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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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Bestand und Ausmusterung der B. der preuß.-hess. Staatsbahnen, die vorstehend für die Jahre 1900-1909 zusammengestellt sind, zeigen, daß in den Jahren 1905-1907 mit der Ausmusterung zurückgehalten wurde. Die Anforderungen des Verkehrs ließen dies geboten erscheinen. Der Rückgang in den Durchschnittsleistungen der B., bezogen auf 1 Achs/km vom Jahre 1908 ab zeigt, daß von diesem Jahre ab wieder regelmäßige Verhältnisse eingetreten sind.



Um bei Bemessung des Bedarfs an B für den Verkehrszuwachs eine möglichst sichere Grundlage zu gewinnen, werden im Gebiet der preuß.-hess. Staatsbahnen Vertreter des Handels und der Industrie in den Hauptversandgebieten, besonders die Handelskammern, bei der Einschätzung der zu erwartenden Versandmengen an Massengütern - Steinkohlen, Braunkohlen, Zuckerrüben, Düngemittel - beteiligt. Der Bedarf an Wagen für den Versand aus den Industriegebieten in Rheinland, Westfalen und Oberschlesien ist hierbei von ausschlaggebender Bedeutung.

Der erste Bedarf an B. für neu zu eröffnende Bahnstrecken kann, wenn diese größeren Verwaltungen angehören, nach Erfahrungssätzen bestimmt werden. Bei den preuß.-hess. Staatsbahnen werden für neue Hauptbahnen 30.000 M. und für neue Nebenbahnen 20.000 M. für das km Bahnlänge zur Beschaffung von B. veranschlagt. Man kann den Bedarf genauer ermitteln, wenn man der Veranschlagung den Betriebsplan (s. d.) der Bahn zu grunde legt. Für die in diesem Plan vorgesehenen Züge wird der Umlauf der Personenwagen (s. Zugbildungsplan) und der Lokomotiven festgestellt und hiernach der Bedarf ermittelt, während die Zahl der erforderlichen Güterwagen aus den Gütermengen berechnet wird, die auf der Bahn zur Versendung kommen sollen. Dem sich hieraus ergebenden Bedarf ist ein Zuschlag für den Bereitschaftsdienst sowie für den durch Schadhaftwerden und die vorgeschriebenen Untersuchungen entstehenden Ausfall hinzuzurechnen. Obwohl durch Ausbesserung und Untersuchung der Güterwagen nur 3-6% dem Betrieb entzogen werden, so ist doch ein bedeutend höherer Anteil über den regelmäßigen Bedarf hinaus vorzuhalten, weil der Verkehr sehr wechselnde Anforderungen stellt und die in Bereitschaft gehaltenen B. nicht so ausgenützt werden können, wie die in regelmäßigem Umlauf befindlichen. Der Bedarf an Personenwagen kann auch für bestehende Bahnen ohneweiters aus den Zugbildungsplänen ermittelt werden. Es ist aber auch hier ein Zuschlag zu geben, der je nach den Verkehrsschwankungen ein erheblicher sein kann und zwischen 25% und 75% angenommen werden muß, um den Bedürfnissen für den Abgang nach den Werkstätten und den oft sehr erheblichen Anforderungen des Verkehrs während der Hauptreisezeit, für den Ferien-, Ausstellungs-, Ausflugsverkehr u. s. w. mit zahlreichen Sonderzügen jeder Art gerecht zu werden.

II. Bauart der B. Die Lokomotiven sollen zur Beförderung der für den Verkehr notwendigen Züge auf den eigenen Linien einer Verwaltung ausreichen. Die Zahl und Gattung der hiernach erforderlichen Lokomotiven zu bestimmen, bietet im allgemeinen geringere Schwierigkeiten als dies bei den übrigen B. der Fall ist. Der Bedarf für den regelmäßigen Verkehr ergibt sich aus den Umlaufplänen. Hinzuzurechnen ist ein Erfahrungssatz von 20-25% für die zur Ausbesserung und Untersuchung



Bestand und Ausmusterung der B. der preuß.-hess. Staatsbahnen, die vorstehend für die Jahre 1900–1909 zusammengestellt sind, zeigen, daß in den Jahren 1905–1907 mit der Ausmusterung zurückgehalten wurde. Die Anforderungen des Verkehrs ließen dies geboten erscheinen. Der Rückgang in den Durchschnittsleistungen der B., bezogen auf 1 Achs/km vom Jahre 1908 ab zeigt, daß von diesem Jahre ab wieder regelmäßige Verhältnisse eingetreten sind.



