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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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Rechteck mit der Höhe a d = 2J1/h2, so entspricht dieses der sog. reduzierten Fläche des Grundquerschnitts. Die von a b c übrig bleibenden Höhen sind sodann in die Lamellenflächen einzuteilen. Um die Korrektur nach Formel 3 zu berücksichtigen, kann man hierbei die Ordinaten der Kurve über e hinaus um

vergrößern, wodurch die punktierte Linie erhalten wird. Die Enden der Lamellen sind dann über die Punkte e g h noch um etwa eine Nietreihe zu verlängern. In dem Rechteck des Grundquerschnitts lassen sich die Flächen des Stehblechs und der Winkel unterscheiden. Trägt man außerdem noch an den Stößen, wo solche vorkommen, die Decklaschen ein, so erhält man eine Darstellung, aus der die Länge und Anordnung eines jeden einzelnen den Blechträger zusammensetzenden Teils entnommen werden kann.

Die Gurtbleche erhalten gleiche oder in den äußeren Blechen geringere Stärke. Der Abstand der Ränder von der Mitte der nächsten Nietreihe soll nicht über die 6-7fache Plattenstärke betragen. Im Obergurt, besonders bei unmittelbarer Auflagerung der Querschwellen auf den Trägern, läßt man die erste Gurtplatte bis an die Trägerenden reichen.

Die Abstände der Gurtungsnieten sind aus den Schubkräften zu berechnen, die in den Trennungsflächen zwischen Stehblech und Gurtung auftreten. Ist e der Abstand der horizontalen Nieten, so entfällt auf einen solchen Niet eine Kraft worin Q die Querkraft, S das statische Moment der Gurtung, bezogen auf die Trägerschwerachse und J das Querschnittsträgheitsmoment bezeichnet. Bei dem Nietdurchmesser d und der Stärke d des Stehbleches, ferner dem zulässigen Leibungsdrucke von 1600 kglcm2 rechnet sich die Nietentfernung

Bezeichnet F die Fläche einer Gurtung, h die Stehblechhöhe, so kann mit ausreichender Annäherung gesetzt werden, sonach die Nietentfernung

Der kleinste Nietabstand berechnet sich für das Trägerende, woselbst Q = dem größten Auflagerdruck zu setzen ist. Der Faktor kann zur Erhöhung der Sicherheit und zur Vereinfachung gleich 1 angenommen werden; dann entspricht dies der Regel, daß am Trägerende in einer Länge gleich der Trägerhöhe an jedem Gurte zur Verbindung mit dem Stehbleche so viel Nieten gesetzt werden, als zur Aufnahme der Auflagerkraft notwendig ist. Im mittleren Teile des Trägers ist zur Aufnahme der Schubkräfte ein größerer Nietabstand als am Trägerende ausreichend. Man geht jedoch wegen des dichten Schlusses damit nicht über die sechsfache Nietstärke, macht also e 6 d.

Das Stehblech hat mit Rücksicht auf seine Scherbeanspruchung mindestens eine Stärke (in cm) von zu erhalten, worin A = größter Auflagerdruck in kg. Diese Stärke hält sich in Grenzen, die den wirklichen Ausführungen (8-12 mm) entsprechen, genügt aber in der Regel nicht, um die Blechwand gegen Ausknicken zu sichern.

Hierzu sind besondere Aussteifungen in Form von aufgenieteten Winkel- oder T-Eisen erforderlich, die, sobald die freie Höhe des Stehbleches zwischen den Gurtwinkeln mehr


Abb. 146.
als die 60fache Stehblechdicke und der Auflagerdruck mehr als 20 t beträgt, am Trägerende in Abständen ungefähr gleich der Trägerhöhe und keinesfalls weiter als 1·5 m angeordnet werden. Man stellt sie vertikal und benutzt sie meist gleichzeitig zum Anschluß der Querträger oder der Querverbindungen. Bei hohen Trägern empfiehlt sich die Anbringung schräg ansteigender Steifen wenigstens in der Nähe der Auflager. Im mittleren Teile des Trägers können die Abstände der Steifen vergrößert werden. Liegen bei Eisenbahnbrücken die Querschwellen unmittelbar auf den Hauptträgern, so sind die Steifen durchwegs, wenn auch nicht unter jeder Querschwelle, aber nicht in größeren Abständen als etwa 1·2-1·6 m anzubringen. Bei zwischen den Hauptträgern liegender Fahrbahn dienen die Anschlußwinkel der Querträger gleichzeitig als Aussteifungen für die Trägerwand. Im mittleren Teile des Trägers genügen diese bei einer Entfernung von 2·5-3 m. In den seitlichen Feldern, gegen die Auflager zu, wird man aber noch Zwischensteifen anbringen (Abb. 146). Die Steifen sind

