897. – Frahm, Das englische Eisenbahnwesen. Berlin 1911. – Das Stellwerk. Zeitschrift für das ges. Sicherungswesen. Berlin, Verlag Dr. Tetzlaff. 1908–1912. Rank. Blocksperren (plunger lock; enclenchement ou blocage de la touche; arresto del tasto) sind mechanische oder elektrische Einrichtungen in den Stellwerken, die die Bedienung eines Blockfeldes von einer voraufgegangenen Signalbewegung oder dem Befahren einer bestimmten Stelle des Gleises durch den Zug abhängig machen (mechanische und elektrische Druckknopf-[Tasten]-Sperre), nach einer Signalbewegung einen oder mehrere Signalhebel sperren (Wiederholungssperre) oder nach einer Blockbedienung einen Signal- oder Fahrstraßenhebel festlegen (Fahrstraßenhebel- und Fahrstraßenfestlegesperre). Auf den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen werden diese B. in folgender Weise verwendet: Die mechanische Druckknopfsperre gestattet die Blockung erst nach mindestens einmaligem Umlegen und Zurücklegen des Signalhebels; sie kommt mit und ohne Signalverschluß vor, je nachdem sie sich in einem Wärter- oder in einem Befehlstellwerk befindet. Die elektrische Druckknopfsperre verhindert das Niederdrücken der Blocktaste und damit die Blockbedienung so lange, bis der Zug einen Schienenkontakt – mit oder ohne isolierte Schiene – befahren hat. Die Wiederholungssperre macht das Umlegen eines Ausfahrsignalhebels unmöglich, wenn dieser oder ein anderer auf dasselbe Streckengleis weisender Hebel einmal so weit umgelegt war, daß der Signalflügel merklich aus der Ruhelage bewegt war. Mit der Wiederholungssperre ist im allgemeinen die mechanische Druckknopfsperre mit Signalverschluß verbunden. Die Fahrstraßenhebelsperre verschließt bei geblocktem Felde durch Festlegen des Fahrstraßenhebels in der Grundstellung ein Signal in Haltstellung oder durch Festlegen des umgelegten Fahrstraßenhebels eine Fahrstraße. Die Fahrstraßenfestlegesperre verschließt bei geblocktem Felde den umgelegten Fahrstraßenhebel und gibt hierauf den Signalhebel frei. (Näheres s. Stellwerke.) Hoogen. Blumenbeförderung. Die Beförderung von Schnittblumen spielt in den Wintermonaten im Verkehr aus südlichen Gebieten (französische und italienische Riviera) nach Deutschland, Frankreich, England, Österreich, Rußland u. s. w. eine Rolle. Die hauptsächlich beteiligte Paris-Lyon-Mittelmeerbahn-Gesellschaft läßt ab Oktober einen beschleunigten Postzug zwischen Nizza und Marseille verkehren, der nur der Aufnahme von Blumen in Hyères, Cannes, Toulon u. s. w. dient; von der italienischen Riviera werden die Blumen ebenfalls durch einen Sonderzug vorher nach Nizza gebracht. Von Marseille werden sie mit Schnellzügen weiterbefördert, derart, daß die morgens an der Mittelmeerküste gepflückten Blumen am nächsten Morgen auf dem Pariser Markte zum Verkauf stehen. Am meisten hat sich dieser Blumenverkehr nach Deutschland entwickelt; er betrug 1910/11 3500 t. Ungefähr ebensoviel bezieht Paris. Im russisch-österreichisch-italienischen Verkehr ist für die B. gleichfalls besonders vorgesorgt. Die Beförderung erfolgt mit den von Cannes nach Wien-Südbahnhof und bis St. Petersburg verkehrenden Expreßzügen. Board of Trade, das Handelsamt Großbritanniens, zugleich oberste Eisenbahnaufsichtsbehörde. Die Aufsichtsbefugnisse des B., die anfänglich sehr beschränkt waren, sind im Laufe der Zeit wesentlich erweitert worden,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 422. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/433>, abgerufen am 21.11.2024.