Um bei Bemessung des Bedarfs an B für den Verkehrszuwachs eine möglichst sichere Grundlage zu gewinnen, werden im Gebiet der preuß.-hess. Staatsbahnen Vertreter des Handels und der Industrie in den Hauptversandgebieten, besonders die Handelskammern, bei der Einschätzung der zu erwartenden Versandmengen an Massengütern – Steinkohlen, Braunkohlen, Zuckerrüben, Düngemittel – beteiligt. Der Bedarf an Wagen für den Versand aus den Industriegebieten in Rheinland, Westfalen und Oberschlesien ist hierbei von ausschlaggebender Bedeutung.

Der erste Bedarf an B. für neu zu eröffnende Bahnstrecken kann, wenn diese größeren Verwaltungen angehören, nach Erfahrungssätzen bestimmt werden. Bei den preuß.-hess. Staatsbahnen werden für neue Hauptbahnen 30.000 M. und für neue Nebenbahnen 20.000 M. für das km Bahnlänge zur Beschaffung von B. veranschlagt. Man kann den Bedarf genauer ermitteln, wenn man der Veranschlagung den Betriebsplan (s. d.) der Bahn zu grunde legt. Für die in diesem Plan vorgesehenen Züge wird der Umlauf der Personenwagen (s. Zugbildungsplan) und der Lokomotiven festgestellt und hiernach der Bedarf ermittelt, während die Zahl der erforderlichen Güterwagen aus den Gütermengen berechnet wird, die auf der Bahn zur Versendung kommen sollen. Dem sich hieraus ergebenden Bedarf ist ein Zuschlag für den Bereitschaftsdienst sowie für den durch Schadhaftwerden und die vorgeschriebenen Untersuchungen entstehenden Ausfall hinzuzurechnen. Obwohl durch Ausbesserung und Untersuchung der Güterwagen nur 3–6% dem Betrieb entzogen werden, so ist doch ein bedeutend höherer Anteil über den regelmäßigen Bedarf hinaus vorzuhalten, weil der Verkehr sehr wechselnde Anforderungen stellt und die in Bereitschaft gehaltenen B. nicht so ausgenützt werden können, wie die in regelmäßigem Umlauf befindlichen. Der Bedarf an Personenwagen kann auch für bestehende Bahnen ohneweiters aus den Zugbildungsplänen ermittelt werden. Es ist aber auch hier ein Zuschlag zu geben, der je nach den Verkehrsschwankungen ein erheblicher sein kann und zwischen 25% und 75% angenommen werden muß, um den Bedürfnissen für den Abgang nach den Werkstätten und den oft sehr erheblichen Anforderungen des Verkehrs während der Hauptreisezeit, für den Ferien-, Ausstellungs-, Ausflugsverkehr u. s. w. mit zahlreichen Sonderzügen jeder Art gerecht zu werden.

II. Bauart der B. Die Lokomotiven sollen zur Beförderung der für den Verkehr notwendigen Züge auf den eigenen Linien einer Verwaltung ausreichen. Die Zahl und Gattung der hiernach erforderlichen Lokomotiven zu bestimmen, bietet im allgemeinen geringere Schwierigkeiten als dies bei den übrigen B. der Fall ist. Der Bedarf für den regelmäßigen Verkehr ergibt sich aus den Umlaufplänen. Hinzuzurechnen ist ein Erfahrungssatz von 20–25% für die zur Ausbesserung und Untersuchung