Rechteck mit der Höhe a d = 2J1/h2, so entspricht dieses der sog. reduzierten Fläche des Grundquerschnitts. Die von a b c übrig bleibenden Höhen sind sodann in die Lamellenflächen einzuteilen. Um die Korrektur nach Formel 3 zu berücksichtigen, kann man hierbei die Ordinaten der Kurve über e hinaus um

vergrößern, wodurch die punktierte Linie erhalten wird. Die Enden der Lamellen sind dann über die Punkte e g h noch um etwa eine Nietreihe zu verlängern. In dem Rechteck des Grundquerschnitts lassen sich die Flächen des Stehblechs und der Winkel unterscheiden. Trägt man außerdem noch an den Stößen, wo solche vorkommen, die Decklaschen ein, so erhält man eine Darstellung, aus der die Länge und Anordnung eines jeden einzelnen den Blechträger zusammensetzenden Teils entnommen werden kann.

Die Gurtbleche erhalten gleiche oder in den äußeren Blechen geringere Stärke. Der Abstand der Ränder von der Mitte der nächsten Nietreihe soll nicht über die 6–7fache Plattenstärke betragen. Im Obergurt, besonders bei unmittelbarer Auflagerung der Querschwellen auf den Trägern, läßt man die erste Gurtplatte bis an die Trägerenden reichen.

Die Abstände der Gurtungsnieten sind aus den Schubkräften zu berechnen, die in den Trennungsflächen zwischen Stehblech und Gurtung auftreten. Ist e der Abstand der horizontalen Nieten, so entfällt auf einen solchen Niet eine Kraft worin Q die Querkraft, Σ das statische Moment der Gurtung, bezogen auf die Trägerschwerachse und J das Querschnittsträgheitsmoment bezeichnet. Bei dem Nietdurchmesser d und der Stärke δ des Stehbleches, ferner dem zulässigen Leibungsdrucke von 1600 kglcm2 rechnet sich die Nietentfernung

Bezeichnet F die Fläche einer Gurtung, h die Stehblechhöhe, so kann mit ausreichender Annäherung gesetzt werden, sonach die Nietentfernung

Der kleinste Nietabstand berechnet sich für das Trägerende, woselbst Q = dem größten Auflagerdruck zu setzen ist. Der Faktor kann zur Erhöhung der Sicherheit und zur Vereinfachung gleich 1 angenommen werden; dann entspricht dies der Regel, daß am Trägerende in einer Länge gleich der Trägerhöhe an jedem Gurte zur Verbindung mit dem Stehbleche so viel Nieten gesetzt werden, als zur Aufnahme der Auflagerkraft notwendig ist. Im mittleren Teile des Trägers ist zur Aufnahme der Schubkräfte ein größerer Nietabstand als am Trägerende ausreichend. Man geht jedoch wegen des dichten Schlusses damit nicht über die sechsfache Nietstärke, macht also e ≦ 6 d.

Das Stehblech hat mit Rücksicht auf seine Scherbeanspruchung mindestens eine Stärke (in cm) von zu erhalten, worin A = größter Auflagerdruck in kg. Diese Stärke hält sich in Grenzen, die den wirklichen Ausführungen (8–12 mm) entsprechen, genügt aber in der Regel nicht, um die Blechwand gegen Ausknicken zu sichern.

Hierzu sind besondere Aussteifungen in Form von aufgenieteten Winkel- oder T-Eisen erforderlich, die, sobald die freie Höhe des Stehbleches zwischen den Gurtwinkeln mehr


Abb. 146.
als die 60fache Stehblechdicke und der Auflagerdruck mehr als 20 t beträgt, am Trägerende in Abständen ungefähr gleich der Trägerhöhe und keinesfalls weiter als 1·5 m angeordnet werden. Man stellt sie vertikal und benutzt sie meist gleichzeitig zum Anschluß der Querträger oder der Querverbindungen. Bei hohen Trägern empfiehlt sich die Anbringung schräg ansteigender Steifen wenigstens in der Nähe der Auflager. Im mittleren Teile des Trägers können die Abstände der Steifen vergrößert werden. Liegen bei Eisenbahnbrücken die Querschwellen unmittelbar auf den Hauptträgern, so sind die Steifen durchwegs, wenn auch nicht unter jeder Querschwelle, aber nicht in größeren Abständen als etwa 1·2–1·6 m anzubringen. Bei zwischen den Hauptträgern liegender Fahrbahn dienen die Anschlußwinkel der Querträger gleichzeitig als Aussteifungen für die Trägerwand. Im mittleren Teile des Trägers genügen diese bei einer Entfernung von 2·5–3 m. In den seitlichen Feldern, gegen die Auflager zu, wird man aber noch Zwischensteifen anbringen (Abb. 146). Die Steifen sind