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[320/0330] Bestand und Ausmusterung der B. der preuß.-hess. Staatsbahnen, die vorstehend für die Jahre 1900–1909 zusammengestellt sind, zeigen, daß in den Jahren 1905–1907 mit der Ausmusterung zurückgehalten wurde. Die Anforderungen des Verkehrs ließen dies geboten erscheinen. Der Rückgang in den Durchschnittsleistungen der B., bezogen auf 1 Achs/km vom Jahre 1908 ab zeigt, daß von diesem Jahre ab wieder regelmäßige Verhältnisse eingetreten sind. Um bei Bemessung des Bedarfs an B für den Verkehrszuwachs eine möglichst sichere Grundlage zu gewinnen, werden im Gebiet der preuß.-hess. Staatsbahnen Vertreter des Handels und der Industrie in den Hauptversandgebieten, besonders die Handelskammern, bei der Einschätzung der zu erwartenden Versandmengen an Massengütern – Steinkohlen, Braunkohlen, Zuckerrüben, Düngemittel – beteiligt. Der Bedarf an Wagen für den Versand aus den Industriegebieten in Rheinland, Westfalen und Oberschlesien ist hierbei von ausschlaggebender Bedeutung. Der erste Bedarf an B. für neu zu eröffnende Bahnstrecken kann, wenn diese größeren Verwaltungen angehören, nach Erfahrungssätzen bestimmt werden. Bei den preuß.-hess. Staatsbahnen werden für neue Hauptbahnen 30.000 M. und für neue Nebenbahnen 20.000 M. für das km Bahnlänge zur Beschaffung von B. veranschlagt. Man kann den Bedarf genauer ermitteln, wenn man der Veranschlagung den Betriebsplan (s. d.) der Bahn zu grunde legt. Für die in diesem Plan vorgesehenen Züge wird der Umlauf der Personenwagen (s. Zugbildungsplan) und der Lokomotiven festgestellt und hiernach der Bedarf ermittelt, während die Zahl der erforderlichen Güterwagen aus den Gütermengen berechnet wird, die auf der Bahn zur Versendung kommen sollen. Dem sich hieraus ergebenden Bedarf ist ein Zuschlag für den Bereitschaftsdienst sowie für den durch Schadhaftwerden und die vorgeschriebenen Untersuchungen entstehenden Ausfall hinzuzurechnen. Obwohl durch Ausbesserung und Untersuchung der Güterwagen nur 3–6% dem Betrieb entzogen werden, so ist doch ein bedeutend höherer Anteil über den regelmäßigen Bedarf hinaus vorzuhalten, weil der Verkehr sehr wechselnde Anforderungen stellt und die in Bereitschaft gehaltenen B. nicht so ausgenützt werden können, wie die in regelmäßigem Umlauf befindlichen. Der Bedarf an Personenwagen kann auch für bestehende Bahnen ohneweiters aus den Zugbildungsplänen ermittelt werden. Es ist aber auch hier ein Zuschlag zu geben, der je nach den Verkehrsschwankungen ein erheblicher sein kann und zwischen 25% und 75% angenommen werden muß, um den Bedürfnissen für den Abgang nach den Werkstätten und den oft sehr erheblichen Anforderungen des Verkehrs während der Hauptreisezeit, für den Ferien-, Ausstellungs-, Ausflugsverkehr u. s. w. mit zahlreichen Sonderzügen jeder Art gerecht zu werden. II. Bauart der B. Die Lokomotiven sollen zur Beförderung der für den Verkehr notwendigen Züge auf den eigenen Linien einer Verwaltung ausreichen. Die Zahl und Gattung der hiernach erforderlichen Lokomotiven zu bestimmen, bietet im allgemeinen geringere Schwierigkeiten als dies bei den übrigen B. der Fall ist. Der Bedarf für den regelmäßigen Verkehr ergibt sich aus den Umlaufplänen. Hinzuzurechnen ist ein Erfahrungssatz von 20–25% für die zur Ausbesserung und Untersuchung

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 320. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/330>, abgerufen am 05.12.2024.