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[382/0392] Rechteck mit der Höhe a d = 2J1/h2, so entspricht dieses der sog. reduzierten Fläche des Grundquerschnitts. Die von a b c übrig bleibenden Höhen sind sodann in die Lamellenflächen einzuteilen. Um die Korrektur nach Formel 3 zu berücksichtigen, kann man hierbei die Ordinaten der Kurve über e hinaus um [FORMEL] vergrößern, wodurch die punktierte Linie erhalten wird. Die Enden der Lamellen sind dann über die Punkte e g h noch um etwa eine Nietreihe zu verlängern. In dem Rechteck des Grundquerschnitts lassen sich die Flächen des Stehblechs und der Winkel unterscheiden. Trägt man außerdem noch an den Stößen, wo solche vorkommen, die Decklaschen ein, so erhält man eine Darstellung, aus der die Länge und Anordnung eines jeden einzelnen den Blechträger zusammensetzenden Teils entnommen werden kann. Die Gurtbleche erhalten gleiche oder in den äußeren Blechen geringere Stärke. Der Abstand der Ränder von der Mitte der nächsten Nietreihe soll nicht über die 6–7fache Plattenstärke betragen. Im Obergurt, besonders bei unmittelbarer Auflagerung der Querschwellen auf den Trägern, läßt man die erste Gurtplatte bis an die Trägerenden reichen. Die Abstände der Gurtungsnieten sind aus den Schubkräften zu berechnen, die in den Trennungsflächen zwischen Stehblech und Gurtung auftreten. Ist e der Abstand der horizontalen Nieten, so entfällt auf einen solchen Niet eine Kraft [FORMEL] worin Q die Querkraft, Σ das statische Moment der Gurtung, bezogen auf die Trägerschwerachse und J das Querschnittsträgheitsmoment bezeichnet. Bei dem Nietdurchmesser d und der Stärke δ des Stehbleches, ferner dem zulässigen Leibungsdrucke von 1600 kglcm2 rechnet sich die Nietentfernung [FORMEL] Bezeichnet F die Fläche einer Gurtung, h die Stehblechhöhe, so kann mit ausreichender Annäherung [FORMEL] gesetzt werden, sonach die Nietentfernung [FORMEL] Der kleinste Nietabstand berechnet sich für das Trägerende, woselbst Q = dem größten Auflagerdruck zu setzen ist. Der Faktor [FORMEL] kann zur Erhöhung der Sicherheit und zur Vereinfachung gleich 1 angenommen werden; dann entspricht dies der Regel, daß am Trägerende in einer Länge gleich der Trägerhöhe an jedem Gurte zur Verbindung mit dem Stehbleche so viel Nieten gesetzt werden, als zur Aufnahme der Auflagerkraft notwendig ist. Im mittleren Teile des Trägers ist zur Aufnahme der Schubkräfte ein größerer Nietabstand als am Trägerende ausreichend. Man geht jedoch wegen des dichten Schlusses damit nicht über die sechsfache Nietstärke, macht also e ≦ 6 d. Das Stehblech hat mit Rücksicht auf seine Scherbeanspruchung mindestens eine Stärke (in cm) von [FORMEL] zu erhalten, worin A = größter Auflagerdruck in kg. Diese Stärke hält sich in Grenzen, die den wirklichen Ausführungen (8–12 mm) entsprechen, genügt aber in der Regel nicht, um die Blechwand gegen Ausknicken zu sichern. Hierzu sind besondere Aussteifungen in Form von aufgenieteten Winkel- oder T-Eisen erforderlich, die, sobald die freie Höhe des Stehbleches zwischen den Gurtwinkeln mehr [Abbildung Abb. 146. ] als die 60fache Stehblechdicke und der Auflagerdruck mehr als 20 t beträgt, am Trägerende in Abständen ungefähr gleich der Trägerhöhe und keinesfalls weiter als 1·5 m angeordnet werden. Man stellt sie vertikal und benutzt sie meist gleichzeitig zum Anschluß der Querträger oder der Querverbindungen. Bei hohen Trägern empfiehlt sich die Anbringung schräg ansteigender Steifen wenigstens in der Nähe der Auflager. Im mittleren Teile des Trägers können die Abstände der Steifen vergrößert werden. Liegen bei Eisenbahnbrücken die Querschwellen unmittelbar auf den Hauptträgern, so sind die Steifen durchwegs, wenn auch nicht unter jeder Querschwelle, aber nicht in größeren Abständen als etwa 1·2–1·6 m anzubringen. Bei zwischen den Hauptträgern liegender Fahrbahn dienen die Anschlußwinkel der Querträger gleichzeitig als Aussteifungen für die Trägerwand. Im mittleren Teile des Trägers genügen diese bei einer Entfernung von 2·5–3 m. In den seitlichen Feldern, gegen die Auflager zu, wird man aber noch Zwischensteifen anbringen (Abb. 146). Die Steifen sind

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 382. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/392>, abgerufen am 23.12.2024.